Müssen Originalalufelgen immer im Schein extra eingetragen sein?
Hallo Leute,
Wer kann mir helfen ? In meinem Fahrzeugschein meines Vectra B Kombi Baujahr 08/2000 sind die serienmäßigen Felgen 6Jx15 ET49, 6Jx16 ET44 und IRM LM-Rad 7Jx16H2E45 eingetragen.
Ich möchte aber nun original Alufelgen vom Vectra B mit den Maßen 6Jx15 ET49 wie zur Zeit auch meine Stahlfelgen sind fahren. Meine Frage ist nun, muß ich diese Alufelgen extra beim Tüv eintragen lassen oder ist das nicht notwendig da sie original von Opel sind und den Stahlfelgen entsprechen?
Ich wäre für eine kompetente Antwort dankbar!
Gruß Elrubio8
Ähnliche Themen
21 Antworten
Sollte eigentlich ohne extra Eintragung möglich sein, da die Felgen den Vorgaben im Schein entsprechen. Mußt nur noch auf die richtige Reifengröße achten.
das glaube ich eher nicht.
die 6J angaben beziehen die sich auf stahl oder auf alufelgen ? denke mal eher in deinem fall an stahl und dann hast du ein problem.
steht aber vor dem 6J "A.Fel." hast du glück und kannst sie ohne weiteres fahren, denn dann sind ja genau diese auch im schein angegeben, mehr eintragen, als schon eingetragen geht nicht
wobei 6J15 muß glaube ich gar nicht extra als stahl angegeben werden, also müsste es sich doch schon um A.Fel. handeln
falls du z.b. mal 17" original drauf machen willst, müssen die auch abgenommen werden vom tüv, also egal ob es originale sind.
cu frosti
ich glaub nich das man orig. opelfelgen die im vectra b auch ab werk verbaut wurden extra eintragen muß.
Warum nicht? Ich musste meine Irmscher-Felgen auch eintragen lassen, obwohl man die ab Werk dazukaufen konnte.
Was nicht in der Fahrzeug-ABE steht, muss eingetragen werden (bzw per eigener ABE legitimiert werden).
Am einfachsten dürfte es sein, beim fOH oder gar Tüv-Prüfer nachzufragen
Ich hab leider keine Ahnung ob und wie man eine Fzg-ABE einsehen kann
Mach die Dinger drauf und fahr damit, Felgengrösse paßt, Reifengröße paßt, ist original Opel, steht im Schein, ob Stahl oder Alu interessiert keine Sau.
antwort auf die frage:
ganz klares nein die felgen müssen nicht im SCHEIN eingetragen sein !!
ich hab die selbe kombination und im schein auch nur noch die reifegröße stehen
allerdings sollten die felgen wohl im brief stehen !
und ich denke schon das das LM davor stehen muss da sicherlich unterschiede zwischen alu und stahl vorhanden sind
Zitat:
Original geschrieben von Memphis79
ob Stahl oder Alu interessiert keine Sau.
so aussagen kannst du woanders machen !
wenn 17er original eingetragen werden müssen, müssen es 16" und 15" auch. wie gesagt, vielleicht steht ja LM davor, aber wenn nicht, sollte er sie eintragen lassen, wenn er ein vernünftiger mensch ist.
es wird hier gefragt, ob es gemacht werden muß und nicht was manche leute selber für gut heißen. wenn es nachdem spruch geht, kann ich mir auch lachgas einbauen, sitzt und passt, aber is halt trotzdem verboten
cu frosti
hallo
Zitat:
so aussagen kannst du woanders machen !wenn 17er original eingetragen werden müssen, müssen es 16" und 15" auch. wie gesagt, vielleicht steht ja LM davor, aber wenn nicht, sollte er sie eintragen lassen, wenn er ein vernünftiger mensch ist.
so habe jetzt mal in meinen brief reingeschaut
da steht: A.6Jx15,ET49
A.6Jx16,ET44
das A. steht für alufelge,also wenn das davor steht und die reifengrösse passt,brauchst du nichts eintragen lassen,ansonsten schon,ohne A. sind stahlfelgen gemeint
MFG
Kann mich auch nicht erinnern das Opel original Lachgas als Sonderausstattung angeboten hat.
