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Motorschaden in der Werkstatt

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 24. Januar 2025 um 8:31

Guten Tag,

ich habe mein Auto in die Werkstatt gebracht wegen diverse Probleme und es sollte auch TÜV gemacht werden.

Ich gab einem Mechaniker, nicht dem Chef den Zettel mit allen Problemen wie z.B. Geräusche, klackern im Motorraum.

Es wurde am Motor dann gemacht der Zahnriemen, da der kurz vorm Reißen war und die Wasserpumpe. Die anderen Teile wie besprochen anderes gehandhabt. Statt Bremsen erneuern und Achsvermessung wurden die Bremsen nur aufbereitet. Ebenso die Querlenker hinten, die erneuert werden sollten, wurden plötzlich nur vom Rost befreit. Hauptsache der bekommt TÜV so mein Eindruck. Die anderen Arbeiten wurden noch offen gelassen und sollten nach dem TÜV gemacht werden.

Man fuhr zum TÜV ca. 20 km entfernt, weil der nicht so pinkelig ist, wie der in der unmiitelbaren Umgebung. Ich wusste das nicht, dass die so weit fahren. Auf dem Weg dorthin, Motorschaden. Öllampe ging an und der Motor ließ sich nicht mehr starten. Jetzt teilt man mir folgendes mit:

Überhitzung der Kurbelwellen- und Pleullager (Lagerschalen geschmolzen) verstopftes Ansaugsieb.Durch dieses verstopfte Öl-Sieb kam es zu einer Mangelhaften Schmierung im Motor, welches zu Folge hatte , dass die Lager überhitzen.

Ich fürchte, die haben Mist gebaut. Sie beziehen sich auf den letzten Ölwechsel-Aufkleber vor über 10 Jahren und das wohl der Grund für den Schaden wäre. Natürlich gab es Ölwechsel zwischendurch, dass hatte ich auch mitgeteilt. Das Öl haben die angeblich noch (muss ja nicht zwingend meines sein) und auch Fotos wie die Lager aussahen (nach dem Schaden, das besagt ja nichts).

Ich kann mir weder RA noch ein Gutachten leisten.

Jetzt soll ein Austauschmotor rein, den ich zahlen muss.

Mein Motor hatte nicht mal 88.000 km gelaufen.

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3 Antworten

Ohne Gutachten wird es kaum möglich sein, der Werkstatt ein Verschulden nachzuweisen (sofern sie denn ein Verschulden trifft).

Rechtlich ist es wohl so geregelt, bzw. anerkannte Praxis, dass die Werkstatt haften muß, wenn sie den Schaden tatsächlich verursacht hat. Bspw. der Mechaniker macht eine Probefahrt und verschaltet sich, dadurch Motorschaden.

Macht der Mechaniker eine Probefahrt und die Zylinderkopfdichtung brennt durch, was genauso gut 50km eher oder später hätte passieren können, trifft die Werkstatt kein Verschulden.

Wenn die Werkstatt da stubleibt, kann vielleicht ein Gang zur Schiedsstelle der Innung helfen, aber ich fürchte, ohne Gutachten kommt man nicht weit.

Themenstarteram 24. Januar 2025 um 8:42

Und man riet mir vom Gutachten ab, da es sehr schwer ist Fehler nachzuweisen. Was ich mich nur frage, der Motor muss ja auch der Fahrt zum TÜV weiter geklackert haben..Deswegen bin ich ja u.a. in die Werkstatt gefahren. Ölwechsel wurde bis dato nicht gemacht, obwohl ich das in Auftrag gegegeben hatte.

Das ist eben die Frage: War es leichtfertig und fahrlässig von der Werkstatt, mit dem Auto rumzufahren? Hätte man anhand der Geräusche und der Beurteilung des vermuteten Schadens davon ausgehen müssen, dass jeder gefahrene Meter einer zuviel sein kann?

Ich finde das Vorgehen der Werkstatt aber auch merkwürdig. Bevor man alles für TÜV vobereiotet und da hin fährt, hätte ich mich erstmal um das Klackern gekümmert. Wenn dann da ein nahender Motortod ersichtlich ist, kann man sich den Rest ggf. schenken.

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