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Motorschaden D4 von dem Volvo nichts wissen will

Volvo V60 2 (F)
Themenstarteram 13. Juni 2019 um 12:20

Ich habe mir vor einen Jahr einen Leasingrückläufer (Baujahr 10/14) V60 D4 mit 54.000 km gekauft.

Während der Händlergarantie wurde von einem anderen Händler (an meinem Arbeitsort) durch einen Maderschaden auch festgestellt, das der Zylinder 2 fast keine Kompression mehr hat.

Nach Anregung bin ich in den Verkaufsladen und reklamierte dies. Der Händler kam seiner Garantiepflicht nach und handelte nach Volvoanweisung, indem er die Ventiele neu einschleifte, da sich Rückstände angesetzt hatten. Das war nach ca. 60.000km

Ein halbes Jahr später... zur jährlichen Durchsicht wurde der gleiche Kompressionsverlust wieder festgestellt, dazu ein erhöhter Ölverbrauch.

Dazu empfahl mir der Händler (an meiner Arbeitsstätte) den Motor auszutauschen. Der Händler (Verkäufer) wehrte sich zunächst und machte einige Messungen die alles belegten und sendeten die Unterlagen zu Volvo.

Volvo sagt nun, das es Ihnen leid tue, aber aus Kulanz bekomme ich einen neuen Motor, bei dem ich 6500Euro zahlen soll und Volvo die restlichen 2000 Euro trägt.

Damit bin ich natürlich überhaupt nicht einverstanden.

Wie kann ich Volvo dazu bringen den Schaden zu Übernehmen, der nach Ansicht der beiden Händler von Anfang an bestand?

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19 Antworten

Volvo ist nicht zuständig, sondern der Händler, bei dem du den Schaden in seiner Gewährleistungszeit angezeigt hast.

KUM

Von was für einem Motor reden wir hier?

Problem ist, das Du was zusammen wirfst.

Bei Deiner Argumentation (Schaden hat beim Kauf schon bestanden) greift erst einmal die Händlergewährleistung. Das hat mit Garantie und Kulanz nichts zu tun.

Hast Du von den Händlern etwas Schriftliches, das der Fehler ihrer Meinung nach schon beim Kauf bestand?

Ich glaube eher nicht. Denn dann hättest Du den Händler, bei dem der Wagen gekauft wurde, am Haken.

Kulanz wird teilweise auch jetzt noch gewährt. Nach Info meines Händlers läuft das bei den Motoren normalerweise so (ohne Gewähr): 1/3 Volvo, 1/3 Händler und 1/3 Kunde.

Ich staune auch über den Preis. Zumindest bei den Fünfzylindern kommst Du eigentlich mit 8,5k nicht hin.

Und, wichtig zu wissen: getauscht wird nur der Rumpfmotor. Sämtliche Anbauteile bleiben alt.

Ich habe mir daher einen ganz jungen Motor MIT Anbauteilen organisiert. Hat dann alles in allem 6,5k gekostet.

Vielleicht bekommst Du ja den Marderschaden bestätigt und kannst etwas von der Teilkasko zurück holen...

Ich habe mir zumindest die Rennerei erspart wegen der Kulanz. Ob das jetzt richtig oder falsch war, weiß ich auch nicht so richtig.

Zumindest ist jetzt alles relativ neu... ;)

Themenstarteram 17. Juni 2019 um 10:40

..."Von was für einem Motor reden wir hier?"...

Der Motor ist ein 2l 181PS 4 Zylinder Diesel.

Der Händler wo ich ihn gekauft habe sitzt in Leipzig und der Händler, der das bemerkt hat befindet sich in Amberg.

Es gibt Schriftverkehr und auch Protokolle von den Messungen.

Der Händler hat ja ebenfalls alles bei Volvo eingereicht und sagte mir den Preis, den ich zu tragen habe.

@ VolvoKarl, sicher kann ich mir auf eigene Kosten einen Motor besorgen und dann einbauen lassen, aber warum? Das Auto war teuer genug.

Inzwischen hat man mir geraten, einen Anwalt einzuschalten, um dem Ganzen etwas Nachdruck zu verleihen. Ich werde das nun auch tun, denn bis jetzt war ich schon an 6 Wochenenden beim Händler in Leipzig, und bekomme immer wieder nur ein halbfertiges Auto mit allerlei Ausflüchten zurück.

Der Händler in Amberg wollte sich ebenfalls kümmern (der hat ja den Fehler endeckt) , aber das Ergebnis war das gleiche.

Es ist mein dritter Volvo und ich bin inzwischen sehr enttäuscht, wie man so im Regen stehen gelassen wird.

 

Inzwischen

Kann ich nachfühlen.

Schlicht und einfach ist es Sache des Leipziger Händlers. Gewährleistung.

Wenn irgend jemand bestätigt, daß der Schaden vermutlich bei Übernahme/Kauf bestanden hat.

Ansonsten wird's ne teure Kiste.

Ich bin gespannt und drücke die Daumen...

Jetzt mal nicht gleich so pessimistisch. Wenn Du nachweisen kannst, das Du den Schaden innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf angezeigt hast, greift die gesetzliche Gewährleistung des verkaufenden Händlers. Dabei muss nur gesichert sein, das es auch genau der Schaden war, um den es jetzt geht. Dann wäre der Händler komplett dafür zuständig. Dabei ist dann auch egal, ob der Händler dann schon nach Volvovorgaben repariert hatte. Wenn er den Schaden, oder die Ursache nicht behoben hat, bleibt er in der Pflicht. Wichtig ist halt, das Alles ordentlich dokumentiert ist.

