1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Mündlicher Vertrag!?

Mündlicher Vertrag!?

Themenstarteram 4. Juli 2015 um 21:54

hallihallo ich habe mal eine Frage, unsere freund wollte unbedingt unser Auto haben (haben uns gerade ein neues geholt und wollten unser altes verkaufen) da er ja eigentlich hätte arbeite bekommen haben könnte hat er uns am Donnerstag eine Anzahlung von 100 Euro gegeben (er wollte jeden Monat uns 100 Euro raten geben u als zweit versicherter bei uns drine bleiben u diese dann eig auch übernehmen)

Da ich mir von Anfang an gedacht habe bessere ist wir lassen es kam es wie es kam er ist Rum gefahren weil für was hat man es auch sonst doch dann Erfuhr er das er doch nicht übernommen wird und deswegen das Auto nicht mehr unterhalten kann ( wir wollten eigentlich zum 1.7 alles Ding fest machen also 6 Tage nach dem er das Auto mit genommen hat u die 100 Euro auf den Tisch gelegt hat) doch er hat es uns zurück geben aber unser mündlicher Vertrag war folgend egal was kommt sollte er das Auto nicht unterhalten können und die gesamte Summe nicht angezahlt haben ober die Versicherung nicht zahlen wird das Auto zurück gestellt ohne Geld zurück... So nun zu meiner Frage er kam mit den Kommentar das mit den Geld zurück geben machen wir dann. Wenn das Auto verkauft wird nun ist das Auto verkauft und er meldet sich... Meine Frage muss ich ihn seine angezahlt 100 Euro zurück geben obwohl er die 6 Tage keine Versicherung gezahlt hat und damit auch durch die Gegend gefahren ist zb 30 km hin und her weil er Taxi gespielt hat für andere?

Die Kilometer bekommen wir ja auch nicht zurück?

Und zählt der mündliche Vertrag schon?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Drea1989 schrieb am 5. Juli 2015 um 04:43:38 Uhr:

Wusste nicht das ich im Deutsch Unterricht bin ;-),

DashAtnIxmiTdeutSchunterrichtzutundAshatwasmitdeinEmwillenzutUndassandereAuchverstehEnwasduwillstbeimübeRfliegenhabeichnErdiehälfteverStanden.

26 weitere Antworten
Ähnliche Themen
26 Antworten
am 4. Juli 2015 um 22:38

Vorweg: So ein paar Satzzeichen wären schön. Das vor dir produzierte ist eine echte Zumutung zu lesen.

Ich würde ihm klar sagen, ja du bekommst deine Anzahlung zurück, aber für die 6 Tage Nutzung muss ich dir 100€ berechnen. Damit sind wir also quitt!

Mündliche Verträge haben zwei Problemstellen:

1. Die Beweisbarkeit was gesagt wurde

2. Die übereinstimmende Willenserklärung (nicht selten reden zwei aneinander vorbei)

Von dem her vergiss den mündlichen Vertrag, da lässt sich eh nichts beweisen.

Am Ende habe ich aber das Gefühl, dass das kein so rechter Freund ist.

Themenstarteram 5. Juli 2015 um 2:43

Wusste nicht das ich im Deutsch Unterricht bin ;-), aber typischen Netz da muss man ja erst mal drauf Rumhacken ^^, solche Kommentare kann man sich auch einfach sparen! soviel zum Thema zumutung!

Hab ja schließlich nicht gefragt " wo sind meine Fehler im Satz "....

So zur eigentlichen Thema zurück...

Bei dem mündlichen Vertrag, war eine unabhängige Person dabei.

Mein Problem ist leider nur wie schon gesagt er hatte das Auto 6 Tag lang über unsere Versicherung und über unser altes Kennzeichen!

Wollte wie gesagt alles zum 1.7 machen und hat dann gemerkt halt nein geht nicht hab kein Geld...

Aktion sinnlos... Deswegen immer noch meine frage muss ich ihn das Geld zurück geben oder könnte er auch zu seinen Anwalt Rennen und da ist er dicke da und sich das Geld zurück fordern?

Wegen 100€ rennt dein ,,Freund,, zum Anwalt ? Aber selbst der wird hier nix für deinen,,Freund,, tun können. Schliesslich steht dir für die 6 Tage auch ein Entgelt zu. Ist ja so gesehen ein Leihwagen gewesen.

Als Tipp zum Schluss: mach mit dem bitte keine Geschäfte mehr.

Zitat:

@Drea1989 schrieb am 5. Juli 2015 um 04:43:38 Uhr:

Wusste nicht das ich im Deutsch Unterricht bin ;-),

DashAtnIxmiTdeutSchunterrichtzutundAshatwasmitdeinEmwillenzutUndassandereAuchverstehEnwasduwillstbeimübeRfliegenhabeichnErdiehälfteverStanden.

Letztendlich hast Du Glück gehabt, dass Dein "Freund" in den 6 Tagen keinen Unfall auf Deine Versicherung gebaut hat.

Ist es denn tatsächlich ein Freund oder lediglich ein (flüchtiger) Bekannter?

Ist es ein Freund und Du legst auf die Freundschaft wert, würde ich ihm erklären, dass 100 € für 6 Tage leihen gerade mal 16,66 € pro Tag incl. Versicherung macht. Dafür kann man wohl sonst nirgendwo ein Auto leihen. Geht er nicht drauf ein, kann man sich ja irgendwo in der Mitte treffen.

