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Nach dem Kauf stellt sich heraus, KFZ ist nicht "unfallfrei"?

Themenstarteram 6. September 2019 um 6:48

Hallo,

ich habe vor ca. 6 Monaten ein KFZ bei einem unabhängigen Autohaus gekauft, unfallfrei. Letztens habe ich das KFZ in die Vertragswerkstatt (Opel) überprüfen lassen und da kam heraus, dass das KFZ zwei Unfälle a ca. 5000 Euro hatte, jetzt möchte ich eine Preisminderung, was auch mein gutes Recht ist.

Das unabhängige Autohaus will jetzt nichts von den Unfällen gewusst haben und verweist auf ein Opel Autohaus, wo sie das KFZ gekauft haben. Interessanterweise wurden auch dort die Reparaturen der Unfälle durchgeführt.

Ich habe gelesen, dass ein gewerbliches Autohaus eine Prüfungspflicht eines KFZ hat, wie mache ich nun weiter, ein Anwalt wäre jetzt erst eine letzte Instanz.

VG & Danke

Beste Antwort im Thema

Vertrag rückabwicklen willst du nicht. Besser verhandeln kannst du nicht. Zum Anwalt möchtest du nicht.

Was meinst kann das Forum für dich tun ?

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Warum sollte ein Rechtsanwalt die letzte Instanz sein, wenn das Autohaus, wo du den Wagen gekauft hast, abstreitet von den Unfällen gewusst zu haben? Offenbar kommst du ja dort nicht weiter.

Wenn das Autohaus seinerseits beschummelt wurde steht es ihm frei da zusätzlich tätig zu werden. Für Dich zählt aber nur Dein Verkäufer und der Vertrag.

"Unfallfrei" ist eine Eigenschaft die auch nicht nachgebessert werden kann. Somit könnte man auch eine Rückabwicklung in die Überlegungen mit aufnehmen.

Verrat uns mal was das für eine Wagen ist, Laufleistung etc.

Dann können die Erfahrenen hier mal was zur Kostendifferenz zwischen unfallfrei und nicht unfallfrei sagen.

Themenstarteram 6. September 2019 um 7:12

Er hat mir eine Rücknahme angeboten aber das Fahrzeug gefällt mir so. Es handelt sich um einen Open Insignia Country Tourer, BJ 2015, 95.000km, Business Innovation, Kaufpreis 12.500 Euro.

Ich möchte lediglich einen geminderten Kaufpreis, da ich aktuell auch keine Zeit und Lust habe wieder auf eine neue Autosuche.

Dann teil doch dem AH deine Absicht mit und verhandle, schau was dabei raus kommt.

Gruß jaro

Themenstarteram 6. September 2019 um 7:19

Zitat:

@jaro66 schrieb am 6. September 2019 um 09:16:53 Uhr:

Dann teil doch dem AH deine Absicht mit und verhandle, schau was dabei raus kommt.

Gruß jaro

Habe ich ja schon, er würde das KFZ maximal zurück nehmen und ich weis was dann passiert, er würde es wieder auf den Hof als "unfallfrei" verkaufen. Den rest sieht er nicht ein.

Hmm...das ist natürlich verfahren...dann hilft wohl doch nur Anwalt, aber das kostet auch Zeit und Nerven.

 

Vllt. verkauft er ihn auch nach Osten, weißt ja nicht

Themenstarteram 6. September 2019 um 7:25

Wie gesagt, ich mag das Auto wirklich aber natürlich möchte ich solch einem Händler nicht die Genugtuung, dass er wieder einen Käufer verarscht hat.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 06. Sep. 2019 um 09:22:30 Uhr:

verfahren...dann hilft wohl doch nur Anwalt

Was soll ein Anwalt noch machen, Betrugvorwurf durchsetzen? Zivilrechtlich gibts hier nur die 2 Optionen: Behalten oder Rückgabe.

Eine Pflicht des VK zur Minderung gibt es nicht.

Wenn du nen Satz Reifen oder sonstige "Naturalien" raushandelst?

Vertrag rückabwicklen willst du nicht. Besser verhandeln kannst du nicht. Zum Anwalt möchtest du nicht.

Was meinst kann das Forum für dich tun ?

Themenstarteram 6. September 2019 um 7:44

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 6. September 2019 um 09:34:17 Uhr:

Zitat:

@jaro66 schrieb am 06. Sep. 2019 um 09:22:30 Uhr:

verfahren...dann hilft wohl doch nur Anwalt

Was soll ein Anwalt noch machen, Betrugvorwurf durchsetzen? Zivilrechtlich gibts hier nur die 2 Optionen: Behalten oder Rückgabe.

Eine Pflicht des VK zur Minderung gibt es nicht.

Nach kurzer Rücksprache mit einem Anwalt, ein Recht auf Minderung habe ich.

Zitat:

@Fr3d83 schrieb am 6. September 2019 um 09:44:32 Uhr:

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 6. September 2019 um 09:34:17 Uhr:

 

Was soll ein Anwalt noch machen, Betrugvorwurf durchsetzen? Zivilrechtlich gibts hier nur die 2 Optionen: Behalten oder Rückgabe.

Eine Pflicht des VK zur Minderung gibt es nicht.

Nach kurzer Rücksprache mit einem Anwalt, ein Recht auf Minderung habe ich.

Wie begründet er das?

Themenstarteram 6. September 2019 um 7:53

Hat er nur gesagt, mit welcher begründung weis ich nicht. Aber ich werde es defintiv über einen Anwalt machen.

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