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Motorschaden Ceed
Hallo, habe letztes Jahr einen neuen Kia Ceed Kombi als Taxi gekauft. Jetzt hatte er plötzlich einen Motorschaden mit 40000 km! Kia übernimmt keinerlei Kosten da ich die 1. Inspektion versäumt habe! Von wegen 7 Jahre Garantie! Motoröl war noch drin. 1. Injektor fest und Turbolader defekt. Ich habe nicht mal eine Diagnose in meiner Kia Werkstatt erhalten. Wer kann mir helfen?
Beste Antwort im Thema
Jo, lieber Motor- Getriebe- oder sonstwas fürn Schaden aus eigener Tasche zahlen, als 150,- Euro pro Jahr für ne Inspektion... Klingt logisch...
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57 Antworten
Hallo !
Wie soll man da helfen. Die Garantie ist am Service fest verknüpft.
Leider Pech gehabt.
Leider nur ein schwacher Trost: Jeder andere Hersteller würde hier ebenfalls die Garantie verweigern. KIA ist sogar bei (geringfügigen) Überschreitungen von Kilometerleistung/Zeitintervall kulanter als etliche andere Hersteller. Also das ganze am besten als Erfahrung verbuchen und Sonderschichten einlegen, bis der Motor wieder "hereingefahren" ist. Gute Fahrt.....und trinkgeldfreudige Fahrgäste!
Garantie ist immer eine schicke Sache, leider muss man da alle Inspektionen machen lassen . Ein Grund mehr für mich, nie wieder einen Neuwagen zu holen .
Jo, lieber Motor- Getriebe- oder sonstwas fürn Schaden aus eigener Tasche zahlen, als 150,- Euro pro Jahr für ne Inspektion... Klingt logisch...
entschuldigung aber wie doof kann man den sein?
40tkm und das erste service übersehen? ist ja nur knapp über den 20tkm.
jeder weiß doch das gerade neue diesel im taxibetrieb mehr belastet sind als irgendwie sonst.
da sollte man sich peinlich genau an die intervalle halten.
und nein in österreich kennt kia keine späße mit km oder zeitüberschreitung beim service!
mfg
max
Hallo,
ich mag mich da irren. Aber was hat die gesetzliche Garaniteregelung mit der Nichteinhaltung der Wartungsintervalle zu tun? Der Wagen ist doch nur 1 Jahr alt. So weit ich weiß, kann die gesetzliche Garantieregelung nicht durch die AGB's von KIA ausgehebelt werden. Man müßte erst kontrollieren, was die Ursache für den Motorschaden war. (Materialfehler etc.)
Gruß, Roman.
Zitat:
Aber was hat die gesetzliche Garaniteregelung
Es gibt keine "Gesetzliche Garantieregelung". Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers/Anbieters.
Gesetzlich ist lediglich die Sachmängelhaftung geregelt. 6 Monate und dann Umkehr der Beweislast.
Das sollte sich doch irgend wann mal herumgesprochen haben.
lt. Gesetz gibt es keine Garantie nur eine Gewährleistung!
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Das einhalten der Wartungsintervalle kann sehr wohl verlangt werden.
Ja gut, Gewährleistung. Ihr habt natürlich Recht. Aber diese gilt trotzdem und ja mit Beweislastumkehr. Könnte ja immerhin sein, dass der Motorschaden nicht durch Eigenverschulden, sondern z.B. Materialfehler eingetreten ist. Sollte dies laut einem Gutachten der Fall sein, so muß KIA zahlen.
Gruß, Roman
Hi,
mal davon abgesehen das ich den TE für einen Troll halte und es damit ziemlich zweiflhaft ist ob der Schaden wirklich real ist.
Kia schreibt Wartungsintervall vor,wenn die nicht eingehalten werden dürfte auch die gesetzliche Gewährleistung nicht tragen.
Stell dir vor jemand fährt mit seinem Wagen 100tkm im Jahr ohne Ölwechsel und hat dann einen Schaden,soll den der Hersteller etwa auch zahlen weil der Wagen noch in der Gewährleistung ist.
Wenn du dein neues Notebook vom Tisch wirfst und es kaput ist,dann ist das ja auch kein Gewährleistungsfall.
Du hast schon recht mit einem Gutachten das abolut Wasserdicht beweißt das der Schaden keinefalls auf die mangelnde Wartung zurückzuführen ist müßte KIA evtl. zahlen. Ein solchen Materialgutachten kann aber unter umständen teuer kommen als eine Reparatur und macht daher wenig Sinn.
Am Ende kommt vielleicht raus das es doch daran liegt das das Öl z.B. zu starkt mit Diesel verdünnt war und dann hat man doppelte Kosten.
Aber wie gesagt ich glaube eh das ganze ist ein Fake.
Gruß Tobias
Wieso meinst sollte es ein Fake sein?
Was würde das bringen?
@Turbotobi28: Natürlich hast Du Recht, wer fahrlässig handelt, (kein Ölwechsel oder Laptop vom Tisch) hat keinen Anspruch auf ges. Gewährleistung. Steht aber der Sachmangel in keinem Zusammenhang mit nichtgeführter Inspektion und ist auf einen herrstellerseitigen Mangel/ Defekt zurückzuführen, so greift die ges. Gewährleistung. Und keine AGB's in D können das BGB aushebeln. Wenn Dein neugekaufter Laptop ohne Dein Einwirken den Geist aufgibt, dann bringst Du ihn doch auch zum Verkäufer Zwecks Gewährleistungsanspruch...
@kiaceedswcrdi16:
Weil der TE sich nicht mehr meldet.
Damit wir hier fleißig diskutieren, über KIA ablästern. Und uns beiden, wie im anderen Beitrag leicht die Köpfe einschlagen. Nicht bös gemeint. (Der handelt doch auch über Motorschaden...)
Gruß, Roman
Ich würd mich auch nicht mehr melden weils mir zu peinlich ist so ein posting einzustellen!
Ich habe alle Inspektionen bis 100.000 KM gemacht. Auf was habe ich denn 5-Jahre Garantie? Alles ausser Verschleißteile... Was ist wenn mein Klima nicht mehr funktioniert?