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Müssen RennRadFahrer den vorhandenen Fahrradweg benutzen?

Themenstarteram 25. Januar 2014 um 9:55

Heute Morgen im Lokalteil meiner Tageszeitung ein Bericht über einen RennRadfahrer der bereits 4x vom gleichen Polizisten ein Ticket erhalten hat, weil er NICHT den vorhandenen Radweg benutzt hat. Nun hat der Biker Klage eingereicht.

Die Straße, die der Biker nutzt ist "nur" 6m breit und aus Sicht des Polizisten stellt der Biker eine Gefahr nicht nur für sich dar, wenn er die Straße benutzt.

Die Sicht des Bikers sieht so aus, dass er auf einem schlecht befestigten, obwohl asphaltierten, Radweg morgendlichen Fußgängern, Hundehaltern, die auch schon mal die Leine quer über den Radweg halten und Hunden ausweichen muß. Des weiteren ist er schon mehrfach von Hunden verfolgt und behindert worden.

Dazu gibt es PRO und KONTRA Kommentare und in dem Einen steht, es wäre vergleichbar mit dem Bauern, der anstelle des holprigen Feldweges die Autobahn benutzt.

Ok, die Situation mit RennRadFahrern kennt fast jeder Autofahrer. Mal ist es kein Problem, wenn die Straßen breit genug sind und der Biker auch den - soweit vorhanden - Mehrzweckstreifen nutzt. Wie oft ist aber die Situation so, das sich der RennRadFahrer auf der "normalen" Straße breit macht und zum Hindernis wird, weil man u.U. wegen Gegenverkehr stark abbremsen muß und nebenan ein gut ausgebauter Radweg befindet.

Nicht alle Biker sind ja zudem so intelligent sich auch auffällig zu kleiden und eine Beleuchtung an ihrem Bike zu montieren um sich für andere Verkehrsteilnehmer schon von weitem "sichtbar" zu machen.

Angeblich ist die Radwegpflicht irgendwann aufgehoben worden und nur die Radwege, die mit dem blauen Zusatzschild gekennzeichnet werden, müssen auch benutzt werden.

Ok, an der Straße an der ich mal einige Zeit gewohnt habe, gibt es Bergab einen rot gekennzeichneten separaten Radweg. Bergauf soll der kombinierte Fuß/Radweg genutzt werden. Trotzdem gibt es immer wieder Biker die auf der Straße fahren und damit den Verkehr aufhalten. Es handelt sich hier um eine stark frequentierte Hauptstraße auf der auch LKW im Begenungeverkehr oft abbremsen müssen um aneinander vorbei zu kommen.

Jutt, die Situation ist bekannt und beschrieben. Nur die Frage, was denn nun richtig ist: Radwegnutzung vorgeschrieben und Pflicht? Oder dürfen RennRadFahrer durchaus die Straße nutzen um Schäden durch schlechte Radwege an ihren Bikes zu vermeiden. Wie sieht es mit der Eigensicherung aus? Auffällige Bekleidung und Beleuchtung? Oder sind diese Sicherheitsrelevanten Dinge überflüssiger Balast?

Beste Antwort im Thema

:D Ich sehe schon, der Radler ist immer im Recht und die STVO ist nur gültig wenn Sie genehm ist. Der größte Bock den der Gesetzgeber jemals in dieser Frage geschossen hat war es dem Radler selbst zu überlassen was Zumutbar ist und was nicht. Das führt dazu das selbst 3m breite topfebene und saubere Radwege nicht genutzt werden und statt dessen auf der Straße rumgeeiert wird. Aber wie schon erwähnt, konsequent weg mit den Radwegen und Schutzstreifen. Spart viel Geld und Platz...

