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Motorschaden wegen Fahrlässigkeit Werkstatt?

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 29. Juni 2021 um 12:47

Ich habe einen Mercedes C180 Kompressor Baujahr 2011 Erstzulassung 2013.

In diesem Jahr März war TÜV fällig. Ich habe das Fahrzeug zu Inspektion in die Werkstatt gebracht.

Es leuchtete die gelbe Motorleuchte. Ich habe darauf hingewiesen, dass bei einem Räderwechsel zuvor darauf hingewiesen wurde, dass das Flexrohr erneuert werden sollte.

Es wurde eine Inspektion ausgeführt und der TÜV gemacht. Es wurden Mängel festgestellt, die in der Folge behoben wurden. Bremsklötze Parkbremse und Bremsscheiben wurden erneuert, ein Spurstangengelenk, Achsvermessung, Kraftstofffilter getauscht, Koppelstange erneuert und Tagfahrlicht Instandgesetzt. Kosten 2133,06 Euro am 24.04.2021.

Auf der Rechnung gab es einen Hinweis: Bei Kaltstart im Motorraum Geräusche (Bereich Nockenwelle). Wenn Motor warm läuft Fahrzeug leiser. Sporadischer Fehler Nockenwelle Position nIO- Empfehlen Prüfarbeit.

Die Motorleuchte leuchtete noch immer gelb.

Am 17.06.2021 wieder in der Werkstatt gewesen wegen einem Reifenschaden. Hier dann nochmals auf die gelbe Motorleuchte hingewiesen.

Es wurde dann eine Fehlerauslesung vorgenommen:

Fehlercode: P063821 Drosselklappe Stellantrieb Bank 1 Eingangssignal fehlerhaft, Signalamplitude zu niedrig.

Fehlercode P034400 Positionssensor Einlass Nockenwellenverstellung Bank 1 Funktion fehlerhaft

Der Werkstattmeister hat uns erklärt, dass der Fehlerspeicher gelöscht wurde und nun ohne leuchtende Motorlampe wieder gefahren werden kann.

Am 09.06.2021 blieb das Fahrzeug liegen und musste abgeschleppt werden. Der Fahrer des Abschleppdienstes meinte, dass die Einspritzventile nicht richtig befestigt worden wären oder die Motorkette übergelaufen sei. Der Fahrer meinte, dass die Werkstatt auf ein Problem mit der Motorkette hätte hinweisen müssen, wenn erst kurz zuvor eine solch kostenaufwändige Arbeit ausgeführt wurde.

Mit dieser Aussage wurde die Werkstatt konfrontiert. Es wurde abgewiesen mit dem Hinweis, dass keine Arbeiten an den Ventilen durchgeführt wurden und eine Motorkette ein Verschleißteil sei, das generell täglich zu einem Schaden führen könne.

Die Werkstatt hat dann für eine Überprüfung am 09.06.2021 eine Rechnung für die Überprüfung und Ursachensuche gestellt. Es wurde festgestellt, dass ein Motorschaden vorliegen würde da die Kette übersprungen sei. Es wurde eine Fehlerauslesung aller Baugruppen vorgenommen. Wieder Fehlercode P063821 Drosselklappe Stellantrieb Bank 1 Eingangssignal fehlerhaft, Signalamplitude zu niedrig.

Fehlercode DTC C447 Can-Bus-Verbindung zu zentralem Gateway-Steuergerät

Die Frage nun. Hat die Werkstatt versäumt den Zustand der Motorkette zu prüfen, nachdem sie am 12.05.2021 bereits Geräusche bei der Nockenwelle nach Kaltstart wahrgenommen hat? Hätte eine Werkstatt auf die Dringlichkeit einer Überprüfung hinweisen müssen, da die Möglichkeit eines Motorschadens zu dem Zeitpunkt bereits bestanden hat? War es richtig, den Fehlerspeicher am

17.06.2021 einfach zu löschen und die beiden Fehler als lapidar zu bezeichnen. Kann der Werkstatt Fahrlässigkeit angelastet werden?

