Motorraum gebrauchte Eklasse 220CDI
Moin Leute ich hab mit vor 2 Tagen eine gebrauchte Eklasse BJ 2009 gekauft.
Der Verkäufer hat mich ordentlich über den Tisch gezogen und danach direkt überall blockiert und ich hab das Auto extrem extrem naiv gekauft ohne es auf Herz und Nieren zu prüfen.
Gestern beim TÜV gewesen super Gau Kühlerwasser läuft am Unterboden raus, Feder 2 Achse hinten gebrochen Bremsleistung korrodieren zum Teil oder sind geschwächt.
Jetzt hab ich im Internet auch Bilder gesehen vom Motorraum, die anders aussehen als bei mir.
Der Motor wird auch ordentlich Öl feucht.
Vielleicht kann mir hier jemanden weiterhelfen was genau da gemacht wurde ?
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36 Antworten
Korrodierte Bremsleitungen, Hinterachsen und Federn sind bei W212 normal.
Eventuell kannst du die Hinterachse samt Bremsleitungen bei Mercedes per Kulanz tauschen lassen.
Wenns ein bisschen Ölfeucht ist, ohne zu tropfen, auch das ist bei Mercedes normal.
Der Kühlwasserverlust macht mir allerdings Sorgen. Da kann richtig übel was dahinterstecken. Versuche herauszufinden wo das Kühlwasser herkommt.
Hallo!
Was möchtest du nun tun? Selbst reparieren oder den Verkäufer zur Rechenschaft ziehen?
Auf den Bilder erkennt man nichts. Erstmal müssen alle Verkleidungen runter, um zu sehen, woher Öl und Kühlwasser tatsächlich kommen. Ist nur die Frage, ob du das selbst machen willst oder lieber eine Werkstatt. Und wer den Spaß zahlen soll.
Auch dem Motor steht in weißer Schrift irgendwas mit "2015". Ist das ein Austauschmotor? Stimmt die Motornummer noch überein?
Zitat:
@Monochromatic schrieb am 21. Januar 2025 um 18:38:25 Uhr:
Auch dem Motor steht in weißer Schrift irgendwas mit "2015". Ist das ein Austauschmotor? Stimmt die Motornummer noch überein?
Das würde ich auch vermuten.
Wenn das Fahrzeug des TE von 2009 ist und der Motor von 2015, passt das alles oder wurde da vielleicht irgendwo "gebastelt"?
Wie der Vorredner schon schrieb, Verkleidungen ab und nach den Ursachen, Öl/ Kühlwasserverlust suchen.
Um den Öleinfülldeckel ist alles sauber und Ölfrei? Die Dichtungen, die Deckel werden schon einmal undicht und dann tritt dort mit unter und über die zeit auch einiges an Öl aus.
MfG Günter
Zitat:
Der Verkäufer hat mich ordentlich über den Tisch gezogen und danach direkt überall blockiert
So einfach würde ich es ihm aber nicht machen.
Am besten zum Anwalt und versuchen, den Kauf rückgängig zu machen
Zitat:
@fahrestern schrieb am 21. Januar 2025 um 19:12:11 Uhr:
Zitat:
Der Verkäufer hat mich ordentlich über den Tisch gezogen und danach direkt überall blockiert
So einfach würde ich es ihm aber nicht machen.
Und warum hat der TE den TÜV NICHT vor dem Kauf vom Verkäufer machen lassen??
Ich kaufe doch KEIN TÜV fälliges Auto ..!!
Und bei der Besichtigung unters Auto schauen .., da wäre der Ölverlust aufgefallen!!
Wenn der TE das Auto als TÜV FÄLLIG zu einem entsprechend GÜNSTIGEN Preis gekauft hat, der Verkäufer das im Kaufvertrag auch so vermerkt hat, im Kaufvertrag steht, nach Besichtigung und Probefahrt, unter Ausschluss der Haftung, Garantie etc. dann sieht es für den TE nicht gut aus.
