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Muss die Innenraumbeleuchtung weiss sein??

Themenstarteram 8. Februar 2007 um 8:51

Greetz Leutz.

Bin seit Ewigkeiten mal wieder angehalten worden. Die wollten mir direkt das Fahrzeug still legen weil meine Innenraumbeleuchtung grün ist und mein Tacho eine Außenwirkung hat.

Bin nach langen Disskussionen nochmal davon gekommen.

Jetzt die Frage. Muss die Innenraumbeleuchtung laut Stvo oder Stvzo weiss sein oder ist es mein Bier welche Farbe die hat.

Die Außenwirkung vom Tacho nehm ich ihm sogar ab. Ist statt LEDs ne Kaltlichtkathode im Tacho. Naja.

Sagt mal was. Greetz, der Ventoracer

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12 Antworten

Das kann von mir aus auch Schwarzlicht sein, wo nur Deine Zähne leuchten! :)

Hauptsache es blendet nicht nach draußen!!!

Die Innenbeleuchtung ist ja auch nicht für Dauerbetrieb während der Fahrt gedacht, sondern eher für den Standstreifen/Haltebucht/Parkplatz, als Einstigshilfe oder um in der Straßenkarte zu lesen.

Ich habe eine weiße Led-Soffite da drin, damit kann man dann auch mal was lesen oder so, grün ist da nicht wirklich hilfreich.

In meinem alten roten G2 hatte ich innen alles auf rote LEDs umgerüstet. Sah aus wie´n mobiler Puff! :D

P.S. Hab auch ´ne weiße LED drin.

Themenstarteram 8. Februar 2007 um 9:40

Die grünen LEDs die ich drinne hab sind hell genug. Auch zum lesen. Haben 12000mcd, sind aber mit der Spitze, dem Lichtaustrittspunkt, nach oben eingelötet. Fallen dort auf das was VW Spiegel nennt und der streut dann gleichmässig das Licht in den Innenraum.

Also muss sie nicht weiss sein. Der hat gemeint das das ja eine Aussenwirkung hat wenn ich es während der Fahrt anmache. Nur das meine Aussenwirkung wahrscheinlich wesentlich geringer ist als die einer Standard-Glühbirne, weil meine LEDs farbig sind. Was bedeutet die Lichtintensität ist viel geringer.

Hab ich ihm auch so erklärt. Er hat nur gemeint wenn ich nicht aufhöre so frech zu sein dann hagelt es gleich noch mehr Punkte. Er könnte noch ganz anders wenn er wollte.

Der wollte mich unbedingt am Arsch kriegen aber er hat schnell gemerkt das der Tacho das einzige ist mit dem er mich kriegen kann und das reicht halt einfach nicht.

Greetz, der Ventoracer

am 8. Februar 2007 um 10:36

Also Fakt is erstmal eins:

Denn Tacho kannst dir machen wie du willst, solange du da nicht nen Flutlicht reinbaust kann dir keiner was!

Bestes Beispiel Golf 4 Blauer Tacho........

Da müsste ja jeder golf 4 in der polizeikontrolle die a...karte haben.

du darfst dir soweit ich weiss, nur keine neonröhren oder anderes licht in fussraum, oder himmel oder generell inraum bauen.

da werden die grünen männchen bockig......

Aber LED umbau im Tacho + Schalterbereich völlig in Ordnung.

Hat ja nicht nur den Tuningeffekt sondern die Betriebsdauer is ja auch viel viel höher und deshalb immer lohnenswert.

also immer ne gute begründung, oder stell dich auf doof und sag den, du hast kein plan davon , war schon drin!

und wenn der dir damit kommt , da muss man sich erkundigen, kannst gleich sagen ob das normal is, das man wegen jeden einzelnen Bauteil am Auto zum Autohändler muss und nachfragen ob das orginal ist. das ist reine Schiekane oder wie man das schreibt. Ausserdem kannst ja dann das ganze auto auseinander nehmen , könnt ja irgendwo ne nicht handelsübliche schraube drin sein, bzw, nen Chip oder was weiß ich.

Also nicht alles gefallen lassen von den Grünen!!!!

Lass Dir generell bei unstimmigkeiten den seine Personalnummer geben ggf Beschwerde schreibe.

Und er ist in der beweispflicht das jenes was du da hast verboten ist, und eine Led ist ausserdem auch kein Grund für ne Sicherstellung, das es keine extreme Verkehrsgefährdung ist. Schlecht is natürlich wenn de nochmehr dran hast was nich eingetragen ist (Fahrwerk , Felgen, Auspuff, Offener Luftfilter ) denn kann er das Teil sicher stellen. Aber nich wegen einer LED oder na röhre im Tacho!

Ein Polizist muss normalerweise immer die Mildernste Strafe anwenden, die auf das jeweilige vergehen möglich ist.

