Mpu
Schönen guten morgen ,na ja habe schon sehr viel gegoogelt ,mein führerschein ist seit seit dem 12.2011 weg ,und mit weg meine ich eine Trunkenheitsfahrt ,habe die MPU nie gemacht da ich im Ausland war ,jetzt bin ich wieder in Deutschland ??,habe mir schon ein Auszug kraftfahrt Bundesamt geholt ,Tilgung 02.2027.gib es vielleicht ne möglichkeit meinen führerschein wieder zuerlangen bzw neu zu machen ?. Lg
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17 Antworten
Zunächst kannst du eine MPU machen und bestehen oder du wartest bis zum Februar 2027.
Um die MPU machen zu können musst du bei der für dich zuständigen Führerscheinstelle eine neue Fahrerlaubnis mit einem neuen Führerschein beantragen. Dabei werden die üblichen Unterlagen (Sehtest, Erste-Hilfe, ...) benötigt.
Danach wirst du eine Aufforderung zur MPU bekommen. Dabei werden dir auch einige MPU-Institute genannt, die MPU kannst du aber in jedem dafür zugelassenem Institut deutschlandweit ablegen.
Da deine deutsche Fahrerlaubnis und dein Führerschein mehr als 10 Jahre entzogen waren wirst du nach bestandener MPU neue Prüfungen (Theorie und Praxis) ablegen müssen. Ob du zwischenzeitlich gefahren bist (zum Beispiel im Ausland) interessiert dabei nicht.
Pflichtfahrstunden wie beim ersten Führerschein sind nicht erforderlich, aber die Fahrschule muss sich von deiner Prüfungsreife überzeugen bevor sie dich zur Prüfung anmelden darf. Je nach deinen Kenntnissen und Fähigkeiten wirst du also mehr oder weniger Fahrstunden absolvieren müssen.
In deinem neuen Führerschein wird dann das neue aktuelle Erteilungsdatum eingetragen. Damit kann es sein, das du zum Beispiel bei Autovermietungen oder Versicherungen nicht grade erste Wahl bist.
Um die Vorbereitung zur MPU musst du dich selbst kümmern, dazu wirst du von den Behörden keine Informationen bekommen. Also ob du zum Beispiel Abstinenznachweise benötigst oder fachliche Hilfe in Anspruch nehmen solltest. Ob deine Vorbereitung ausreicht entscheiden Arzt und Psychologe nach der MPU.
Soweit erst mal Infos zu deiner Frage in Kurzform.
Zitat:
Da deine deutsche Fahrerlaubnis und dein Führerschein mehr als 10 Jahre entzogen waren wirst du nach bestandener MPU neue Prüfungen (Theorie und Praxis) ablegen müssen. Ob du zwischenzeitlich gefahren bist (zum Beispiel im Ausland) interessiert dabei nicht.
Das gilt auch falls du deinen Führerschein ohne MPU nach Februar 2027 wieder beantragst.
Eine MPU verjährt nach 15Jahren, dann darf in der Zwischenzeit aber auch absolut nichts vorfallen.
Zitat:
@MrMurphy schrieb am 16. Dezember 2024 um 06:05:06 Uhr:
Zitat:
Da deine deutsche Fahrerlaubnis und dein Führerschein mehr als 10 Jahre entzogen waren wirst du nach bestandener MPU neue Prüfungen (Theorie und Praxis) ablegen müssen. Ob du zwischenzeitlich gefahren bist (zum Beispiel im Ausland) interessiert dabei nicht.
Das gilt auch falls du deinen Führerschein ohne MPU nach Februar 2027 wieder beantragst.
Vielleicht sollte man nicht herausposaunen, dass einem das was in D passierte, egal war...
Bei Behörden gilt stets: so wenig sagen, wie möglich, maximal so viel, wie unbedingt nötig.
Das ist wohl war ,habe meine Strafe erhalten
Zitat:
@A346 schrieb am 16. Dezember 2024 um 16:27:04 Uhr:
Zitat:
@Scooterboy schrieb am 16. Dezember 2024 um 07:15:13 Uhr:
Vielleicht sollte man nicht herausposaunen, dass einem das was in D passierte, egal war...
Bei Behörden gilt stets: so wenig sagen, wie möglich, maximal so viel, wie unbedingt nötig.
Vielleicht sollte man nicht besoffen Auto fahren, dann muss man bei Behörden nämlich gar nix sagen.
Was ist „besoffen“?
Nicht jedes Gesetz macht für alle Sinn.
Meine Regel gilt selbstverständlich für Kontrollen auch dann, wenn man nichts zu verbergen hat.
Besoffen ist eine Fahrt mit unzulässig viel Alkohol in der Birne/ im Blut.
Dass der Führerschein deshalb lt. Gesetz weg ist, macht sogar jede Menge Sinn. Für alle
.
Oder möchtest Du das etwa bestreiten?
Schade, dass nach dem ausführlichen und komplett richtigen Anfangspost jetzt wieder die Moralisten und Schwätzer den Thread übernehmen. Könnt Ihr nicht einmal die Griffel von den Tasten lassen?
Ist schwierig, wenn jemand, nicht der TE, den Behörden den schwarzen Peter zuschieben möchte und anschließend auch noch Gesetze infrage stellt.
Ja Kai, da bin ich bei dir und habe das dieses Mal auch gemeldet.
Die Leute, die andere kritisieren, dass diese Spielregeln im Straßenverkehr nicht einhalten, sind selbst nicht in der Lage Spielregeln einzuhalten, nämlich die, die für diesen Forenbereich gelten.
Wenn auch OT, so kann ich dies schreiben, denn wenn die Beiträge der Moralisten entfernt werden, sind ja auch unsere beiden weg, da sie sich auf die Beiträge der Moralisten beziehen.
Gruß
Uwe
Guten Abend ,finde es wirklich überflüssig solche Kommentare zu schreiben,wie gesagt ich bereue es ,wie es dazu ist egal,wollte halt nur mal hier im fragen??
Zitat:
@Sejo310179 schrieb am 16. Dezember 2024 um 19:38:01 Uhr:
Guten Abend ,finde es wirklich überflüssig solche Kommentare zu schreiben,wie gesagt ich bereue es ,wie es dazu ist egal,wollte halt nur mal hier im fragen??
Es ist ja auch schon 13 Jahre her und du wirst vermutlich aus deinem Fehler gelernt haben. Ein Nachtreten nach 13 Jahren ist daher unterste Schublade.
Selbst, wenn du nicht daraus gelernt haben solltest, so gibt es aktuell noch die Hürde der MPU, so dass es wohl kaum unsere edelen Forenmoralisten bedarf, um dich auf den rechten Weg zu bringen.
Gruß
Uwe