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Nach 42 Tagen Fahrzeug endlich zurück!!!

Opel
Themenstarteram 14. November 2008 um 8:19

Moin, moin,

 

02.10.08

Vectra in Opelwerkstatt gebracht wegen Zündaussetzern, Leistungsverlust, etc.

Diagnose: Motorsteuergerät defekt.

 

Kulanzantrag (Fahrzeug 2,5 J alt) kategorisch abgelehnt weil das Auto auf LPG umgerüstet ist.

 

Opel:

Spannungsspitzen von der Gasanlage verursacht haben das Steuergerät zerstört, es sind wohl schon häufig solche Fälle aufgetreten, auch bei "Irmscher" Anlagen. Generel keine Kulanz weil BRC Anlagen von Opel nicht freigegeben sind.

 

BRC:

es ist und kein Fall bekannt indem das Steuergerät durch Spannungsspitzen der Gasanlage beschädigt worden ist.

Dieses ist wohl auch rein technisch unmöglich.

 

Also keiner zuständig und ich ohne Auto.

Letztendlich hat die Gasversicherung ohne wenn und aber den Austausch des Steuergerätes übernommen.

Opel hat aber vorrausgesetzt das die gasanlage deaktiviert wird weil sonst kein neues SG verbaut werden kann.

 

Stand der Dinge:

Ich habe den Vecci zurück mit neuem SG aber mit deaktivierter Gasanlage.

Was mach ich nun? ich denke das es sich nicht lohnt rechtliche Schritte einzuleiten, denn es wäre David gegen Goliat und am Ende bleibe ich auf meinen Prozesskosten, Anwaltskosten, Gutachterkosten, etc. sitzen und alles ist viel teurer als jetzt.

 

Möglichkeiten:

1.

Gasanlage deaktiviert lassen und somit 2500€ in den Wind schießen (hatte erst im Juni umgerüstet und erst 6000km auf Gas zurückgelegt).

2.

Auf BRC/Umrüster vertrauen und glauben das die Gasanlage nicht die Ursache des Defektes ist und diese wieder aktivieren lassen.

 

Fazit:

Mich ärgert es weniger das am Fahrzeug etwas kaputt gegangen ist, vor allem weil die Versicherung ja eingetreten ist. Am meisten ärgert mich das es so lange gedauert hat bis sich etwas bewegt hat. Sowohl Opel als auch der FOH aber auch Umrüster und BRC haben nur mit den Schultern gezuckt und gesagt das es an ihnen nicht liege. Toll! Aber ich als Kunde stehe da 42 Tage ohne Fahrzeug. Da finde ich könnte man eine schnellere Lösung finden. Service gleich null.

 

Mal sehen was ich mache.

 

mfg

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12 Antworten

Schreib doch mal Deinen Fall an den Auto-Bild Kummerkasten.

Wenn Du veröffentlicht wirst, passiert wundersamerweise meist etwas

Genau das ist der Grund, warum ich immer nur einen Ansprechpartner für die verschiedenen Ansprüche will.

(1) Händler als Vertreter des Fahrzeugherstellers für Garantieansprüche und Kulanzanfragen.

(2) Gleicher Händler als Vertragspartner der Gasanlage und damit Ansprüche aus dem Kaufrecht (Sachmängelhaftung).

Alles andere endet so wie bei Dir (wobei Du noch mit einem blauen Auge davongekommen bist).

Moin,

scheiße, tut mir echt leid für Dich!

Jetzt ist ziemlich früh genau dass passiert, worüber ich beim letzten Treffen meine Bedenken geäußert habe.

Abgerechnet wird bei diesen Gas-Geschichten immer ganz zum Schluß.

Ich sage ja, solange die Hersteller nicht so ein Gasauto werksmäßig anbieten ist es trotz dem billigen Gaspreis nix halbes und nix ganzes...

Wiederverkauf eines umgerüsteten und dann wieder zurückgerüsteten Autos würde ich gar nicht versuchen, aber Du wolltets ihn ja eh noch ein paar Jahre fahren oder!?

Gut der Wagen ist ja wieder ok, bislang hast Du ca. 300 EUR Kraftstoff gespart und sicher 2000+ EUR für die Anlage ausgegeben...

Hm, schwierige Entscheidung was jetzt zu machen ist...

Genau das ist der Grund warum ich eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen habe. ;)

Mein Vectra B war mal 22 Wochen in der Werkstatt, weil die Gebrauchtwagenversicherung den Zylinderschaden nach eigenem Gutachten nicht zahlen wollte (vorher jedoch bewilligt, Rückzieher wg. hoher Kostenvoranschlag). Ich wäre angeblich selber Schuld, Überhitzungsschaden durch Eigenverschulden. Neuer Zylinderkopf notwendig, Turbolader als Folgeschaden auch im Eimer. Ich musste ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren einleiten samt Gutachten. Gesamtkosten der Reparatur und Mietwagen: 4700€ zzgl. Gutachter, Prozess- & Anwaltskosten. Zurückbekommen vor Gericht dann 4000€ (Vergleich) und dank Rechtschutz musste ich keine sonstige Kosten bezahlen, trotz sog. "Quotelung" (Gerichtskosten 60/40 geteilt). ach ja, die 22 Wochen beschlugen nur die Zeit von abschleppen zur Werkstatt bis zum Punkt wo der Gutachter den ich bestellt hatte, alles fertig hatte. Insgesamt hat es fast 1,5 Jahre gedauert bis ich mein Geld wieder hatte.

