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MWSt bei Export - händler will nicht ausweisen

Themenstarteram 15. April 2011 um 15:31

Hallo liebe Leute,

ich hab mal eine allgemeine Frage bzgl. der MwSt - Rückerstattung

Habe jetzt bei einem freien Autohaus einen Wagen so gut wie erstanden. So gut wie deswegen, weil ich bisher noch

keinen Kaufvertrag unterschrieben habe. Nur eine Anzahlung überwiesen, damit der Wagen für mich reserviert ist.

Leider möchte der Händler mir später nicht die MwSt. rückerstatten. (noch nicht) :)

Jetzt stehe ich vor folgenden Problem.

Ich arbeite in der Schweiz und muss daher den Wagen innerhalb der nächsten 7 Monate einführen.

Wahrscheinlich kann ich das Auto nicht als Umzugsgut einfach importieren. Gemäß der Regelung das

alle Fahrzeuge abgabefrei in die Schweiz importiert werden können, die mehr als 6 Monate auf den

Halter (mich) zugelassen sind. Deswegen nicht weil das Fahrzeug 6 Monate vor dem Umzug in die Schweiz

auf mich zugelassen sein muss. Ich bin mir dessen aber nicht 100%ig sicher.

Nun ist es so, ich möchte natürlich nicht 2 mal die MwSt. bezahlen. Gibt es in dem Fall die Möglichkeit

über ein Finanzamt den Anspruch geltend zu machenoder das abzuwickeln?

Oder kann man das nur als klausel im Kaufvertrag verankern?

Ich frage mich sowieso wieso der Händler die MwSt nicht ausweisen will. Kennt jemand die Gründe?

Das kann dem doch eigentlich völlig egal sein oder?

Ich bin wirklich über jede hilfe sehr dankbar

Liebe Grüsse

MK

 

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11 Antworten

Ist das ein Neu-oder Gebrauchtwagen?

Vielleicht geht eh nur Differenzbesteuerung?

Die 6 Monatsregel stimmt. Aber wenn Du das Auto hier 6 Monate zulässt, kannst Du nicht später die dt. Steuer zurückbekommen.

Erstattung der Steuer kann nur der Verkäufer veranlassen, das FA verrechnet und erstattet Dir nichts. Im Übrigen wird bei der Umsatzsteuer betrogen wie nichts. Es ist kein Wunder das der Händler da keine Lust drauf hat. Wenn Du bspw. gefälschte Ausfuhrbelege bei ihm vorlegst und er Dir die Steuer auszahlt ist die Hölle los.

Themenstarteram 15. April 2011 um 15:45

Das Auto ist ein gebrauchter. 1,5 Jahre alt.

Darf ich das Angeobt mit einem Link hier reinstellen? Das Autohaus macht einen sehr seriösen Eindruck. auch die Webpresenz ist vorbildlich. würde ich auf den ersten Blick keine betrüberreien erwarten.

Ich möchte die MwSt eigentlich gar nicht wieder haben, eigentlich möchte ich sie nur nicht zweimal bezahlen. Das auto wäre ja dann 6 monate auf mich zugelassen. sollte es eigentlich keine Probleme geben oder?

Zitat:

Original geschrieben von DirtyDozen

Das Auto ist ein gebrauchter. 1,5 Jahre alt.

Darf ich das Angeobt mit einem Link hier reinstellen? Das Autohaus macht einen sehr seriösen Eindruck. auch die Webpresenz ist vorbildlich. würde ich auf den ersten Blick keine betrüberreien erwarten.

Nicht das Autohaus sondern der Käufer. Es liegt doch auf der Hand das man sich als dt. Käufer die Steuer sparen will indem man vorgibt, die Karre zu exportieren.

Zitat:

Original geschrieben von DirtyDozen

Ich möchte die MwSt eigentlich gar nicht wieder haben, eigentlich möchte ich sie nur nicht zweimal bezahlen. Das auto wäre ja dann 6 monate auf mich zugelassen. sollte es eigentlich keine Probleme geben oder?

In CH ist die Steuer doch geringer. Warum nicht gleich exportieren?

Kann der Händler denn die Steuer überhaupt ausweisen?

Zitat:

Original geschrieben von DirtyDozen

Ich möchte die MwSt eigentlich gar nicht wieder haben, eigentlich möchte ich sie nur nicht zweimal bezahlen. Das auto wäre ja dann 6 monate auf mich zugelassen. sollte es eigentlich keine Probleme geben oder?

Ich kenne die Thematik zum 'Umzugsgut' leider nur von Ausland->Deutschland. Da muss der Wagen vorher mind. 6 Monate in deinem Besitz gewesen sein, es gibt ja Länder die Arbeiten ohne Zulassungen. Hierzu muss man beim Zoll ein Dokument ausfüllen um den Wagen als Umzugsgut zu deklarieren. Eine Kopie des Kaufvertrages ist beizulegen um den Besitz zu dokumentieren.

Natürlich kann man auch hier wieder 'Schindluder' treiben und den KV zurückdatieren um die 6 Monate voll zu bekommen.

