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Muss man Radfahrer, die auf den Radweg fahren vorlassen?

Themenstarteram 18. Januar 2022 um 11:38

Auf dem Bild welches ich eingefügt habe , wird gezeigt, dass man Quer kommende Fußgänger nicht voralssen muss.

 

Aber was muss man machen , wenn anstatt ein Fußgänger , ein Fahrradfahrer kommt?

 

Muss man dann den Radfahrer immer vorlassen (wenn der Radfahrer auf dem Radweg fährt)?

 

 

 

IMG_2022-01-18_12-36-56.jpeg
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99 Antworten

aus welcher quelle stammt das bild?

Irgendwie gibt das schlicht nicht viel her!

Themenstarteram 18. Januar 2022 um 12:02

Zitat:

@ChristophS70 schrieb am 18. Januar 2022 um 12:47:41 Uhr:

aus welcher quelle stammt das bild?

Irgendwie gibt das schlicht nicht viel her!

https://rechtstipp24.de/.../

Ich interpretiere das Bild so, dass es sich um eine Kreuzung mit rechts-vor-links handelt. Wenn da ein Radfahrer von rechts kommt, hat der Vorfahrt, natürlich.

Der Radfahrer hat Vorfahrt, kommt von rechts.

Wenn der Radweg zu einer Vorfahrtstraße gehört, dann hat er auch von links Vorfahrt.

Themenstarteram 18. Januar 2022 um 12:24

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 18. Januar 2022 um 13:04:53 Uhr:

Ich interpretiere das Bild so, dass es sich um eine Kreuzung mit rechts-vor-links handelt. Wenn da ein Radfahrer von rechts kommt, hat der Vorfahrt, natürlich.

Ja , aber was wäre wenn der Radfahrer nicht auf der Straße fährt, sondern z.b auf ein Rad/Gehweg fährt?

Auch dann.

Wenn der Radweg direkt neben der Straße parallel führt, dann hat der Radfahrer die gleichen Vorfahrtsrechte, wie das Auto. Du darfst ihm eigentlich auch nicht durch die zu weites Einfahren in die Kreuzung die Querung erschweren.

Da das scheinbar nicht jedem Autofahrer klar ist. Bzw. manchmal auch die Straße schwer einzusehen ist, wenn man vor der "Radfahrerfurt" hält, geht man ja in letzter Zeit dazu über Radwege eher auf die Straße zu verlegen.

Wenn da ein Radweg ist, hat er selbstverständlich Vorfahrt.

Wenn er verbotenerweise auf dem Fussweg oder entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung auf dem Radweg fährt und es zu einem Unfall kommt, entscheidet im Zweifelsfall ein Richter, wer Schuld hat und wie die Haftung verteilt wird. Und das geht eher zugunsten des Radfahrers aus.

Wie 400.000km bereits schrieb:

 

Der Radweg muss begleitend zur Hauptfahrbahn verlaufen, um eine Vorfahrt des Radfahrers in gezeigter "Rechts-vor-links-Situation" zu begründen.

Aus einem Radweg, der beispielsweise parallel, jedoch 10 m entfernt durch Grünstreifen/Bäume getrennt zur Hauptfahrbahn verläuft und von rechts in eine Straße mündet, lässt sich allein keine Vorfahrt für den Radfahrer (oder eScooter-Fahrer) ableiten.

Themenstarteram 18. Januar 2022 um 12:44

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 18. Januar 2022 um 13:38:55 Uhr:

Wenn da ein Radweg ist, hat er selbstverständlich Vorfahrt.

Wenn er verbotenerweise auf dem Fussweg oder entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung auf dem Radweg fährt und es zu einem Unfall kommt, entscheidet im Zweifelsfall ein Richter, wer Schuld hat und wie die Haftung verteilt wird. Und das geht eher zugunsten des Radfahrers aus.

Also wenn jetzt der Radfahrer auf einen Radweg fährt, der NICHT auf/an der Straße liegt , sondern auf den Bürgersteig ,muss man den Radfahrer immer vorlassen ?

Ja.

Zitat:

@MrMurphy schrieb am 18. Januar 2022 um 13:46:42 Uhr:

Ja.

Es ist erstmal eine Behauptung. Warum?

Legt doch mal links dazu, die das unterfüttern.

Hier bei uns ist eine Ausfahrt von einem Grundstück. Da ist ein Bürgersteig auf dem eigentlich Fahrradfahren (für über 10 jährige) verboten ist.

Und immer wieder knallen da Fahrradfahrer wie bescheuert rum. Diesen Sommer hat ein Erwachsener ein Kind umgefahren und ist abgehauen.

Ob der jetzt da immer Vorfahrt hat?

Ich bezweifel es.

Denn weiter unten wo eine Straße einmündet hat die Gemeinde aus genau diesem Grund einen großen Blumenkübel hingestellt, so dass für Fahrradfahrer da ein nicht zu überwindendes Hindernis entstanden ist.

Hätten die Fahrradfahrer da Vorfahrt, so wäre diese Maßnahme nicht notwendig geworden.

Zitat:

@bimota schrieb am 18. Januar 2022 um 14:24:41 Uhr:

Zitat:

@MrMurphy schrieb am 18. Januar 2022 um 13:46:42 Uhr:

Ja.

Es ist erstmal eine Behauptung. Warum?

Legt doch mal links dazu, die das unterfüttern.

Hier bei uns ist eine Ausfahrt von einem Grundstück. Da ist ein Bürgersteig auf dem eigentlich Fahrradfahren (für über 10 jährige) verboten ist.

Es ist in diesem Thread von einem Radweg die Rede und nicht von einem Bürgersteig, der nicht als Radweg freigegeben ist.

Da braucht MrMurph also überhaupt nichts belegen, das sollte man als Autofahrer eigentlich wissen, dass man in der vom TE beschriebene Situation wartepflichtig ist.

Wer etwas anderes behauptet, sollte dies belegen, am besten mit einem Link.

 

Gruß

Uwe

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