- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Muss ich mir Reduzierung der Stundensätze gefallen lassen?
Muss ich mir Reduzierung der Stundensätze gefallen lassen?
Hi,
hatte im November nen Unfall ohne Schuld.
Habe dann 3 Tage später nen Gutachten machen lassen. Mit dem ergebniss wirtschaftlicher Totalschaden.
Reperaturkosten: 877,49 + Mwst
Wiederbeschafungswert: 1100 Mwst frei (da 20 Jahre alter Golf)
Restwert: 140
nun hab ich von der Allianz nen Brief mit Check bekommen.
Sie hätte 75,63 Euro vom Reperaturbetrag abgezogen. Siehe anhang.
Dadurch bekomme ich nun nur noch etwa 800 euro statt 960 für den Totalschadenfall.
Ist das rechtens? Was soll ich tun?
Gruß Christian
Ähnliche Themen
18 Antworten
Dieses Prozedere mit den Stundenverrechnungssätzen in deinem Fall,
der Hinweis bei dir mit den UPE-Aufschlägen und eine weitere Möglichkeit, genannt Verbringungskosten(bei dir nicht der Fall) und somit der Verringerung der Zahlung ist definitiv nicht rechtens.
Das ganze Theater habe ich mit 2 Versicherungen und 2 Autos schon innerhalb eines Jahre durch, jeweils mein Geld bekommen.
Beim 1. mal (-500 €)nur mit Anwalt, das 2. mal (- 45 €)habe ich die enstprechenden §§ aus dem vorherigen Fall angeführt und mit einem Anwalt gedroht, als Belohnung habe ich noch 25 € zusätzlich draufbekommen.
Die rechtliche Grundlage zu erklären, würde ertwas dauern, ich empfehle dir:
Nimm einen Rechtsanwalt, auch wenn es nur 20 € wären. Dieses Recht hast du als Geschädigter, es kostet dich nichts.
Es schein gängige Praxis zu sein, einfach ertsmal was abzuziehen....wird ja schon reichen wenn weniger als 50% der Geschädigten sich wehrt.
MfG
Joe
Edit: Die 960 bekommst du auf keinen Fall bei fiktiver Abrechnung sondern nur netto, da ja auch keine Mwst anfällt.
magste mir das schreiben, dass du beim zweiten mal geschrieben hast als kopie zukommen lassen? wäre sehr nett.
dank dir.
der restwert meines autos ist ja mehrwertsteuerfrei da man autos dieses alters nicht mehr bei händlern kaufen kann, also sollte ich schon die vollen 960 euro bekommen oder nicht?
Der 2. Fall bei meinem Corsa bezog sich nur noch auf Abzüge bei den UPE- Aufschlägen, dies trifft leider bei dir nicht zu :-)
Du hast Post :-)
Viel Spass damit, der einfachere Weg wäre immer noch, sich einen Anwalt nehmen!
Joe
Zitat:
Original geschrieben von SemmelMV6
Es schein gängige Praxis zu sein, einfach ertsmal was abzuziehen....wird ja schon reichen wenn weniger als 50% der Geschädigten sich wehrt.
.........Viel Spass damit, der einfachere Weg wäre immer noch, sich einen Anwalt nehmen!
Bedauerlicherweise ist das die tägliche Praxis. Besser ist es allerdings zukünftig den Rechtsanwalt gleich im Vorfeld einzuschalten.
Für 75,63 kann man es keinem Rechtsanwalt verdenken, dass die Motivation für die Geltendmachung der Ansprüche gegenüber der Versicherung nicht gerade bei 100% liegt.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Original geschrieben von SemmelMV6
Es schein gängige Praxis zu sein, einfach ertsmal was abzuziehen....wird ja schon reichen wenn weniger als 50% der Geschädigten sich wehrt.
.........Viel Spass damit, der einfachere Weg wäre immer noch, sich einen Anwalt nehmen!
Bedauerlicherweise ist das die tägliche Praxis. Besser ist es allerdings zukünftig den Rechtsanwalt gleich im Vorfeld einzuschalten.
