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Nach einem PKW Verkauf über Ebay Turboladerschaden/wer haftet?

Themenstarteram 15. September 2008 um 21:46

Aloa,

ich hab ein folgendes Problem:

Habe bei Ebay einen PKW mit einer KM Laufleistung von ca. 275.000km verkauft und die Gewährleistung/Rücknahme sowie Nachverhandlungen ausgeschlossen.

Nun sind 2 Herren aufgetaucht,wovon der 1. der Käufer des Wagens ist und der 2. ein Freund und KFZ Spezialist (angeblich).

Beide habe den Wagen lange begutachtet und eine kleine Probefahrt auf dem Hof gemacht.

Danach wurde ein Kaufvertrag über einen Kauf eines Gebrauchtwagens ausgefüllt (vordruck von der VHV) und nach der Bezahlung des Kaufpreises waren die Käufer mit dem Wage davongefahren.

Nach einiger Zeit ca. 30 min. rief der Käufer an und beschwerte sich zunächst über Rauch aus dem Auspuff und nach weiteren 15 min. auch noch über Leistungsverlust.

Nun mußte der Wagen wohl abgeschleppt werden und es wurde eine Diagnose über einen defekten Turbolader gestellt...

Es ist wohl überflüssig zu erwähnen das der Schaden definitiv beim wegfahren vom Hof bei mir nicht da war,das Auto lief tadellos.

Nun noch eines,ich habe das Auto nicht selbst gefahren,also stehe ich nicht im Brief,habe es selbst gekauft um es Gewinnbringend zu verkaufen und habe daran ganze 200,-€ verdient abzgl. Ebay Gebühren...nun werde ich als Händler dargestellt und soll für den Schaden haften weil ich nicht im Brief als Halter eingetragen bin...??

Wie sieht da die Rechtslage aus?

Danke für die Hilfe im Vorraus

Hier der Ebaylink:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

Beste Antwort im Thema

Also ich habe das anders verstanden...

Der TE hat das Auto doch sicher gekauft, um es nachher selbst zu nutzen. Dann fiel ihm auf, dass er das Fahrzeug doch nicht haben will und er hat es bei Ebay weiterverkauft. Zufällig lag der Ebaypreis dann über seinem Einkaufspreis...so ein Pech aber auch.

Kein gewerbsmäßiger Handel, keine Gewährleistung.

Ob dem TE bzgl. des defekten Turbos eine arglistige Täuschung nachgewiesen werden kann oder ob die beiden Experten die Karre einfach nur "kaputtgefahren" haben, sollen dann die Anwälte und ggf. ein Richter klären.

Bei einer Laufleistung von 275.000 kann so ziemlich alles kaputt gehen...ich finds interessant, was manch einer von so einem Auto verlangt. Naja, manche Leute sind einfach zu dämlich.

 

P.S. Ich würde den Link und dein Geschreibsel hier editieren. Nicht das dir irgendsoein Hanswurst noch einen Strick draus dreht.

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Zitat:

Original geschrieben von kalle_grabowski

Wie sieht da die Rechtslage aus?

Danke für die Hilfe im Vorraus

Hier der Ebaylink:

Kalle,

folgende Anmerkungen zum Thema:

1. Individuelle Rechtsberatung gibt's (kostenpflichtig) beim Anwalt und nicht (umsonst) im Forum

2. Wer gewerbsmäßig handelt (nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht) kann gegenüber privaten Käufern die Gewährleistung nicht wirksam ausschließen und muß für Schaden (auch Turbolader) haften

3. Der Link funktioniert nicht

4. Der Link verweist nicht auf Ebay, sondern auf "Webmasterplan". So entsteht der Eindruck, Du wolltest durch Klicks auf den Link Geld verdienen

Oliver

Themenstarteram 15. September 2008 um 22:34

Aloa,

also bei mir funktioniert der Link,aber sonst hier nochmal die Art.Nummer.: 110274563208

MFG

Lol so ein Mist,

 

du gibst also noch zu dass du als Händler aufgetreten bist.

Dann kannste nicht aus der Gewährleistungspflicht raus.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

du gibst also noch zu dass du als Händler aufgetreten bist.

jop!

der gang zum anwalt ist deshalb dringenst angeraten......bzw. am billigsten wäre es noch das fz zurückzunehmen und ggf. dem "jetzigen käufer" ne umkostenentschädigung zu erstatten.....

