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Motortausch lohnt es sich?

Opel
Themenstarteram 13. Oktober 2019 um 14:21

Guten Tag

ich habe mir vor einen Monat einen Opel Astra 1.8 Baujahr 2005 gebraucht gekauft für 2200€ mit 200.000 Km und Automatikgetriebe 125 PS.

Ausstattung: Sitzheizung, LPG anlage, Klimaautomatik , Regensensor und Lichtsensor.

Der Verkäufer sagte mir Zahnriemen ist neu gemacht und darauf hatte ich mich leider verlassen.

Leider wurde anscheinend dabei bei der Wasserpumpe mist gebaut und diese hat nun den Zahnriemen runtergeschmissen.

Somit sehr wahrscheinlich Motorschaden.

Ich könnte den Motor nun für ca 1500€ tauschen lassen denkt ihr das lohnt sich noch?.

Für alle anderen Verschleißteile müsste ich auch nochmal ca.500€ ausgeben wenn mir ein freund das wechselt.

Die Karroserie hat ein paar Dellen was normal ist bei dem alter und etwas Rost aber den kann man noch in den griff bekommen.

Würde mich über eure Meinungen freuen.

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17 Antworten

Wenn der Vorbesitzer den Riemen in einer Werkstatt hatte tauschen lassen und nachweislich was falsch gemacht wurde, müsste sich die Werkstatt um den Schaden kümmern.

Du hast doch Gewährleistung auch wenn du ihn privat gekauft hast muss der Verkäufer in den ersten 6 Monaten beweisen das der Fehler noch nicht vorhanden war. Ich würde sagen in deinem Fall lohnt sich ein Austausch nicht wenn du schon 2200 bezahlt hast, und nun nochmal 2000 das ist der nicht wert. Entweder das als Lehrgeld zahlen und ein neues kaufen oder dich evtl mit dem Verkäufer einigen.

Der Verkäufer sagte mir Zahnriemen ist neu gemacht

Damit hat der Verkäufer eine Eigenschaft beschrieben die das Auto nicht erfüllt hat . Wenn es so keine Einigung gibt mal einen Anwalt aufsuchen.

Der Verkäufer hat bestimmt mit Gewährleistungsausschluss verkauft.

Da könnte dann ja jeder kommen und noch nach 5 Monaten irgendwelche Mängel geltend machen.

Ich meine, da hat man nur Chancen, wenn der Verkäufer vorsätzlich Falschangaben gemacht hat.

Themenstarteram 13. Oktober 2019 um 14:39

Zitat:

@Altenholzer schrieb am 13. Oktober 2019 um 16:30:28 Uhr:

Du hast doch Gewährleistung auch wenn du ihn privat gekauft hast muss der Verkäufer in den ersten 6 Monaten beweisen das der Fehler noch nicht vorhanden war. Ich würde sagen in deinem Fall lohnt sich ein Austausch nicht wenn du schon 2200 bezahlt hast, und nun nochmal 2000 das ist der nicht wert. Entweder das als Lehrgeld zahlen und ein neues kaufen oder dich evtl mit dem Verkäufer einigen.

Wie meinst das mit den 6 Monaten Gewährleistung?.

Nach meiner kenntnis hat man bei einem Privatkauf doch keinerlei Gewährleistung, es wurde sogar explizit im Vertrag ausgeschlossen.

Hatte es schon mit einer Mediation versucht über eine Anwältin die ist leider gescheitert.

Hab für die aussage das der Zahnriemen neu gemacht wurde zwar zeugen aber leider nichts schriftliches.

Glaube vor Gericht wird es sehr schwer recht zu bekommen oder denkt ihr da anders?.

Achso, ja dann gibt es keine Gewährleistung wenn es vertraglich ausgeschlossen wurde. Meistens vergessen das die privaten Verkäufer weil sie denken das dies nur für Händler zutrifft. In diesem Fall kauf dir lieber einen neuen meiner Meinung.

Themenstarteram 13. Oktober 2019 um 16:23

Zitat:

@Ursel1234 schrieb am 13. Oktober 2019 um 17:45:07 Uhr:

https://www.bussgeldkatalog.org/.../#abschnitt.

So einfach ist es nicht eine Haftung auszuschließen.

https://bonexo.com/de-de/recht-und-steuern/verbraucher/privatverkauf/

Gewährleistung wurde soweit wirksam ausgeschlossen.

Das es Arglistig war wird denke ich fast unmöglich zu beweisen.

Hast es nun der Verkäufer selber gemacht?

Was steht denn im Serviceheft?

Themenstarteram 13. Oktober 2019 um 17:30

Im Serviceheft steht es nicht drin der Verkäufer war ein Händler mit Privatverkauf und der eigentliche Verkäufer hat es angeblich privat machen lassen.

Diese Unwirksamkeit wird darauf zurückgeführt, dass der verwendete Vertrag der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) laut den Grundlagen des BGB, die auch auf Formularverträge, die von Privatleuten abgeschlossen werden, Anwendung finden, nicht standhält.

 

Mit Glück passte ja

Themenstarteram 13. Oktober 2019 um 18:41

Zitat:

Diese Unwirksamkeit wird darauf zurückgeführt, dass der verwendete Vertrag der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) laut den Grundlagen des BGB, die auch auf Formularverträge, die von Privatleuten abgeschlossen werden, Anwendung finden, nicht standhält.

 

Mit Glück passte ja

Hab jetzt das ganze eine Weile gegoogelt so

richtig sicher bin ich mir aber nicht, darf der vorgefertigte Satz jetzt nur nicht in AGBs stehen oder darf er generell nicht vorgefertigt sein?.

 

Im Vertrag steht:

 

gebraucht, wie ausgiebig besichtet, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes, früherer Unfälle. Das das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist, können frühere Unfälle, Korrosionsschäden sowei andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Statthaltigkeit und die TÜV Zulassung irgendwelcher Zubehörteile oder Fahrzeugveränderungen.

 

Ist das nicht gültig auch wenn es vorne drauf steht?.

Händler mit Privatverkauf???? Wenn das mal rechtens ist da hilft nur ein guter Anwalt.

https://www.t-online.de/.../...vat-oder-ein-versteckter-haendler-.html

Themenstarteram 13. Oktober 2019 um 18:58

Die Anwältin die, die Mediation gemacht hat meinte es ist ok da er es anbietet Autos von privaten im Auftrag zu verkaufen.

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