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motorrqd wurde gestohlen versicherung zögert
Nabend männer !
Ich habe folgendes Problem und zwar wurde mir vor 2 Monaten meine gsxr gestohlen, das Motorrad war Teilkasko versichert (mit DiebstahlSchutz). In der gleichen Nacht bin ich zur Polizei und hab Anzeige erstattet und hab es umgehend der Versicherung mitgeteilt . Die Woche darauf habe ich die ganzen Dokumente bei der Versicherung persönlich hingebracht . So jetzt nach 8 Wochen sagt mir die Versicherung das es mal früher mal einen Unfall hatte wo es Totalschaden war . Das Motorrad mit aktuellen Fotos was 2 tage davor war und das motorrad wie neu da stand habe ich auch der Versicherung mitgegeben . Ich habe heute mit der Versicherung heute telefoniert und den ritzen gefragt wie weit sie jetzt mit der Bearbeitung sind er zu mir naja gehen sie doch Zum Verkäufer und holen sie sich da ihre kohle der hatte mal ein Unfall ich darauf hin was interessiert mich das das währen Sachen die ich im nachhinein klaren wurde Fakt war das ich es gekauft habe und es bei ihnen versichert habe er darauf Anja schauen wir mal was der Verkäufer dazu sagt ! Haben die irgendwelche Rechte jetzt sich mit dem Verkäufer in Kontakt zu setzen oder mussten die mich erstmal mit einer bestimmten Summe auszahlen Verkäufer hin her das zögern die nur rum oder soll ich sack und pack zusammen packen und es dem Anwalt geben ich würde mich auf eure antworten freuen danke im Vorraum
Beste Antwort im Thema
Aber hoffentlich schreibst du der Versicherung in schönerem Deutsch als uns (ich habs irgendwann nicht mehr gelesen, war mir zu doof mir alle Satzzeichen hinzu zu denken)
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11 Antworten
Alles nur Verzögerungstaktik nach den neuen Ordern von oben ! Gib die sache dem Anwalt deines Vertrauens und laß die Sache von dem regeln : Kurz vor nem Prozess knicken die eh ein und deinen Anwalt müssen se auch Löhnen ! So wird die Chose immer teurer für die Versicherung als wenn se direkt gezahlt hätten !
Zitat:
Original geschrieben von Pitter_Wuppertal
Alles nur Verzögerungstaktik nach den neuen Ordern von oben ! Gib die sache dem Anwalt deines Vertrauens und laß die Sache von dem regeln : Kurz vor nem Prozess knicken die eh ein und deinen Anwalt müssen se auch Löhnen ! So wird die Chose immer teurer für die Versicherung als wenn se direkt gezahlt hätten !
Danke für die Antwort , das denke ich auch das das verzogerungstaktiken sind ich glaube eher das die eine wertminderung machen können weil zu dem Zeitpunkt wo ich es gekauft habe was es ja ok der ritzen haut mir raus auf dem Kaufvertrag steht nix vom Unfall ich so naja danach hab ich mir in a.... gebissen und was geht sie das an das an immer hin ist der Vertrag zwischen mir und dem Verkäufer nicht mit der Versicherung .
Liege ich da falsch
Zitat:
Original geschrieben von Pitter_Wuppertal
Gib die sache dem Anwalt deines Vertrauens
wenn du schon solche "klugen" ratschläge erteilst, solltest du auch auf die gefahren hinweisen - u.a. darauf, das der te hier in vorleistung treten muss und höchstwarscheinlich auf den kosten sitzenbleibt!
Zitat:
als wenn se direkt gezahlt hätten !
es besteht hier garkein grund für die versicherung direkt zu zahlen, da das fahrzeug bereits einmal als wirtschaftlicher totalschaden abgerechnet wurde...
...d.h. die sache wird vor gericht landen und eine garantie das der te gewinnt, gibt es hier definitiv NICHT!
Zitat:
Original geschrieben von burak-gsxr
und was geht sie das an
der sachbearbeiter wollte dir nur einen freundlichen rat geben, wie du u.u. noch vom verkäufer den ein oder anderen €uro bekommst....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von Pitter_Wuppertal
Gib die sache dem Anwalt deines Vertrauens
wenn du schon solche "klugen" ratschläge erteilst, solltest du auch auf die gefahren hinweisen - u.a. darauf, das der te hier in vorleistung treten muss und höchstwarscheinlich auf den kosten sitzenbleibt!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
als wenn se direkt gezahlt hätten !
es besteht hier garkein grund für die versicherung direkt zu zahlen, da das fahrzeug bereits einmal als wirtschaftlicher totalschaden abgerechnet wurde...
