Multifunktionslenkrad nachrüsten?
hallo fahre einen a3 bj 12.06 2,0 tdi 125 kw kein sb
also ich habe bereits ein multifunktions lenkrad bj 2008 mit passendem airbag nur die tasten funktionieren noch nicht.
Ich war bereis bei 2 audi werkstädten und die konnten mir so nicht sage was ich brauche um die tasten in funktion zu bringen. Als radio habe ich das rns-e .
Nun die frage an euch was muss ich machen um das multifunktions lenkrad zu funktionieren zu bringen bitte um eure hilfe.
da ich vorhabe ein tempomat nachzurüsten kann man da was verbinden wegen der steuergärete oder so oder hat das überhaupt damit was zu tun
ich danke schonmal ím vorraus auf all eure antworten
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10 Antworten
Airbag Gebrauchtteil oder Neuteil ?
Wer hat das Lenkrad / Airbag eingebaut ?
Suche schonmal durchgesehen ?
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Airbag Gebrauchtteil oder Neuteil ?
Wer hat das Lenkrad / Airbag eingebaut ?
Suche schonmal durchgesehen ?
Was hat das mit der Frage zu tun? Das Lenkrad ist schon eingebaut, nur die Tasten funktionieren nicht.
Das einfachste wäre natürlich wenn die Tasten am Lenkrad nicht richtig an die übrige Elektronik angeschlossen wären..
- falscher Schleifring (der ohne MUFU-Support)
- falsche Codierung vom Lenkradsteuergerät
- falsches / kein Kabel zwischen Tasten und Schleifring
mfg
chris
Vielleicht steht auch was im Fehlerspeicher
Geht die Hupe oder Beleuchtung der Tasten? Leuchtet das Airbag-Symbol?
Zitat:
Original geschrieben von Calingula
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Airbag Gebrauchtteil oder Neuteil ?
Wer hat das Lenkrad / Airbag eingebaut ?
Suche schonmal durchgesehen ?
Was hat das mit der Frage zu tun? Das Lenkrad ist schon eingebaut, nur die Tasten funktionieren nicht.
Das einfachste wäre natürlich wenn die Tasten am Lenkrad nicht richtig an die übrige Elektronik angeschlossen wären..
Das hat recht viel mit der Fragestellung zu tun, die Suche bringt dazu reichlich Informationen.
Wer sowas zulässigerweise nachrüstet, rüstet i.A. vollständig und mit komkpatiblen Teilen nach !
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Airbag Gebrauchtteil oder Neuteil ?
Wer hat das Lenkrad / Airbag eingebaut ?
Suche schonmal durchgesehen ?
das lenkrad und der airbag sind gebraucht aber kaum 3 monate alt vom tag der erstzulassung aus dem auto wwo ich die sachen her habe.
ich habe das lenkrad selbst eingebaut
die airbag lampe leuchtet nicht auf
Zitat:
Original geschrieben von Black_SkorpionI
- falscher Schleifring (der ohne MUFU-Support)
- falsche Codierung vom Lenkradsteuergerät
- falsches / kein Kabel zwischen Tasten und Schleifring
mfg
chris
Vielleicht steht auch was im Fehlerspeicher
Geht die Hupe oder Beleuchtung der Tasten? Leuchtet das Airbag-Symbol
die ersten 3 sachen fehlen mir.
die hupe funktioniert. und die tasten sind ohne beleuchtung.
Zitat:
Original geschrieben von umberto8
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Airbag Gebrauchtteil oder Neuteil ?
Wer hat das Lenkrad / Airbag eingebaut ?
Suche schonmal durchgesehen ?
das lenkrad und der airbag sind gebraucht aber kaum 3 monate alt vom tag der erstzulassung aus dem auto wwo ich die sachen her habe.
ich habe das lenkrad selbst eingebaut
die airbag lampe leuchtet nicht auf
Und damit ist der Umbau schon unzulässig !
Derjenige, von dem Du den Airbag hast, darf entsprechend SprengG. Bauteile der Klassifizierung T1 verkaufen ?
Du bist entsprechend SprengG. berechtigt, derartige Teile zu erwerben ?
Der Verkäufer hat Dir eine schriftliche Funktionsgarantie gegeben und tritt für Schäden durch Fehlfunktionen haftungsrechtlich ein ?
Airbageinheiten sind mit ihrer SerienNr. dem Fahrzeug, in das sie ursprünglich eingebaut wurden, zugeordnet und beim Hersteller registriert sind.
Es ist also nachvollziehbar, da diese Airbageinheit nicht zu Deinem Fahrzeug gehört, da nicht registriert, was bei Ersatz der selben zu erfolgen hat, und somit ist der Hersteller aus der Produkthaftung.
