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motorscchaden nach zahnriemenwechsel
hallo habe nach einen zahnriemenwechsel 6 tage später (262km) an meinen alfa 147 bj 2001 einen motorschaden (loch im kolben) laut werkstatt ventil abgerissen
120ps 1,6 106125km gelaufen
jetzt wollte ich mal fragen ob die möglichkeit besteht das es mein pech ist oder ob die werkstatt fehler gemacht hat..wenn ja wo könnte der fehler sein
was meint ihr dazu???
habe schon rechtschutz und anwalt dazu eingeschaltet!
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22 Antworten
Das ist zu kurz danach um Zufall zu sein.
Was war das für ne Werke? Alfa Händler oder Servicepartner oder freie? Wird ein Gutachten nötig sein um herauszufinden ob die Werke Schuld ist.
Servicepartner ,,,
gutachter usw ist schon alles am laufen ,nächste woche dienstag evtl termin
Die Frage ist ab welcher km Leistung die Ventileinstellung überprüft wird. Ansonsten wenn der Zahnriemenwechsel sachgemäß durchgeführt worden ist wird an den Ventileinstellungen nichts verändert. Wenn es nicht sachgemäß war....wäre der Wagen schon von Anfang an schlecht gelaufen.
italo
Ein Bekannter hatte das im letzten Jahr
Er hat bei seinem Opel Vectra den Zahnriemen wechseln lassen , und kaum 2 Wochen später ist ihm eine neue Umlenkrolle abgerissen
Es waren alle Ventile verbogen , so ein Sch....
Die Werkstatt hat vermutet, Materialfehler und wollte die Kosten vom Zulieferer
Letztendlich hat die Werkstatt den Schaden bezahlen müssen
Eddy
Moin,
Die große Frage ist ...
Warum hast du einen Motorschaden? Ist der Zahnriemen gerissen oder übergesprungen? Dann ist das ein Fall für die Gewährleistung. Ist eine Rolle gebrochen, verrutscht oder what ever ... ebenfalls ein Fall für die Gewährleistung. Ist ein Ventil verbrannt, oder ein Kolben abgefackelt ... ist die Frage schwer zu beantworten. Wurden die Steuerzeiten falsch eingestellt dann ist das ebenfalls ein Fall für die Gewährleistung ... ABER das Problem ist, dass du dies nur über einen Gutachter wirst feststellen können.
Wenn du Pech hast, dann steht dir ein ewiger Rechtsstreit ins Haus.
MFG Kester
,,,,also ich habe neuigkeiten
bei einem kurzen gespräch am telefon mit dem gutachter kam folgendes bei rum
die werkstatt hat eindeutig schuld am motorschaden und ich bräuchte einen AT-motor !was es jetzt genau war usw sollte ich dem gutachten entnehmen dass müsste er noch schreiben ....
,,,,da hab ich mich ja natürlich gefreut
die kosten dafür sind ca, 5700 euro also material und einbau
davon ist aber mit einem eigenanteil von ca 1600 euro zurechnen , (er sagte ca 1/3 vom material und das wären ca 1600) das finde ich voll fürn a***h weil ich jetzt von meinem gesparten geld nochmals kohle darein stecken muss !
und mein anwalt meinte ich hätte auch kein anspruch auf ein leihwagen (nur im falle einer reperatur und dann nur für die zeit wo das auto den AT motor bekommt) weil das rechtlich gesehen irgendwas anderes ist als ein unfallschaden ,, aber das wollte er mir morgen wenn ich vorbei komme mir alles nochmal in ruhe erklären (sofern das gutachten schon da ist )
jetzt wollte ich mal wissen was am besten ist das auto reparieren zu lassen und einen eigenanteil zahlen oder den wagen so wie er ist zu verkaufen(wenn ich nur wüsste was ich für das auto bekomme) und sich das geld einsacken ,,
bitte
Ich weiss ja nicht, wie gut das restliche Auto noch ist, aber 1600 für ein "fastneues" Auto, dessen Macken du genau kennst, klingt erst mal nicht schlecht.