...d.h. die sache wird vor gericht landen und eine garantie das der te gewinnt, gibt es hier definitiv NICHT!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von burak-gsxr
und was geht sie das an
der sachbearbeiter wollte dir nur einen freundlichen rat geben, wie du u.u. noch vom verkäufer den ein oder anderen €uro bekommst....
das kann sein das ich im nachhinein den Verkäufer klagen kann aber der erzählt mir er will sich jetzt mit dem Verkäufer in Kontakt setzen
Jetzt blick ich gar nichts mehr. Fakt ist doch, daß das Motorrad in Ordnung war, als es geklaut wurde. Es war zugelassen und hatte TüV, oder? Und es war TK-versichert.
Das kann der Versicherung doch sch---egal sein, ob das schon mal ein "wirtschaftlicher Totalschaden" war oder nicht. Natürlich darf ich auch einen wirtschaftlichen Totalschaden wieder renovieren, wenns mir Spaß macht, und das beliebig oft. Es muß nur hinterher wieder gut, verkehrssicher und Tüvkonform dastehen. Totalschaden bedeutet nur, daß die Reparatur mehr kostet als die Kiste noch Wert hat. Ein Kumpel von mir hatte mal mit einem Auto einen "wirtschaftlichen Totalschaden" in Höhe von 300 €. Wenn Du das mit Gebrauchtteilen in Eigenregie wieder reparierst kann sich das ja für Dich trotzdem lohnen.
Du bekommst natürlich nicht mehr als den Listenpreis ersetzt; einfach weil das Motorrad nicht mehr Wert hat (es sei denn, wie bei meinem Chopper, Du hast ein Gutachten). Aber ich würde in diesem Fall ganz klar zum Anwalt gehen. Da versucht die Versicherung Tricks und spielt auf Zeit.
Ich meine, wenn bei meiner Kawasaki (BJ 1980, Wert grob geschätzt 50 €) mir einer reinfährt und Lenker verbeult darf ich auf eigene Kosten trotzdem einen neuen ranmachen. Und wenn mir der nächste reinfährt sagt die Versicherung: "der Lenker war schon mal krumm, den bezahlen wir nicht". Na da wär aber mal richtig was los.
Zitat:
Original geschrieben von Softail-88
Jetzt blick ich gar nichts mehr. Fakt ist doch, daß das Motorrad in Ordnung war, als es geklaut wurde. Es war zugelassen und hatte TüV, oder? Und es war TK-versichert.
Das kann der Versicherung doch sch---egal sein, ob das schon mal ein "wirtschaftlicher Totalschaden" war oder nicht. Natürlich darf ich auch einen wirtschaftlichen Totalschaden wieder renovieren, wenns mir Spaß macht, und das beliebig oft. Es muß nur hinterher wieder gut, verkehrssicher und Tüvkonform dastehen. Totalschaden bedeutet nur, daß die Reparatur mehr kostet als die Kiste noch Wert hat. Ein Kumpel von mir hatte mal mit einem Auto einen "wirtschaftlichen Totalschaden" in Höhe von 300 €. Wenn Du das mit Gebrauchtteilen in Eigenregie wieder reparierst kann sich das ja für Dich trotzdem lohnen.
Du bekommst natürlich nicht mehr als den Listenpreis ersetzt; einfach weil das Motorrad nicht mehr Wert hat (es sei denn, wie bei meinem Chopper, Du hast ein Gutachten). Aber ich würde in diesem Fall ganz klar zum Anwalt gehen. Da versucht die Versicherung Tricks und spielt auf Zeit.
Ich meine, wenn bei meiner Kawasaki (BJ 1980, Wert grob geschätzt 50 €) mir einer reinfährt und Lenker verbeult darf ich auf eigene Kosten trotzdem einen neuen ranmachen. Und wenn mir der nächste reinfährt sagt die Versicherung: "der Lenker war schon mal krumm, den bezahlen wir nicht". Na da wär aber mal richtig was los.