Würde er auch darauf nicht eingehen, würde ich persönlich einen Konflikt vermeiden (kostet nur Zeit und Nerven und womöglich Geld), ihm die 100 € zurückgeben, aber der Mensch wäre für mich abgehakt und bräuchte mir nie mehr ankommen.

am 5. Juli 2015 um 8:50

Zitat:

@Drea1989 schrieb am 5. Juli 2015 um 04:43:38 Uhr:

Wusste nicht das ich im Deutsch Unterricht bin ;-), aber typischen Netz da muss man ja erst mal drauf Rumhacken ^^, solche Kommentare kann man sich auch einfach sparen! soviel zum Thema zumutung!

Hab ja schließlich nicht gefragt " wo sind meine Fehler im Satz "....

So zur eigentlichen Thema

Neben Rechtschreibung ,Mathematik ,Rechtswissenschaften,Soziologie gehts hier auch ab und an mal um Autos.:);) wer öffentlich was in einem Forum schreibt, der sollte Beiträge für andere verständlich formulieren.

Zum Thema :

Dein Freund hat das Auto rechtlich gekauft aber nicht bezahlt bzw nur eine Anzahlung geleistet. Den hierdurch eingetretenen Verlust zb gefahrene km Schäden Versicherungsbeiträge muss der Käufer dir ersetzen. Berechne ihm hierfür doch 20€ pro Tag pauschal womit dein Freund dir noch 20 € schuldet

Nehne das auto zurück und mache nächstes mal einen schriftlichen Kaufvertrag.

Themenstarteram 5. Juli 2015 um 8:56

Ich selber war die ganze zeit dagegen und meinte vorher noch "bei Geld hört die Freundschaft auf"...

Aber nein mein Mann war der Meinung alles gut, passt schon alles.

Und nein es ist kein flüchtiger bekannte sondern eigentlich ein sehr guter Freund.

Doch ich weiß das wenn ich ihn das so erkläre vlt doch versteht oder eben doch zum Anwalt rennt da gab es schon vor Geschichten von ihm von daher hielt ich das nie für eine gute Idee -.-

Das Auto hat er uns zurück gebracht und wir haben es ja dann auch gleich gegen volles bares verkauft und wie gesagt nun kam er u meinte wo is meine Geld fürs Auto...

Themenstarteram 5. Juli 2015 um 8:59

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 5. Juli 2015 um 10:14:34 Uhr:

Zitat:

@Drea1989 schrieb am 5. Juli 2015 um 04:43:38 Uhr:

Wusste nicht das ich im Deutsch Unterricht bin ;-),

DashAtnIxmiTdeutSchunterrichtzutundAshatwasmitdeinEmwillenzutUndassandereAuchverstehEnwasduwillstbeimübeRfliegenhabeichnErdiehälfteverStanden.

Das ist jetzt also besser ok ??

am 5. Juli 2015 um 9:23

Wer wegen läppischen 100 €zum Anwalt geht der .... [ wortsperre] ....

Man kann solchen " guten freunden "auch ohne Anwalt die Freundschaft kündigen.

Wer sich beim Schreiben nicht bemüht, ist zumindest unhöflich, und wer solche "Verträge" macht, ist eben mehr als unhöflich,...

Das Problem kann man ganz einfach regeln.

Da die vom Freund gefahrenen Kilometer bekannt sind, diese einfach mit dem Vollkosten-Kilometersatz (z.B. 0,40 €/km) multiplizieren und von der damit ermittelten Summe die Anzahlung von 100 € abziehen. Dann weiß der Freund genau, was er für die Nutzung des Fahrzeuges noch an euch zu zahlen hat.

Mit dieser Lösung können beide Seiten leben - da wird niemand übervorteilt.

am 5. Juli 2015 um 14:20

Lass ihn doch zum Anwalt rennen... Da ihr über den Verkauf keinen schriftlichen Vertrag habt, gehe ich mal davon aus, dass ihr die 100 € Anzahlung auch nicht schriftlich festgehalten habt? Dann müsste er ja den mündlichen Kaufvertrag bestätigen, denn wieso sollte er euch sonst 100 € Anzahlung gegeben haben?

Selbst wenn es über die 100 € einen Beleg gäbe, würde er die Summe kaum zurückbekommen, da dies einer Bereicherung ohne Gegenleistung gleichkäme.

Zitat:

@Drea1989 schrieb am 5. Juli 2015 um 10:56:43 Uhr:

Ich selber war die ganze zeit dagegen und meinte vorher noch "bei Geld hört die Freundschaft auf"...

Aber nein mein Mann war der Meinung alles gut, passt schon alles.

Und nein es ist kein flüchtiger bekannte sondern eigentlich ein sehr guter Freund.

Doch ich weiß das wenn ich ihn das so erkläre vlt doch versteht oder eben doch zum Anwalt rennt da gab es schon vor Geschichten von ihm von daher hielt ich das nie für eine gute Idee -.-

Das Auto hat er uns zurück gebracht und wir haben es ja dann auch gleich gegen volles bares verkauft und wie gesagt nun kam er u meinte wo is meine Geld fürs Auto...

Was für ein Zirkus für 100 Euro. Musst Du das unbedingt in einem öffentlichen Forum an die große Glocke hängen?

Das Auto habt ihr doch nun anderweitig verkauft. Gebt dem "sehr guten Freund " die Kohle zurück und gut ist.

Einen Verlust in Geld habt ihr doch nicht erlitten, ob ihr einen Freund verloren habt, könnt ihr nur selbst entscheiden.

 

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen