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Muss ich bestellte Dachträger abnehmen?

Audi
Themenstarteram 29. Juli 2014 um 8:22

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage: ich habe bei meinen Autohändler Dachträger bestellt, jetzt aber welche geschenkt bekommen.

Das Autohaus sagt jetzt ich muss die Träger abnehmen, da die Bestellung schon mehr als sieben Tage her ist und sie die Träger nicht zurückgeben können.

Kann das Autohaus darauf bestehen das ich die Träger nehme?

Über ein kurzes Feedback freue ich mich.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von HWBW

...

Aber, s.o., der Endverbraucher hat ein gesetzlich garantiertes Rückgaberecht und das auch beim Autohändler.

...

Bla, bla, bla!

Ein gesetzliches Rückgaberecht hat man ausnahmsweise, wenn eine Ware im Onlinehandel gekauft wurde. Dies ist aber die Ausnahme von der Regel!

Die Fragestellung war: "Kann das Autohaus darauf bestehen, dass ich die Träger nehme?"

Darauf gibt es eine eindeutige Antwort: Wenn es keine Nebenabsprachen gibt, JA!

Da das Autohaus offensichtlich eine Rücknahme ablehnt, sind Mutmaßungen über eine Rücknahme im Kulanzfall und damit verbundenen möglichen Bedingungen, wie Unversehrtheit der Verpackung oder Erstattung entstandener Unkosten, irrelevant.

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26 Antworten
am 29. Juli 2014 um 8:38

Wenn sie Kulant sind nehmen sie ihn zurück und du musst ihn nicht nehmen.

Bei einer Autobestellung, ist es eigentlich so, das du nach 14 Tagen nichts mehr machen kannst. Das sollte eigentlich auch dein Verkäufer wissen.

Wenn du direkt beim Autohändler vor Ort gekauft (bestellt) hast gibt es kein Rücktrittsrecht.

Mein Freundlicher gewährt ein Rückgaberecht innerhalb von 48 Std. - ausgenommen elektronische Artikel. Darüber hinaus hält man schlechte Karten in der Hand.

am 29. Juli 2014 um 12:29

Die Dachträger sind Originalteile? Dann kann sie der Händler IMMER zurückschicken. Haken ist, dass Du für die Transportkosten (event. auch Express- oder Aufschlag für Einzelversendung) aufkommen musst, aber für mehr nicht.

Wenn Teile bestellt werden, nimmt sich so mancher Händler, um Eventualitäten vorzubeugen, heutzutage eine Anzahlung oder gleich die gesamte Summe. Wenn er das bei Dir nicht gemacht hat, hält er Dich für ausreichend seriös und dann bezahlst Du Deinen Anteil auch freiwillig, verar.....en brauchst Du Dich aber nicht lassen. ;)

Völlig egal, ob Originalteil oder nicht, die Rechtssprechung ist eindeutig!

Auszug:

Bestellte Ware müssen Sie abnehmen und bezahlen. Ein Recht zur Rückgabe haben Sie nur dann, wenn Sie dies mit der Werkstatt vereinbart haben. War dies nicht der Fall können Sie eine Rücknahme der Ware nicht verlangen. Falls eine Rücknahme gegen Kostenerstattung erfolgt, ist dies Kulanz der Werkstatt.

am 29. Juli 2014 um 14:09

Zitat:

Original geschrieben von Matchpoint

Völlig egal, ob Originalteil oder nicht, die Rechtssprechung ist eindeutig!

Auszug:

Bestellte Ware müssen Sie abnehmen und bezahlen. Ein Recht zur Rückgabe haben Sie nur dann, wenn Sie dies mit der Werkstatt vereinbart haben. War dies nicht der Fall können Sie eine Rücknahme der Ware nicht verlangen. Falls eine Rücknahme gegen Kostenerstattung erfolgt, ist dies Kulanz der Werkstatt.

Zunächst mal habe ich lediglich davon gesprochen, dass z.B. ein Audihändler Audizubehör definitiv zurückschicken kann - was eben bei Fremdmarken z.Teil nicht geht. Denn anders als ein Endverbraucher können Gewerbetereibende nicht grundsätzlich zurück geben, was sie bestellt und erhalten haben, ein Audihändler aber alles, was er bei seinem Vertragspartner Audi bestellt hat.

Aber, s.o., der Endverbraucher hat ein gesetzlich garantiertes Rückgaberecht und das auch beim Autohändler. Ausgenommen davon sind natürlich sämtliche individuell konfigurierte Artikel (also nicht nur ganze Autos sondern meistens auch Artikel von Fremdherstellern), Sonderanfertigungen oder eben auch Elektroartikel, nicht aber ein Original-Dachträger oder Bremsbeläge.

Solche Sachen kann man innerhalb einer bestimmten Frist, meistens 14 Tage originalverpackt wieder zurückgeben oder aber erst gar nicht annehmen, man muss dem Verkäufer dann nur die entstandenen Unkosten erstatten. Und bei den heutigen Verträgen hat der Händler die auch gegenüber seinem Vertragspartner, und das obwohl die Lieferungen in beide Richtungen meist tagtäglich erfolgen (interessant hier als Folge ja auch die immer miesere Lagerhaltung beim Händler).

Hat man den Artikel gekauft und bereits bezahlt, kann der Wert auch in Form eines Gutscheins vergütet werden - und das ist oft das Ziel der Autohäuser. Hat man den Artikel nämlich erst gar nicht angenommen, kann das Autohaus diese aus meiner Sicht miese Vorgehensweise nicht mehr nutzen. Das ist alles.

