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Motorschaden nach 50.000 km. 3.Motor. Kulanz?
Hallo
ich habe mir im Februar nen A4 1.8t Bj. 2003 mit ca. 82.000 km für 8800 Euro zugelegt. 2005 kam bei 34.000 km nen austauschmotor rein. jetzt, nach 87.000 km ist der 3. kolben rausgerissen und hat den zylinderkopf beschädigt. reparatur nur mit austauschmotor möglich. gebrauchtwagengarantie übernimmt ca. 30 % (2.000 euro). 4500-5000 euro habe ich zu tragen. elektr. kulanzantrag bei audi fehlgeschlagen. jetzt habe ich direkt bei audi angefragt, sachbearbeiterin hat daten aufgenommen und der ortsansässige vw-audi-partner hat kostenvoranschlag und servicenachweis zu audi geschickt. die sollen es prüfen. was sagt ihr zu dem ganzen? es kann doch nicht sein, dass jetzt nach 88000 km der 3. motor rein muss. vor mir hat ein 75 jahre alter herr von vw den wagen gefahren und ordentlich gepflegt. und, dass es mein erster wagen ist, hüte ich ihn wie meine westentasche. kann ich auf kulanz hoffen? muss sich der verkäufer (autohaus in kaiserslautern) nicht beteiligen, sofern es zu solchen schäden im 1. halben jahr kommt? habe bereits komplett neue bremsbeläge- und scheiben drauf machen lassen. was kann ich ansonsten tun? bitte um eure hilfe. vielen dank.. tobi..
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Polofreund1980
Um mal konkret zu werden.. bei welchem Händler wurde das Fahrzeug gekauft Audi oder freier Händler.. welche garantie ist mitverkauft worden? Audi gebrauchtgarantie oder freie zusatzvers?
Die Gebrauchtwagengarantie oder irgendeine sonstige "Versicherung" sind irrelevant! Einzig die Sachmängelhaftung zählt!!
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18 Antworten
da die schäden im ersten halben jahr aufgetreten sind muss der händler glaube ich sogar komplett haften. es gilt da nämlich die beweislast auf seiten des händlers, sprich er muss beweisen, dass dieser mangel nicht schon beim kauf bestand. wird ihm wohl nicht gelingen, was nicht heißt, dass er sagt "ja ok, übernehme ich". vermutlich wird er sich quer stellen und nur durch einen anwalt oder gar verfahren umstimmen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von lulloz
da die schäden im ersten halben jahr aufgetreten sind muss der händler glaube ich sogar komplett haften. es gilt da nämlich die beweislast auf seiten des händlers, sprich er muss beweisen, dass dieser mangel nicht schon beim kauf bestand. wird ihm wohl nicht gelingen, was nicht heißt, dass er sagt "ja ok, übernehme ich". vermutlich wird er sich quer stellen und nur durch einen anwalt oder gar verfahren umstimmen lassen.
Wenn der Mangel bereits beim Fahrzeugkauf besdtanden hätte, wäre man wohl garnicht erst losgefahren !
=> Mangel hat demzufolge nicht beim Kauf vorgelegen.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Zitat:
Original geschrieben von lulloz
da die schäden im ersten halben jahr aufgetreten sind muss der händler glaube ich sogar komplett haften. es gilt da nämlich die beweislast auf seiten des händlers, sprich er muss beweisen, dass dieser mangel nicht schon beim kauf bestand. wird ihm wohl nicht gelingen, was nicht heißt, dass er sagt "ja ok, übernehme ich". vermutlich wird er sich quer stellen und nur durch einen anwalt oder gar verfahren umstimmen lassen.
Wenn der Mangel bereits beim Fahrzeugkauf besdtanden hätte, wäre man wohl garnicht erst losgefahren !
=> Mangel hat demzufolge nicht beim Kauf vorgelegen.
Kann ich nicht nachvollziehen. Der jetzige Schaden ist lediglich ein Folgeschaden eines Mangels der bestanden haben muss. Einfach so zerlegt sich ein Kolben nicht in seine Einzelteile.
Schmeiss mal Sachmängelhaftung ins Google oder beim ADAC in die Suche..
Grob gesgat im 1. halben Jahr hat der Händler den schwarzen Peter. Egal was an Garantie oder sonstwas mit Selbstbehalt und Beteiligung oder Kulanz vereinbart wurde. Greift alles nicht so gut wie die Sachmängelhaftung!
