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Nach dem Unfall was zu tun? Bitte um schnelle Antwort

Themenstarteram 20. Juni 2010 um 8:39

Hallo allerseits,

mir fuhr gestern einer beim parallelen einbiegen in die Seite rein, sodaß 2 Türen und untere Leiste beschädigt wurden. Ein neutraler Zeuge ist auch dabei, der das alles bestättigt hat, dass der andere auf meine Seite fuhr und meine Seite erwischte.

Nun die Frage, wie ich am besten vorgehen soll, da der Typ trotzallerdem auf sein Recht besteht. Ich habe Verkehrsrechtschutz mit einer SB 150€ ... Und welchen Gutachter soll ich am besten nehmen, einen neutralen oder doch bei MB vorfahren und begutachten lassen?

Am Tatort war auch die Polizei, die die Aussagen aufgenommen hat und einen Aktenzeichen erstellt hat.

Und wenn alle Formalitäten gemacht werden, wie soll ich am besten vorgehen, bei MB reparieren lassen, oder auf ein Betrag einigen von der Versicherung und selber reparieren (freie Werkstatt) lassen?

Vielen herzlichen Dank im voraus !!!

Beste Antwort im Thema
am 20. Juni 2010 um 8:45

Zum Thema Unfall gibt es hier schon einige Beiträge.

Die solltest du mal lesen und gute Ratschläge nicht ignorieren.

 

Wenn du nicht schuld bist, dann gib das Auto bei deiner nächsten MB- Werkstatt ab.

Die kümmern sich um alles, vom Gutachter bis zum Schrifterkehr mit der gegnerischen Versicherung.

Du fährst mit einem Leihwagen vom Hof und gibst ihn wieder ab, wenn du dein repariertes Auto abholst.

Bequemer geht es doch nicht.

Und du kannst sicher sein, das dein Auto danach wieder einwandfrei in Ordnung ist.

 

11 weitere Antworten
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11 Antworten
am 20. Juni 2010 um 8:45

Zum Thema Unfall gibt es hier schon einige Beiträge.

Die solltest du mal lesen und gute Ratschläge nicht ignorieren.

 

Wenn du nicht schuld bist, dann gib das Auto bei deiner nächsten MB- Werkstatt ab.

Die kümmern sich um alles, vom Gutachter bis zum Schrifterkehr mit der gegnerischen Versicherung.

Du fährst mit einem Leihwagen vom Hof und gibst ihn wieder ab, wenn du dein repariertes Auto abholst.

Bequemer geht es doch nicht.

Und du kannst sicher sein, das dein Auto danach wieder einwandfrei in Ordnung ist.

 

Themenstarteram 20. Juni 2010 um 8:57

Danke,

wenn aber der Verursacher doch versucht auf sein Recht zu bestehen, so geht das dann vor gericht und wie läuft das dann? dann zieht sich doch das ganze in die länge und wer zahlt für die reparatur, wenn die andere versicherung sich weigert zu bezahlen, bis die sache aufgeklärt wird?

Nochmals danke !

am 20. Juni 2010 um 9:08

Zitat:

Original geschrieben von viky

Danke,

 

wenn aber der Verursacher doch versucht auf sein Recht zu bestehen, so geht das dann vor gericht und wie läuft das dann? dann zieht sich doch das ganze in die länge und wer zahlt für die reparatur, wenn die andere versicherung sich weigert zu bezahlen, bis die sache aufgeklärt wird?

 

Nochmals danke !

In diesem Fall solltest du dir unbedingt einen Rechtsanwalt nehmen.

Du bist doch Rechtsschutzversichert, oder?

hol dir n gutachten bei lorinser/amg/oder mercedes geht bei allen! dann schick dem verursacher oder seiner versicherung das gutachten. ich denke nicht das sich die versicherung des verursachers sich gegen dich stellt, das geld holen sie sich dadurch wieder ein, das sie dem unfallverursacher die versicherung um mindestens 6jahre zurückgestufen werden (sprich ca 30%).

bei mir wars auch so: 2008 ist mein vorderman EINFACH auf leerer straße voll in die eisen gegangen und ich bin hinten angedockt der hatte kaum was der aufprall war auch gering. schaden 3500€ am "opferauto". meine verischerung hat gezahlt obwohl ich gesagt habe das der typ auf leerer straße so einen mist durchzieht....

also mach die keinen kopf lass deinen benz beim MB reparieren die verischerung wird zahlen.