Zitat:

Original geschrieben von HWBW

...

Aber, s.o., der Endverbraucher hat ein gesetzlich garantiertes Rückgaberecht und das auch beim Autohändler.

...

Bla, bla, bla!

Ein gesetzliches Rückgaberecht hat man ausnahmsweise, wenn eine Ware im Onlinehandel gekauft wurde. Dies ist aber die Ausnahme von der Regel!

Die Fragestellung war: "Kann das Autohaus darauf bestehen, dass ich die Träger nehme?"

Darauf gibt es eine eindeutige Antwort: Wenn es keine Nebenabsprachen gibt, JA!

Da das Autohaus offensichtlich eine Rücknahme ablehnt, sind Mutmaßungen über eine Rücknahme im Kulanzfall und damit verbundenen möglichen Bedingungen, wie Unversehrtheit der Verpackung oder Erstattung entstandener Unkosten, irrelevant.

am 29. Juli 2014 um 14:23

Alle Achtung! :D

Schon mal Nicht-Online gekauft in den letzten Jahren? ;)

Zitat:

Original geschrieben von HWBW

Alle Achtung! :D

Schon mal Nicht-Online gekauft in den letzten Jahren? ;)

Ofensichtlich hast du keine Ahnung, und davon sehr viel. Ein Rückgaberecht hat man nur nach dem Fernabsatzgesetz!

Beim Freundlichen wird in der Regel auch darauf hingewiesen, daß bestellte Ware abgenommen werden muss. Wer sich darauf einlässt, hat die Ware auch abzunehmen.

Alles andere ist eine Frage der Kulanz.

Bestellte Ware beim Audihändler vor Ort muss abgenommen werden!

Eine Rücknahme ist nur in ganz speziellen Fällen möglich. Zum Beispiel wollte ich mein Lenkrad im S5 ersetzten, leider passte das Lenkrad nicht. Ich musste 30 Prozent des Preises zahlen, den Rest habe ich rückerstattet bekommen.

In deinem Fall heißt es, dass du die Träger vom Händler abnehmen musst!

am 29. Juli 2014 um 20:27

Wenn der aber so Kulant ist, nimmt er es auch so zurück.

Da dieses aber wohl nicht so ist, bleibt ihm ja nichts anderes mehr übrig zu nehmen.

Wobei ich wirklich dachte, das man bis zu 14 Tage danach noch zurück treten kann.

Über was für Beträge redet man eigentlich hier? Ist das überhaupt dermassen der Rede wert? Finde eigentlich auch was bestellt ist bestellt. Hatte vor Monatsfrist neue 21er Kompletträder bei Audi bestellt.

Wenn ich in der Zwischenzeit solche irgendwo anders erhalten hätte, wäre dies für mich kein Thema gewesen. Bestellt ist bestellt und hier ging es um über 6k. Wie sagt man jeweils; Schlaf mal drüber bevor Du was eingehst :)

am 29. Juli 2014 um 23:42

Na gut, na gut. Habe dann ja selbst gezweifelt und mich mit einem Einzelhändler unterhalten.

Dass überall Ware zurück genommen wird, allerdings nur KULANTERWEISE, hat seine triftigen Gründe, wird aber von den meisten Leuten, die ich heute abend dazu gefragt habe, auch als ihr Recht wahrgenommen. Dass Autohäuser nicht dazu gehören, da waren die meisten sich allerdings auch ziemlich einig. Und ich dachte, wenigstens beim Teile- und Zubehörverkauf seien meine guten Erfahrungen der aktuelle Stand.

Wenn mir in Zukunft ein Teileverkäufer sagen würde (und besser nur dort sollte man sich beraten lassen), dass ich so manches Zubehör, das man ja meistens blind bestellt, definitiv abnehmen muss, obwohl es Originalware ist und damit nicht bei ihm im Lager verrotten wird, dann kaufe ich es doch gleich besser online und im Normalfall deutlich billiger. Den höheren Preis bezahlt man doch außer vielleicht wegen der schnelleren Verfügbarkeit auch wegen des besseren Service und da gehört für mich eben auch selbstverständlich die Rücknahme eines Artikels dazu, wenn ich den aus welchen Gründen auch immer zurückgebe.

Scheinbar haben es so manche Autohäuser eben nicht nötig und pfeifen auch noch auf das letzte bisschen Restruf (wobei ich das mit dem Originalteil ja nur unterstellt habe).

 

@:bla, bla, bla - ofensichtlich sehr viel. .;):p

Es kommt natürlich auch auf die Kundenbeziehung an ob die Kulanz seitens des Händlers grosszügig ausgelegt wird. Hat der besagte Kunde bereits eine längere Beziehung zum Verkäufer und vielleicht schon das zweite Auto dort gekauft wird er wohl eher ein entgegenkommen erwarten dürfen. Ich bin selbst Unternehmer und würde dies bei einem Stammkunden problemlos zurücknehmen. Es gibt aber leider auch andere Kunden (das beziehe ich jetzt nicht auf den TE), sogenannte Rosinenpicker, die stets den Preis drücken wollen oder mal da und mal dort das günstigste kaufen. Ich bin vielen Orten Stammkunde, ob Autohändler oder in Restaurants. Da wirst du natürlich schon auch so behandelt. Es zahlt sich schlussendlich aus egal in welcher Branche, eine langjährige Geschäftsbeziehung zu pflegen. Geiz ist nicht immer geil. Fazit; Das zurücknehmen einer bestellten Ware ist in den meisten Fällen Kulanz und wird bei Stammkunden in der Regel auch gewährt.

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