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Muss ich jetzt aus eingener Tasche zahlen?
Hallo Leute,
ich hab da mal eine Frage.
Meine Frau hat gestern mit dem Auto Ihres Schwagers (Skoda Fabia) einen Auffahrunfall verursacht.
Sie ist einem Mercedes Benz (M Klasse) mit Anhängerkupplung hinten reingefahren.
Der Aufprall war jedoch so gering, dass bei dem Skoda lediglich am Nummerschild und direkt dahinter an der Kunststoffabdeckung eine Delle von der Anhängerkupplung des Unfallgegner zu sehen ist.
An dem Mercedes konnte man nichts sehen.
Dass Schäden entanden sein könnten, die man auf den ersten Blick nicht sieht ist mir bekannt.
Das Problem jedoch ist, dass meine Frau das Fahrzeug garnicht fahren durfte (Versicherungstechnisch).
Deswegen gehe ich jetzt mal ganz stark davon aus, dass die Versicherung den Schaden, sollte ein zu regulierender Schaden vorhanden sein, nicht zahlen wird.
Schlussfolgerung = aus eigener Tasche zahlen?
Und wenn ich jetzt den Teufel an die Wand male, und da nun eine Schaden von mehreren Tausend euro zusammen kommt, kann ich dann einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
Ich frage schon im Voraus, da der Unfallgegner gestern schon erwähnt hat, dass die Anhängerkupplung schief wäre und bestimmt ein große Schaden enstanden ist, denn man so halt nicht sehen kann usw.
Ich sehe mich in der Situation einwenig auf mich alleine gestellt, da die Versicherung, sich mit Sicherheit aus der Angelegenheit raus halten wird.
Und mit meiner privaten Haftpflichtversicherung komm ich im Fall eines Falles bestimmt auch nicht weiter, oder?
Jetzt habt ihr was zu lesen gehabt, und nun hoffe ich, dass jemand hilfreiche Tipps für mich hat.
schöne Grüße aus dem verschneiten Hamburg
tik
Beste Antwort im Thema
Ich kenn die Zuglast des ML nicht genau, meine aber, dass es irgendwas >2.000kg waren / sind.
Heißt also: die AHK wird ordentlich beansprucht.
Wenn da jetzt irgendetwas verbogen / gebrochen / angebrochen ist dürfte sich das mit den 2 Tonnen Zuglast wohl erledigt haben.
Von daher kann das durchaus sein, dass er eine neue AHK braucht.
Ist allerdings nur meine unprofessionelle Laienmeinung.
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15 Antworten
Hi,
keine Angst die Haftpflichtversicherung zahlt auf jeden Fall!!
Es ist aber möglich das dein Schwager eine Vertragsstrafe bekommt weil er jemanden hat fahren lassen der nicht eingetragen bzw. über die Versicherung gedeckt war.
Aber auch das betrifft deine Frau nicht sondern nur den Schwager!
Was den Schaden des Unfallgegners betrifft brauchst du dir also keine Gedanken machen. Bei Schäden am dem Fabia sieht das unter umständen anders aus,da ist deine Frau unter umständen haftbar zu machen und nein die private Haftpflicht zahlt da nix.
gruß tobias
Die Versicherung wird schon zahlen aber unter ungünstigen Umständen Regress und evtl. eine Vertragsstrafe erheben.
Der Geschädigte hat freie Gutachterwahl und muss DIR und deinem Sachverständigen keinen Zugang zum Fahrzeug gewähren.
Anders sähe es bei einem Rechtsstreit aus, bei dem ein Gericht einen Sachverständigen für ein weiteres unabhängiges Gutachten verlangt.
Den darfst du aber immernoch nicht selbst auswählen.
Privat-Haftpflicht fällt definitiv raus.
Hallo taktik,
viel geschrieben und das wichtigste vergessen. Wie ist das Verursacherfahrzeug überhaupt versichert?
Bei einer Teilkasko erübrigt sich die Frage eh. Bei Vollkasko würde es reguliert werden, eventuell ist mit einer Vertragsstrafe zu rechnen. Bei der Geringfügigkeit würde ich die Kosten jedoch zuerst mal genau ermitteln, VK Einstufung würde ansteigen.
Gruß
Moin,
meine Kunden mußten bisher keine Vertragsstrafe zahlen, es wurde nur rückwirkend vom 01.01. an der erhöhte Beitrag für ein weiteren Mitnutzer gefordert.
Die KH Deines Schwagers wird auf jeden Fall sich um den Schaden (sofern einer vorhanden sein sollte) des Geschädigten kümmern.
Allerdings wird Dein Schwager am 01.01.14 in der KH hochgestuft, wie ihr das untereinander regelt, müßt ihr wissen. Deine PHV tritt für diesen Schadenersatz nicht ein, da dort das Führen eines KFZ grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Sollte der Schaden unter 1000,- liegen, besteht ja die Möglichkeit, den Schaden an die Versicherung zurück zu zahlen, so dass der Vertrag Deines Schwagers SF unbelastet bleibt.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,
meine Kunden mußten bisher keine Vertragsstrafe zahlen, es wurde nur rückwirkend vom 01.01. an der erhöhte Beitrag für ein weiteren Mitnutzer gefordert.
