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Motorschaden!

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 15. September 2004 um 12:54

Ich habe echt die Schnauze voll.

VW Werk übernimmt keine Kulanz.

Gebrauchtwagen Verkäufer übernimmt trotz EU-GebrauchtwagenGarantie-Gewährleistung auch nix

(kommt mir aber mittlerweile entgegen).

VW-Vertragswerkstatt: 6.200,-EUR Schaden laut Kostenvoranschlag.

Ich werde nochmals das VW-Werk anschreiben und werde nochmals nachfragen ob sie was übernehmen.

Nach Untersuchung des Motors von einem wirklich Fachlich Kompetenten-KFZ-Meisters ist das was vorliegt ein ganz eindeutiger Werksfehler bzw. Materialfehler.

Falls das VW-Werk nichts übernehmen sollte werde ich das alles Öffentlich machen ala BILDZEITUNG.

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32 Antworten

in china fallen dauernd reissäcke um interessiert nur keine sau ...

vielleicht schreibst du noch was an deinem wagen dran ist :-)

wäre doch mal ganz informativ oder ?

wie alt ist der wagen ? wann wo gekauft ?

wie du schreibst ja gebraucht warum sollte vw dann die kosten tragen ? ...

Motorvariante? Motorkennbuchstaben?

Baujahr? Laufleistung?

P.S.: Schlag mal das Wort Kulanz im Duden nach, dann wirst du sehen es ist eine FREWILLIGE Leistung.

Themenstarteram 15. September 2004 um 13:12

Bj.12/99 bei 116Tkm..ich möchte mal sehen wenn dir das mit deinem Golf IV GTI passiert ob du dann noch von Säcken aus China blubberst..weil meinem Golf IV GTI ist genau das passiert..das der Motor bei 30Kmh regelrecht in die Luft geflogen ist....

Und warum ist er "in die Luft geflogen" ?

Gibts auch ne Ursache?

So wie sich das anhört sind wahrscheinlich die Ventildeckel gebrochen. Macht einen höllen Lärm weil das abgebrochene Stück weiter im Zylinder rumfliegt.

Zitat:

VW-Vertragswerkstatt: 6.200,-EUR Schaden laut Kostenvoranschlag.

Ich werde nochmals das VW-Werk anschreiben und werde nochmals nachfragen ob sie was übernehmen.

Nach Untersuchung des Motors von einem wirklich Fachlich Kompetenten-KFZ-Meisters ist das was vorliegt ein ganz eindeutiger Werksfehler bzw. Materialfehler.

Also ich werfe ein:

1.) Wenn laut GUTACHTEN ein Materialfehler vorlag, der zum Schaden führte, haftet lt. ADAC Anwalt immer der Verkäufer dafür. Wenn die nicht zahlen wollen, sollen die sich mit VW rumschlagen, das hat Dich nicht zu kümmern.

2.) Wenn noch Werksgarantie / Gebrauchtwagengarantie auf dem Fahrzeugt ist, dann gibts da gar keine Diskussion. Der Schaden MUSS vom Händler getragen werden, "sollte" dieser auf den Materialfehler hinweisen, dann soll er sich ebenfalls an den Hersteller wenden, letztlich bauen DIE ja die Autos und die müssen funktionieren.

Vielleicht hilfts Dir ja, auf jeden Fall wärst Du in den o.g. 2 Fällen vor Gericht im Recht.

Re: Motorschaden!

 

Zitat:

Original geschrieben von brutalgenial

Gebrauchtwagen Verkäufer übernimmt trotz EU-GebrauchtwagenGarantie-Gewährleistung auch nix

Falls das VW-Werk nichts übernehmen sollte werde ich das alles Öffentlich machen ala BILDZEITUNG.

Interessant wäre auch zu wissen, wann du den Wagen gekauft hast.

Wenn du mit dem Händler und VW nicht weiterkommst, schreib mal an die Auto-Bild Abt. "Kummerkasten", die helfen dir bestimmt weiter.

am 15. September 2004 um 19:30

Hallo!

Erkläre mir doch mal bitte, aus welchem Grund der Händler den Schaden nicht übernimmt, wenn eine Gebrauchtwagen-Garantie besteht???

Die Gebrauchtwagen-Garantie läuft vermutlich über den VVD und dieser muss auf jeden Fall erst mal leisten!

(Die Gebrauchtwagen-Versicherung hätte dann rein theoretisch die Möglichkeit, das VW-Werk in Regress zu nehmen, falls nachweislich ein Werksfehler vorliegt.)

Die Gebrauchtwagen-Versicherung zahlt nur dann nicht, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten entstanden ist.... soviel ich weiß.

Oder lass dir doch mal vom Händler das Ablehnungsschreiben von der Versicherung zeigen, wo sie ausdrücklich die Kostenübernahme ablehnt, weil der Schaden aus den folgen Gründen..... nicht versichert ist.

Sorry, aber vielleicht kannst du noch mal etwas mehr zu den Gründen der Ablehnung des Schadens durch den Händler bzw. Garantie-Versicherung erzählen.

Trotzdem viel Erfolg!

Gruß

taati

ich bin auch der meinung wenn dir der motor platzt oder was dir auch immer passiert ist

ist das definitiv durch die gebrauchtwagengarantie gedecke soweit sie noch gilt.

denke auch dass es da nix zu rütteln gibt

wäre wirklich interessant den ablenungsgrund zu erfahren

Themenstarteram 16. September 2004 um 12:56

VWwerk hat abgelehnt weil das Fahrzeug schon zu alt wäre.. (Bj.12/98)

Themenstarteram 16. September 2004 um 12:59

Die Gebrauchtwagen Garantie zahlt pro Schadensfall aber nur 1.000eur.

Ich habe das Auto ins Internet gesetzt zum Verkauf.

Wenn das alles nicht klappt werde ich es wohl oder übel verkaufen müssen!

Zitat:

Original geschrieben von brutalgenial

Die Gebrauchtwagen Garantie zahlt pro Schadensfall aber nur 1.000eur.

Was haste denn für Gebrauchtwagen Garantie ?

Soweit ich weiß zahlt die VVD immer egal wieviel es ist solange die Reparaturkosten den Beschaffungswert net übersteigen.

Themenstarteram 16. September 2004 um 13:31

Keine Ahnung die heißen PRO GARANT..

Der Hammer überhaupt ist ja das auf einmal der Turbolader auch dazu gehört zum Motorschaden. Obwohl das ein "anderer"Schaden ist.

ProGarant mein aber das mit 1.000eur alles schon aus-und-erschöpft wäre.

Es ist halt auch leider nur eine "Standard-Garantie".

Zitat:

Original geschrieben von brutalgenial

Die Gebrauchtwagen Garantie zahlt pro Schadensfall aber nur 1.000eur.

Ich habe das Auto ins Internet gesetzt zum Verkauf.

Wenn das alles nicht klappt werde ich es wohl oder übel verkaufen müssen!

wenn du den Wagen bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft hast, dann MUSS er den Schaden tragen. Das hat mit der Gebrauchtgarantie nichts zu tun. Die schließt der Händler normalerweise eher zur eigenen Sicherheit ab, da ER für dich der Gewährleistungsträger ist.

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