Äh, hab nix gesagt ;)

Themenstarteram 15. April 2011 um 17:01

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

Zitat:

Original geschrieben von DirtyDozen

Das Auto ist ein gebrauchter. 1,5 Jahre alt.

Darf ich das Angeobt mit einem Link hier reinstellen? Das Autohaus macht einen sehr seriösen Eindruck. auch die Webpresenz ist vorbildlich. würde ich auf den ersten Blick keine betrüberreien erwarten.

Nicht das Autohaus sondern der Käufer. Es liegt doch auf der Hand das man sich als dt. Käufer die Steuer sparen will indem man vorgibt, die Karre zu exportieren.

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

Zitat:

Original geschrieben von DirtyDozen

Ich möchte die MwSt eigentlich gar nicht wieder haben, eigentlich möchte ich sie nur nicht zweimal bezahlen. Das auto wäre ja dann 6 monate auf mich zugelassen. sollte es eigentlich keine Probleme geben oder?

In CH ist die Steuer doch geringer. Warum nicht gleich exportieren?

Kann der Händler denn die Steuer überhaupt ausweisen?

Also bei mir (Käufer) liegt es doch auf der Hand das ich das Fahrzeug in die Schweiz exportieren will. Außerdem bekommt man erst die MwSt wieder wenn man das Fahrzeug nachweißlich in die schweiz eingeführt hat. Ob der Händler die MwSt. ausweisen kann weiß ich nicht, ich dachte das wäre selbstverständlich. Im Angebot steht drinMwSt nicht ausweisbar. Das ist eigentlich der ganze Haken an der Sache. Sonst würde ich den Wagen selbstverständlich gleich in die Schweiz einführen.

Es gbit noch eine möglichkeit und zwar das ich mich hier als wochenaufenthalter anmelde, dann entfällt die verpflichtung das auto in der schweiz vorzuführen zu versteuern etc. bzw den D. führerschein auch zu behalten.

Wenn keine Steuer ausweisbar ist, ist keine zu bezahlen. Dann kannst Du auch nichts erstattet bekommen.

Mehrwertsteuer ist nur dann ausweisbar, wenn der Händler das Auto von einem Gewerbetreibenden eingekauft hat.

Evtl. geht noch Differenzbesteuerung, dann geht's aber nur um die Differenz aus Einkaufspreis und Verkaufspreis des Händlers, nicht um 19% auf alles. Das sind aber peanuts. Verdient der zB 2000€, kannst Du 380€ erstattet bekommen, Wahnsinn :p

 

 

 

Themenstarteram 15. April 2011 um 20:25

Was man alles wissen muss. Hmm vermutlich war der wagen deswegen "günstig" so gesehen ist er jetzt gar nicht mehr so günstig...

Egal ich wills gar nicht wissen was da alles so getrieben wird. Ich hab nen bekannten der autos verkauft und wenn alles so sind wie der dann gute nacht :D Auf jedenfall lasse ich den Tacho bei der Dekra checken, sollte man schon machen oder?

trotzfem schonmal vielen dank für die Antworten, dann weiß ich wenigstens wie ich das mit meiner aufenthaltsgenemigung hier halten werde. Bleibt mir der ganze quatsch erspart.

Bzgl. MwSt Schweiz. Die ist in der Tat günstiger als in Germany (8%) es kommt aber noch 4% Automobilsteuer hinzu. Dann zoll, dann anmeldung und Tüv etc etc etc. von dem 7% Gewinn bleibt da nicht viel übrig.

Was meinst du mit "vielleicht deswegen so günstig" ?

Einen "normalen" Endverbraucher interessiert das nicht wirklich ob das vorher eine Firma war oder ein Privatmann.

Der kann mit der ausweisbaren Mehrwertsteuer nichts anfangen.

 

Wenn du als Sonderfall Schweizer Privatmann ein günstiges Auto brauchst mit Mehrwertsteuer ausweisbar mußt du eben noch ein bischen suchen.

Wobei das bei einem Alter von nur 1,5 Jahren nicht so schwierig sein sollte. *winksmilie*

Themenstarteram 16. April 2011 um 18:28

Na ja ich hab schon ein kleines schnäppchen gemacht, muss ich sagen. Mit der Ausstatung liegt der wagen schon ein paar t euro unter dem üblichen preisen.

 

Der Rest ist natürlich richtig.

Vermutlich hat der Händler das Fahrzeug von einem Prvatmann gekauft. In diesem Fall kommt die Differenzbesteuerung zum Tragen d.h. der Händler muss die Differenz zwischen Ankaufspreis und Verkaufspreis versteuern. 

Diese Summe nennt ein Händler üblicherweise nicht, weil dann offensichtlich wird, wieviel Euros er beim Verkauf auf den Ankaufspreis aufgeschlagen hat.

 

O.

Themenstarteram 16. April 2011 um 19:23

Ah gut zu wissen. Für mein MwSt Problem habe ich jetzt auch eine Lösung. Ich beantrage in der Schweiz eine Wochenaufenthalterbewilligung und damit hat sich das. Muss ich den wagen nicht exportieren.

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