Das ist auch die Regelung, die ich kenne, wobei das natürlich von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich geregelt sein kann.
Genaues dazu steht in den Bedingungen der KFZ-Versicherung.
Alternativ dort anrufen und das klären.
Fazit:
Alles ziemlich entspannt und mehr oder weniger genau so, als wenn es einem selbst passiert wäre.
In den Bedingungen steht "kann eine Vertragsstrafe fällig werden", also m u ß nicht unbedingt fällig werden, je nach dem, wie die Versicherung es handhabt.
Oh mann Leute,
vielen Dank für die vielen Antworten.
Das Fahrzeug des Schwagers ist nur Haftpflichtversichert. Der sagte aber schon das ihm diese winzige Delle nichts ausmacht. Da sind wir ja schon mal gut weg gekommen:)
Vielleicht machen wir uns da ja auch viel zu große Sorgen und es wird alles problemlos über die Bühne gehen.
Werde den Schwager mal bitten, sich bei seiner Versicherung zu informieren.
Werde euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten.
So. Kleiner Zwischenbericht.
Der Geschädigte hat mir grad erzählt, dass er beim Gutachter gewesen ist, und er nun für das Fahrzeug eine neue Anhängerkupplung benötigt.
Das ist doch unverschämt. Ich will ja niemanden was unterstellen, aber wenn ich mir den (Schaden) an dem winzig, kleinen, süßen Fabia angucken, und mir dann jemand erzählen will, dass eine Mercedes M Klasse durch so einen Aufprall so beschädigt ist.........
Naja. Bin mal auf das Gutachten gespannt.
Ich kenn die Zuglast des ML nicht genau, meine aber, dass es irgendwas >2.000kg waren / sind.
Heißt also: die AHK wird ordentlich beansprucht.
Wenn da jetzt irgendetwas verbogen / gebrochen / angebrochen ist dürfte sich das mit den 2 Tonnen Zuglast wohl erledigt haben.
Von daher kann das durchaus sein, dass er eine neue AHK braucht.
Ist allerdings nur meine unprofessionelle Laienmeinung.
Hi,
das Problem ist man muß die Anhängerkupplung wohl aus Sicherheitsgründen tauschen.
DIe Aufhängung könnte fast unsichtbare Risse haben die sich im laufe der Zeit und wenn da ein schwerer Anhänger dran hängt ausweiten.
Da das Prüfen des Bauteils teurer wäre als ein neues wird vorsichtshalber ein neues verbaut.
Mir ist mal einer ins Vorderrad meines parkenden Fahrzeugs gefahren, Vorsichtshalber mußte die gesammte Achse getauscht werden (knapp 7000€ schaden)
War aber auch ziemlich heftig,der Unfallgegener hat sich sein Vorderrad abgerissen,ich konnte noch zur Werkstatt fahren.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,
das Problem ist man muß die Anhängerkupplung wohl aus Sicherheitsgründen tauschen.
DIe Aufhängung könnte fast unsichtbare Risse haben die sich im laufe der Zeit und wenn da ein schwerer Anhänger dran hängt ausweiten.
Da das Prüfen des Bauteils teurer wäre als ein neues wird vorsichtshalber ein neues verbaut.
Die Aussage von Turbotobi28 ist zu 100 % richtig.
Sollte bei einer angefahrenen Anhängerkupplung später einmal der Anhänger abreißen, kann sich der Gutachter warm anziehen.
LG Klein57
Ja, ihr mögt ja recht haben, dass die Anhängerkupplung vielleicht auch nur ein Riss abbekommen haben kann.
Jetzt haben wir Gewissheit.
Sollte ein Schaden des Unfallgegner zu regulieren sein, wird die Versicherung den übernehmen , der Schwager wird von 55 auf 70 % gestuft, und es kommt noch eine Nachzahlung in Höhe des Differenbetrag hinzu, der bei Abschluß des Vertrages berechnet worden wäre, wenn der Schwager angegeben hätte, dass meine Frau das Fahrzeug ebenfalls führen darf.
Die Dame von der Versicherung hat ausgerechnet, dass in der Zeit, bis man wieder bei den 55% ist, ein Mehrbeitrag von zirka 350 € entsteht.
Und dann kommen nochmal um die 100 € drauf, das meine Frau beim Vertrag eben nicht angegeben wurde.
Und wenn ich mir dann mal ausmale, was so eine Anhängerkupplung bei einer M-Klasse kosten mag......
Dann kann man ja nur hoffen, dass es alles auch so über die Bühne geht.
Sieh es doch von der positiven Seiten:
Du gibst deinem Schwager 350€ und die Geschichte ist für euch erledigt.
Glaube kaum, dass es irgendeinen Weg gegeben hätte, bei dem ihr günstiger "davongekommen" wärt.
Die Kupplung der M-Klasse ist nicht so teuer, aber die Montage haut oft rein. Auf alle Fälle ist es günstiger den Schaden über die Versicherung laufen zu lassen. Dier Kupplung liegt zwischen 350 und 600 € je nach Ausführung plus ca. 400 € Montage. Also 1000 € selber zahlen, oder deinen Schwager 450 € erstatten (350 € für Hochstufung und 100 € für Nachtrag des Vertrages).