Betrachtet das bitte einmal aus Sicht des Verkäufers: Falls er wie oben beschrieben, das Auto als TÜV fällig, vielleicht noch mit einem Zusatz, da ist etliches nicht in Ordnung .., der Preis entsprechen war angeboten hat, dann will ich auch nicht darüber diskutieren, wenn der Käufer JETZT meint er hätte einen Neuwagen mit 3J. Garantie gekauft.
Diese Leute gibt es auch zu genüge ..!
Und wie schon gesagt, TÜV fälliges Auto kaufen??? Neuer TÜV vom Verkäufer gemacht, ohne ginge es bei mir nicht.
MfG Günter
Moin moin
Mal zum "Rechtlichen" ein paar Auskünfte und Fragen.
- Händler oder Privat?
- Wurde im Kaufvertrag irgendwas über TüV, Defekte oder gar Bastler-Wagen erwähnt??
Rechtliches:
Ansich hat ein jeder Händler (VK) gesetzlich befristete Gewährleistung zu geben.
Meint:
Reparaturen von NICHT ersichtlichen Schäden müssen durch den VK übernommen werden,
aber KEINE Verschleißteile und gilt auch nur für nachweislich korrekten Betrieb nach Kauf.
Z.b.
Eine Delle in der Felge ist nicht ersichtlich, aber wenn der neue Käufer über Bordstein gefahren ist, dann... usw...
Eine Roststelle am Kotflügel fällt da leider nicht drunter, sehrwohl Durchrostungen, die TüV-Relevant sind und absichtlich verschwiegen werden, etwa Fahrwerk oder Holme.
Hingegen der VK mit den Worten "Bastler-Wagen" aus allem raus ist.
Der Passus "gekauft wie gesehen und probegefahren" ist ebenfalls anfechtbar, aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Hier muss z.b. grobe Täuschung vorliegen, oder Vertuschung, soweit der VK Kenntnis davon hatte.
Eine fällige TüV -Untersuchung ist keine Täuschung!
Von Privatverkauf hingegen kannst Du fast garnichts erwarten, es sei denn auch hier ist ABSICHTLICH vertuscht oder verschwiegen worden.
Z.b. Unfallwagen, mit eigenständiger Reparatur oder "heiße Ware" ...
Jetzt weiß ich nicht, wieweit der "Neue Wagen" beschrieben wurde und welche Voraussetzungen herrschten, aber grundsätzlich würde ich für Dich und Deine weiteren Vorgehen
ALLES SCHRIFFTLICH machen... kein Telefon, kein pers. Wort oder über Dritte, sondern
direkt über eMail(mit Empfangsbestätigung) oder Brief und vllt. sogar noch nachträglich "Tagebuch" von dem schon Passierten notieren und weiter führen
Zur Not gibt es ja noch den Weg zum RA...
Wohl dem, der eine Rechtschutz hat!
Toitoitoi CaKü
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 21. Januar 2025 um 18:56:43 Uhr:
Zitat:
@Monochromatic schrieb am 21. Januar 2025 um 18:38:25 Uhr:
Auch dem Motor steht in weißer Schrift irgendwas mit "2015". Ist das ein Austauschmotor? Stimmt die Motornummer noch überein?
Das würde ich auch vermuten.
Wenn das Fahrzeug des TE von 2009 ist und der Motor von 2015, passt das alles oder wurde da vielleicht irgendwo "gebastelt"?
Wie der Vorredner schon schrieb, Verkleidungen ab und nach den Ursachen, Öl/ Kühlwasserverlust suchen.
Um den Öleinfülldeckel ist alles sauber und Ölfrei? Die Dichtungen, die Deckel werden schon einmal undicht und dann tritt dort mit unter und über die zeit auch einiges an Öl aus.
MfG Günter
Bild 1 ist ein Beispiel-Bild aus dem www
Bild 4 ist der 2009 220cdi um den es geht
Aber schlimm sieht es auf Bild 4 auch noch nicht aus, da kenn ich viel Schlimmere!
mfg C
Zitat:
@cardikue schrieb am 21. Januar 2025 um 19:46:52 Uhr:
Moin moin
Mal zum "Rechtlichen" ein paar Auskünfte und Fragen.
- Händler oder Privat?