Abend erstmal vielen dank für deine Antwort
Genau so sehe ich es auch TÜV hatte sie noch, ich lege unten Fotos mit zu schau dir das Teil an sah wie neu aus und ist gefahren wie ne Rakete :-)
Mal davon abgesehen das der Vorbesitzer sich auch Strafbar gemacht hat weil er den Unfall verschwiegen hat , ist es wie schon im vorigen Threat geschrieben meine Sache ob ich einen Wirtschaftlichen Totalschaden wieder herrichte , wenn er danach wieder in einem Mängelfreien Zustand ist dann muss die Vers. das Akzeptieren , anders bei Technischem Totalschaden wenn dort nicht die Nachweise wie Rahmen richten ( Messprotokoll u.ä. ) vorhanden sind dann ist die Meckerei nachvollziehbar aber sonst auch nicht .
Zitat:
Original geschrieben von Pitter_Wuppertal
Mal davon abgesehen das der Vorbesitzer sich auch Strafbar gemacht hat weil er den Unfall verschwiegen hat , ist es wie schon im vorigen Threat geschrieben meine Sache ob ich einen Wirtschaftlichen Totalschaden wieder herrichte , wenn er danach wieder in einem Mängelfreien Zustand ist dann muss die Vers. das Akzeptieren , anders bei Technischem Totalschaden wenn dort nicht die Nachweise wie Rahmen richten ( Messprotokoll u.ä. ) vorhanden sind dann ist die Meckerei nachvollziehbar aber sonst auch nicht .
Naja mal schauen was sich ergibt ich hab jetzt der Versicherung gesagt das mit dem Verkäufer ist mein ding ihr Problem ist mit mir und wenn ich danach den ein oder anderen Euro abstauben möchte kann ich ja mich im nachhinein drum kümmern erstmal möchte ich von den die kohle immer hin ist der Kaufvertrag zwischen mir und dem Verkäufer
Naja, Du wirst nicht mehr als den Listenpreis kriegen; das ist schon mal sicher.
Aber mal was anderes: Weiß die Versicherung nur DAS Dein Motorrad mal nen Totalschaden hatte - oder wissen die auch, WAS alles kaputt war? Ich würde mir auf jeden Fall mal den Vorbesitzer zur Brust nehmen, was denn jetzt alles kaputt war. Wenn nämlich der Rahmen komplett verbogen war, könntest Du ein Problem kriegen. Dann brauchst Du erst recht einen Anwalt, der Dir Dein Geld vom Verkäufer wieder holt.
Ich glaube, in dem komplizierten Fall wirst Du wohl um einen Anwalt nicht herumkommen. Ich würde noch 1 bis 2 Wochen die Versicherung nerven und ultimativ mit dem Anwalt drohen. Und wenn sich dann nichts tut, ihn einschalten. Zumal sich dann auch die Frage stellt, warum die Versicherung bewußt ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug vollkasko-versichert...
Zitat:
Original geschrieben von Softail-88
Naja, Du wirst nicht mehr als den Listenpreis kriegen; das ist schon mal sicher.
Aber mal was anderes: Weiß die Versicherung nur DAS Dein Motorrad mal nen Totalschaden hatte - oder wissen die auch, WAS alles kaputt war? Ich würde mir auf jeden Fall mal den Vorbesitzer zur Brust nehmen, was denn jetzt alles kaputt war. Wenn nämlich der Rahmen komplett verbogen war, könntest Du ein Problem kriegen. Dann brauchst Du erst recht einen Anwalt, der Dir Dein Geld vom Verkäufer wieder holt.
Ich glaube, in dem komplizierten Fall wirst Du wohl um einen Anwalt nicht herumkommen. Ich würde noch 1 bis 2 Wochen die Versicherung nerven und ultimativ mit dem Anwalt drohen. Und wenn sich dann nichts tut, ihn einschalten. Zumal sich dann auch die Frage stellt, warum die Versicherung bewußt ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug vollkasko-versichert...
Genau so mache ich es am besten :-):-)
Aber hoffentlich schreibst du der Versicherung in schönerem Deutsch als uns (ich habs irgendwann nicht mehr gelesen, war mir zu doof mir alle Satzzeichen hinzu zu denken)