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Motorsoftware führt zum erlöschen der Betiebserlaubniss

Themenstarteram 21. Januar 2022 um 5:59

Hallo,

ich brauche Bitte ein paar Meinungen.

Ich bin Halter und Eigentümer eines KFZ. Mein Sohn fährt diesen Wagen.

Er hat bei einer Firma eine Motorsoftware aufspielen lassen, welche zum Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt hat.

Eine Zustimmung wurde von mir nicht erteilt und wäre auch verweigert worden.

Die Firma hat auch bei mir als Halter und Eigentümer keine Zustimmung eingeholt.

Frage:

Hat sich die Firma der Sachbeschädigung bzw. der Beihilfe zur Sachbeschädigung schuldig gemacht?

Kann daher von der Firma der Rechnungsbetrag zurückgefordert werden und muss die Firma auf Ihre Kosten den Ausgangszustand am Fahrzeug wieder herstellen?

Vielen Dank

Gruß

Klaus

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69 Antworten
am 21. Januar 2022 um 6:12

wenn dein Sohn volljährig und geschäftsfähig ist, müsst Ihr das wohl in der Familie klären....

die Firma hat einen Auftrag erfüllt und die Sache ja nicht beschädigt, warum also Rechnungsbetrag zurückfordern ?!

das Aufspielen des alten Softwarestandes dürfte wohl für ein paar Euro machbar sein.... zahlt dann bitte auch dein Sohn

Ich finde die ganze Fragestellung ziemlich komisch. In meinen Augen solltest Du ein ernstes Wörtchen mit Deinem Sohnemann sprechen und sein Sparschwein anzapfen anstatt den Fehler bei der Werkstatt zu suchen.

Die Kohle für das Tuning hatte er ja. Vielleicht hat er die Kohle für die Rückrüstung ja auch...

Gruss

Jürgen

mEn suchst Du den Schuldigen an der falschen Stelle. Der erste Anlauf sollte doch zu dem führen der das verursacht hat = Dein Sohn. Inkl Kostenersatz. Und selbstverständlich darf der sich jetzt um ein ganz eigenes Auto kümmern und dort dann alles eigenverantwortlich tun oder lassen.

Wenn Du von Werkstätten immer bevor sie einen Auftrag ausführen die Rückversicherung beim Halter/Eigentümer erwartest inkl der von Dir angestrebten Haftung - dann würde die Werkstattstunde erheblich teurer werden. Ich schätze mal, dass gut 50% aller Fahrzeuge abweichende Halter/Nutzer haben. Wenn da immer recherchiert werden müsste …

Ich sehe die Werkstatt in keiner Pflicht. Nur Dich und den dem Du den Wagen überlassen hast.

Halter und Besitzer sind nicht das Selbe. Wenn dein Sohn den Wagen dauerhaft nutzt ist er im Besitz des Kfz. Von daher ist der Auftrag die Software aufzuspielen korrekt.

am 21. Januar 2022 um 6:40

Zitat:

@audiingolsta schrieb am 21. Januar 2022 um 06:59:13 Uhr:

… Hat sich die Firma der Sachbeschädigung bzw. der Beihilfe zur Sachbeschädigung schuldig gemacht?

Kann daher von der Firma der Rechnungsbetrag zurückgefordert werden und muss die Firma auf Ihre Kosten den Ausgangszustand am Fahrzeug wieder herstellen? …

Nein.

Themenstarteram 21. Januar 2022 um 7:23

Zitat:

@Caravan16V schrieb am 21. Januar 2022 um 07:15:04 Uhr:

Ich finde die ganze Fragestellung ziemlich komisch. In meinen Augen solltest Du ein ernstes Wörtchen mit Deinem Sohnemann sprechen und sein Sparschwein anzapfen anstatt den Fehler bei der Werkstatt zu suchen.

Die Kohle für das Tuning hatte er ja. Vielleicht hat er die Kohle für die Rückrüstung ja auch...

Gruss

Jürgen

Wieso ist die Fragestellung komisch. Hier wurde mein Eigentum nicht zu meinem Vorteil, sondern zu meinem Nachteil verändert. Wenn hier eine Werkstatt Hand anlegt, dessen Ausführung wissentlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, dann sollte zumindest eine Bestätigung des Eigentümers überprüft werden. Das sind Obliegenheitspflichten. Die Werkstatt sollte in einem solchen Fall sagen, lege mir eine Vollmacht zum Ausführen der Arbeiten vor.

