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MwSt kann nicht ausgewiesen werden. Was heißt das konkret?

Themenstarteram 1. August 2013 um 12:30

Guten Tag!

Meine Frau und ich planen den Ankauf eines neuen Autos, also von einem Gebrauchtwagen genauer gesagt.

In manchen Anzeigen liest man folgendes:

Zitat:

Für dieses Fahrzeug kann laut §25a UStG. keine Umsatz-/ Mehrwertsteuer ausgewiesen werden

Zitatende

Was bedeutet das konkret? :confused: Muss man dann MwSt noch auf den angegebenen Kaufpreis aufschlagen? Wir sind Privatpersonen aber werden vielleicht über die Firma eines Verwandten kaufen (mit direktem Weiterverkauf an uns), da manche Offerten normalerweise nur Gewerbetreibenden vorenthalten sind.

Bitte keine Antwort auf Steueramtsdeutsch :D

Danke für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema
am 22. Februar 2013 um 6:44

die Anwendung der Differenzbesteuerung ist ein Wahlrecht, das bei jedem einzelnen Geschäft ausgeübt wird. Der Händler kann also sehr wohl die Steuer ausweisen. Die Berechnung ist relativ einfach, aber der Preis des Fahrzeugs ändert sich dadurch.

Beispiel: Händler kauft ein Auto für 5000 € an und will das für 6000 € verkaufen, differenzbesteuert; dann erhält der Händler letztlich 5840,33 € für das Auto, der Rest ist Umsatzsteuer aus Differenzbesteuerung. Will er nun die Steuer ausweisen kostet das Auto netto 5840,33 € plus 19 % Steuer 1109,66, das Auto also brutto 6949,99 €

Der gewerblich Kunde hat dann Vorsteuerabzug und das Auto ein wenig günstiger als bei Differenzbesteuerung und der Händler hat das gleiche Geld wie bei Differenzbesteuerung. Allerdings wollen das die meisten Händler nicht, weil der Kunde dann den Einkauf des Autos errechnen kann. Eventuelle Reparaturen, die der Händler durchgeführt hat bleiben hier ausser Betracht, da der Händler dafür ja den vollen Vorsteuerabzug hat. In unserem Autohaus machen wir das ab und zu für bestimmte kunden, aber der Regelfall ist das nicht.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'MwSt ausweisbar auch aus Privatankauf' überführt.]

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Hallo, ich habe ein verständlickeits Problem.

Ich habe ein Auto im I-Net gefunden, ein alten Gebrauchten soll bei mir als Firmenwagen laufen. Nun sagte mir der Händler das die MwSt nicht ausweisen kann, da er diesen von Privat gekauft hat.

Liegt er mit dieser Aussage richtig?

Find keine passende Fore dafür, daher hier, wenn falsch dann bitte verschieben.

EDIT:

Hab's noch gefunden

Zitat:

 

"Mehrwertsteuer nicht ausweisbar nach § 25A UStG"

bezieht sich auf die Herkunft beim Ankauf des Fahrzeugs, es stammt aus privater Hand. Der Gebrauchtwagen-Händler hat keine Mehrwertsteuer beim Verkäufer des Fahrzeugs bezahlt, kann sie somit auch nicht weitergeben.

Er muss zwar selber Mehrwertsteuer bezahlen, aber nur auf seinen eigenen Bereich der Wertschöpfungskette - seinen Gewinn, jedoch nicht auf das Produkt selber.

Dieser §25a erlaubt es dem Verkäufer, bei derartigen Geschäften die Umsatzsteuer nicht angeben zu müssen, da der Käufer dann sofort den Gewinn ausrechnen kann und vermutlich nachverhandeln will.

 

Nachteil: ein gewerblicher Käufer kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen, da keine gezahlt wurde.

Hat ansonsten aber keine Einschränkungen oder Wirkung auf den Käuferkreis oder bei der Sachmangelhaftung beim Weiterverkauf.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'MwSt ausweisbar auch aus Privatankauf' überführt.]

am 22. Februar 2013 um 6:44

die Anwendung der Differenzbesteuerung ist ein Wahlrecht, das bei jedem einzelnen Geschäft ausgeübt wird. Der Händler kann also sehr wohl die Steuer ausweisen. Die Berechnung ist relativ einfach, aber der Preis des Fahrzeugs ändert sich dadurch.