Für 75,63 kann man es keinem Rechtsanwalt verdenken, dass die Motivation für die Geltendmachung der Ansprüche gegenüber der Versicherung nicht gerade bei 100% liegt.
ich dachte ja ich kann das unbürokratisch einfach schnell selber regeln, ich wusste ja nicht, dass man versucht mich über den leisten zu ziehen.
ist es den nun richtig, dass ich 960 euro zu bekommen habe, da ja laut gutachten ein totalschaden vorliegt? Ich möchte auch wirklich das auto danach wechseln, da ich nicht vorhabe das auto zu reparieren.
Zitat:
Original geschrieben von 3L-Flowerpower
Zitat:
ist es den nun richtig, dass ich 960 euro (816,96 Euro hast du bekommen) zu bekommen habe, da ja laut gutachten ein totalschaden vorliegt? Ich möchte auch wirklich das auto danach wechseln, da ich nicht vorhabe das auto zu reparieren.
nein, laut dem Gutachten liegt eben kein Totalschaden vor.
WBW 1.100 Euro
- RW 140 Euro
gleich 960 Euro
Reparaturkosten 877,49 Euro (Netto)
Dem zu Folge hast einen Anspruch auf 877,49 Euro. Verstehst du nun, warum die Versicherung hier die Stundensätze "gekürzt" hat?
ps. bei der Kostenpauschale fehlen im übrigen auch 10 Euronen. Diese beläuft sich auf
mindestens 25 Euro. Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist
okay ich nahm an, dass der brutto reperaturbertag ausschlaggebend ist.
Wie ich schon vorher schrieb:
Wenn du fiktiv abrechnest gibt es auch nur netto, fällt ja auch keine Mwst an, die Praxis war früher mal anders.
Ich denke mal, du hast vorab erst gar nicht eine Kostenpauschale geltend gemacht?? Ist schonmal nett das die dir 15 € mit überweisen. aber: 25 € ohne Nachweis ist eher normal.
Wenn du nachforderst, schreib die 10 € auch mit rein, mir hat man sogar die Kostenpauschale in derNachforderung nocheinmal bezahlt- > wer nicht fordert,der nicht bekommt.
Klartext:
1. Hat der Versicherer keien Chance durchzukommen.
2. Ist es idiotisch auf anwaltliche Hilfe zu verzichten.
Zahlt doch bei klarer Verschuldenslage die gegnerische Haftpflicht auch noch den RA.
Deutschland - Baumarktland.
Jeder glaubt alles zu können.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
2. Ist es idiotisch auf anwaltliche Hilfe zu verzichten.
Zahlt doch bei klarer Verschuldenslage die gegnerische Haftpflicht auch noch den RA.
Etwas krass ausgedrückt, aber im Prinzip richtig.
Allerdings bin ich der Meinung: Die meisten wissen gar nicht welche Rechte sie haben.....
@TE Wer hat die eigentlich gesagt, das es ein wirtsch. Totalschaden ist?
Interessanter weise der Gutachter. ich werd morgen nochmal mit ihm reden.
danach telefoniere ich mit der Allianz und werde bei denen nochmal telefonisch nachfordern und mit dem Anwalt drohen.
sollten die sich quer stellen oder die nächsten Tage nix weiter kommen werde ich diesen dann aufsuchen.
mal noch ne andere Frage. Ich möchte mir ja nun ein anderes Fahrzeug kaufen, muss die Versicherung die Kosten für Ein und Ausbau des Navis bezahlen?
Zitat:
Original geschrieben von 3L-Flowerpower
mal noch ne andere Frage. Ich möchte mir ja nun ein anderes Fahrzeug kaufen, muss die Versicherung die Kosten für Ein und Ausbau des Navis bezahlen?
Baumarkt grüßt.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Zitat:
Original geschrieben von 3L-Flowerpower
mal noch ne andere Frage. Ich möchte mir ja nun ein anderes Fahrzeug kaufen, muss die Versicherung die Kosten für Ein und Ausbau des Navis bezahlen?
Baumarkt grüßt.
ist das bezogen auf den ein und ausbau des navis oder das ich nicht zum anwalt gehe? *G*