Mit meinem Sohn habe ich schon ein Wörtchen gesprochen.

Und wenn deine Frau mal das Auto zur Reparatur in eiine Werkstatt bringt, soll sie auch eine Vollmacht von dir mitbrignen?

Zitat:

@audiingolsta schrieb am 21. Januar 2022 um 08:23:50 Uhr:

Wenn hier eine Werkstatt Hand anlegt, dessen Ausführung wissentlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, ...

Selbst diesen ersten Teil halte ich für fraglich. Die Werkstatt ist nicht für die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs verantwortlich. Ein Einbau könnte ja mit den entsprechenden Hinweisen / Haftungsausschlüssen erfolgen. Gibt ja durchaus Leute, die ihr Fahrzeug nur zu Show-Zwecken oder auf der privaten Rennstrecke bewegen wollen.

Zitat:

dann sollte zumindest eine Bestätigung des Eigentümers überprüft werden. Das sind Obliegenheitspflichten. Die Werkstatt sollte in einem solchen Fall sagen, lege mir eine Vollmacht zum Ausführen der Arbeiten vor.

Das sehe ich nicht so. Das sind die Pflichten des Halters. Er muss sich ggf. entweder eine Einwilligung (vorher) oder Genehmigung (nachher) vom Eigentümer einholen. Es ist nicht die Pflicht der Werkstatt die gesetzlichen oder vertraglichen Vereinbarungen zwischen Halter und Eigentümer zu kontrollieren.

Vergleichbares Beispiel: Wenn ich Handwerker in meine Mietwohne hole, ist der Handwerker dann zuständig zu prüfen, ob ich ggf. Individualklauseln im Mietvertrag oder gesetzliche Anforderungen dem Vermieter gegenüber einhalte?

Warum wird hier ständig nach Möglichkeiten gesucht dritten die Schuld in die Schuhe zu schieben?

Die Werkstatt hat, laut aktueller Faktenlage, komplett rechtskonform gehandelt.

Hier hätte wohl eher dein Sohn, an dessen Erziehung es wohl mangelt, den Arsch in der Hose haben müssen um dir bescheidzusagen.

Wende dich mit all deinem Groll an ihn.

Mich würde mal interessieren, ob das Profilbild den korrekten Hinweis darüber gibt, dass der ganze Sachverhalt sich in Italien abspielt.

Themenstarteram 21. Januar 2022 um 8:14

Zitat:

@DerSterni schrieb am 21. Januar 2022 um 08:36:45 Uhr:

Warum wird hier ständig nach Möglichkeiten gesucht dritten die Schuld in die Schuhe zu schieben?

Die Werkstatt hat, laut aktueller Faktenlage, komplett rechtskonform gehandelt.

Hier hätte wohl eher dein Sohn, an dessen Erziehung es wohl mangelt, den Arsch in der Hose haben müssen um dir bescheidzusagen.

Wende dich mit all deinem Groll an ihn.

An der Erziehung meines Sohn mangelt es nicht, eher vielleicht an deiner. Du bildet dir eine Meinung über andere ohne die Menschen zu kennen. Fehler macht jeder, anscheinend Du keine.

Themenstarteram 21. Januar 2022 um 8:15

Zitat:

@ktown schrieb am 21. Januar 2022 um 08:56:53 Uhr:

Mich würde mal interessieren, ob das Profilbild den korrekten Hinweis darüber gibt, dass der ganze Sachverhalt sich in Italien abspielt.

So ist es. Wobei italienisches Recht sich hier vom deutschen nicht Großartig unterscheidet.

der einzige der was falsch gemacht hat, ist dein sohn

am 21. Januar 2022 um 8:22

Zitat:

@audiingolsta schrieb am 21. Januar 2022 um 08:23:50 Uhr:

 

....

Wenn hier eine Werkstatt Hand anlegt, dessen Ausführung wissentlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, dann sollte zumindest eine Bestätigung des Eigentümers überprüft werden. Das sind Obliegenheitspflichten. Die Werkstatt sollte in einem solchen Fall sagen, lege mir eine Vollmacht zum Ausführen der Arbeiten vor.

....

Wenn die Werkstatt über das Erlöschen der BE informiert hat - ggf. auch mündlich, durch Aushang oder Vermerk im Auftrag/auf der Rechnung hätte das m.E. genügt;

ausserdem ist es später eine Frage der Beweislast - daher wohl fruchtlos, jetzt die Werkstatt irgendwie zu belangen

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