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MWSt -Absetzung und Wiederanmeldung
Hallo.
Ich bin neu hier und hätte bitte eine Frage an Euch.
- ich lebte viele Jahre in Deutschland
- ich bin zwar noch in Deutschland angemeldet
- Mein Hauptwohnsitz ( ich lebe und arbeite ) ist aber im europ. Ausland
- ich bin im Ausland selbssständig
- ich möchte aber jetzt in Deutschland ein Fahrzeug kaufen ABER MIT MWST AUSGEWIESEN (also keine MWSt bezahlen)
- (normal funktioniert es so, dass dieses Fahrzeug in mein Land gebracht werden und dort umgemeldet werden muss)
- diesmal möcht ich etwas anderes machen (riskieren).......
- .......und zwar das Fahrzeug nach dem Kauf OHNE MSWT, erneut in Deutschland anmelden.
Ist es machbar?
Ist es riskant?
Wird es bemerkt (Finanzamt oder Zulassunsgsstelle?)
Erbete bitte ausführliche Informatonen.
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15 Antworten
Geht es um ein EU-Land oder nicht?
Und geht es um einen Neu- oder Gebrauchtwagen?
HI, danke für die Antwort.
EU-Land,
Gebrauchtwagen.
Prima, dann interessiert es hier keinen.
Du musst den Kauf nur über deine Buchhaltung im Heimatland abwickeln.
Halli, hallo.
Herzlichsten Dank für die Antwort.
Leider denke ich man hat mich falsch verstanden...
Ich versuche es besser zu erklären, damit keine Missverständnisse entstehen:
- ich lebte viele Jahre in Deutschland
- ich kehrte in meiner Heimat zurück, bin aber weiterhin in Deuschland noch polizeilich gemeldet
- trotzdem wohne und arbeite ich tatsächlich im europ. EU-Ausland und bin auch dort polizeilich gemeldet
- meine Hauptsteuern werden dort entrichtet
- ich habe aber in Deutschland noch einige Immobilien die die ganzer Zeit vermietet sind und dafür entrichte ich in Deutschland auch Steuern
- ab und zu kaufe ich mir in Deutschland einige Fahrzeuge, fahre sie im Ausland und nach einiger Zeit verkaufe ich diese wieder in Deutschland
- diese Fahrzeuge wurden aber immer ganz normal/legal gekauft und angemeldet
- Nun möchte ich aber etwas anderes (wohl illegales) ausprobrieren, möchte aber nicht in irgendeine Falle fallen
- Ich möchte ein Fahrzeug OHNE MWST KAUFEN (also Netto = viel billiger)
- Dafür muss man ja unsere ID-Steuernummer vorlegen
- Dadurch zieht der Verkäufer die MWSt ab und sendet die Rechnung an das deutsche Finanzamt
- 1) Durch das EU-Doppelabkommen sollte das ausländiche Finanzamt davon erfahren und dort die abgezogene MWST verlangen
- 2) Kann ich nicht belangt werden, wenn ich zur deutschen Zulassungsstelle gehe und das Fahrzeug anmelden will? Oder eventuel einige Wochen später von deutschen Finanzamt zur Kasse gebeten werden, mit Strafzinsen dazu...?
Mit freundlichen Grüsen,
Zitat:
@NeuBeiMotortalk.net schrieb am 9. Mai 2018 um 11:20:40 Uhr:
Halli, hallo.
Herzlichsten Dank für die Antwort.
Leider denke ich man hat mich falsch verstanden...
Ich versuche es besser zu erklären, damit keine Missverständnisse entstehen:
- ich lebte viele Jahre in Deutschland
- ich kehrte in meiner Heimat zurück, bin aber weiterhin in Deuschland noch polizeilich gemeldet
- trotzdem wohne und arbeite ich tatsächlich im europ. EU-Ausland und bin auch dort polizeilich gemeldet
- meine Hauptsteuern werden dort entrichtet
- ich habe aber in Deutschland noch einige Immobilien die die ganzer Zeit vermietet sind und dafür entrichte ich in Deutschland auch Steuern
- ab und zu kaufe ich mir in Deutschland einige Fahrzeuge, fahre sie im Ausland und nach einiger Zeit verkaufe ich diese wieder in Deutschland
- diese Fahrzeuge wurden aber immer ganz normal/legal gekauft und angemeldet
- Nun möchte ich aber etwas anderes (wohl illegales) ausprobrieren, möchte aber nicht in irgendeine Falle fallen
- Ich möchte ein Fahrzeug OHNE MWST KAUFEN (also Netto = viel billiger)
- Dafür muss man ja unsere ID-Steuernummer vorlegen
- Dadurch zieht der Verkäufer die MWSt ab und sendet die Rechnung an das deutsche Finanzamt
- 1) Durch das EU-Doppelabkommen sollte das ausländiche Finanzamt davon erfahren und dort die abgezogene MWST verlangen
- 2) Kann ich nicht belangt werden, wenn ich zur deutschen Zulassungsstelle gehe und das Fahrzeug anmelden will? Oder eventuel einige Wochen später von deutschen Finanzamt zur Kasse gebeten werden, mit Strafzinsen dazu...?