Ich, und mein heulender Verkäufer, sprechen da aus Erfahrung!
Zitat:
Original geschrieben von combatmiles
Schmeiss mal Sachmängelhaftung ins Google oder beim ADAC in die Suche..
Grob gesgat im 1. halben Jahr hat der Händler den schwarzen Peter. Egal was an Garantie oder sonstwas mit Selbstbehalt und Beteiligung oder Kulanz vereinbart wurde. Greift alles nicht so gut wie die Sachmängelhaftung!
Ich, und mein heulender Verkäufer, sprechen da aus Erfahrung!
So schauts aus, wenn man hartnäckig ist bekommt man innerhalb von 3 Tagen 2 Getriebe verbaut und noch Fußmatten geschenkt wenn man dann noch nett "fragt" ;-)
Direkt hin und auf die Sachmängelhaftung hinweisen, Datum des Schadens am besten schriftlich fixieren und mit dem Kaufdatum vergleichen. Wenn er den dollen macht sofort zum Anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Zitat:
Original geschrieben von lulloz
da die schäden im ersten halben jahr aufgetreten sind muss der händler glaube ich sogar komplett haften. es gilt da nämlich die beweislast auf seiten des händlers, sprich er muss beweisen, dass dieser mangel nicht schon beim kauf bestand. wird ihm wohl nicht gelingen, was nicht heißt, dass er sagt "ja ok, übernehme ich". vermutlich wird er sich quer stellen und nur durch einen anwalt oder gar verfahren umstimmen lassen.
Wenn der Mangel bereits beim Fahrzeugkauf besdtanden hätte, wäre man wohl garnicht erst losgefahren !
=> Mangel hat demzufolge nicht beim Kauf vorgelegen.
also das nenne ich ja mal eine ziemlich kurzsichtige interpretation meines beitrags
Zitat:
Original geschrieben von C20NE-Cruiser
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Wenn der Mangel bereits beim Fahrzeugkauf besdtanden hätte, wäre man wohl garnicht erst losgefahren !
=> Mangel hat demzufolge nicht beim Kauf vorgelegen.
Kann ich nicht nachvollziehen. Der jetzige Schaden ist lediglich ein Folgeschaden eines Mangels der bestanden haben muss. Einfach so zerlegt sich ein Kolben nicht in seine Einzelteile.
da hats c20ne-cruiser besser durchblickt
Sorry, bin nur zufällig hier gelandet, fand es aber interessant!
So wie ich das sehe hast Du das Fzg. erst 5 Monate vor den Schaden gekauft und somit tritt die Händlergewährleistung in Kraft. Da sich das Fzg. erst 5 Monate in Deinem Besitz befindet ist der Händler in der Beweispflicht das der Schaden nicht schon beim Kauf vorhanden war. Das wird er nicht können! Also stellt er sich quer zum Anwalt und ein nettes Schreiben verfassen lassen, danach wird er sicherlich einsichtiger.
Ist der Gebrauchte jung, kann die Herstellergarantie noch greifen. Oder eine Neuwagengarantie-Verlängerung, die gegen Aufpreis heute so gut wie alle Hersteller bieten. Tip: Beim Autokauf auf ein lückenloses Scheckheft achten.
• Greift diese Garantie nicht, greift eventuell die gesetzliche Händlergewährleistung von einem Jahr. Der Mangel muß dazu aber bereits beim Kauf (versteckt) vorgelegen haben. Nach sechs Monaten nach dem Kauf muß der Käufer beweisen, daß das der Fall war, will er die Gewährleistung durchsetzen. Vorher liegt die Beweislast beim Händler.
• Viele Händler verkaufen ihre Gebrauchten deshalb nur mit einer (meist) einjährigen Gebrauchtwagen-Garantie. Die ersetzt allerdings nicht die Gewährleistung, sondern tritt neben sie. Tip: Deshalb bei einem Schaden erst prüfen, ob er nicht ein Gewährleistungsfall ist. Denn den muß der Händler ganz auf eigene Kosten beheben, während bei der Beanspruchung einer GW-Garantie der Autohalter (meist) einen Selbstkostenanteil zahlen muß.
