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Muss ich den Fußgänger vorlassen?

Themenstarteram 29. November 2021 um 18:04

Hallo. Ich habe mal versucht , die Situation mit Paint zu malen(ich bin kein Paint-Künstler :D)

Also das grüne Viereck bin ich in einem Auto und ich will nach rechts abbiegen.

Der gelbe Kreis ist ein Fußgänger , der über die Strße gehen will

und die roten Vierecke sind (von mir aus gesehen) der Querverkehr

Der Fußgänger will über die Straße , was er aber nicht kann , weil die andere Straßenseite die ganze Zeit befahren ist, also muss er warten.

Da ich aber rechts abbiegen will , muss ich ja den Fußgänger vorlassen , aber der Fußgänger kann ja wiegesagt noch nicht los laufen.

Also was muss man jetzt machen? Muss ich solange warten , bis der Fußgänger die Straße überqueren kann?

Oder darf ich (vorsichitg) an dem FUßgänger vorbeifahren?

Achso und ich bin NICHT auf einer Hauptstraße

 

Bild zur Situation
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44 Antworten

Wenn der Fußgänger die Straße betritt musst du ihn vorlassen, er hat den Vorrang, bleibt er stehen fährst Du vorsichtig an ihm vorbei.

Ob Du auf der Hauptstraße bist oder nicht, spielt da keine Rolle.

Es wurde alles erklärt. ;)

Prinzipiell kann man den Blickkontakt suchen und so die Situation klären. Du kannst langsam vorbeifahren oder ihm gestikulieren, dass der die Straße überqueren soll.

Was du aber nicht darfst, ist den Fußgänger überfahren;)

"Was du aber nicht darfst, ist den Fußgänger überfahren;)"

Gerüchteweise hab ich mal gehört, das sei in anderen Situationen (z.B. Fußgängerampel rot) auch nicht erlaubt.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 29. November 2021 um 20:48:39 Uhr:

Prinzipiell kann man den Blickkontakt suchen und so die Situation klären. Du kannst langsam vorbeifahren oder ihm gestikulieren, dass der die Straße überqueren soll.

Was du aber nicht darfst, ist den Fußgänger überfahren;)

Ich hab mal gehört, wenn ich Zeichen gebe wie oben und es passiert etwas, dass ich dann evtl. Regress-pflichtig im Schadensfall bin, obwohl ich außer einer Geste nichts zum Unfall beigetragen habe.

Grüße aus Berlin (alles geht)

Zitat:

@Ber2020 schrieb am 29. November 2021 um 22:14:41 Uhr:

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 29. November 2021 um 20:48:39 Uhr:

Prinzipiell kann man den Blickkontakt suchen und so die Situation klären. Du kannst langsam vorbeifahren oder ihm gestikulieren, dass der die Straße überqueren soll.

Was du aber nicht darfst, ist den Fußgänger überfahren;)

Ich hab mal gehört, wenn ich Zeichen gebe wie oben und es passiert etwas, dass ich dann evtl. Regress-pflichtig im Schadensfall bin, obwohl ich außer einer Geste nichts zum Unfall beigetragen habe.

Grüße aus Berlin (alles geht)

Selbiges kann dir auch bei Lichtzeichen / Lichthube drohen ... gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, unabhängig von bereift oder un-bereift :eek:

Paragraf 9 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung verlangt, dass abbiegende Autofahrer auf Fußgänger warten müssen, bis sie die Straße überquert haben. Denn Fußgänger an Kreuzungen und Einmündungen haben gegenüber abbiegenden Fahrzeugen Vorrang.

 

Das Bedeutet, dass der TE Wartepflichtig ist wenn es sich nicht um eine abknickende Vorfahrtstraße handelt.

 

Das "muss auf der Straße sein" gibt es mMn nur in Österreich.

 

Im übrigen hat durch obige Regelung auch der Fußgänger bei Kreisel Ein und Ausfahrten Vorrang. Dort wird auch immer Abgebogen, beim Einfahren nur eben ohne Blinker.

 

Grüße

Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 30. November 2021 um 07:26:46 Uhr:

Das Bedeutet, dass der TE Wartepflichtig ist wenn es sich nicht um eine abknickende Vorfahrtstraße handelt.

Meines Wissens gilt das auch eine abknickende Vorfahrt.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@steini111 schrieb am 30. November 2021 um 07:26:46 Uhr:

 

Im übrigen hat durch obige Regelung auch der Fußgänger bei Kreisel Ein und Ausfahrten Vorrang. Dort wird auch immer Abgebogen, beim Einfahren nur eben ohne Blinker.

Grüße

Steini

Das ist natürlich falsch.

Fußgänger haben nur Vorrang, wenn man aus dem Kreisverkehr ausfährt.

Beim Einfahren queren sie ja die Fahrbahn der Einfahrt.

(Es sei denn, ein Fußgänger will zu Mittelinsel wandern, dann schon :D:D:D )

Zitat:

@steini111 schrieb am 30. November 2021 um 07:26:46 Uhr:

Paragraf 9 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung verlangt, dass abbiegende Autofahrer auf Fußgänger warten müssen, bis sie die Straße überquert haben. Denn Fußgänger an Kreuzungen und Einmündungen haben gegenüber abbiegenden Fahrzeugen Vorrang.

Auch das dürfte falsch sein, denn Par 9(3) StVO erwirkt keinen Vorrang der Fußgänger, sondern es heißt

"Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten. "

Das bedeutet, man muß nicht warten, bis der Fußgänger rübergegangen ist, sondern man kann rechts abbiegen, wenn z.B. von links kein Fahrzeug kommt, aber der Fußgänger noch nicht loslaufen kann, weil von rechts Autos kommen.

Zitat:

@steini111 schrieb am 30. November 2021 um 07:26:46 Uhr:

 

Das Bedeutet, dass der TE Wartepflichtig ist wenn es sich nicht um eine abknickende Vorfahrtstraße handelt.

 

Grüße

Steini

Auch das ist leider falsch.

Die Regel gilt genauso bei abknickender Vorfahrt. Sie Par. 42(2) StVZO zum Zeichen 306:

"1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden."

Du räumst ja hier auf, alles falsch. :D

Am besten man überfährt ihn einfach nicht und das mit dem "vorsichtig vorbei fahren" würde ich auch nur machen, wenn die Straße so breit ist, dass ich dabei nicht mal in seine Nähe komme.

Allerdings in der Tat ganz schön dreist, sich einfach mal auf die Straße zu stellen, obwohl selbige noch nicht ganz frei ist. Erlebe ich auch immer wieder und mache es gelegentlich auch selbst. :D

Alles Quatsch, überfahren und drauf hoffen, dass es keine Zeugen gibt. :D

Genau.

"Fußgänger? Tritt sich fest!" :):):)

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