1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 7
  7. Nach 6 (!) Jahren Original VW Reifenkombination eintragungspflichtig?

Nach 6 (!) Jahren Original VW Reifenkombination eintragungspflichtig?

VW Golf 7 Sportsvan (AUV/5G)
Themenstarteram 17. Juli 2021 um 10:08

Hallo zusammen,

ich bin seit über sechs Jahren Besitzer eines Golf Sportsvan (1.2 L TSI 81 KW).

Dieses Jahr wurde mir aus heiterem Himmel angezeigt, dass meine damals mit dem Fahrzeug erworbenen Zubehör-Sommerreifen auf Alu-Felge (VW Bestell-N°: 5K0 601 025 AC AX1, Grösse: 7,5J x 18H2 ET51) einzutragen sind.

Zudem muss ich, die ebenfalls mit dem Fahrzeug erworbenen Federn (Marke H+E) eintragen lassen. Für diese Federn liegt eine ABE vor, die in den letzten HU's immer ausreichend war.

Ich habe letztendlich eine Begutachtung durchführen lassen MÜSSEN (Kosten 220,- €) um weiterhin die Betrieberlaubnis für o. a. Kombination zu erhalten. Die Begutachtung habe ich beim Verkäufer des Fahrzeugs durchführen lassen (VW Autohaus).

Weitere Kosten für die Nachtragung in die entsprechenden Papiere fallen noch an (Strassenverkehrsamt).

Meine Fragen lauten nun:

 

1. Warum habe ich nicht schon bei der ersten Begutachtung meines Fahrzeugs (diese fand bei einem anderen VW-Autohaus) einen Hinweis darauf erhalten, dass die o. a. Kombinationen zu begutachten sind. Ist das normal dass man erst von Pontius zu Pilatus muss?

Speziell jedoch wäre ein Hinweis auf die Ursache für die Begutachtung in meinen Augen ein deutliches MUSS gewesen (Begründung war lapidar: das muss sein, weitere Ausführungen dazu gab es nicht).

2. Seit wann und vorallem warum sind nun plötzlich Zubehörräder und mit ABE versehene Federn eintragungsplflichtg?

3. Hätte mich der Verkäufer seinerzeit auf die o. a. Eintragungen hinweisen müssen? Bzw. hätte das Autohaus seinerseits damals die Eintragung durchführen müssen?

Schließlich bin ich in meinen Augen sechs Jahre mit meinem Fahrzeug 'illegal' unterwegs gewesen.

Zudem habe ich für diese ganze Aktion einen Tag Urlaub sowie 130 KM Fahrstrecke benötigt und zudem war ich für weitere 4 Urlaubstage ohne Fahrzeug. Obendrauf kommt nun noch der Aufwand für die Nachtragung (Kosten und Zeit)!

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Wenn ja wie seid ihr damit umgegangen?

TÜV haben ich immer noch nicht das wird hoffe ich nächste Woche endlich der Fall sein.

 

?Gruss

Apnbabe

Ähnliche Themen
33 Antworten

Erstmal zu 3): Wenn Du den Wagen so gekauft hast, dann wäre der Verkäufer - zumal ein Autohaus - natürlich in der Pflicht gewesen Dir ein rechtlich einwandfreies Produkt zu verkaufen oder DIch eben drauf hinzuweisen. Oder hast Du den Wagen in Werksausführung gekauft und dann wurde auf deinen Wunsch Felgen und Federn nachgerüstet? Auch hier wäre eine Informationspflicht gegeben. Aber die hat er evt. ja auch weahrgenommen, indem er Dir die ABEs in die Hand gedrückt hat. Hast Du da mal reingesehen nach dem Kauf?

zu 2) es ist oftmals so, das eine Felge oder ein Federnsatz eintragungsfrei belibt, WENN der Wagen im Werkszustand ist. D.h. neue Felgen UND neu Federn => Abnahme und eintragen. Steht in der ABE. Merkwürdig ist hier nur, das Du von Original VW-Felgen redest. Die brauchen IMHO keine Eintragung - solange die Rad/Reifen-Kombination so im CoC steht. Nachgeschaut?

zu 1) da hat wohl jemand geschlampt. Oder es gab einen 5er für die Kaffekasse des TÜV... Nein, natürlich nicht. Das sind Märchen ;-)

am 17. Juli 2021 um 10:27

Dass nicht alle Prüfer bei der HU gleich genau hinschauen, ist kein neues Phänomen. Der jetzige gehört wohl zu denen, die ihren Job ernst nehmen.

Die Felgen sind kein Originalzubehör für den Golf 7, sind deshalb auch nicht von der Fahrzeugbetriebserlaubnis mit umfasst und müssen eingetragen werden. Das sieht man schon am Buchstaben K in der Teilenummer. 5K0 ... ist eine Felge für den Golf 6, Golf 7-Felgen haben ein G in der Nummer. Die Eintragung sollte aber kein Problem sein. Und wenn der Verkäufer anständig ist, übernimmt er das.

Was die ABE für die Federn angeht, oft ist die Betriebserlaubnis mit Auflagen oder Bedingungen versehen. Schau Dir die Anmerkungen an, wahrscheinlich wird irgendeine Voraussetzung nicht erfüllt sein. Das fängt bereits damit an, dass eine Teile-ABE normalerweise nur für das Fahrzeug im Original-Zustand erteilt wird. Bei Dir sind ja schon mal die Räder nicht Original.