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81 Antworten

oh, toll - ein Fahrrad / Radwege Thread :rolleyes: :rolleyes:

War das nicht er hier?

http://www.sat1.de/.../unangemessene-polizeigewalt-clip

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Heute Morgen im Lokalteil meiner Tageszeitung ein Bericht über einen RennRadfahrer der bereits 4x vom gleichen Polizisten ein Ticket erhalten hat, weil er NICHT den vorhandenen Radweg benutzt hat. Nun hat der Biker Klage eingereicht.

Die Straße, die der Biker nutzt ist "nur" 6m breit und aus Sicht des Polizisten stellt der Biker eine Gefahr nicht nur für sich dar, wenn er die Straße benutzt.

Die Sicht des Bikers sieht so aus, dass er auf einem schlecht befestigten, obwohl asphaltierten, Radweg morgendlichen Fußgängern, Hundehaltern, die auch schon mal die Leine quer über den Radweg halten und Hunden ausweichen muß

Es ist möglich, gegen die Ausweisung eines ungeeigneten Radweges als benutzungspflichtig vorzugehen. Dann müsste ggF die Ausweisung als "benutzungspflichtig" aufgehoben werden.

Fakt ist, daß viele sogenannte Radwege eine Frechheit sind und sehr gefährlich. Ausserdem kann es "akute" Gründe geben, weshalb Radfahrer korrekt auf die Fahrbahn ausweichen müssen/können, bspw wenn der "Radweg" zugeparkt ist oder nicht dort hin führt, wohin der Radfahrer fahren möchte (nicht fahrbahnbegleitend).

Besonders gefährlich sind kombinierte Rad/Fußwege, zeitgemäße Verkehrsplanung sucht inzwischen andere Lösungen.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Nicht alle Biker sind ja zudem so intelligent sich auch auffällig zu kleiden und eine Beleuchtung an ihrem Bike zu montieren

Bei Tageslicht muss die Beleuchtung nicht in Betrieb sein und inzwischen sind steckbare Lampen erlaubt (die also nicht immer montiert bleiben müssen).

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Angeblich ist die Radwegpflicht irgendwann aufgehoben worden und nur die Radwege, die mit dem blauen Zusatzschild gekennzeichnet werden, müssen auch benutzt werden.

Wieso "angeblich"? Das ist die elementarste Grundregel. Die wirklich interessanten Gesichtspunkte fangen danach erst an. Die Lage besagt, daß die Fahrbahn auch für Radler der richtige Platz ist. Ausnahmen sollte es nur ausnahmsweise geben (also bspw an besonders gefährlichen Stellen). Viele Gemeinden sind mit der Umsetzung aber nicht sehr konsequent.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Jutt, die Situation ist bekannt und beschrieben. Nur die Frage, was denn nun richtig ist: Radwegnutzung vorgeschrieben und Pflicht? Oder dürfen RennRadFahrer durchaus die Straße nutzen um Schäden durch schlechte Radwege an ihren Bikes zu vermeiden. Wie sieht es mit der Eigensicherung aus? Auffällige Bekleidung und Beleuchtung? Oder sind diese Sicherheitsrelevanten Dinge überflüssiger Balast?

Ich nehme dir nicht ab, daß du ernsthaft an einer Antwort interessiert bist. Sieht mir eher nach einem weiteren Flame- Thread aus... :mad::rolleyes:

 

Themenstarteram 25. Januar 2014 um 10:02

Nein, das ist ein MontainBiker der durchaus auch mal einen holpigen Radweg nutzen könnte und kein RennRadFahrer, der ein etwas sensibles Rennrad nutzt! Der Unterschied zwischen einem MontainBike/TrekkingRad und Rennrad ist dir bekannt? :confused::D;)

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

 

http://www.sat1.de/.../unangemessene-polizeigewalt-clip

so ein depp.

kann sich nicht ausweisen. fährt nicht auf dem radweg. hat kein schloß für sein rad dabei.

und sich beschweren wollen...