Die Werkstatt hat nun angeboten, ein Angebot für eine Austauschmotor zu erstellen. Ich habe das Fahrzeug nun zunächst abschleppen und an eine andere Werkstatt liefern lassen, da ich kein Vertrauen mehr in die Werkstatt habe, der ich über Jahre das Fahrzeug anvertraut habe.

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42 Antworten

Das ist ne Sache die dir hier kaum einer wirklich beantworten kann, es sei denn er ist Rechtsanwalt. Ich würde den Fall der örtlichen Schlichtungsstelle für das KFZ-Handwerk vorlegen und um EInschätzung bitten. Das wäre der allererste Schritt. Wenn die Schlichter dir zustimmen werden sie die Werkstatt konfrontieren und versuchen, eine Einigung zu erzielen.

Parallel dazu kannst du natürlich den Rechtsweg beschreiten - oder wenn du mit dem Ergebnis der Schlichtungsstelle nicht zufrieden bist, als zweiten Schritt. Insbesondere wenn eine Verkehrs-RS-Versicherung besteht würde ich zur Vermeidung von Fristen unbedingt einen Fachanwalt hinzuziehen. Ohne RS kann das ein teurer Spaß werden, allerdings kostet ein Beratungsgespräch beim Anwalt nicht die Welt ( 50.- bis 100.- ) und wäre dann zumindest für eine rechtliche Einschätzung hilfreich.

Wichtig ist in jedem Fall die Vorlage aller Dokumente die vorhanden sind. Wenn die Werkstatt bereits wie beschrieben früher einen Fehler diagnostiziert aber nicht behoben hat, nur einen Hinweis mit der Empfehlung zur Prüfung vermerkt ohne das er von dir als zur Kenntnis genommen abgezeichnet wurde, müßte man schauen was der Rechtsexperte da in Sachen Informationspflicht der Werkstätte so zu sagen hat.

Ich unterstütze den Vorschlag von Crizz bezüglich der Schlichtungsstelle. Zu prüfen wäre aber ob sich die werkstatt überhaupt einem Schlichterspruch fügt. Manche Werkstätten schließen das aus. Denen würde ich aber grundsätzlich kein Fahrzeug anvertrauen. Bei den Schlichtern erfährst Du aber eine grundsätzliche Beurteilung der Situation. Sollte das mit der Schlichtung schief laufen, dann nicht ohne Anwalt weiter machen. Ob RSV oder nicht. Aber nicht irgendeinen Anwalt nehmen sondern recherchieren, dass der Anwalt Erfahrung in der Auseinandersetzung mit Werkstätten hat. Und, aus eigener negativer Erfahrung, unbedingt vorher!! die Kosten klären. Zu dem Problem "Fehler löschen": Es ist eine Unsitte Fehler einfach zu löschen und dann zu raten "Weiter fahren und beobachten" Der Fehlerspeicher ist dazu da auf Defekte aufmerksam zu machen, eine Fehlerdiagnose durchzuführen und die Ursache des Fehlers zu erkennen um dann Abhilfemaßnahmen vorzuschlagen. Ausnahme sind lediglich vielleicht sporadische Fehler. In Deinem Fall deutet "Fehlercode P034400 Positionssensor Einlass Nockenwellenverstellung Bank 1 Funktion fehlerhaft" nach meiner Einschätzung genau auf eine Längung der Steuerkette hin. Spätestens da hätte die Werkstatt weiter prüfen müssen. Das Steuerketten Problem ist ja eigentlich schon lange kein Geheimnis mehr. Das sollte sich inzwischen auch bis in die letzte "freie" Werkstatt herumgesprochen haben. Ich bin eindeutig der Meinung, dass die Werkstatt hier kapital ihre Pflichten verletzt hat als sie nicht weiter gesucht haben. Aber Recht haben ist das eine, Recht kriegen etwas ganz anderes.

