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Nach 6 Wochen Steuerketten Problem
Hallo
Sorry wenn ich im falschen Bereich bin dann bitte in den richtigen verschieben.
Jetzt zu meinem Problem.
Habe mir Ende April einen Seat Alhambra gekauft.
Jetzt nach sechs Wochen geht Plötzlich das Lämpchen von Katalysator an
bin sofort langsam in die nächste Werkstatt gefahren bei uns um Ecke (Seat Händler).
Die haben den wagen ausgelesen und festgestellt das die Steuerkette
übergesprungen ist. Ca. Kosten ohne Angebot 1500 €.
Habe jetzt mit dem Händler telefoniert wo ich den Wagen gekauft habe
zwischen mir und dem Verkäufer liegen immerhin 300 km.
Sie würden das Auto bei sich Reparieren, ich habe die gesetzliche Gewährleistung
für gebrauchte Autos bei dem Händler. Jetzt soll das Auto dorthin.
Ich soll es anliefern, der Wagen ist aber so nicht mehr Fahrbereit.
Jetzt die Fragen:
Muss das Auto dort Repariert werden?
Wenn ja wer muss den Transport übernehmen bzw, Bezahlen.
Habe ich dann Anspruch auf einen Leihwagen weil es wurde ja bei uns schon mal 3-5 Tage dauern
bis ich den Wagen wieder bekomme, aber wenn er jetzt noch weg muss dauert das alleine
ja schon mal 2-3 Tage zusätzlich.
Vielleicht hat ja noch jemand ein paar Ideen oder Erfahrung mit sowas und kann
mir weiter helfen und oder sagen an wenn ich wenden kann deswegen.
Danke schon mal im Vorraus
MFG
Djschlod
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Djschlod schrieb am 12. Juni 2015 um 12:59:05 Uhr:
Hallo
Jetzt die Fragen:
Muss das Auto dort Repariert werden?
Wenn ja wer muss den Transport übernehmen bzw, Bezahlen.
Habe ich dann Anspruch auf einen Leihwagen weil es wurde ja bei uns schon mal 3-5 Tage dauern
bis ich den Wagen wieder bekomme, aber wenn er jetzt noch weg muss dauert das alleine
ja schon mal 2-3 Tage zusätzlich.
Den Reparaturort darf der Verkäufer bestimmen, in der Regel sein Betrieb. Den Transport dorthin musst Du übernehmen. Anspruch auf einen Leihwagen hast Du möglicherweise. Da sieht man mal, dass man besser vor Ort kauft als 300 km entfernt.
Christian
Ähnliche Themen
14 Antworten
Zitat:
@Djschlod schrieb am 12. Juni 2015 um 12:59:05 Uhr:
Hallo
Jetzt die Fragen:
Muss das Auto dort Repariert werden?
Wenn ja wer muss den Transport übernehmen bzw, Bezahlen.
Habe ich dann Anspruch auf einen Leihwagen weil es wurde ja bei uns schon mal 3-5 Tage dauern
bis ich den Wagen wieder bekomme, aber wenn er jetzt noch weg muss dauert das alleine
ja schon mal 2-3 Tage zusätzlich.
Den Reparaturort darf der Verkäufer bestimmen, in der Regel sein Betrieb. Den Transport dorthin musst Du übernehmen. Anspruch auf einen Leihwagen hast Du möglicherweise. Da sieht man mal, dass man besser vor Ort kauft als 300 km entfernt.
Christian
Nein. Den Transport übernimmt der Händler.
Aber sonst sind die Ansprüche eher mau. Geht die Kamera mit Urlaubsfotos kaputt, bekommt man ja auch nur einen neuen Apparat und darf nicht den Urlaub kostenlos noch einmal machen.
Ich denke das Auto muss dort repariert werden wenn er es selbst reparieren will. Das denk ich aber nur, weiß es aber nicht.
Und wegen dem Transport, kann er ja nix dafür dass du so weit weg wohnst. Schon vom Gefühl her wäre das deine Sache, nicht seine.
Aber wie gesagt, weiß es nicht. Würde mich aber deswegen nicht Aufregen im Notfall.
