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Muss Werkstatt nach wiederholter Reparatur die Kosten für den Ausfall tragen?

Audi A3 8P
Themenstarteram 12. Januar 2018 um 13:05

Hi Folks,

ich habe seit Ende letzten Jahres ein Problem mit meinem Audi A3 und einem Kühlwasserverlust.

Nach einer Diagnose und einem Kostenvoranschlag der Werkstatt, war das Thermostat defekt und musste ausgetauscht werden.

Da ich noch eine Gebrauchtwagengarantie habe, hat diese die Kosten übernommen - satte 500,- EURO, da es angeblich recht schwer ist an dieses Teil heran zu kommen und allein der Ausbau/Einbau 4-6 Stunden dauert!?

Als ich den Audi wieder abholen wollte, teilte mir der Werkstattbesitzer mit, das es wohl zu Problemen mit dem neuen Ersatzteil gekommen ist, da der Dichtring scheinbar undicht war und nach dem starten das ganze Kühlwasser rausgespritzt sei. Also mussten sie wieder stundenlang das Auto demontieren und montieren!

Der türkische Monteur faselte noch irgnedwas, dass man da etwas Fett auf die Dichtung macht und dann geht das wieder.

Ich musste dann am nächsten Tag von einer Kollegin mitgenommen werden, da die Werkstatt in der Nähe von meinem ehem. Arbeitsplatz war, also wieder Aufwand.

Ich sagte noch extra dem Werkstattbesitzer er solle sich diesmal persönlich vom ordungsgem. und einwandfreien Zustand vergewissern, was er auch bestätigte.

Nun nach ca. 4 Wochen habe ich erneuten Kühlwasserverlust! Ich bin jetzt ziemlich verärgert!!!

Die Werkstatt meint jetzt, sie müsste das wieder prüfen und die Ursache könnte evtl. auch ein anderes Teil sein!??

Wollen die mich vera.... ? Jetzt muss ich das Auto WIEDER in die Werkstatt bringen, die ca. 20 KM entfernt ist !!

Meine Frage an euch ist, wer zahlt mir die Aufwandskosten und Ausfallkosten jetzt? Die Werkstatt meinte, Sie hätte keinen Leihwagen zur Verfügung.

Und falls die Werkstattt jetzt ein anderes Teil als Ursache findet und wieder abkassieren will, wie ist hier die Rechtslage:confused:

THX

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7 Antworten

Hallo,

es kommt drauf an. Wenn die Ursache eine andere ist, ist es auch eine komplett neues Spiel. Also ein völlig neuer Auftrag für die Werkstatt. Natürlich zahlst du dann die Reparatur und auch die Kosten die mir dem Werkstataufenthalt indirekt in Verbindung stehen.

Du musst hier der Werkstatt beweisen können das es die gleiche Ursache ist.

Wenn ein Leck an der kürzlich von der Werkstatt demontierten/reparierten Stelle ist. Ist dies eien Gewährleistungsfall der Werkstatt. Die Werkstatt hat hier mind. 3 Versuche einer Nachbesserung. Sollte dies nicht erfolgreich sein hast Du die Möglichkeit dein Geld anzuklagen, nebst Auslagen.

Wenn Abholtermin nicht eingehalten werden, sind die entstandenen Kosten ebenfalls einklagbar, jedoch hat das Grenzen!

Auch hier bist Du in der Beweispflicht.

am 12. Januar 2018 um 14:52

Hab ich was verpasst oder hat der TE bisher noch nix zahlen müssen?

Themenstarteram 12. Januar 2018 um 15:34

Danke für die AW. Aber nochmal:

Wie kann es sein, dass ich einen Defekt am Auto habe und zur Werkstatt gehe, diese ganz klar behauptet woran es liegt und das schriftlich in einen Kostenvoranschlag niederschreibt, dann Pfusch baut und hinterher ist es u.U. auf einmal ein ganz anderes Teil was die Ursache ist !?? Ja ist denn in diesem Land gar kein Verlass mehr auf fachkundige Aussagen?

Denn wenn hier die Ursache eine ganz andere ist, zahlt die Garanteiversicherung nichts mehr und ich darf in die Tasche greifen!

Und dafür hat die Werkstatt 500,- bekommen...lach! Das kann doch wohl nicht sein?

am 12. Januar 2018 um 17:11

Ich fürchte...auch wenn's nervt... Eine Werkstatt kann leider auch mal daneben liegen...

Nabend zuusammen!

