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muss der händler den schaden noch beheben?

Themenstarteram 23. August 2019 um 12:07

Guten tag. Wir haben uns eine e klasse aus 2007 für 5200 euro gekauft. Nun konnten wir nach ein paar tagen feststellen das er auf uneben straßen vorne links poltert und hinten rechts gerne mal absackt (luftfederung). Wieder zurück gegeben und gesagt das vorne bestimmt ein stoßdämpfer kaputt ist und hinten bestimmt was undicht ist. Nach ein paar tagen rief er an und sagte die stoßdämpfer sind in ordnung die konnten kein poltern feststellen und bei der Luftfederung wurde eine druckprüfung gemacht alles in ordnung. Eine woche später bin ich zur dekra und diebhaben sofort gemerkt das vorne links der stoßdämpfer durch ist, das hab ich schriftlich. Dann zu mercedes die könnten sich das mal angucken aber meinten zu 90% ist ein luftfederbein undicht (ca600€). Jetzt habe ich ihn gerade angerufen und er meinte nur er kann an dem auto nichts mehr machen er steckt da kein geld mehr rein das sind verschleißteile darum muss er sich nicht kümmern. Kaufvertrag habe ich in dem stwht 1 jahr sachmangelhaftung außer verschleißteile. Wie ist hier die rechtslage muss er das noch beheben weil es bei übergabe schon war oder lässt sich das eh nicht beweisen?

Beste Antwort im Thema

Man muss schon naiv sein wenn man meint für 5200.- Euro eine durchreparierte E-Klasse kaufen zu können mit der man reparaturfrei nochmals jahrelang fahren könnte.

Wie gesagt mit dem Händler wie oben beschrieben einigen. Falls er nicht darauf eingeht, abhaken.

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Der vordere Stoßdämpfer ist definitiv ein Verschleißteil und ist nicht von der Gewährleistung abgedeckt. Für das hintere Luftfederbein dürfte das gleiche gelten. Da hast du schlicht Pech gehabt.

welche Laufleistung hat das Auto? Der Stoßdämpfer ist auf jeden Fall Verschleiß, bei über 150.000 km das Federbein wohl auch. Einfachste Lösung: mit dem Verkäufer einigen, er macht die Arbeit, Du zahlst das Material, alle sind zufrieden.

Man muss schon naiv sein wenn man meint für 5200.- Euro eine durchreparierte E-Klasse kaufen zu können mit der man reparaturfrei nochmals jahrelang fahren könnte.

Wie gesagt mit dem Händler wie oben beschrieben einigen. Falls er nicht darauf eingeht, abhaken.

Themenstarteram 23. August 2019 um 14:42

Man muss auch schon naiv sein wenn man meint das wir denken ein neufahrzeug gekauft zu haben . Das auto hat 230000 gelaufen und es kann alles kaputt gehen. Mir gings lediglich darum wie die rechtslage ist bei schon vorhanden defekten. Aber naja....immer diese neunmal klugen experten

 

An den rest danke für euren kommentar ich versuche mal ob ich mit ihm eine einigung treffen kann

Bei vorhandenen Defekten muss man unterscheiden zwischen offensichtlichen Mängeln und versteckten Mängeln. Sämtliche Mängel, die im Rahmen einer normalen Besichtigung und einer Probefahrt erkannt werden können, sind Bestandteil des Kaufvertrages. Also wegen einer verbeulten Tür o.ä. kannst du den Verkäufer nicht belangen. Fliegt dir aber auf der Rückfahrt der Motor um die Ohren (und es war vorher nicht ersichtlich), hat der Händler Handlungsbedarf.

Bei sehr alten Autos und hohen Kilometerständen, zählt aber fast alles als Verschleissteil. Ebenso ist die Zeitwertgerechte Reparatur auch nur besserer Pfusch. Bei alten Autos ist die Gewährleistung auch nur Augenwischerei.

In deinem Fall ist das so, dass der Stoßdämpfer ein Verschleissteil ist und du das Poltern auch schon bei der Probefahrt hättest bemerken müssen.

Das Federbein hinten dürfte bei der Laufleistung auch als Verschleissteil gewertet werden.

Interesant könnte für eine Bewertung des Sachverhalts sein,

- wann wurde das Fahrzeug vom Händler übergeben?

- wieviele Kilometer wurden damit seitdem gefahren?

- wann war die erste Rückgabe zur Mängelbehung erfolgt ?

- wurden die angesprochenen Mängel bei der ersten Rückgabe schriftlich in einem Prüfauftrag oder anderem Dokument festgehalten

Allerdings ist der Händler such schön dumm ,ein Auto BJ 2007 mit 230000km in Deutschland zu verkaufen....

Moin,

Naja - natürlich kann man so ein Auto auch in DE als Händler verkaufen - was ist dabei?! Es steht und fällt halt mit der Zustandsbeschreibung im Kaufvertrag. Gibt man sich damit eben Mühe - dann ist das am Ende ein ziemlich simpels Geschäft, dass einzig und allein ausreichend Marge abwerfen muss, damit die NICHT kalkulierbaren Risiken abgedeckt werden können. Und DAS ist das ganze Geheimnis, weshalb manche Autos eben nicht mehr auf dem 1A Premium Platz gehandelt werden - sie würden dann da deutlich zu teuer werden.

LG Kester

Zitat:

@niklaslb90 schrieb am 23. August 2019 um 14:07:47 Uhr:

... Wie ist hier die rechtslage muss er das noch beheben weil es bei übergabe schon war oder lässt sich das eh nicht beweisen?

die wesentliche Frage ist:

was gilt in der Rechtsprechung als "Verschleiß(teile)"?

und was sind "echte" Mängel, die bei der Laufleistung nicht zu erwarten sind???

Themenstarteram 26. August 2019 um 14:12

Gibt ne liste vom adac wo das kategorisiert ist

so abstrakt kann man das aber nicht sagen. Mit zunehmender Laufleistung wird alles zum Verschleißteil. Hast Du schon mit dem Händler gesprochen?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. August 2019 um 16:25:25 Uhr:

Hast Du schon mit dem Händler gesprochen?

Der TE schrieb:

Zitat:

Wieder zurück gegeben und gesagt das vorne bestimmt ein stoßdämpfer kaputt ist und hinten bestimmt was undicht ist. Nach ein paar tagen rief er an und sagte die stoßdämpfer sind in ordnung die konnten kein poltern feststellen und bei der Luftfederung wurde eine druckprüfung gemacht alles in ordnung.

Jetzt habe ich ihn gerade angerufen und er meinte nur er kann an dem auto nichts mehr machen er steckt da kein geld mehr rein das sind verschleißteile darum muss er sich nicht kümmern.

Zitat:

@Goify schrieb am 27. August 2019 um 09:09:56 Uhr:

Der TE schrieb:

und danach schrieb er:

Zitat:

@niklaslb90 schrieb am 23. August 2019 um 16:42:35 Uhr:

ich versuche mal ob ich mit ihm eine einigung treffen kann

Thread kennen, Thread verstehen, keine naseweisen Kommentare verfassen

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