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Motorschaden nach Werkstattbesuch

BMW 5er E39
Themenstarteram 28. Januar 2011 um 21:01

Habe das Auto in die Werkstatt gebracht, weil die Warnung Öldruck-prüfen aufleuchtete.

Der Werkstattmeister wollte unbedingt eine Probefahrt machen, bevor er das Auto überprüft hat. Beim Beschleunigen bis 90 kmh hat es einen lauten Knall gegeben und das Auto musste zurück zur Werkstatt abgeschleppt werden.

Nun wurde festgestellt, dass der Turbolader kaputt war und der Motor jetzt einen Schaden abgekriegt hat. Brauch einen Austauschmotor. Ursächlich war evtl. die gebrochene Kettenführungschiene. Habe nun gehört, dass der Zerfall der Kunststoffschiene bei dieser Baureihe bekannt sei und ein Konstruktionsfehler war. Weiß jemand mehr?

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20 Antworten
am 28. Januar 2011 um 21:08

Kettenprobleme bei einem E39? Das ist der 46er 316er Motor der das gerne hat, aber mit einer Öldruck Kontrolleuchte an fährt man sowieso nicht mehr ... meistens ists auch schon zu spät wenn sie an geht..

Themenstarteram 28. Januar 2011 um 21:21

Habe ich dem KfZ-Meister (BMW-Werkstatt) auch gesagt. Die Warnung leuchtete nur ab und zu auf. Motor arbeitete bis zur Ankuft bei der Werkstatt einwandfrei. Bis der Motor geschrottet wurde, ging man von einem defektem Öldruckschalter aus. Haftungsfrage wird gerade geklärt. Hat jemand ähnlichen Fall gehabt und kann mir hier mal mitteilen, wie meine Chancen stehen? Mein RA ist ratlos.

am 28. Januar 2011 um 21:25

Was hat dein Rechtsanwalt für ein Fachgebiet? Familienrecht? d:

Man geht nicht einfach davon aus das der Schalter kaputt ist. Sieht man ja was bei rum kommt... Vorallem was wollte er bei der Probefahrt feststellen...

Themenstarteram 28. Januar 2011 um 21:38

Glaube ich auch langsam. Hab ihn von meiner RSV empfohlen gekriegt. Wechseln ist nicht, da das Auto seit 6 Monaten auf dem Gelände steht, der unabhängiger Gutachter war im Januar da, das Gutachten liegt uns aber nicht vor. Ich weiß nur, was beschädigt ist. BMW hat von Anfang an alle Haftungsansprüche abgelehnt. Wird nun vom Gericht geklärt werden müssen, aber Recht haben und Recht kriegen...

Also vor der Probefahrt hat er gesagt, er müsse die Probefahrt machen, um zu sehen ob und wann die Warnung wieder aufleuchtet...lachhaft oder? Man muss dazu sagen, das Auto war eine Woche vorher bei ihnen in der Werkstatt. Am Freitag habe ich das Auto abgeholt und am Montag ist die Warnmeldung gekommen...

Das Erste wäre doch vor der Probefahrt, einfach mal den Messstab ziehen oder?

Themenstarteram 28. Januar 2011 um 22:25

hat er gemacht, Ölstand war ok.

am 29. Januar 2011 um 13:30

Hallo erstmal....

Es ist natürlich sehr ärgerlich mit deinem Motor, aber wenn ich die Fakten (sofern man das so nennen kann) betrachte

ist es eher unwarscheinlich, dass die Werkstatt dir dem Motor bezahlt. Wenn die Öldruckkontrollleuchte angeht dann

sollte man das Auto abstellen und nicht mehr fahren. Alles andere ist einfach Unsinn!!! So steht es auch in den Betriebs-

anleitungen wenn ich mich recht entsinne. Ob die Ursache eine gebrochene Führungsschiene oder der Turbolader ist, ist dabei

unerheblich. Die Warnlampe ist da ja nicht zum Spass.

Wenn der Meister nun den Fehler finden soll dann wird er sich erstmal anhören was der Kunde (in diesem Fall du) sagt.

Wenn du sagst "die geht nur ab und zu an" dann würden wahrscheinlich die meisten Fachmänner erstmal den Ölstab ziehen,

und das hat er ja gemacht, weil die Vermutung naheliegt, dass es sich um einen elektrischen Defekt (Kabel, Öldruckschalter),

oder zu niedrigen Ölstand handelt. Dann wird er versuchen herauszufinden wann die Lampe angeht und woran es liegt.

Dazu muss er das Auto fahren oder zumindest laufen lassen. Wenn dabei nun der Motor tatsächlich einen massiven Motorschaden erleidet, dann kann man schlecht sagen, dass die Schuld beim Mechaniker/Meister liegt. Wenn du nur einen Kilometer weiter gefahren

wärst, dann wäre der Motor jetzt auch hin.

Alternativ hätte die Werkstatt ja vorsorglich den Motor zerlegen können ohne ihn laufen zu lassen um nachzuschauen wo das Problem liegt. Aber wer bitteschön erklärt dann dem Kunden (und das bist dann ja auch du) einen Kostenaufwand von mehreren hundert Euro, wenn sich am Ende dann heraustellt, dass es doch "nur" der Öldruckschalter war?

Der ist ja nicht deshalb kaputt, weil da ein Meister mit gefahren ist, sondern weil, was auch immer, im Motor aufgegeben hat.

Ich kann beim besten Willen kein schuldhaftes Fehlverhalten der Werkstatt erkennen.