Beispiel: Händler kauft ein Auto für 5000 € an und will das für 6000 € verkaufen, differenzbesteuert; dann erhält der Händler letztlich 5840,33 € für das Auto, der Rest ist Umsatzsteuer aus Differenzbesteuerung. Will er nun die Steuer ausweisen kostet das Auto netto 5840,33 € plus 19 % Steuer 1109,66, das Auto also brutto 6949,99 €

Der gewerblich Kunde hat dann Vorsteuerabzug und das Auto ein wenig günstiger als bei Differenzbesteuerung und der Händler hat das gleiche Geld wie bei Differenzbesteuerung. Allerdings wollen das die meisten Händler nicht, weil der Kunde dann den Einkauf des Autos errechnen kann. Eventuelle Reparaturen, die der Händler durchgeführt hat bleiben hier ausser Betracht, da der Händler dafür ja den vollen Vorsteuerabzug hat. In unserem Autohaus machen wir das ab und zu für bestimmte kunden, aber der Regelfall ist das nicht.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'MwSt ausweisbar auch aus Privatankauf' überführt.]

Wenn´s falsch ist, möge mich ein Schlauerer korrigieren...

 

MWSt. ist nur ausweisbar, wenn noch keine Privatperson Halter war.

Dann kann der (selbständige) Käufer die MWSt. direkt mit seiner eingenommenen verrechnen.

 

Trotzdem solltet Ihr als Privatleute kaufen, damit der Händler zur Gewährleistung verpflichtet ist.

 

Greets, Stefan

am 1. August 2013 um 14:00

Für euch als Privatkäufer hat dieser Hinweis steuerrechtlich keine Bedeutung. Natürlich müsst ihr nur den ausgewiesenen Preis bezahlen.

Der Hinweis hat nur für solche Käufer Relevanz, die vorsteuerabzugsberechtigt sind. Für solche bedeutet dies, dass der Preis keine MWSt. Enthält und sie deshalb diese nicht als VSt. absetzen können.

Kommt dieser Hinweis von einem Händler, bedeutet dies zwangsläufig, dass er das angebotene Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft.

Gruß

Der Chaosmanager

am 1. August 2013 um 14:12

Zitat:

Original geschrieben von CC5555

 

MWSt. ist nur ausweisbar, wenn noch keine Privatperson Halter war.

Sorry, dass ich hier korrigiere. Der MWSt.-Ausweis hat nichts damit zu tun, ob der vorherige Halter Privatperson war oder nicht.

Kauft ein Händler ein Auto von einer Privatperson ein, dann muss er beim Verkauf des Fahrzeugs MWSt. an das FA abführen. Damit gebrauchte Autos in solchen Fällen nicht zu teuer werden, gibt es im UStG die sog. Differenzbesteuerung. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass der Händler nur die MWSt. aus der Differenz zwischen Ein- und Verkauf ans FA abführen muss. Allerdings kann er dann auch nur diesen Teil auf der Rechnung ausweisen.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Kommt dieser Hinweis von einem Händler, bedeutet dies zwangsläufig, dass er das angebotene Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft.

Zwangsläufig? Kann nicht sein, denn das war bei meinem Auto definitiv nicht so. Habe direkt beim PZ gekauft, mit dem PZ einen Vertrag gemacht, vom PZ Gewährleistung bekommen und auch ans PZ überwiesen. Aber... keine MwSt. nach Paragraph so und so. Der Vorbesitzer fuhr das Auto privat und hatte es beim PZ in Zahlung gegeben.

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

 

Kommt dieser Hinweis von einem Händler, bedeutet dies zwangsläufig, dass er das angebotene Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft.

 

Gruß

Der Chaosmanager

Kann auch bedeuten, dass er das Fahrzeug von einem privten Verkäufer gekauft hat und dieses differenzbesteuert weiter verkauft.

In diesem Fall darf m.W. die MWst überhaupt nicht ausgewiesen werden. Abgesehen davon ist der Händler auch nicht interessiert, die Höhe der Differenzbesteuerung anzugeben, da dann der Käufer den Einkaufspreis des gekauften Fahrzeuges kennt.

 

O.

 

am 1. August 2013 um 15:38

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Kommt dieser Hinweis von einem Händler, bedeutet dies zwangsläufig, dass er das angebotene Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft.

Zwangsläufig? Kann nicht sein, denn das war bei meinem Auto definitiv nicht so. Habe direkt beim PZ gekauft, mit dem PZ einen Vertrag gemacht, vom PZ Gewährleistung bekommen und auch ans PZ überwiesen. Aber... keine MwSt. nach Paragraph so und so. Der Vorbesitzer fuhr das Auto privat und hatte es beim PZ in Zahlung gegeben.

Sorry, mein Fehler. Bei Differenzbesteuerung nach Paragraph 25a UStG darf ja gar keine MWSt. ausgewiesen werden.

Ich bitte, meinen Fehler zu entschuldigen.