Also, für mich ist die Sache klar, lass Dich nicht über den Tisch ziehen und bei einer negativen Aussage vom Händler sofort zum Anwalt!
Wünsche Dir kein Glück sondern einen guten Anwalt!
vielen dank für eure schnellen antworten.. ich behalte also trotzdem hoffnung.. noch ne frage.. zählt der tag des schadens oder der feststellung? ..hab den wagen ins "technik-center" meines mitbewohners abgeschleppt.. die haben ne spedition mit angeschlossener werkstatt.. den ihr meister hat mir am nächsten tag gesagt was los ist und das neuer motor her muss.. wegen "gebr.wagengarantie" habe ich den wagen zu vw-audi-partner bringen lassen.. der hat mir heute am tele gesagt was los ist.. kurz die daten..
pkw gekauft am 29.01.2010
wagenstillstand am 24.07.2010
also innerhalb der ersten 6 monate.
was mach ich nun?
danke jungs..
Wenn du deinen Wagen beim Händler gekauft hast (davon steht hier nichts oder ich habe es überlesen), dann ist es nun Zeit für ein klärendes Gespräch. Mach einen Termin im Autohaus und kläre das mit der Gewährleistung ab. Wenn es sich quer stellt, dann bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Vorher würde ich versuchen, in einem sachlichen Gespräch eine Einigung (Autohaus trägt die Kosten), zu erreichen.
Ich drücke Dir die Daumen, dass es ohne Anwalt abgeht.
Carsten
Zitat:
Original geschrieben von Tobisan277
vielen dank für eure schnellen antworten.. ich behalte also trotzdem hoffnung.. noch ne frage.. zählt der tag des schadens oder der feststellung? ..hab den wagen ins "technik-center" meines mitbewohners abgeschleppt.. die haben ne spedition mit angeschlossener werkstatt.. den ihr meister hat mir am nächsten tag gesagt was los ist und das neuer motor her muss.. wegen "gebr.wagengarantie" habe ich den wagen zu vw-audi-partner bringen lassen.. der hat mir heute am tele gesagt was los ist.. kurz die daten..
pkw gekauft am 29.01.2010
wagenstillstand am 24.07.2010
also innerhalb der ersten 6 monate.
was mach ich nun?
danke jungs..
Also, von den Daten passt das doch. Notfalls hast Du ja Zeugen wann der Schaden aufgetreten ist, oder?
Würde mich mit dem Händler in Verbindung setzen und im sagen das Du Dich bei einer Rechtsberatung informiert hast. Die haben Dir gesagt dass die Händlergewährleistung nicht eine Gebrauchtwagengarantie dafür aufkommen muss und der Händler den Schaden komplett zahlen muss. (Würde Dir ein Anwalt sicherlich auch so sagen )
Tippe er wird sich Zeit verschaffen um Deine Aussage prüfen zu lassen und auf wundersame Weise kommt dann doch irgendeine Versicherung für den Schaden auf. Sollte er nach einer kleinen Bedenkzeit nicht bereit sein für den Schaden aufzukommen dann musst Du zum Anwalt!
Kleiner Tipp am Rande, immer freundlich und sachlich aber mit Nachdruck mit dem Händler reden. Oft hilft es wenn Du direkt nach dem Geschäftsführer fragst und mit ihm sprichst. Letztendlich ist dass der Mann der die Entscheidungen trifft.
Rittersbacher???
Hallo Tobi. Mein herzliches Beileid. Habe mit meinem Audi ähnliche Probleme gehabt. Die Kosten hat bei mir das Autohaus komplett übernommen. Also nicht abwiemmeln lassen, hartnäckig bleiben. Du bist im Recht.
LG
Soso
Um mal konkret zu werden.. bei welchem Händler wurde das Fahrzeug gekauft Audi oder freier Händler.. welche garantie ist mitverkauft worden? Audi gebrauchtgarantie oder freie zusatzvers?
Zitat:
Original geschrieben von Polofreund1980
Um mal konkret zu werden.. bei welchem Händler wurde das Fahrzeug gekauft Audi oder freier Händler.. welche garantie ist mitverkauft worden? Audi gebrauchtgarantie oder freie zusatzvers?
Die Gebrauchtwagengarantie oder irgendeine sonstige "Versicherung" sind irrelevant! Einzig die Sachmängelhaftung zählt!!