Das Werkstätten Ahnung haben ist heutzutage leider oft eher Wunsch statt Realität - habe ich gerade mit meinem wegen der aktuellen HU durch. Aber das ist ein anderes Thema.

Ich muß an der Stelle auch nochmal den Hinweis von @Waltrogge unterstreichen , im Falle der Hinzuziehung eines RA unbedingt vorher etwaige Kosten klären und beziffern zu lassen. Ich hatte vor 3 Jahren mit meinem GLK ebenfalls ein negatives Erlebnis, zog selber einen RA hinzu ohne bestehende RS-Versicherung, und saß danach für 2 Briefe auf rund 1000.- Anwaltskosten ( und habe dann in Eigenarbeit mit der Werkstatt eine Rückabwicklung ausgehandelt ).

Deshalb unbedingt diese Hinweise ernst nehmen und berücksichtigen, sonst kann man richtig viel Geld verbrennen.

Wie viele Km hast Du auf der Uhr?

Am 17.06 wurde der Fehler gelöscht aber der Wagen blieb am 09.06 mit motorschaden liegen?

Warum fährt 2 Monate mit leuchtender motorkontrollleichte rum?

Eine rasselnde steuerkette sollte auch ein Laie höre das da was nicht stimmt, vorallem in Verbindung mit der Leuchte und dem Hinweis auf eine Prüfung bereits im März.

Ich glaube eher da will jemand einen schuldigen suchen.

Zitat:

@VolkerHL schrieb am 29. Juni 2021 um 14:47:19 Uhr:

[...]

Der Fahrer meinte, dass die Werkstatt auf ein Problem mit der Motorkette hätte hinweisen müssen, wenn erst kurz zuvor eine solch kostenaufwändige Arbeit ausgeführt wurde.

[...]

Wieso sollte eine Werkstatt denn ab einem bestimmten Rechnungsbetrag dazu verpflichtet sein auf mögliche Probleme hinzuweisen? Das hab ich ja noch nie gehört...

 

Als Recht-Laie kann man da nur mutmaßen, aber offensichtlich wurde ja auf eine mögliche Problematik hingewiesen. Dafür zu sorgen, dass das Ganze repariert wird, ist im Endeffekt ja die Aufgabe des Fahrzeughalters. Wenn man weiß, dass der Wagen Probleme mit der Nockenwelle hat, sollten man halt nunmal auch zusehen, dass das Instand gesetzt wird. Der Werkstatt hier Fahrlässigkeit zu unterstellen, obwohl auf ein mögliches Problem hingewiesen wurde, halte ich für etwas weit daher geholt. Zumal auch ein Meister nicht vorhersagen kann, wann solch ein Ketten-Schaden genau eintritt.

Und wenn von der Werkstatt wirklich keine Arbeiten an den verursachenden Teilen durchgeführt wurden, sehe ich da keinen Kausalzusammenhang zwischen den Arbeiten der Werkstatt und dem Motorschaden.

 

"Der Werkstattmeister hat uns erklärt, dass der Fehlerspeicher gelöscht wurde und nun ohne leuchtende Motorlampe wieder gefahren werden kann." Ich wiederhole mich gerne. Das ist eine Aussage welche einer Fachwerkstatt unwürdig ist.

ADAC hat kostenlose Erstberatung falls du Mitglied bist

Zitat:

@VolkerHL schrieb am 29. Juni 2021 um 14:47:19 Uhr:

Am 17.06.2021 wieder in der Werkstatt gewesen wegen einem Reifenschaden. Hier dann nochmals auf die gelbe Motorleuchte hingewiesen.

Es wurde dann eine Fehlerauslesung vorgenommen:

Fehlercode: P063821 Drosselklappe Stellantrieb Bank 1 Eingangssignal fehlerhaft, Signalamplitude zu niedrig.

Fehlercode P034400 Positionssensor Einlass Nockenwellenverstellung Bank 1 Funktion fehlerhaft

Der Werkstattmeister hat uns erklärt, dass der Fehlerspeicher gelöscht wurde und nun ohne leuchtende Motorlampe wieder gefahren werden kann.