Ich wäre eher froh, dass es gleich passiert ist, denn Steuerkette ist ja ne tickende Zeitbombe anscheinen bei VW und du mit 500 Euro Transport und Zug davon kommst als in einem Jahr die ganze Schwarte selbst zu bezahlen, evtl noch mit kapitalem Motorschaden.
Zitat:
@Deloman schrieb am 12. Juni 2015 um 14:30:31 Uhr:
Nein. Den Transport übernimmt der Händler.
Darauf gibt es keine gesetzliche Verpflichtung. Wenn das der Händler durchführt, dann nur auf Kulanz.
Hallo
Danke
Der Händler hat mich vor ein par Minuten angerufen und mir eine Vorschlag
gemacht.
Er holt das Auto für 250 €, die Reparatur kostet mich nichts.
Er will es auch morgen früh (Samstag) gleich holen.
Ich muss dann nur schauen wie ich das Auto wieder bekomme.
(Zug, Schwiegervater, Kollege)
Rechne mit insgesamt dann 300 € besser als die mindestens
1500 € die mich die ganze Reparatur kosten würde.
MFG
Djschlod
Zitat:
@Volvonord23812 schrieb am 12. Juni 2015 um 15:28:28 Uhr:
Zitat:
@Deloman schrieb am 12. Juni 2015 um 14:30:31 Uhr:
Nein. Den Transport übernimmt der Händler.
Darauf gibt es keine gesetzliche Verpflichtung. Wenn das der Händler durchführt, dann nur auf Kulanz.
Falsch. Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung, das der Händler alle Kosten für Material, Arbeitslohn und Transport zu tragen hat.
§439 BGB
Zitat:
@Djschlod schrieb am 12. Juni 2015 um 15:39:25 Uhr:
Hallo
Danke
Der Händler hat mich vor ein par Minuten angerufen und mir eine Vorschlag
gemacht.
Er holt das Auto für 250 €, die Reparatur kostet mich nichts.
Er will es auch morgen früh (Samstag) gleich holen.
Ich muss dann nur schauen wie ich das Auto wieder bekomme.
(Zug, Schwiegervater, Kollege)
Rechne mit insgesamt dann 300 € besser als die mindestens
1500 € die mich die ganze Reparatur kosten würde.
MFG
Djschlod
ehrlich, mach das, mach net wegen 300 Euro rum.
Zitat:
@Volvonord23812 schrieb am 12. Juni 2015 um 15:28:28 Uhr:
Zitat:
@Deloman schrieb am 12. Juni 2015 um 14:30:31 Uhr:
Nein. Den Transport übernimmt der Händler.
Darauf gibt es keine gesetzliche Verpflichtung. Wenn das der Händler durchführt, dann nur auf Kulanz.
Dann wirf mal einen Blick in § 439 (2) BGB
Wenn der Verkäufer es bei sich reparieren möchte, dann muss er die Transportkosten übernehmen.
EDIT:
Hätte weiterlesen sollen, wurde ja schon beantwortet..
EDIT2:
Niemals würde ich die 250€ zahlen. Dazu ist der Verkäufer verpflichtet, nicht du. Und dann auch nur eine Strecke - und dann darfst du zusehen, wie du das Auto nach Hause kriegst. Lass dich vom Verkäufer nicht verarschen.
Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 12. Juni 2015 um 19:17:31 Uhr:
Zitat:
@Volvonord23812 schrieb am 12. Juni 2015 um 15:28:28 Uhr:
Darauf gibt es keine gesetzliche Verpflichtung. Wenn das der Händler durchführt, dann nur auf Kulanz.
Dann wirf mal einen Blick in § 439 (2) BGB
Wenn der Verkäufer es bei sich reparieren möchte, dann muss er die Transportkosten übernehmen.
Dazu muss er ihn ersteinmal selbst prüfen und dafür darf der Kunde ihn selbst hinschaffen. Übrigens mein Herr Vater war bevor er in Rente gegangen ist VW/AUDI Vertragshändler und dort wurde es genau so gehandhabt.