- Wurde im Kaufvertrag irgendwas über TüV, Defekte oder gar Bastler-Wagen erwähnt??
Rechtliches:
Ansich hat ein jeder Händler (VK) gesetzlich befristete Gewährleistung zu geben.
Meint:
Reparaturen von NICHT ersichtlichen Schäden müssen durch den VK übernommen werden,
aber KEINE Verschleißteile und gilt auch nur für nachweislich korrekten Betrieb nach Kauf.
Z.b.
Eine Delle in der Felge ist nicht ersichtlich, aber wenn der neue Käufer über Bordstein gefahren ist, dann... usw...
Eine Roststelle am Kotflügel fällt da leider nicht drunter, sehrwohl Durchrostungen, die TüV-Relevant sind und absichtlich verschwiegen werden, etwa Fahrwerk oder Holme.
Hingegen der VK mit den Worten "Bastler-Wagen" aus allem raus ist.
Der Passus "gekauft wie gesehen und probegefahren" ist ebenfalls anfechtbar, aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Hier muss z.b. grobe Täuschung vorliegen, oder Vertuschung, soweit der VK Kenntnis davon hatte.
Eine fällige TüV -Untersuchung ist keine Täuschung!
Von Privatverkauf hingegen kannst Du fast garnichts erwarten, es sei denn auch hier ist ABSICHTLICH vertuscht oder verschwiegen worden.
Z.b. Unfallwagen, mit eigenständiger Reparatur oder "heiße Ware" ...
Jetzt weiß ich nicht, wieweit der "Neue Wagen" beschrieben wurde und welche Voraussetzungen herrschten, aber grundsätzlich würde ich für Dich und Deine weiteren Vorgehen
ALLES SCHRIFFTLICH machen... kein Telefon, kein pers. Wort oder über Dritte, sondern
direkt über eMail(mit Empfangsbekenntnis) oder Brief und vllt. sogar nachträglich "Tagebuch" von dem schon Passierten notieren und weiter führen
Zur Not gibt es ja noch den Weg zum RA...
Wohl dem, der eine Rechtschutz hat!
Toitoitoi CaKü
Moin,
also erstmal vielen Dank für die ganzen schnellen Antworten.
Einige Punkte vielleicht:
Den Wagen habe ich Privat gekauft von einem gewissen Hamza .T - leider hat sich die gängige Regel hier bestätigt....
Dabei waren eine gute Freundin und mein Vater - der Verkäufer hat immer wieder betont das der Wagen nichts hat und einwandfrei läuft und auch keinen Unfall hatte.
Probefahrt ging nur im Parkhaus da der Wagen schon abgemeldet war....
Den Wagen hat er angeblich für seinen Schwager verkauft da der einen neuen Wagen hat.
Dementsprechend steht auf dem Kaufvertrag ein anderer Name als auf dem Fahrzeugbrief/Schein - welche Implikationen das haben könnte wurde mir erst durch freunde bewusst, direkt bei der Polizei gewesen um zu schauen ob der Wagen als gestohlen gemeldet wurde.
Der Wagen wurde mir auch nicht als Bastler Wagen oder ähnliches Verkauft, im Standard Mobilevertrag den ich haben wollte hat er allerdings den Zusatz "Gekauft wie gesehen" hinzugefügt....
Wie gesagt ich war einfach so naiv und wollte den Wagen haben und hab ihm das einfach abgekauft - diese Naivität wird jetzt bestraft....
Ich hab den Wagen nachdem er mich blockiert hat direkt eingestellt und hätte ihn gestern Verkaufen können, allerdings wusste ich da noch nichts von den Mängeln und das gleiche wie der Typ abzuziehen und sowas wissentlich weiterzuverkaufen und zu verschweigen, würde mir im Traum nicht einfallen.
Rechtsschutzversichert bin ich allerdings meinte ein Anwalt den ich gefragt hab dass es eben schwierig ist die "arglistige" Täuschung nachzuweisen...
Was ich sagen kann nach dem Werkstatt besuch, das Kühlwasser läuft am beim Schlauch der ins Innere des Wagen läuft aus.
