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MwSt Ausweisbar, bedeutet in der Praxis?

Themenstarteram 20. März 2014 um 20:52

Hallo, wollte mal fragen,was MwSt Ausweisbar in der Praxis genau bedeutet.

Habe schon paar Erklärungen im Netz gefunden, aber so genau werde ich da nicht schlau.

Bin an einem Auto interessiert von einem Privatkäufer.Der hat MwSt Ausweisbar angegeben.Fehler?

Oder hat derjenige das Auto eventuell über seine Firma laufen?

Wenn das Auto 10t Euro kosten soll, muss ich da ja weiterhin 10t Euro bezahlen,auch wenn ich mit MwSt in dem Fall nichts am Hut habe als Privatmann.

Mein Onkel hat einen Gewerbeschein für KFZhandel, kann er das Auto für 8100 Euro (MwSt abgezogen) bekommen, weil er mit MwSt ausweisbar was anfangen kann?

Werde da nicht schlau draus.

Beste Antwort im Thema

Allerfeinste Rhetorik...

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auch dein onkel zahlt für das fahrzeug den bruttopreis. da er aber gewerblich tätig ist, ist er selber vorsteuerabzugsberechtigt.

d.h. er kann sich im rahmen seiner umsatzsteueranmeldung die gezahlte umsatzsteuer auf diesen wagen vom finanzamt zurückholen.

wäre der wagen nicht mehrwertsteuerausweisbar, kann sich auch ein gewerblicher käufer keine ust. vom finanzamt zurückerstatten lassen.

Themenstarteram 20. März 2014 um 21:33

Zitat:

Original geschrieben von gttom

auch dein onkel zahlt für das fahrzeug den bruttopreis. da er aber gewerblich tätig ist, ist er selber vorsteuerabzugsberechtigt.

d.h. er kann sich im rahmen seiner umsatzsteueranmeldung die gezahlte umsatzsteuer auf diesen wagen vom finanzamt zurückholen.

Heisst das, mein Onkel könnte dann 10t Euro bezahlen und vom Finanzamt dann 1900 Euro (die 19%) zurückbekommen und hätte dann am Jahresende doch nur 8100 Euro bezahlt??

dein onkel kann den wagen tatsächlich für (10tsd brutto ... also exkl 19% Mwst sind das 8403,36 euro netto -> 10.000 : 1,19) den nettopreis für sich erwerben. wenn er ihn aber an dich weiterverkaufen möchte, muss er (da er gewerblich tätig ist) auch wieder Mwst auf den verkaufspreis erheben.

 

am 21. März 2014 um 5:05

Ich dachte immer bei Privatkauf ist man MwSt.

befreit???

Achtung bei Gewerbe Käufen kommt die Gesetzliche Gewährleistung nicht zum tragen.

Es ist genau anders herum [ich unterstelle jetzt mal zur Vereinfachung ein Geschäft im Inland]:

Beim Verkauf von Gegenständen oder bei der Berechnung von Dienstleistungen müssen die Verkäufer immer Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Sie beträgt - bis auf wenige Ausnahmen - 19% vom eigentlichen netto-Warenwert. Diese Steuer ist auf der Rechnung auszuweisen und muss vom Käufer IMMER bezahlt werden.

Ist der Käufer oder die Käuferin Unternehmer/-in (Einzelunternehmer, GmbHs, AGs, Freiberufler, Handelsbetriebe u.v.a.) kann er/sie, wenn der Kauf etwas mit der unternehmerischen Tätigkeit zu tun hatte, sich die gezahlte Steuer im Rahmen der in der Regel monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung vom FA zurückholen. Die Umsatzsteuer heißt in diesem Fall dann Vorsteuer; ein Unternehmer ist vorsteuerabzugsberechtigt. Gleichzeit muss der Unternehmer aber auch die Leistungen und Waren, die er seinerseits den Kunden in Rechnung stellt, versteuern und die eingenommene Umsatzsteuer ebenfalls im Rahmen der USt-Voranmeldung ans Finanzamt abführen.

Die monatliche Zahl-Last des Unternehmers ist also die Differenz aus eingenommener Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer.

Endverbraucher ohne Vorsteuerabzugsberechtigung können die Vorsteuer nicht abziehen, d.h. sie müssen sie an den Verkäufer bezahlen und bekommen sie nicht wieder. In dem Moment wird aus der Umsatzsteuer eine Mehrwertsteuer.

Was deinen Onkel angeht, ist bereits alles gesagt worden. Für die Nichtzahlung der ausgewiesenen Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer gäbe es womöglich Tricksereien, aber ganz klar außerhalb der legalen Möglichkeiten.

Grüße

SpyderRyder

am 21. März 2014 um 7:53

Es soll aber ein Privatkauf stattfinden. Da gibt's keine Steuern. Ansonsten ist es kein Privatkauf.