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Nein, das ist ein MontainBiker der durchaus auch mal einen holpigen Radweg nutzen könnte und kein RennRadFahrer, der ein etwas sensibles Rennrad nutzt! Der Unterschied zwischen einem MontainBike/TrekkingRad und Rennrad ist dir bekannt? :confused::D;)

Ja. Dir aber offensichtlich nicht. Der im Video ist kein MontainBiker.

und: ja, sorry - ich bin davon ausgegangen, daß jemandem, der solche provokant/konfliktträchtigen Themen aufmacht, obwohl er lang genug im Forum präsent ist (und den einschlägigen Diskussionsverlauf kennen müsste), sich im Grunde auch nicht wirklich damit befasst, ob es nun ein Rennrad oder ein anderweitig sportliches Rad war....

Wenn das passende Schild am Radweg hängt ist Er benutzungspflichtig, egal ob Mountainbike oder Rennrad. Wenn Er dann nicht im besten Zustand ist muss der Rennradler halt seine Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Ein Autofahrer darf auch nicht auf den Radweg wenn Der in einem besseren Zustand als die Straße ist. Das Leben ist halt kein Wunschkonzert, wenn der Radweg Benutzungspflichtig ist ist Das halt so. Es gibt auch kein Recht auf uneingeschränkte Wunschgeschwindigkeit und das man nie behindert wird. Übrigens halten auch Rennräder einiges aus wenn es nicht gerade ein 199,99€ Modell aus dem Baumarkt ist. Seltsamerweise kann man damit auch auf schmalsten beschissensten Gehwegen fahren wenn man auf Diesen schneller vorankommt als auf der Strasse. PS: auch Rennradler haben keine Sonderrechte

Zitat:

Wenn das passende Schild am Radweg hängt ist Er benutzungspflichtig

Pauschal ist das falsch... was ein Rennrad aushält ist was anderes! Steht nicht zur Debatte!

Zitat:

PS: auch Rennradler haben keine Sonderrechte

Doch, zb diese Gruppensache, dann die Ausnahme von der Beleuchtungspflicht ....

Fakt ist, viele Benutzungspflichtige Radwege sind zu unrecht Benutzungspflichtig und stellen eine Gefahr für Autofahrer, Fußgänger, und vor allem die Radfahrer da.

Es gibt da einige Kriterien, wie breit der Weg sein muss, und so weiter. Zudem ist ein Radweg nur Benutzungspflichtig zu kennzeichnen, wenn das Fahren auf der Straße eine Gefahr darstellen würde, was nur selten der Fall ist.

Ich kenne da so einige Radwege, wo mir vom Kreuzenden Verkehr (Links- und Rechtsabbieger) wirklich (das ist nicht übertrieben) in 70% der Fälle die Vorfahrt genommen wird. Autofahrer sind nicht auf (schnelle) Radfahrer eingestellt.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Wenn das passende Schild am Radweg hängt ist Er benutzungspflichtig, egal ob Mountainbike oder Rennrad

Das ist -wenn man an die angedeuteten Ausnahmen (Zustand, Benutzbarkeit, Richtung) denkt- erstmal genauso richtig wie falsch.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

PS: auch Rennradler haben keine Sonderrechte

Nicht ganz richtig.

Es gibt extra Regeln, was die Beleuchtung anbelangt, die allerdings nicht direkt am Radtyp festgemacht sind/waren, sondern am Gewicht. Diese Regelung wurde ja letztes Jahr erweitert bzw umformuliert.

 

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

....Ein Autofahrer darf auch nicht auf den Radweg wenn Der in einem besseren Zustand als die Straße ist. ...

Der Unterschied zwischen einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen, in Bezug auf Fahrstabilität, Ausweichen oder Stürzen/Umfallen ist bekannt, oder...?

mfg

 

Zitat:

Original geschrieben von reox

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

....Ein Autofahrer darf auch nicht auf den Radweg wenn Der in einem besseren Zustand als die Straße ist. ...

Der Unterschied zwischen einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen, in Bezug auf Fahrstabilität, Ausweichen oder Stürzen/Umfallen ist bekannt, oder...?