Naja, ein Gutachter ermittelt die Schadenshöhe, aber klärt nicht die Schuldfrage.

Ich rate dir einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Wenn die Schuldfrage eindeutig ist und die Anwälte oder das Gericht die Schuld dem Unfallgegner geben dann muss der sowieso die Kosten für Anwalt, Gutachten etc. tragen.

Themenstarteram 21. Juni 2010 um 4:56

Okay,

danke für Eure Mühe.

Werde heute zu MB fahren und Gutachten über den Schaden erstellen.

Rufe vorher aber seine Versicherung an, um mein Vorgehen zu schildern.

Ich denke nicht, dass der Verursacher sich noch einen RA nimmt, denn trotzallerdem habe ich einen Zeugen und dem Unfall nach kann man über die Aufprallstellen seine Aussage außer Kraft setzen. Dasgleiche hat er auch noch vor Ort von der Polizei gehört.

Dadurch, dass er meine Seite mit seiner Stoßstange erwischt hat, ist es logisch, dass mein Fahrzeug voraus fuhr. Würde ich nach Ihn abbiegen und dass auf einer äußeren Spuhr, so könnte ich nie im Leben die Ecke seiner Stoßstange berühren. Also da kann er machen was er will.

Den Rechtsanwalt habe ich und wäre auch kein Problem den auch einzuschalten.

lG an alle

ich rate dir ,konsultiere einen Rechtsanwalt,der Unfallgegner wird eher weniger Probleme machen ,aber seine Versicherung wird dich von "oben herab behandeln" um nicht zu schreiben dich verarschen wollen,glaube mir habe da persönliche Erfahrungen machen müssen,

und nur mit Begleitung eines Anwaltes meine Ansprüche durchsetzten können,

die Versicherer gehen insgeheim davon aus ,wer diese Anstrenung nicht wirklich unternimmt(Kampf um sein Recht),der hat auch nicht Recht.

wünsche dir viel Erfolg!

Zitat:

Original geschrieben von viky

und wer zahlt für die reparatur, wenn die andere versicherung sich weigert zu bezahlen, bis die sache aufgeklärt wird?

dann wird sich die werkstatt mit hinweis auf die umseitig abgedruckten zahlunsgfristen der agb's, der abtretungserklärung an ihren auftraggeber (dich) wenden......

Zitat:

seine Aussage außer Kraft setzen.

und das geschieht dann, sofern die gegnerische vers. es drauf anlegt....vor gericht....je nach dem, welches gericht für dich zuständig ist, kann das dann ein halbes jahr und länger dauern.....

ich würde an deiner stelle einen anwalt aufsuchen......

am 21. Juni 2010 um 19:39

Die Versicherung lässt sich i.d.R. nicht auf einen Gerichtsprozess ein, wenn sie genau wissen, dass sie verlieren werden.

Deshalb ist ein Anwalt ratsam: Dann weiß die Versicherung, dass Du zur Not auch vor Gericht gehst und sie sich ihr Theater abschminken kann.

Mir fällt auch kein Grund ein warum man bei sowas zögert wenn man doch offensichtlich im Recht ist. Auf solche Spielereien lasse ich mich nicht ein. Mir ist auch mal jemand in meinen rechtmäßig geparkten Mercedes gefahren, und später hat er plötzlich drum herum geredet und als ich das Wort "ABER" gehört habe, hab ich sofort den Anwalt konsultiert. Da sollte man nicht zu lange warten.

Themenstarteram 23. Juni 2010 um 16:44

Hallo allerseits,

war bei MB, die erste schätzung lag bei ca. 5k€ ... Habe dann einen neutralen Sachverständiger genommen und er meinte auch so um 5k€, schickt mir aber spätestens morgen die Unterlagen zu.

Dadurch, dass ich einen zeugen habe und seine Aussage von der Polizei aufgenommen wurde, werde ich erstmal abwarten wie die Versicherung reagiert, wenn nicht, dann schalte ich von 0-100 den RA ein... Hier werde ich auch keinen Spaß mehr verstehen....

Ich werde das ganze kontinuierlich Durchsetzen .

Danke für Eure Meinungen !!!

lG Viky

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