Themenstarteram 21. März 2014 um 8:56

Zitat:

Original geschrieben von Bleede

Es soll aber ein Privatkauf stattfinden. Da gibt's keine Steuern. Ansonsten ist es kein Privatkauf.

Naja, die Anzeige sieht nach Privatverkauf aus, aber steht MwSt ausweisbar dabei.

Deswegen weiß ich nicht genau.

Also müsste mein onkel das Auto kaufen und mir schenken um die MwSt zu sparen.

Wäre natürlich meine liebste Variante :D

am 21. März 2014 um 9:04

Zitat:

Original geschrieben von Sam1980

 

Naja, die Anzeige sieht nach Privatverkauf aus, aber steht MwSt ausweisbar dabei.

Deswegen weiß ich nicht genau.

Also müsste mein onkel das Auto kaufen und mir schenken um die MwSt zu sparen.

Wäre natürlich meine liebste Variante :D

Das musst du mit dem Verkäufer besprechen.

MWST Ausweisbar bedeutet ja nix anderes als dass das Fahrzeug Gewerblich gekauft wurde. Darum ist die Ausweisbar. Wenn eine Privatpersonen ein Fahrzeug kauft und an einen Händler übergibt später ist die MWSt nicht mehr Ausweisbar. Somit gibt's keine Steuerverschleppung :)

Sofern ich nicht irre und hier Käse erzähle.

Zitat:

Original geschrieben von Sam1980

Zitat:

Original geschrieben von Bleede

Es soll aber ein Privatkauf stattfinden. Da gibt's keine Steuern. Ansonsten ist es kein Privatkauf.

Naja, die Anzeige sieht nach Privatverkauf aus, aber steht MwSt ausweisbar dabei.

Deswegen weiß ich nicht genau.

Also müsste mein onkel das Auto kaufen und mir schenken um die MwSt zu sparen.

Wäre natürlich meine liebste Variante :D

Das geht so auch nicht.

Aber der Steuerberater deines Onkels wird ihm schon erklären, warum das nicht geht.

am 21. März 2014 um 10:27

<gelöscht>

In der Praxis macht das nicht wirklich was aus - wenn man selbst Privatkäufer ist und mit der MWSt. nix anfangen kann.

 

 

Das mit dem Onkel ist übrigens die absolute Lost Situation.

Dein Onkel kann die Steuer nicht abziehen.

Und der Verkäufer muß sie abführen. :D

 

 

Für uns Deutsche als Allgemeinheit allerdings ein echter (Steuer)Gewinn.

am 23. März 2014 um 10:54

Zitat:

Original geschrieben von Sam1980

Zitat:

Original geschrieben von Bleede

Es soll aber ein Privatkauf stattfinden. Da gibt's keine Steuern. Ansonsten ist es kein Privatkauf.

Naja, die Anzeige sieht nach Privatverkauf aus, aber steht MwSt ausweisbar dabei.

Deswegen weiß ich nicht genau.

Also müsste mein onkel das Auto kaufen und mir schenken um die MwSt zu sparen.

Wäre natürlich meine liebste Variante :D

wenn er es kauft und dir schenkt, muss er mehrwertsteuer zahlen. und zwar wird fiktiv ein fahrzeugwert angenommen, welcher dme entspricht, wenn er es einem anderem verkauft. da er quasi vor einem tag sich kohle vom finanzamt zurückgeholt hat, wird er diese wieder ans finanzamt überweisen müssen (technisch nicht richtig beschrieben, aber vom sinn her stimmts).

so oder so: du wirst immer 10k zahlen müssen. kommst da nicht heraus!

Themenstarteram 23. März 2014 um 12:18

Das mit dem Onkel kaufen war auch nicht ernst gemeint :D

Aber schade, hatte gehofft, das der Privatverkäufer einen Fehler gemacht hat und MwSt ausweisbar und Preis so angesetzt hat,weil er gedacht hat er müsste MwSt zahlen beim Verkauf.

Denn der aktuelle Preis fürs Auto ist viel zu hoch ,aber wenn man die Höhe der MwSt abzieht, hat das Auto einen guten Preis.

Zitat:

Original geschrieben von Sam1980

Das mit dem Onkel kaufen war auch nicht ernst gemeint :D

 

Aber schade, hatte gehofft, das der Privatverkäufer einen Fehler gemacht hat und MwSt ausweisbar und Preis so angesetzt hat,weil er gedacht hat er müsste MwSt zahlen beim Verkauf.

 

Denn der aktuelle Preis fürs Auto ist viel zu hoch ,aber wenn man die Höhe der MwSt abzieht, hat das Auto einen guten Preis.

Was ist das denn? Du hoffst, dass jemand anders einen Fehler macht, von dem Du profitieren kannst. Du hast eine ganz merkwürdige Sichtweise.

 

Übrigens: Wenn ein Privatverkäufer zu Unrecht die Steuer ausweist, muss er die Steuer an das Finanzamt abführen und der Käufer kann sie nicht als Vorsteuer abziehen, selbst wenn er Unternehmer sein sollte.

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