Kann bei Fehlfunktionen interessant werden, speziell für Dich und den Verkäufer.
Es hat seinen Grund, warum Bauteile der Klassifizierung T1 (Airbags / Gurtstraffer) nicht zur Ersatzteilgewinnung genutzt werden dürfen.
Bedauerlich, aber wieder ein Mitmensch, der für Sondermüll Geld ausgegeben hat.
Man sollte sich hier besser erstmal Gedanken darum machen, wie mal legal ein funktionsfähiges und sicher funktionierendes sowie zulässiges Insassenschutzsystem hat, anstatt über die Beleuchtung der Lenkradtasten nachzudenken.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Zitat:
Original geschrieben von umberto8
das lenkrad und der airbag sind gebraucht aber kaum 3 monate alt vom tag der erstzulassung aus dem auto wwo ich die sachen her habe.
ich habe das lenkrad selbst eingebaut
die airbag lampe leuchtet nicht auf
Und damit ist der Umbau schon unzulässig !
Derjenige, von dem Du den Airbag hast, darf entsprechend SprengG. Bauteile der Klassifizierung T1 verkaufen ?
Du bist entsprechend SprengG. berechtigt, derartige Teile zu erwerben ?
Der Verkäufer hat Dir eine schriftliche Funktionsgarantie gegeben und tritt für Schäden durch Fehlfunktionen haftungsrechtlich ein ?
klingt witzig,aber Hurz hat vollkommen Recht...
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Zitat:
Original geschrieben von umberto8
das lenkrad und der airbag sind gebraucht aber kaum 3 monate alt vom tag der erstzulassung aus dem auto wwo ich die sachen her habe.
ich habe das lenkrad selbst eingebaut
die airbag lampe leuchtet nicht auf
Und damit ist der Umbau schon unzulässig !
Derjenige, von dem Du den Airbag hast, darf entsprechend SprengG. Bauteile der Klassifizierung T1 verkaufen ?
Du bist entsprechend SprengG. berechtigt, derartige Teile zu erwerben ?
Der Verkäufer hat Dir eine schriftliche Funktionsgarantie gegeben und tritt für Schäden durch Fehlfunktionen haftungsrechtlich ein ?
Airbageinheiten sind mit ihrer SerienNr. dem Fahrzeug, in das sie ursprünglich eingebaut wurden, zugeordnet und beim Hersteller registriert sind.
Es ist also nachvollziehbar, da diese Airbageinheit nicht zu Deinem Fahrzeug gehört, da nicht registriert, was bei Ersatz der selben zu erfolgen hat, und somit ist der Hersteller aus der Produkthaftung.
Kann bei Fehlfunktionen interessant werden, speziell für Dich und den Verkäufer.
Es hat seinen Grund, warum Bauteile der Klassifizierung T1 (Airbags / Gurtstraffer) nicht zur Ersatzteilgewinnung genutzt werden dürfen.
Bedauerlich, aber wieder ein Mitmensch, der für Sondermüll Geld ausgegeben hat.
Man sollte sich hier besser erstmal Gedanken darum machen, wie mal legal ein funktionsfähiges und sicher funktionierendes sowie zulässiges Insassenschutzsystem hat, anstatt über die Beleuchtung der Lenkradtasten nachzudenken.
hallo solche nachweise habe ich nicht aber der airbag und das lenkrad stammen aus dem auto eines freundes das kaum 3 monate alt ist.
Er hat seins durch ein s3 lenkrad ersetzt somit komme ich zu der ware und denke das sie voll funktionsfähig ist.
Mein auto war vor 2 wochen auch bei der inspektion und es sind keine fehler aufgefallen dies bezüglich.
Hallo,
wenn du das Lenkrad inkl. Airbag von einem Händler hast, hättest du es auch entsprechend dort verbauen lassen sollen. Die hätten entsprechendes Fachpersonal, entsprechende technische Ausbildungen und Unterlagen, sowie die passenden Bauteile.
Es ist schon kurios, bzw. leichtsinnig genug, dass dir ein Audi-Händler als Privatmann überhaupt ein Lenkrad inkl. Airbag verkauft.
Ich kann dir nur raten dich an einen entsprechenden Fachmann oder Händler zu wenden, der alles auf einen technisch und gesetzlich vernünftigen Stand bringt. Aufgrund der hohen Gefahr, die von Airbags ausgeht, als auch aufgrund der aktuellen Gesetzeslage werden weitere "Basteltipps" an Airbageinheiten auf Motor-Talk.de grundsätzlich unterbunden, um weitere Gefährdung auszuschließen.
Gruß Jürgen
*closed*