Mängelbeseitigung vor Ort is zB auch möglich.

Also bau dir nen Schalter oder so zwischen Röhre und Lichtschalter und wenn de in eine Kontrolle kommst machst schnell aus, dann sagen sie dir höhstens: LAMPE WECHSELN...Kaputt.

Viel Glück nächstes mal

 

Gruß Nick

Themenstarteram 8. Februar 2007 um 11:03

Ich dachte eigentlich das Fußraum und alle anderen Neonbeleuchtungen in ordnung gehen wenn sie nur mit den Türöfnerkontakten geschaltet sind.

Das geht dann ja nur an wenn die Tür aufgeht. Daher ist ja eine Blendung oder Irritierung des vorbei fahrenden Verkehs ausgeschlossen.

Die Kaltlihtkathode ist schon extrem hell. Ich mach einfach nen Vorwiederstand davor dann ist es nicht mehr so hell und sie können mir nix mehr.

Greetz, der Ventoracer

am 8. Februar 2007 um 11:11

jup, aber das is nen irrglaube.

auch wenn die dinger an dem türkontakt hängen is es eigentlich verboten.

weil wenn du zb an der strasse stehst ( zB Seitenstreifen) und steigst aus, leuchten sie ja, und das irritiert dann den anderen verkehr.

ich find das auch beklopt aber is leider so!

theoretisch dürften dann auch keine reklameschilder an strassen stehen oder ladenwerbung...... irrietiert genau so.......

Typisch Deutschland, und seine lustigen regeln die sich überall wiedersprechen.

Frag doch einfach mal beim TÜV oder so nach... Die könnens Dir (wahrscheinlich) genau sagen. Oder Du fragst die Grünen...

am 8. Februar 2007 um 12:54

Die Grünen ????

Die haben eh keine Ahnung...... die arbeiten doch immer wie sies grad von mutti besorgt gekriegt haben......

irgendwie übertreibt ihr mal wieder alle en bissle :D

meine meinung zumidnest.

dumm stellen und sagen des war so hilft eigentlich au net viel. unwissenheit schützt vor strafe net ;-)

naja mein tacho leuchtet auch blau und es steht nirgends geschrieben welche farbe der haben muss bzw welche farbe die innenbeleuchtung haben muss. bei der neuen e-klasse gibts ne ambientebeleuchtung und die ist auch mehr grünlich oder beim passat gibts so ne schlatnknaufbeleuchtung von oben und die ist rötlich.

da gibts kein gesetz für farbe.

es darf nur nicht direkt nach aussen dringen und gegenverkehr blenden.

http://img249.imageshack.us/my.php?image=dscf0016wm0.jpg

wegen fußraumbeleuchtung sit es genauso.

bestes bsp ist wohl brabus die leds in den seitenschwellern haben als ausstiegsbeleuchtugn.

http://img201.imageshack.us/my.php?image=dscf0115sz4.jpg

so sieht meiner grad aus und bei meinem alten 2er hatte ich links und rechts jeweils 2 kathoden drin. war zwar schon extrem und ausschaltbar bzw über türkontakt, aber meine schwester waren damit mal in der disse un schlau wie se waren natürlich ent ausgeschaltet wie befohlen ;-)

naja rausgezogen und polizisten wurden angestrahlt. haben aber auch ncihts gesagt. denke mal manche polizisten wollen vielleicht bissle wichtig tuen, aber so lang es net direkt nach aussen strahlt ists auch net verboten.

achja, mein tacho ist auch komplett ausschaltbar. ist während nachtfahrten echt angenehm wenn alles im auto dunkel ist. kann man sich shcön auf die umwelt konzentrieren.

also keine kathoden an die a-säule oder sowas. dann geht das normal schon. und halt net übertreiben ;-)

habe blaue fußraumbeleuchtung angeschlossen, leuchtet immer wenn ich standlicht bzw. abblendlicht einschalte.

War sogar damit bei der Tüvprüfung (standartprüfung alle 2 Jahre) und die Prüfer haben nichts gesagt.

Musste einmal zur nachprüfung wegen hinterachsbuchsen und hatte einen anderen. der hat die lampen auch nicht bemängelt.

Also können die ja eigentlich nicht verboten sein.

In der StVZO steht: Es darf nur zugelassene Beleuchtung am und im Auto angebracht sein.

Eine LED hat keine Zulassung! Und sonst au nix.

Jetz is die Frage: Wann ist etwas fest angebracht? Baut euch die Fussraumbeleuchtung mit Klettband oder so dran so dass ihr sie easy per Stecker trennen könnt und abreissen könnt. Nicht fest angebracht ;)

Und wegen den grünen LEDs: Hab ich auch drin. Und? Sind dunkler als die Original-Leuchte und sie DÜRFEN während der Fahrt garnicht eingeschaltet werden/sein. Hat sich also erledigt.

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