KUM

Zitat:

@KUMXC schrieb am 17. Juni 2019 um 13:44:44 Uhr:

Jetzt mal nicht gleich so pessimistisch. Wenn Du nachweisen kannst, das Du den Schaden innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf angezeigt hast, greift die gesetzliche Gewährleistung des verkaufenden Händlers. Dabei muss nur gesichert sein, das es auch genau der Schaden war, um den es jetzt geht. Dann wäre der Händler komplett dafür zuständig. Dabei ist dann auch egal, ob der Händler dann schon nach Volvovorgaben repariert hatte. Wenn er den Schaden, oder die Ursache nicht behoben hat, bleibt er in der Pflicht. Wichtig ist halt, das Alles ordentlich dokumentiert ist.

KUM

Er schrieb "vor einem Jahr"...also ist er aus der Frist für die Beweislastumkehr raus. Dann wird natürlich spannend, nachzuweisen, dass tatsächlich ein gewährleistungsrelevanter Mangel den Schaden ausgelöst hat. Das endet in einem Gutachterstreit, der neben dem ATM noch jede Menge Kohle verschlingt. Denn ich nehme mal an, der TO will das Fahrzeug nicht unbedingt bis zur Klärung des Rechtsstreits stehen lassen.

Wichtig: Rechtsschutzversicherung.....

Ach ja: Volvo hat mit der Sache nichts, aber auch gar nichts zu tun. Der Leipziger Händler ist hier der Anspruchsgegner.

Nun ja, Aussage war, das noch in der Händlergarantie der Schaden angezeigt wurde und man am Fahrzeug gearbeitet hat...;)

KUM

Sorry, hatte ich überlesen. Dann hat er sich wohl eine Gebrauchtwagengarantie andrehen lassen. Da streitet er dann via Händler mit der Garantieversicherung....

Freut sich der Anwalt.

Zitat:

....

@ VolvoKarl, sicher kann ich mir auf eigene Kosten einen Motor besorgen und dann einbauen lassen, aber warum? Das Auto war teuer genug.

....

Sicher hast Du recht.

Bei mir war das so, das mein Motor ja "tot" war.

Da ich auf Montage arbeite, brauche ich nun mal ein Auto.

Mit allen anderen Mängel, die aus dem Kauf damals resultierten, sind sich die Anwälte einig geworden.

Jetzt kam der Motor dazu. Problem ist, das Du nichts reparieren lassen darfst, bevor das Motorgutachten erstellt ist. Und danach eigentlich auch nicht, weil es sein kann, daß der Gegner ebenfalls einen Gutachter schickt.

So lange hast Du halt kein Auto. Mietwagen kosten Geld. Du bzw. Deine RSV müssen in Vorleistung gehen.

Wie das dann vor Gericht ausgeht, weiß auch keiner. Es werden gerne Vergleiche angestrebt.

Eine ganz schwierige Kiste.

Ich dachte eigentlich, das so was nur bei Fähnchenhändlern passiert...

Für ein aussagekräftiges Motorgutachten müsste die Maschine ja zumindest teilweise zerlegt/ausgebaut werden. Insofern steht der Tausch einer Begutachtung nicht unbedingt im Wege.

Aber Volvocarl hat Recht: sehr verzwickte Angelegenheit....

Schwarzseher ;)

Vor einem Jahr gekauft, innerhalb der Händlergarantie angezeigt...heißt für mich: innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf angezeigt und da ist völlig unkompliziert der verkaufende Händler zuständig, egal ob eine Garantieversicherung besteht, oder nicht.

Jetzt ist der TE dran.....Mutmaßungen helfen nicht.

KUM

Zitat:

@KUMXC schrieb am 17. Juni 2019 um 15:42:37 Uhr:

Schwarzseher ;)

Vor einem Jahr gekauft, innerhalb der Händlergarantie angezeigt...heißt für mich: innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf angezeigt und da ist völlig unkompliziert der verkaufende Händler zuständig, egal ob eine Garantieversicherung besteht, oder nicht.

Jetzt ist der TE dran.....Mutmaßungen helfen nicht.

KUM

Da hast Du vollkommen Recht.

Aber wenn der Händler sich querstellt, hast Du die A-Karte.

Mag sein, das Du irgendwann recht bekommst. Frage ist wann und ob man da nicht schon "ausgeblutet" ist.

Es geht nicht darum, wer Recht hat, sondern wer und wann Recht bekommt.

Zitat:

@volvocarl schrieb am 17. Juni 2019 um 15:48:24 Uhr:

Zitat:

@KUMXC schrieb am 17. Juni 2019 um 15:42:37 Uhr:

 

Es geht nicht darum, wer Recht hat, sondern wer und wann Recht bekommt.

Genau das ist der springende "." :D

Genau das ist der Punkt. Wenn ich das Elend immer erzähle, glaubt einem das keiner.

Aber da bei mir explizit Motorüberhitzung durch Marderbiss als Diagnose steht, hoffe ich, daß ich einen Teil von der TK zurück bekomme.

Außerdem muss man bei mir auch immer dazu sagen, das mein alter Motor bereits 220000km runter hatte und ich ja einen Austauschmotor mit 23000km inkl. aller! Anbauteile bekommen habe.

Somit ist aus dem alten Boot ein junger Gebrauchter geworden... ;)

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