Wenn es um 17", 18" oder mehr gegangen wär die zudem auch nicht original Opel wären hätte ich das sicher auch nicht geschrieben. Aber man sollte aus einer Mücke auch keinen Elefanten machen.
Ich denke nicht das der TE jemals Probleme mit den Felgen haben wird, weder bei der Polizei noch beim TÜV.
sag ich doch, LM oder A, jedenfalls etwas ersichtliches, daß ne alufelge gemeint ist, ich glaube aber die stahlfelgen haben eh andere ET´s, daher werden wahrscheinlich A-felgen gemeint sein, aber kam ja noch keine antwort
cu frosti
Zitat:
Original geschrieben von Memphis79
Ich denke nicht das der TE jemals Probleme mit den Felgen haben wird, weder bei der Polizei noch beim TÜV.
wenn du so denkst, o.k., aber nicht du hättest dann eventuell probleme mit dem wagen bei tüv/polizei, sondern er und hier bei MT wird gerade bei solchen sachen wie auch sicherheitsrelevanten sachen aufgepasst, schließlich gibt es auch genügend andere leser, die das nur lesen und dann meinen, sie dürfen das, weil es hier auch geschrieben wird.
es geht mir nur drum, daß so ne pauschale aussage schwachsinn ist.
17" im übrigen gibt es beim sportmodell als serienbereifung
cu frosti
INFO nach meinem Tüvbesuch
Hallo Freunde,
Ich möchte Euch informieren wie sich das nun mit den Original-Aluminiumfelgen verhält.
1. ich schrieb den Felgenhersteller AAG an, der damals die Felgen für Opel hergestellt hat.
Der Felgenhersteller teilte mir mit das nur Opel entsprechende Teilegutachten hat.
2. Ich schrieb also eine e-mail an Opel mit Angaben uber meinen Wagen und angehängter Bilder der Felgen.
Schon nach 3 Tagen erhielt ich von Opel eine e-mail mit dem notwendigen Teilegutachten aus dem entsprechenden Umrüstkatalog für meinen Wagen als pdf-Datei.
Die brauchte ich mir nur für den Tüv ausdrucken.
3.Ich habe dann beim Tüv mit den Bildern der Felgen und dem Gutachten erstmal gefragt ob es Probleme geben würde.
Der Prüfer sagte mir das alles klappen müsste.
4.Also habe ich passende Reifen und die Felgen auf das Auto montieren lassen.
So nun musste ich dann für die Abnahme mit den montierten Felgen zum Tüv. Es gab auch keine Probleme. Tüvgebühren = 45,40 EURO.
5.Ich hab dann noch beim Strassenvehrkehrsamt 11,70 EURO für das Eintragen in die Fahrzeugpapiere gezahlt. Damit war alles erledigt.
Jetzt brauche ich mir keine Sorgen mehr über eine erloschene Betriebserlaubnis oder fehlenden Versicherungsschutz machen da alles eingetragen und amtlich ist.
Nun noch etwas grundsätzliches:
1.Im Fahrzeugschein müssen alle Alu-Felgen auch serienmäßige eingetragen sein.(laut Tüvprüfer)
2.Wer mal darauf geachtet hat, im Fahrzeugschein steht alles in Grossbuchstaben.
Deshab bedeutet z.B. "A."nicht Aluminiumfelge sondern "auf" oder "auch".
Eine Aluminiumfelge nennt sich im Fahrzeugschein immer "LM-RAD"(Leichtmetallrad)
Ich hoffe das diese Infos hilfreich sind und sich dadurch einige Unstimmigkeiten erledigen.
Gruss elrubio
Zitat:
So nun musste ich dann für die Abnahme mit den montierten Felgen zum Tüv. Es gab auch keine Probleme. Tüvgebühren = 45,40 EURO.
Wieso so viel? Ich hab für sowas bisher immer "nur" 36,50 oder so bezahlt.
Zitat:
Ich hab dann noch beim Strassenvehrkehrsamt 11,70 EURO für das Eintragen in die Fahrzeugpapiere gezahlt. Damit war alles erledigt.
Das war unnötig, denn du bekommst einen Wisch vom TÜV, der dir die Betriebserlaubnis gibt. Den legst du einfach ins Handschuhfach und das wars.
Zitat:
Deshab bedeutet z.B. "A."nicht Aluminiumfelge sondern "auf" oder "auch".
Bei mir steht A.-FELGE.