Mit freundlichen Grüsen,
Wahrscheinlich ist es besser einen Fachmann dafür aufzusuchen, oder es so wie vorher zu machen...
Ich glaube ganz genau weiß es hier niemand...
Du darfst nur NETTO, also ohne Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) kaufen, wenn der Gegenstand betrieblich genutzt wird.
Bei privater Nutzung zahlst du genauso Steuern wie jedermann, also hiesige Bürger.
Und natürlich erfährt dein Finanzamt davon. Du musst den Kauf in deiner Buchhaltung erfassen, das schrieb ich ja schon weiter oben.
Ob das Auto allerdings tatsächlich in dein Heimatland gebracht wird, ist ohne Zollkontrollen innerhalb der EU quasi egal.
Hi.
Mein Hauptproblem ist:
- ob bei der deutschen Zulassungsstelle, bei der Fahrzeugan/ummeldung etwas bemerkt wird
- und /oder später vom DEUTSCHEN FINANZAMT ich nachträglich zur Kasse gebeten werde...
(was iim Ausland passieren kann ist eine andere Sache)
Die MwSt. wird solange einbehalten, bis Du die Ausfuhr beweist/bestätigst.
Ist im normalen Geschäftsleben genauso, wird nur weniger konsequent betrieben.
Investiere lieber Deine Zeit in Arbeit, um Geld zu verdienen, als den Staat zu bescheißen versuchen.
Ich bedanke mich für die Ehrlichkeit des Freundes «KAIVERBO».
Hat noch jemand eine andere Meinung...?
MfG,
Meinst du mit "Meinung" wohl, dass dir jemand rechtfertigen soll, die Umsatzsteuer zu hinterziehen?
Auch bei der Entnahme aus einem Betriebsvermögen (bzw. gerade das ist der ZP an dem deine Rechnung nichtmehr aufgeht) entsteht Umsatzsteuer.
Bzw. berechtigt dein Zuordnungsinteresse garnichterst zum Abzug von Vorsteuern aber .. ich glaub das willst du garnicht verstehen.
Zitat:
@NeuBeiMotortalk.net schrieb am 10. Mai 2018 um 13:08:00 Uhr:
Hi.
Mein Hauptproblem ist:
- ob bei der deutschen Zulassungsstelle, bei der Fahrzeugan/ummeldung etwas bemerkt wird
- und /oder später vom DEUTSCHEN FINANZAMT ich nachträglich zur Kasse gebeten werde...
(was iim Ausland passieren kann ist eine andere Sache)
Um das eindeutig zu beantworten:
a) die Zulassungsstelle interessiert das hier gar nicht und
b) der einzige, der vom deutschen Finanzamt eventuell Besuch bekommt, ist der Verkäufer.
Du kommst schließlich mit ausländischer Anschrift, und der Verkäufer ist für die Steuerzahlung verantwortlich.
Die Schweizer, die bei uns einkaufen, bekommen Ausfuhrscheine, die sie an der Grenze abstempeln lassen müssen, bevor sie die MWSt erstattet bekommen. Bei einem Gebrauchtwagen wirst du auch nachweisen müssen, dass du ihn tatsächlich exportiert hast. Wie das genau abläuft, wenn du in Deutschland gemeldet bist, weiß ich nicht.
Du kannst den Gebrauchtwagen dann natürlich wieder importieren. Aber da solltest du abklären, ob du Einfuhr-Umsatzsteuer bezahlen musst.
Wie schon gesagt wurde -- die Zulassungsstelle interessiert das nicht. Aber Finanzamt oder Zoll könnten Ärger machen.
Ja tatsächlich. Über eine so genannte "Gelangensbestätigung" muss der Käufer nachweisen, dass der Gegenstand im Bestimmungsland angekommen ist.
Das sollte der Verkäufer verlangen, da er ansonsten nicht umsatzsteuerfrei verkaufen darf. Er haftet nämlich für die Steuer, wie oben erwähnt.
Nennt sich Mehrwertsteuerkarusell und ist eine Straftat, aufgrund der vielen Spuren die du da legst ist eine Verfolgung noch Jahre später ziemlich leicht möglich; willst Du ständig im Hinterkopf haben, das da was kommt für ein bisschen Umsatzsteuer??