... und dann wäre da noch der Unterschied zwischen Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen, an den man wohl leider erinnern muss.

Zitat:

Original geschrieben von M0D0

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

 

http://www.sat1.de/.../unangemessene-polizeigewalt-clip

so ein depp.

kann sich nicht ausweisen. ...

Da er Angaben zu seiner Person gemacht hat, die der Beamte ohne Probleme über Funk prüfen kann, waren die Zwangsmaßnahmen aus meiner Sicht völlig überzogen. Soweit die nachgestellte Situation nicht verfälscht wurde.

mfg

§2, Abs. 4 StVo - Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas Radwege benutzen.

Anmerkung: Die Verfolgung erfolgt in den Bundesländern unterschiedlich (streng).

Themenstarteram 25. Januar 2014 um 11:10

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

 

Ich nehme dir nicht ab, daß du ernsthaft an einer Antwort interessiert bist. Sieht mir eher nach einem weiteren Flame- Thread aus... :mad::rolleyes:

SCHADE! Du sagst es ja selbst, dass mir hier diverse Diskussionen durchaus bekannt sind, deshalb bin ich auch nicht an einem Aufregerthema interessiert. Der Artikel, auf den ich mich beziehe, steht heute im Lokalteil (Rhein-Erft-Kreis) des Kölner Stadt Anzeigers und es geht um einen Radler, der von einem Vorort von Düren täglich nach Düren fährt und dabei die - recht schmale weil 6m breite - Landstraße benutzt.

Meine Info zu Radwegpflicht auch für RennRadFahrer ist schon etwas älter. Deshalb macht eine "Auffrischung" durchaus einen Sinn. Da mir bei meinen Fahrten oft Radfahrer auch neben dem Radweg begegnen ist mein Interesse an der Thematik sehr wohl vorhanden und ich habe absolut keine Ambitionen hier zu provozieren. Deshalb lasse ich Dinge wie: Radfahrer auch da unterwegs wo es für Biker durch ein entsprechendes Verbotsschild verboten ist z.B. in einer 2km langen Baustelle, weg. Umleitungen sind für Radler ausgeschildert!

Mir geht es auch nicht primär um die Beleuchtung, die ja nur bei schlechter Beleuchtung/Sicht wie Dämemrung z.B. Sinn macht. Es geht mir um die "unsichtbaren" Biker, die sich schwarz oder halt dunkel kleiden und deshalb nur schwer zu erkennen sind. Ist so Sinnvoll wie dunkle Kelidung in dunkler Jahreszeit.

Gerade ist mir noch ein Rennbiker begegnet mit knallgelbem Outfit ... NEBEN dem gut ausgebauten Radweg! "Knallgelbes Outfit" Das meinte ich mit dem Aussehen.

am 25. Januar 2014 um 11:17

Ich bin selbst Radler, fahr ein Cyclocross. Da ich auch selbst Autofahrer bin versteh ich beide Seiten. Ich fuer meinen Teil meide die Strasse wo ich nur kann. Allerdings hab ich selbst auf dem Radweg schon die tollsten Dinger erlebt. Das Problem ist Charakterlich bedingt. Die Leute versuchen es sich gegenseitig so schwer wie moeglich zu machen damit sie es am bequemsten haben. Auf Rad/Fusswegen laufen die Leute nebeneinander ueber die ganze Breite. Da ist vernuenftiges Radfahren zu spitzenzeiten sinnlos. Hundehalter haben eh die Leine ueber den kompletten Weg gespannt. Als Radfahrer wird man oefters wenn man sich bemerkbar macht von Fussgaenger bloed angemacht.

Auf Strassen ist man ein laestiges Problem fuer den Autofahrer. Deshalb verzieh ich mich auf abgelegene Feld und Waldwege. Da hat man seine Ruhe, so wie es sein soll. Die moeglichkeiten haben Rennradfahrer nicht. Das haette ich schon laengst aufgegeben.

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