In der Sache kann ja vollig dahin stehen ob der Kunde schon bezahlt hat oder nicht. Dieser Umstand ändernt nichts an der Rechtslage nach der gefrat wurden ist.

Aber vilt. nochmal zur Sache da sie mgl. nicht korrekt verstanden wurde:

Wagen mit Gebrauchtwagegarantie- hatte ich Überlesen- Die Werkstatt hat die Reperatukosten getragen.

(Das der Austausch eines Thermostat bei einem 2,0 TDI 4-6h dauert hate ich für zweifelhaft) Kann aber völlig dahinstehen....

Wenn das richtige Ersatzteil in Erstausrüsterqulität von der Werkstatt verwendet wurde, halte ich es für zweifelhaft, dass das Porblem, welches die Werkstatt mit deinem Auto hatte, am Ersatzteil lag. Fett?? Ja kann man machen, aber bitte nur mit säurefreien Fett sonst längt sich der Dichtring und es passt nix mehr.....

Aber auch hier. was da alles passiert ist kann rechtlich völlig dahin stehen!!!

Denn wie lange die an deienm Auto was machen ist einzig und allein das Problem der Werkstatt und deren Kosten!

Entscheidend für Dich ist,das das Problem behoben wurde und im Zweifel der Vereinbarte Termin zur Abholung eingehalten wurde.

Der neue Kühlwasserverlust ist beriets nach vire Wochen wieder aufgetreten. ich muss ich mich wohl korrigieren. Gericht könnten auf Grund der Zeitlichen nähe von einem Kausalzusammenhang zur ersten Reparatur ausgehen.

D.h. die Werkstatt müsste dann beweisen das es ein andern Grund gehabt hat.

So lange nicht klar ist was nun Ursächlich für den zweiten Defekt ist musst du das ersteinmal so hinnehmen. Es könnte ja auch sein das des Nachtens ein Marder am Werk war, wofür die Werkstatt nun wirklich nichts kann.

Frage; Warum bockst du den Audi nicht mal auf, machst Wasser den den Kühlbehälter und guckst wo es rauskommt. Ein Foto davon würde hier im Forum helfen wenn du keine Ahnung hast kann dir hier sicher jemand sahen ob es am thermostat herauskommt oder nicht.....

Denk dran wenn das wasser drin ist, muss er Frostsicher stehen.

Themenstarteram 16. Januar 2018 um 22:09

Hi Folks,

danke erstmal für die ausführlichen Hilfen. Heute war ich wieder in der besagten Werkstatt und die Diagnose wie folgt:

Der erste Schaden (Thermostat) wurde von der Werkstatt erkannt und behoben...wenn es auch leider 2 ! Versuche aufgrund einer defekten Dichtung eines Neuteils von Audi gab...

Der Audi ist ein 1,8 TSFI ! und hier scheint man wirklich schwer an das Thermostat ranzukommen, da auch eine andere Werkstatt meinte es wäre ein 1/2 Tag Arbeit...wie dem auch sei, sie mussten alles wieder auseinander bauen und zusammenbauen.

Jetzt kommt die erneute Diagnose: Jetzt ist es auf einmal die Wasserpumpe....dies wäre vorher angeblich nicht der Fall gewesen und sowas könnte vorkommen...!??? Durch den jetzt höheren Kompressionsdruck durch das reparierte Thermostat könnte sowas zur Folge kommen.

D.h. jetzt für mich, ich muss die Wasserpumpe selbst bezahlen...oder wie verhält sich das jetzt?

Denn, die Gebrauchtwagengarantie zahlt pro Schaden und Baugruppe (und das ist leider die gleiche Baugruppe) nur einen einmaligen max. Betrag und den hat die "sehr komische" Werkstatt schon kassiert!

Tut mir leid, aber hier riecht es gewaltig nach Betrug dieser türkischen Werkstatt!

Muss die Gebrauchtwagenversicherung diesen Schaden auch übernehmen? Ich musste einen Dokument unterschreiben, dass der Schaden nun abgegolten ist, aber lt. Werkstatt wäre das ja ein neuer Schaden!? Da kommt aber

wieder diese Baugruppe ins Spiel...kenne mich da nicht so aus...

Was also tun?

Themenstarteram 19. Januar 2018 um 23:32

Nochmal meine Fragen anders formuliert:

Wenn die Werkstatt ein falsches Bauteil auswechselt und hinterher behauptet, dass das nächste Bauteil vorher nicht defekt war, muss dann die Garantieversicherung wieder zahlen? Und falls nicht, kann man die Werkstatt dafür zur Verantwortung ziehen?

THX

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