Sind die Reifen/Felgenformate 7,5x18 ET51 in deinem CoC-Papier des Fahrzeugs gelistet?

Falls nein muss das abgenommen und eingetragen werden.

(In meinem CoC-Papier des Golf7 ist nur 205/50/17 eingetragen, daher muss ich z.b falls ich die Original 18"-VW Durban Felge fahren möchte diese auch eintragen lassen - obwohl man sie von Werk aus hätte fahren dürfen)

Ich behaupte einfach mal, dass die letzten Jahre keiner so richtig hingeschaut hat was in welcher Kombination bei deinem Auto verbaut ist.

Zubehörfelgen fallen sofort auf, da sind die Prüfingenieure sensibilisiert - aber wenn ein 0815-Golf Sportsvan mit original VW-Felgen kommt könnte das quasi übersehen worden sein.

(*)

Fahrzeug unverändert mit Originalfelgen + Federn mit ABE = Ok, muss nicht eingetragen werden außer eine Anmerkung in den Federpapieren weist darauf hin

Fahrzeug mit veränderten Felgen (inkl. ABE) + Federn mit ABE = Muss in Kombination abgenommen werden

 

(*) Dies sind die Infos, soweit ich sie im Kopf habe - keine Garantie, dass es so stimmt!

Zitat:

@rsepsilon schrieb am 17. Juli 2021 um 12:27:12 Uhr:

Die Felgen sind kein Originalzubehör für den Golf 7, sind deshalb auch nicht von der Fahrzeugbetriebserlaubnis mit umfasst und müssen eingetragen werden.

Laut diesem Link und diesem Beitrag sind die Felgen aber als einzige für den Golf 7 UND 7 zugelassen?!

am 17. Juli 2021 um 11:08

Das wundert mich jetzt, weil VW normalerweise schon aus Marketing-Gründen für jede Modellreihe separate Zubehörfelgen im Programm hat. Aber umso besser, dann wäre es sinnvoll, dem Prüfer das zu zeigen und darauf zu verweisen, dass es Felgen mit Zulassung für den Golf 7 sind.

Ändert aber nichts daran das diese Rad Reifen Kombination in der COC stehen muss.

am 17. Juli 2021 um 11:54

Richtig.

Also ich habe 8x18 mit 225 mit abe drauf . Stehen so nicht in den coc Papieren drin. Da stehen nur 7,5x18.

 

Und habe H&R Federn mit Abe.

 

In beiden ABE steht drin das auch andere Radreifenkombi oder auch andere fahrwerksänderungen zulässig sind. WENN die jeweiligen anderen Auflagen der Räder und Federn erfüllt sind.

 

Es gab aber keine Auflagen. Darf beides so fahren.

 

So sagt es zumindest mal meine Werkstatt die alles gebaut hat.

 

Muss im November zum tüv. Bin mal gespannt.

 

Fahre in die selbe Werkstatt.

 

 

 

Das Foto ist der Auszug aus der ABE der Federn.

 

Die Räder haben nix an Auflagen.

.jpg

Zitat:

Es gab aber keine Auflagen.

Bei den Rädern steht mit Sicherheit folgendes:

(Bei neuen Gutachten unter Allgemeine Hinweise)

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Zitat:

Muss im November zum tüv. Bin mal gespannt.

Beim TÜV bekommst du keine Plakette, von der Versicherung (Vollkasko) bekommst du evtl. kein Geld.:D

Zitat:

@chefkochderware schrieb am 17. Juli 2021 um 14:37:26 Uhr:

Also ich habe 8x18 mit 225 mit abe drauf . Stehen so nicht in den coc Papieren drin. Da stehen nur 7,5x18.

Und habe H&R Federn mit Abe.

In beiden ABE steht drin das auch andere Radreifenkombi oder auch andere fahrwerksänderungen zulässig sind. WENN die jeweiligen anderen Auflagen der Räder und Federn erfüllt sind.

Es gab aber keine Auflagen. Darf beides so fahren.

So sagt es zumindest mal meine Werkstatt die alles gebaut hat.

Muss im November zum tüv. Bin mal gespannt.

Fahre in die selbe Werkstatt.

 

Das Foto ist der Auszug aus der ABE der Federn.

Die Räder haben nix an Auflagen.

Sobald du zwei Teile mit ABE am Fahrzeug kombinierst (z.B. Felgen mit ABE und Federn mit ABE) muss diese Kombination per Einzelabnahme eingetragen werden.

Hm . Aber warum steht in der Abe der Federn unter 3.9 dann das andere Kombinationen auch gehen. Wenn deren Auflage erfüllt sind .

Damit der TÜV Prüfer das nicht aufwendig selbst prüfen muss.

Wenn man sich das oft genug durch liest. Ist es wohl so.

 

Ich fahre mal Montag zum tüv.

Hab das gerade mal gegoogelt. Müsste die Felge vom GTI Adidas sein. Die steht auf keinen Fall in Deinen COC Papieren. Es kommt nicht nur auf die Größe an, sondern auch auf die Teilenr. der Felge. Musste auf meinen Sportsvan die Charleston Felgen eintragen, da die Felge vom Golf 5/6 ist. Und in Deinem Fall musst Du Felgen/Federn eintragen.Wobei 220€ zu viel sind. Hab damals für Federn/Felgen/Spurverbreiterung hinten beim Küs 160€ bezahlt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen