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Mutter fährt mein Auto - Heckscheibe kaputt
Guten Nachmittag,
ich habe folgendes Problem:
Meine Mutter wollte mein Auto aus der Ausfahrt fahren, weil ihres davor stand und sie wegfahren wollte. Zu dem Zeitpunkt war ich gerade nicht zuhause und sie fuhr mein Auto dann halt raus. Dabei ist sie mit dem Auto rückwärts gegen einen Baum gefahren, wobei meine Heckscheibe zersprungen ist.
Ich selber habe nur eine Haftpflichtversicherung. Sind die Kosten jetzt selber zu tragen, oder übernimmt das eine Versicherung meiner Mutter?
Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort im Thema
Hallo Celica, ich denke Jannis hat eine ordentliche Frage gestellt. Von dir war ich immer sinnvolle und hilfsbereite Beiträge gewohnt. Ich hoffe du hast dich nicht von manch anderem Schreiberling hier anstecken lassen.
Versuchs nochmal.
Gruß, Zelirodu
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20 Antworten
Zitat:
@JannisG747 schrieb am 9. April 2016 um 15:15:56 Uhr:
Guten Nachmittag,
ich habe folgendes Problem:
Meine Mutter wollte mein Auto aus der Ausfahrt fahren, weil ihres davor stand und sie wegfahren wollte. Zu dem Zeitpunkt war ich gerade nicht zuhause und sie fuhr mein Auto dann halt raus. Dabei ist sie mit dem Auto rückwärts gegen einen Baum gefahren, wobei meine Heckscheibe zersprungen ist.
Ich selber habe nur eine Haftpflichtversicherung. Sind die Kosten jetzt selber zu tragen, oder übernimmt das eine Versicherung meiner Mutter?
Mit freundlichen Grüßen
Nein, die Kosten übernimmt keine andere Versicherung.
Und wie sieht es aus mit der privaten Haftpflichtversicherung?
Versuchen kann man es. Aber eigentlich sind Sachen die mit dem Kfz geschehen nicht in der phv abgedeckt. Dazu mal in der akb der phv nachlesen.
Dort steht etwas von beweglichen Sachen, ist ein Auto nicht so etwas?
Beim Auto greift die benzinklausel. Und dazu musst du die akb der Versicherung mal lesen ob das abgedeckt ist.
Zitat:
Privathaftpflichtversicherung - kleine Benzinklausel
Um zu verhindern, dass über die - relativ preiswerte - private Haftpflichtversicherung Schäden abgewickelt werden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Kfz stehen, enthalten die insoweit geltenden Versicherungsbedingungen die sog. "kleine Benzinklausel" als Risikoausschluss. Die Klausel lautet meistens:
„Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.“
In der Praxis entspinnt sich jeweils ein Streit darüber, was unter dem "Gebrauch des Fahrzeugs" zu verstehen ist.
Ja meinte versicherungsbedingungen der phv
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 9. April 2016 um 15:47:28 Uhr:
Versuchen kann man es. Aber eigentlich sind Sachen die mit dem Kfz geschehen nicht in der phv abgedeckt. Dazu mal in der akb der phv nachlesen.
AKB = Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung in der PHV zu lesen??
Es soll der Besitzer des Baumes zahlen, wieso steht der dort
Hallo Celica, ich denke Jannis hat eine ordentliche Frage gestellt. Von dir war ich immer sinnvolle und hilfsbereite Beiträge gewohnt. Ich hoffe du hast dich nicht von manch anderem Schreiberling hier anstecken lassen.
Versuchs nochmal.
Gruß, Zelirodu
Schade, Teilkasko hätte wenigstens die Heckscheibe bezahlt. So entweder deine Mutter oder du selbst - einer von euch darf bezahlen.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 9. April 2016 um 15:47:28 Uhr:
Aber eigentlich sind Sachen die mit dem Kfz geschehen nicht in der phv abgedeckt.
Lass das eigentlich weg, dann stimmt die Aussage.
kein Kasko Schutz abschließen und dann jammern wenn was passiert ist und keine Versicherung dafür besteht
... geht's noch?
Wer jammert denn?
Er hat doch nur eine Frage gestellt, ob das eine Versicherung bezahlt, weil ja den Schaden seine Mutter verursacht hat.
Ist doch völlig legitim.
Jammern? Lass deine inkompetenten Kommentare weg und lern vernünftig zu lesen, habe nicht gejammert, lediglich gefragt. Unglaublich einige Kommentare hier.