Themenstarteram 16. September 2008 um 6:18

Aloa,

hey ich gebe es ja nur vor euch zu, um den Schverhalt hier genau zu schildern.....

Es spricht nur die Tatsache dafür das ich evtl. Händler bin,das ich nicht im Brief als Halter eingetragen bin,sonst ist nichts vom Händler zusehen...

 

Das Fahrzeug wurde ja auch bei mir vor dem Haus übergeben und ich habe kein Gewerbe das mit KFZ zutun hat....

 

MFG

... also kurz zusammengefasst:

Du hast ein Auto gekauft, um es mit Gewinn wieder zu verkaufen.

Das ist gewerbsmässiger Handel.

Und du hast dafür keinen Gewerbeschein.

Soweit richtig?

Du solltest dich besser nicht tiefer reinreiten.

 

 

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung, die nicht richtig sein muss.

Der TE sollte die Möglichkeit einer Selbstanzeige in Betracht ziehen. Das wäre die letzte Möglichkeit, einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Das Problem mit dem defekten Turbolader sehe ich dem gegenüber eher als zweitrangig an.

Also ich habe das anders verstanden...

Der TE hat das Auto doch sicher gekauft, um es nachher selbst zu nutzen. Dann fiel ihm auf, dass er das Fahrzeug doch nicht haben will und er hat es bei Ebay weiterverkauft. Zufällig lag der Ebaypreis dann über seinem Einkaufspreis...so ein Pech aber auch.

Kein gewerbsmäßiger Handel, keine Gewährleistung.

Ob dem TE bzgl. des defekten Turbos eine arglistige Täuschung nachgewiesen werden kann oder ob die beiden Experten die Karre einfach nur "kaputtgefahren" haben, sollen dann die Anwälte und ggf. ein Richter klären.

Bei einer Laufleistung von 275.000 kann so ziemlich alles kaputt gehen...ich finds interessant, was manch einer von so einem Auto verlangt. Naja, manche Leute sind einfach zu dämlich.

 

P.S. Ich würde den Link und dein Geschreibsel hier editieren. Nicht das dir irgendsoein Hanswurst noch einen Strick draus dreht.

Zitat:

Original geschrieben von eE55

Der TE hat das Auto doch sicher gekauft, um es nachher selbst zu nutzen. Dann fiel ihm auf, dass er das Fahrzeug doch nicht haben will und er hat es bei Ebay weiterverkauft. Zufällig lag der Ebaypreis dann über seinem Einkaufspreis...

Ich kann da nichts finden, was diese These stützen würde....

Das ist natürlich blöd...warten wir es mal ab. Vll. wird es ja noch so editiert, dass meine These gestützt wird ;) !

Da müßte der TE wohl einen Moderator um Editierung bitten, da diese Möglichkeit für den TE selbst, soweit ich weiß, nur max. 60 Minuten nach dem Erstellen des Beitrages zur Verfügung steht.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von eE55

Der TE hat das Auto doch sicher gekauft, um es nachher selbst zu nutzen. Dann fiel ihm auf, dass er das Fahrzeug doch nicht haben will und er hat es bei Ebay weiterverkauft. Zufällig lag der Ebaypreis dann über seinem Einkaufspreis...

Ich kann da nichts finden, was diese These stützen würde....

und lt. den käuferbewertungen von ebay, ist es nicht das erste auto was der te dort verkauft hat....... :p

Na gut...dann ist dem TE auch nicht mehr zu helfen. Wer dann sowas auch noch in einem öffentlichen Forum postet...naja ich bin raus.

/edit

Trotzdem dürfte bei einem solchen Einzelfall die Gewerbsmäßigkeit nicht gegeben sein (s. Def. des BGH).

Aber wer weiß wie viele Fahrzeuge der TE noch so in seiner Freizeit vertickt...muss ja ehrlich zugeben, dass die Sache etwas stinkt :). Trotzdem kann ich solche Typen nicht ab, die meinen, dass ein Fzg. mit 275k km für 3000 € völlig mängelfrei ist und danach einen Aufstand proben.

Naja...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

und lt. den käuferbewertungen von ebay, ist es nicht das erste auto was der te dort verkauft hat....... :p

Leichter kann man es der Steuerfahndung wirklich nicht mehr machen...:D

Spätestens hier endet die Anonymität des Internets...

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