Kannst du dir die Werke raussuchen, wo du den neuen Motor einbauen lässt?
Die Schadensschätzung dürfte recht reichlich sein. Wenn du dir eine eigene Werke suchen kannst/mit dem Meister reden kannst, frag mal ein bissel rum. Dann kann man für die 5,7k bestimmt gleich noch ein paar motornahe Verschleissteile mit reinpacken, ohne dass das auf der Rechung erscheint...
Jo, lass dir die 5700 rauszahlen und such ne Werke die es dir billiger macht.
Woher die Eigenbeteiligung rührt würde mich aber interessieren?
Vielleicht die A1 Versicherung.... da muss man 25% von den Ersatzteilen selbst zahlen oder so ähnlich. Also, wenn der Wagen beim Händler gekauft worden ist. Aber bei der Garantie von der Werkstatt auf eine Reperatur sollte es keine Eigenbeteiligung geben...
Motor + Einbau sollte so bei 4-5000 max. liegen....
Das ist nen Gewährleistungsfall auf nen Werkstattauftrag. Da braucht man nicht mal ne Versicherung. Alles was man braucht ist ne Rechnung und ein Gutachten, beides liegt vor.
Zitat:
Original geschrieben von icefreaks
bei einem kurzen gespräch am telefon mit dem gutachter kam folgendes bei rum
die werkstatt hat eindeutig schuld am motorschaden
Das ist halt der Knackpunkt.
der gutachter sagte bei so fällen muss ein eigenanteil gezahlt werden da es ja ne verbesserung des motors ist ,,, ich bekomm ja keinen der 106xxxkm gelaufen ist ,,,aber das muss ich mit dem anwalt noch klären wieviel usw bis jetzt heisst es nur vom gutachter ca 1600,- eigenanteil,,,
aber mehr kann ich auch nicht sagen da das gutachten beim anwalt liegt und der bis zum 20 april im urlaub ist ,,, tolle schxxxe
aber mal was anderes wie läüft es bei so sachen mit leih/mietwagen anspruch aus weis jemand da was ganz genaues zu!
wenn ja wie wird das gerechnet leihwagen nur in der zeit wo das auto reperiert wird oder die ganze zeit bis er fertig ist ,,oder gibt es da nen bestimmten festgelegten satz ca 20 tage oder so ,,, weil seid dem 18,3,09 bin ich ja ohne auto...
mein anwalt und ich wollten ja erst das gutachten abwarten aber wie gesagt der ist ja jetzt im urlaub
Normal bekommst du nur einen Ersatzwagen (Geldwerten ersatz) für die reguläre Dauer der Reperatur.
Wenn also Alfa/erguläre Werkstattdoku sagt: 5Arbeitstage für eine Triebwerksüberholung, dann bekommst du für die 5AT den Ausgleich.
Wie das mit einem generellen Nutzungsausfall aussieht, muss dir dein Anwalt erklären...
Moin,
Wenn dir in speziellen Fällen durch den Motorschaden ein finanzieller Scahden entsteht ... kannst du den auch einklagen. Fahrten zur Arbeit oder Alltagsfahrten fallen da aber nicht drunter. Ein generelles Recht auf einen Leihwagen hast du in der Tat nicht.
Um den Eigenanteil kommst du herum, wenn du einen gebrauchten Motor verbauen läßt. Würde ich dir aber nicht zu raten, lieber den Eigenanteil zahlen. Achtung! In einem Gewährleistungsfall hast du auch nicht automatisch das Recht darauf, dir die Kosten auszahlen zu lassen. Da es ein Gewährleistungsfall ist, ist derjenige der dir die Gewährleistung gibt derjenige, der über die reparierende Werkstatt entscheidet, nicht Du.
MFG Kester