So wird es deinem Anwalt wahrscheinlich auch gehen und das liegt nicht daran das der keine Ahnung hat sondern schlicht und ergreifend daran das es da nichts zu klagen gibt.

Gruß

Thomas

Hallo zusammen,

na ja, so einfach würde ich das nicht sehen. Wenn ich zum :) mit so einem Problem fahre, würde der wohl zuallererst den Fehlerspeicher auslesen und da wäre bei Öldruckkontrolle an, auf jeden Fall was hinterlegt. Ölstand hat er kontrolliert, der war ok. Mir ist in dem Zusammenhang nicht ganz klar, was der Turbolader mit dem Öldruck zu tun hat? Der kann zu wenig Öl bekommen, das ist richtig, aber dann geht keine Öldruckkontrolle an, denn der Öldruck wird ja nicht im Turbolader gemessen. Es kann sich m.Ea. nur um 2 mögliche Fehler handeln, 1. der Sensor hat ne Macke oder die eigentliche Ölförderung (Pumpe, Kette u.s.w. hat ne Macke) Und wenn sich die Kette oder Pumpe in ihre Bestandteile auflöst, kann letztendlich keiner was dafür, wie Thomas schon geschrieben hat, das hätte bei Dir einen km später auch passieren können. Da gibt es keine Haftung, das ist höhere Gewalt.

MfG Thomas

Themenstarteram 29. Januar 2011 um 18:55

Ich kenne die Anleitung. Wenn ich gefahren wäre, wäre es jetzt keine Haftungsfrage. Nur wenn ich mit der Werkstatt telefoniere und mir wird gesagt, dass es nichts großes sein kann und ich nicht darauf hingewiesen werde, dass ich zur Werkstatt nicht fahren soll und der Meister-kein Mechaniker setzt sich ins Auto und macht eine Probefahrt auf der Schnellstrasse und beschleunigt bis 90 kmh, dann kann ich schon behaupten, dass es fahrlässig ist, oder? Außerdem finde ich schon, dass man dem Kunden die Wahl lassen sollte, ob man die Kosten für die Fehlersuche übernehmen will, oder für einen nicht verursachen Motorschaden aufkommen muss. Hätte er mir die Wahl gelassen, hätte ich sicher gesagt, dass ich die Kosten für Reparatur/Fehlersuche übernehmen möchte, als für den Austauschmotor. Oder sehe ich das falsch?

Hallo nutella,

das ist nicht so einfach, wie Du denkst. Du bist in die Werkstatt gefahren und wolltest Hilfe!

Du hast das Problem beschrieben und darauf hin hat der Meister ne Probefahrt gemacht und die Kiste ist kaputt. Du hast Dein Einverständnis zur Probefahrt gegeben, zumal Du dabei warst. Was willst Du? Das ist gängige Praxis wenn ein Fehler nur sporadisch auftritt! Du kannst doch nicht erwarten, daß die den Motor auseinander nehmen und am Ende war es nur ein Sensor und Du bekommst 1500 € in Rechnung gestellt. Da hätte ich Dein Geschrei nicht hören wollen. In dem Moment, wo Du bei einer Probefahrt anwesend warst, hast Du Dein stillschweigendes Einverständnis dazu gegeben und bist für die Folgen verantwortlich! Anders sieht es aus, wenn der Meister allein losgefahren ist, aber das ist er ja nicht.

Du hast in diesem Fall einfach die Arschkarte!

MfG Thomas

Themenstarteram 29. Januar 2011 um 20:48

Ich denke schon, dass ich die Arschkarte habe. Ich finde es nur schade, dass, wie du sagst, es gängige Praxis ist... und wir, die Kunden sich damit immer abfinden....Nur deshalb funktioniert es auch.

Danke für Eure Meinung.

am 29. Januar 2011 um 21:07

Ist einfach schwierig.. geh mal zum Rechtsanwalt..

Ich kenne auch einen Fall, war ein 20d im E39.. Probefahrt wutsch.. Leistungsabfall, Qualmwolke...

Turbo hinüber..!!:D:D:D:D:D:D:D

Er hat einen guten Reperaturpreis bekommen..

soweit ich weiß, hat der Kunde aber auch schon vorher Probleme gehabt, hat aber nichts gesagt..

Schade für Dich, weil es dich betrifft..

Einen guten Rat habe ich leider nicht..

Viel Glück..

matze:)

hm........ wird diese oeldruckanzeige nicht im fehlerspeicher abgespeichert und koennte man diesen nicht auslesen=??? wenn ja warum liest man den speicher micht erst aus und schaut dann zu den elementen um zu sehen was wirklich aeusserlich zu sehen ist? die andere frage ist doch, wenn man einen werkstattmeister mit solchen fehler anspricht, warum geht er denn nicht auf das thema zur anleitung zurueck und laesst den wagen stehen und macht dann noch ne probefahrt...????, also als meister und ahnung haette ich den wagen erst garnicht bewegt und ihn das fahrzeug in die werkstatt geschoben(geschleppt) um den fehler erstmal zu finden...

fuer mich steht das eindeutig fest das der meister diesen defekt nicht richtig eingeschaetzt hatte und dadurch der schaden kam. also muesste der schaden ueber die werkstatt abgeklaert werden.....

 

oder seh ich das jetzt falsch?

Themenstarteram 29. Januar 2011 um 21:56

Genau so sehe ich das auch. Ich werde auf jeden Fall berichten, wie es weiter geht!

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