Gruß

Der Chaosmanager

am 1. August 2013 um 15:39

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Kann auch bedeuten, dass er das Fahrzeug von einem privten Verkäufer gekauft hat und dieses differenzbesteuert weiter verkauft.

In diesem Fall darf m.W. die MWst überhaupt nicht ausgewiesen werden. Abgesehen davon ist der Händler auch nicht interessiert, die Höhe der Differenzbesteuerung anzugeben, da dann der Käufer den Einkaufspreis des gekauften Fahrzeuges kennt.

Sorry, war mein Fehler, den ich oben richtig gestellt habe.

Gruß

Der Chaosmanager

Hallo zusammen,

Also wenn eine Garage in Deutschland im Auftrag eines Kunden einen Wagen anbietet, dann muss/kann die Garage die MwSt. nicht ausweisen. Was ist aber, wenn der Käufer vom Ausland ist. sprich dann ein Export gemacht würde. Dann müsste doch die MwSt. ausgewiesen werden, sonst muss der Käufer ja 2mal MwSt. zahlen. Oder?

Danke und Gruss

Enrico

... das muss nicht zwangsläufig so sein.

Denn der Kunde, in dessen Auftrag verkauft wird, kann ja auch vorsteuerabzugsberechtigt (Gewerbetreibender) sein.

Ist die MWSt. nicht ausweisbar, kann man sich die enthaltene MWSt. auch nicht bei der Ausfuhr zurückholen. Kann der Verkäufer die MWSt. ausweisen, muss er diese MWSt. bzw. USt. auch an das Finanzamt abführen. Letztendlich bekommt der Exporteur das dann bei der Ausfuhr wieder.

Wenn nichts abgeführt wird (Verkauf ohne ausweisbare MWSt.) kann auch nichts zurückgeholt werden.

am 14. Juli 2014 um 7:43

- gelöscht, weil längst erledigt; sorry, hatte nicht aufs Datum geschaut -

Zu der neuen Frage von Supervamp kann ich nicht wirklich was sagen - aber ich würde dazu neigen, in diesem Fall nur einen Wagen mit ausgewiesener USt zu kaufen. Wo nichts ausgewiesen ist, kann halt auch bei der Ausfuhr nichts erstattet werden.

am 14. Juli 2014 um 7:48

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von CC5555

 

MWSt. ist nur ausweisbar, wenn noch keine Privatperson Halter war.

Sorry, dass ich hier korrigiere. Der MWSt.-Ausweis hat nichts damit zu tun, ob der vorherige Halter Privatperson war oder nicht.

Kauft ein Händler ein Auto von einer Privatperson ein, dann muss er beim Verkauf des Fahrzeugs MWSt. an das FA abführen. Damit gebrauchte Autos in solchen Fällen nicht zu teuer werden, gibt es im UStG die sog. Differenzbesteuerung. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass der Händler nur die MWSt. aus der Differenz zwischen Ein- und Verkauf ans FA abführen muss. Allerdings kann er dann auch nur diesen Teil auf der Rechnung ausweisen.

Gruß

Der Chaosmanager

Das ist so aber auch nicht korrekt, denn die MwSt. ist bereits an das Finanzamt abgeführt worden, als die Privatperson das Fahrzeug erworben hatte.

Ein Fahrzeug ist solange regelbesteuert, bis eben das erste Mal eine nicht vorsteuerabzugsberechtigte Person das Fahrzeug erworben hat. Solange es immer nur von gewerblichen Käufern erworben wird, führt der Verkäufer die MwSt an das Finanzamt ab, der Käufer holt sich das als Vorsteuer wieder zurück. Sobald das Auto zum ersten Mal von einer (nicht vorsteuerabzugsbrechtigten) Person gekauft wird, führt der Händler wieder die enthaltene MwSt. ab, aber der Käufer kann sich die Vorsteuer eben nicht zurückholen. Ab diesem Zeitpunkt ist das Fahrzeug nur noch als "differenzbesteuert" zu verkaufen.

am 14. Juli 2014 um 8:05

Das mit der Differenzbesteuerung schrieb der Chaosmanager doch einen Satz weiter unten - insofern war das schon korrekt, was er geschrieben hat.

ABER: Wenn der Weiterverkäufer die Voraussetzungen für die Differenzbesteuerung nicht erfüllt, also z.B. kein Wiederverkäufer ist, dann müsste er beim Weiterverkauf die Regelbesteuerung anwenden. Das ist es, was das Vorhaben des TE wahrscheinlich teuer machen würde. Aber da das jetzt fast ein Jahr her ist, wird sich die Frage wohl erledigt haben.

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