Zitat:
@Volvonord23812 schrieb am 12. Juni 2015 um 20:07:53 Uhr:
Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 12. Juni 2015 um 19:17:31 Uhr:
Dann wirf mal einen Blick in § 439 (2) BGB
Wenn der Verkäufer es bei sich reparieren möchte, dann muss er die Transportkosten übernehmen.
Dazu muss er ihn ersteinmal selbst prüfen und dafür darf der Kunde ihn selbst hinschaffen. Übrigens mein Herr Vater war bevor er in Rente gegangen ist VW/AUDI Vertragshändler und dort wurde es genau so gehandhabt.
Tja, weil, wie man am Beispiel des TE sieht, ja auch genug Leute mitspielen und ihre Rechte nicht kennen oder keine Lust auf irgendwelche Schwierigkeiten haben. Dann lieber schön zahlen und alles mitmachen.
Die Transport- und Wegekosten trägt der Verkäufer, Punkt. So steht es im Gesetz, da ist es auch herzlich egal, was dein Herr Vater gemacht hat.
Zitat:
@Volvonord23812 schrieb am 12. Juni 2015 um 20:07:53 Uhr:
Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 12. Juni 2015 um 19:17:31 Uhr:
Dann wirf mal einen Blick in § 439 (2) BGB
Wenn der Verkäufer es bei sich reparieren möchte, dann muss er die Transportkosten übernehmen.
Dazu muss er ihn ersteinmal selbst prüfen und dafür darf der Kunde ihn selbst hinschaffen. Übrigens mein Herr Vater war bevor er in Rente gegangen ist VW/AUDI Vertragshändler und dort wurde es genau so gehandhabt.
Schlimm genug, dass dein Herr Vater sich über geltendes Recht hinweggesetzt und die Leute übern Tisch gezogen hat.
Wegen sowas rate ich von Autokäufen in weiter Entfernung ab. Mag ja sein dass der Käufer im Recht ist, aber wenn sich der Verkäufer quer stellt ... . Naja, der TE hat beim Kauf bestimmt ein paar Euro gespart. Hat sich bestimmt gelohnt!
Davon abgesehen halte ich die Regelung im Bezug auf Fahrzeuge quatsch.
@Djschlod
Die Steuerkette ist ein bekanntes Problem. Hat sich der Seat-Händler vor Ort über etwaige Kulanzleistungen seitens Seat geäußert? Verfügt dein Fahrzeug über eine Garantie?
Hallo
Nein er hat noch nichts gesagt wegen Kulanz von Seiten Seat.
Garantie habe ich nicht direkt, nur die gesetzliche Gewährleistung.
In Zukunft kaufe ich nur noch mit Garantie. Wenn ich mir das Anschaue
ist es wert wenn man die Paar Euro mehr ausgibt.
Hatte aber bis heute noch nie ein Problem mit Gebrauchten Fahrzeugen.
Hatte schon einige und immer ein paar Jahre gefahren und danach für ein
par Euro verkauft.
Werde mit dem Händler noch mal reden wenn ich den Wagen abhole.
MFG
Djschlod
Zitat:
@backbone23 schrieb am 13. Juni 2015 um 18:13:26 Uhr:
Wegen sowas rate ich von Autokäufen in weiter Entfernung ab. Mag ja sein dass der Käufer im Recht ist, aber wenn sich der Verkäufer quer stellt ... . Naja, der TE hat beim Kauf bestimmt ein paar Euro gespart. Hat sich bestimmt gelohnt!
Dann geht mal zum Anwalt, lässt diesen ein Schreiben aufsetzen, und spätestens danach ist die Sache normalerweise erledigt.
Es wird immer wieder Leute geben, die sich quer stellen, obwohl sie im Unrecht sind. Aber deswegen gleich den Schwanz einziehen und mitspielen? Das ist doch genau das Verhalten, welches dazu führt, dass diese Leute diese Masche permanent abziehen. Weil wie sieht die Realität aus? Wahrscheinlich übernehmen 8 oder 9 von 10 Leuten in dem Fall die Tranportkosten selbst. Der Händler bepinkelt sich selbst in seinem Büro vor lauter Lachen. Und bei den 1-2 Leuten, die hart bleiben, zahlt er dann. Er hat ja vorher 8-9 Mal diese Kosten quasi eingespart.