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MPU nur für BE, C1E und CE
Ich wurde aufgefordert eine MPU wegen Alkohol am Steuer aufgefordert,im Schreiben steht als Frage an die medizinisch-psychologische Untersuchungsstelle:
Ist zu erwarten dass der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsumes Beeinträchtigungen vor,die das sichere führen eines Kraftfahrzeuges der Klassen BE,C1E und CE in Frage stellen?
Wenn ich das richtig lese,dann betrifft das nicht den Führerscheinklasse B (PKW) und ich somit nur für den LKW diese MPU machen muss,was sich in meinen Augen widerspricht aber ein Vorteil für mich wäre,da ich den LKW-Führerschein nicht mehr unbedingt brauche.
Liege ich richtig mit meiner Annahme oder wäre auch mein PKW-Führerschein weg wenn ich die MPU nicht mache?
Für Antworten wäre ich dankbar.
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43 Antworten
Don't drink and drive
Muß man denn Alc. trinken, wenn man gleichzeitig auch Auto fährt / fahren will ??
Ja, die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn man keine positive MPU vorliegt
Nur den BCE oder auch den B-Führerschein der in dem Schreiben gar nicht aufgeführt ist?
Wenn weg dann natürlich alles, sonst wäre der Entzug doch witzlos.
Zitat:
@Cloude63 schrieb am 20. Juni 2021 um 22:39:52 Uhr:
Nur den BCE oder auch den B-Führerschein der in dem Schreiben gar nicht aufgeführt ist?
Fahrerlaubnis ist Fahrerlaubnis.... egal ob B oder BE oder "noch bessere Klassen"
wenn einem das "Priveleg" des Fahrens weggenommen wird, dann für / gegen alle Klassen incl. Mopedfahren.
Die Behörden gehen hier, in solchen Fällen wohl auch zu Recht, davon aus, dass mit Auto oder Moped oder LKW im besoffenen Zustand gleich viel Schaden anrichtet kann.
Und wenn die dich auf dem Fahrrad mit Alkohl erwischen ist der Führerschein auch weg....
MfG kheinz
Muss dabei erwähnen,das ich bei der Kontrolle den Führerschein von der Polizei wieder bekam und sie meinten ich bekäme Post von der Bussggeldstelle.Die habe ich bekommen und muss 1000.- Euro Bussgeld zahlen und 3 Monate Fahrverbot(kein Führerscheinentzug),2 Punkte und ich fahre aktuell auch alles weiter,da ich 4 Monate Zeit habe den Führerschein für 3 Monate bei der Bussgeldstelle zu hinterlegen.Also stimmt doch hier was nicht den sonst hätten sie meinen Führerschein schon längst eingezogen,was aber anscheinend keiner will.
Zitat:
@Cloude63 schrieb am 20. Juni 2021 um 22:05:26 Uhr:
Liege ich richtig mit meiner Annahme oder wäre auch mein PKW-Führerschein weg wenn ich die MPU nicht mache?
Es werden nur die Anhängerklassen BE, C1E und CE erwähnt, weil für diese jeweils die Solo-Klasse eine Voraussetzung ist. BE gibt es nur mit B, daher bleibt dir auch für B die MPU nicht erspart.
Zitat:
@Cloude63 schrieb am 20. Juni 2021 um 22:56:56 Uhr:
Die habe ich bekommen und muss 1000.- Euro Bussgeld zahlen und 3 Monate Fahrverbot
Dann hattest du vermutlich zum zweiten mal eine BAK von 0,5 bis 1,09 Promille.
Ja,die erste war 2018 und die zweite dieses Jahr am 20.04.21 beim ersten mal 1,48 Promille,jetzt aktuell 0,82 Promille
Das ist schlecht. Für die jetzige Fahrt droht einerseits das Fahrverbot, andererseits die MPU-Anordnung. Für die MPU wirst du eine Frist von einigen Wochen bekommen, was aber nach meiner Einschätzung in deinem Fall nicht reichen wird, um sie zu bestehen. Bis wann musst du denn das Gutachten abliefern? Es kann also passieren, dass noch vor Antritt des Fahrverbotes die Fahrerlaubnis entzogen wird, wenn du kein positives Gutachten vorlegen kannst. Willst du denn die Frist von 4 Monaten für den Antritt des Fahrverbotes ausnutzen?
Nach dem was du eingangs geschrieben hast, bezweifelt die Behörde die Fähigkeit nur in Bezug auf alle Anhänger >750 kg. Das wäre schon ungewöhnlich. Könntest du das Schreiben mal anonymisiert hier reinstellen? Ich denke, dass du da was übersehen haben wirst.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. Juni 2021 um 01:25:19 Uhr:
Ich denke, dass du da was übersehen haben wirst.
Kaum. Das ist einfach nur eine wenig durchdachte Formulierung, mit der alle Klassen des TE erfasst werden sollen. Wie sieht denn deiner Meinung nach ein "Kraftfahrzeug der Klasse BE" aus und wie unterscheidet es sich von einem "Kraftfahrzeug der Klasse B"? Da gibt es ja keinen Unterschied, weil Kraftfahrzeug immer nur das Zugfahrzeug sein kann.
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 21. Juni 2021 um 01:38:44 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. Juni 2021 um 01:25:19 Uhr:
Ich denke, dass du da was übersehen haben wirst.
Kaum. Das ist einfach nur eine wenig durchdachte Formulierung, mit der alle Klassen des TE erfasst werden sollen. Wie sieht denn deiner Meinung nach ein "Kraftfahrzeug der Klasse BE" aus und wie unterscheidet es sich von einem "Kraftfahrzeug der Klasse B"? Da gibt es ja keinen Unterschied, weil Kraftfahrzeug immer nur das Zugfahrzeug sein kann.
Deine Stöckchenhüpfspiele machst Du bitte mit anderen oder lässt sie besser ganz sein. Danke.
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 20. Juni 2021 um 23:48:55 Uhr:
Es werden nur die Anhängerklassen BE, C1E und CE erwähnt, weil für diese jeweils die Solo-Klasse eine Voraussetzung ist. BE gibt es nur mit B, daher bleibt dir auch für B die MPU nicht erspart.
Andersherum wird aber nur ein Schuh draus.
Man kann mir BE aberkennen, dann dürfte ich noch ohne Anhänger fahren.
Andersherum, erkennt man mir die Klasse B ab, habe ich automatisch auch kein BE mehr.
Die Führerscheinstelle hat einfach eine misslungene Formulierung benutzt. Es besteht jedenfalls nicht der geringste Zweifel daran, dass die MPU allgemein für alle Klassen angeordnet wurde und nicht etwa nur für die Anhängerklassen. Da sollte auch berlin-paul keine falschen Hoffnungen wecken.