Da die Rechtschutz 160€ im Jahr kostet, hat sich die durch diese Aktion ja für die nächsten 25 Jahre schon bezahlt gemacht. ;)

Was würde es im worst case kosten, wenn die Anlage wieder freigeschaltet wird, DOCH wieder das Stg kaputtgeht, und die Reparatur auf eigene Kosten geht?

Wahrscheinlich würde ich pers. wieder mit Gas fahren und hoffen.....

Wobei man wieder mal sieht, wie Sch...e es ist, wenn viele am Auto "rummachen". Zum Schluß war es keiner....

Themenstarteram 14. November 2008 um 15:59

Zitat:

Original geschrieben von Der Stef

Moin,

 

scheiße, tut mir echt leid für Dich!

Jetzt ist ziemlich früh genau dass passiert, worüber ich beim letzten Treffen meine Bedenken geäußert habe.

Abgerechnet wird bei diesen Gas-Geschichten immer ganz zum Schluß.

 

Ich sage ja, solange die Hersteller nicht so ein Gasauto werksmäßig anbieten ist es trotz dem billigen Gaspreis nix halbes und nix ganzes...

 

Wiederverkauf eines umgerüsteten und dann wieder zurückgerüsteten Autos würde ich gar nicht versuchen, aber Du wolltets ihn ja eh noch ein paar Jahre fahren oder!?

...

Moin, moin,

 

Stef ich gebe dir recht: Abgerechnet wird am Schluß! Aber ist es nicht mit allem so, auch bei Serienfahrzeugen weiß man nie was kommt.

 

Auch das der Benzinpreis nochmal so drastisch runtergeht hat vor ein paar Monaten keiner gedacht.

Als ich die Gasanlage geplant hatte habe ich mit einem Superpreis von 1,509€/l gerechnet so war im Mai der aktuelle Stand.

Jetzt habe ich für 1,209€/l getankt. Das sind immerhin 30Cent Unterschied und verlängert meine Amortisationszeit um satte 20%.

Wenn alles so bleiben würde. Kann man vorher nie wissen.

 

Gerechnet wird eben erst am Ende

 

Wiederverkauf steht bei den Kellerpreisen für Gebrauchte sowieso nicht zur Diskusion, außerdem gibt es nicht wirklich eine Alternative für den Vecci. Aber ich gestehe das ich mich schon bei Chevrolet (Nubira Kombi) umgesehen habe:eek:. Die bieten Gas ab Werk für 16100€ Basispreis + 2500€ Gasanlage.

 

Aber ich bleibe beim Vecci, der gefällt mir besser:D

 

mfg

Der Nubira ist auch nicht wirklich vergleichbar, saß ich beim FOH schon drin...

Richtig, beim "Serien-"fahrzeug steckt man auch nicht drin...

Jedoch gibt es da nur einien einzigen Ansprechpartner bei Problemen,

so dass eine Situation wie bei Dir nicht entstehen kann (sollte zumindest nicht...).

 

Ich wünsche Dir alles Gute!

Finanziell gesehen kannst Du die Gasanlage nur wieder aktivieren lassen.

Wenn Du auf Nr. sicher gehen willst, lass sie deaktiviert und schreib das Geld ab.

Wie lange geht die Gasgarantie noch ?

Verstehe ich das richtig:

I. Dein Vertragspartner "Gasversicherung" hat einen Schadensersatzanspruch anerkannt.

II. Dein Vertragspartner "Gasumrüster" sieht das anders.

Bei der aktuellen Sachlage würde ich den Gasumrüster schriftlich zur Nachbesserung auffordern. Verweigert er diese (alles schriftlich machen!), würde ich mir einen Anwalt nehmen...Stichwort Minderung...

P.S.: Wenn Du den Ärger vermeiden willst, nimm ein paar € in die Hand, verkaufe Deinen Wagen, kauf einen gleichwertigen 1.8er und lasse ihn beim FOH mit der Werkslösung umrüsten. Ein Ansprechpartner bei Schäden...

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

 

P.S.: Wenn Du den Ärger vermeiden willst, nimm ein paar € in die Hand, verkaufe Deinen Wagen, kauf einen gleichwertigen 1.8er und lasse ihn beim FOH mit der Werkslösung umrüsten. Ein Ansprechpartner bei Schäden...

Sorry, dass ist aber ein scheiß Plan. Weisst Du, was er derzeit (gerade jetzt) dafür noch bekommen würde!?

Nix, aber er würde ja für einen Neuen auch nicht mehr bezahlen. Ein Nullsummenspiel wird es natürlich in keinem Fall. Nur würde er dann wieder ruhig schlafen können. Meine Gesundheit wär es mir das wert.

ich würde zuerst mal ne Verkehrsrechtschutz abschließen.

 

mir dann vom Umrüster/Gashersteller schriftlich geben lassen, dass eine Beschädigung des STG durch die Gasanlage technisch unmöglich ist.

von Opel eine schriftliche Begründung geben lassen, wie die Gasanlage das STG beschädigt haben soll.

(beides für den Fall, dass es mal wieder passiert)

 

die Gasanlage wieder aktivieren lassen.

 

zu einem Anwalt gehen und beraten lassen, so eine Erstberatung kostet nicht die Welt und den Anwalt kann man vorher fragen, was die Beratung kostet.

 

dann nochmal ne Nacht drüber schlagen und danach entscheiden.

 

fall es nochmal passiert, direkt zum Anwalt gehen und den die Briefe schreiben lassen, dann dreht sich die Welt meistens viel schneller

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