Die Aussage dass wieder gefahren werden kann ist schon seltsam. Hast du das schriftlich?

am 29. Juni 2021 um 15:21

Zitat:

@VolkerHL schrieb am 29. Juni 2021 um 14:47:19 Uhr:

 

Auf der Rechnung gab es einen Hinweis: Bei Kaltstart im Motorraum Geräusche (Bereich Nockenwelle). Wenn Motor warm läuft Fahrzeug leiser. Sporadischer Fehler Nockenwelle Position nIO- Empfehlen Prüfarbeit.

Du wurdest Monate vor dem Motorschaden auf Kaltstartgeräusche hingewiesen und hast Prüfarbeit empfohlen bekommen? Was soll die Werkstatt denn noch machen?

Zitat:

@waltrogge schrieb am 29. Juni 2021 um 15:26:00 Uhr:

In Deinem Fall deutet "Fehlercode P034400 Positionssensor Einlass Nockenwellenverstellung Bank 1 Funktion fehlerhaft" nach meiner Einschätzung genau auf eine Längung der Steuerkette hin. Spätestens da hätte die Werkstatt weiter prüfen müssen.

Hätte eher ein "Positionssensor Einlass Nockenwellenverstellung Bank 1 Signal unplausibel" oder, wie im ersten Zitat, "Sporadischer Fehler Nockenwelle Position" erwartet. "Positionssensor Funktion fehlerhaft" klingt einfach nach einer kurzzeitigen Fehlfunktion vom Sensor was ja dann erklären könnte, warum der Fehler einfach gelöscht wurde.

Wenn die Werkstatt Mitglied der KFZ Innung ist, macht es Sinn mit der Schiedsstelle in Kontakt zu treten. Was mir hier klar noch fehlt ist die Laufleistung des Fahrzeugs.

Meiner Meinung nach ist hier eindeutig der Autofahrer selbst Schuld. Wenn die Motorkontrollleuchte an geht und die Werkstatt auf Geräusche am Ketten bzw. Nockenwellentrieb hinweist, liegt es alleine in der Verantwortung des Fahrers, sich um eine eindeutige Abklärung des Schadens zu kümmern bzw. dieses in Auftrag zu geben. Zumal die Kettenlängung der 271er Motore hinlänglich bekannt ist. Die Werkstatt kann nur darauf hinweisen. Gemacht wird in einer Werkstatt nur das was der Kunde in Auftrag gibt. Auch wenn ich kein Freund von Werkstätten bin, muß ich das hier mal sagen.

am 29. Juni 2021 um 16:35

Laut Eröffnungspost hat die Werkstatt 2 Monate vor dem Motorschaden empfohlen, das prüfen zu lassen.

Damals aufgrund des Fehlers "Sporadischer Fehler Nockenwelle Position nIO".

Meiner Meinung nach richtig, der Fehler lässt auf einen größeren Defekt schließen.

-> Nockenwelle nicht in Position = nicht gut

Monate später haben sie den Fehler "Positionssensor Einlass Nockenwellenverstellung Bank 1 Funktion fehlerhaft" gelöscht, auch noch irgendwie nachvollziehbar, da dieser Fehler nicht nach einem größeren Defekt klingt.

Wahrscheinlich war das Auto nach dem Reifenschaden bei denen in warmen Zustand, die Kettenlängung deshalb nicht feststellbar.

-> Sensor Fehlfunktion = nicht so dramatisch => Fehler erstmal löschen und beobachten.

Ich gebe CGIDRIVER Recht, hier hätte man als Halter früher handeln müssen.

Nach der ersten Warnung die weitaus deutlicher war.

Bei den Datumsangaben kann m. E. Aber was nicht stimmen, denn da war ja der Motorschaden (9.6.) 8 Tage vor dem Fehler löschen (17.6.)!?!

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