Im Kühltank war wohl kein Kühlwasser sondern normales Wasser wurde da nachgefüllt -> er muss also gewusst haben das der Wagen Kühlwasser verliert.
Zusätzlich hat mir der TüV und ein Freund gesagt, dass der Wagen eine Motorwäsche bekommen hat und auch unüblich sauber aussah. Sind für mich alles Indizien, dass der Typ das wusste.
Anscheinend auch an einigen stellen nachlackiert worden (beide Türen und vorne am rechts am Parksensor), ob das als "Unfall" gilt weiß ich nicht.
Wie gesagt auf Whatsapp direkt geblockt auch mein Zweithandy.
Im Auto ist allerdings noch seine gesamte Kontaktliste gespeichert, Inklusive Eltern und Adressen, ich hatte überlegt die mal zu kontaktieren...
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 21. Januar 2025 um 19:28:06 Uhr:
Zitat:
@fahrestern schrieb am 21. Januar 2025 um 19:12:11 Uhr:
So einfach würde ich es ihm aber nicht machen.
Und warum hat der TE den TÜV NICHT vor dem Kauf vom Verkäufer machen lassen??
Ich kaufe doch KEIN TÜV fälliges Auto ..!!
Und bei der Besichtigung unters Auto schauen .., da wäre der Ölverlust aufgefallen!!
Wenn der TE das Auto als TÜV FÄLLIG zu einem entsprechend GÜNSTIGEN Preis gekauft hat, der Verkäufer das im Kaufvertrag auch so vermerkt hat, im Kaufvertrag steht, nach Besichtigung und Probefahrt, unter Ausschluss der Haftung, Garantie etc. dann sieht es für den TE nicht gut aus.
Betrachtet das bitte einmal aus Sicht des Verkäufers: Falls er wie oben beschrieben, das Auto als TÜV fällig, vielleicht noch mit einem Zusatz, da ist etliches nicht in Ordnung .., der Preis entsprechen war angeboten hat, dann will ich auch nicht darüber diskutieren, wenn der Käufer JETZT meint er hätte einen Neuwagen mit 3J. Garantie gekauft.
Diese Leute gibt es auch zu genüge ..!
Und wie schon gesagt, TÜV fälliges Auto kaufen??? Neuer TÜV vom Verkäufer gemacht, ohne ginge es bei mir nicht.
MfG Günter
Der Wagen hatte eine Motorwäsche, dementsprechend ist mir das nicht aufgefallen....
Ich war halt naiv....
Zitat:
@Monochromatic schrieb am 21. Januar 2025 um 18:38:25 Uhr:
Hallo!
Was möchtest du nun tun? Selbst reparieren oder den Verkäufer zur Rechenschaft ziehen?
Auf den Bilder erkennt man nichts. Erstmal müssen alle Verkleidungen runter, um zu sehen, woher Öl und Kühlwasser tatsächlich kommen. Ist nur die Frage, ob du das selbst machen willst oder lieber eine Werkstatt. Und wer den Spaß zahlen soll.
Auch dem Motor steht in weißer Schrift irgendwas mit "2015". Ist das ein Austauschmotor? Stimmt die Motornummer noch überein?
Hi ne das ist das Bild von Google zum W212 220CDI sieht etwas anders aus als bei mir...
...ich hoffe, das war dir eine Lehre!
Mehr sage ich dazu nicht...
Gruß
Erstmal Hut ab, sich hierhin zu stellen und zu sagen, ich habe mich be……… lassen helft mir bitte, da gehört was zu. Auch wenn es hier relativ anonym ist.
Zur Sache, selber Reparieren ist für mich keine Option, da wird wahrscheinlich noch mehr gruseliges zu Tage kommen.
Ich würde versuchen den Verkäufer ausfindig zu machen und auf Rückabwicklung bestehen.
Wenn er nicht will, dann eben den Weg der Klage.
Nur weil „gekauft wie gesehen“ im Vertrag steht, hat der Verkäufer nicht alle Rechte.
Der Klageweg ist natürlich der schlechteste, aber meiner Meinung nach der einzige, falls man sich so nicht einigen kann.