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Nach Gegenüberstellung - Gutachten der Versicherung bei Haftpflichtschaden akzeptieren?

Themenstarteram 30. März 2019 um 13:04

Hallo.

Jmd. ist mir in mein geparktes Auto gefahren. Der Verursacher (Fahrer) hatte den PKW nur angemietet. Ich und der Fahrer haben einen Verkehrsunfallbericht (Download aus dem Internet, kein Polizeibericht) ausgefüllt, wo der Fahrer seine Schuld zugibt.

Gegnerische Versicherung wurde informiert. Halter (Vermieter) hat wohl angegeben, den Schaden abzulehnen bzw. eine Gegenüberstellung gewünscht.

Ich habe Post von der gegnerischen Versicherung bekommen, dass ich mein Auto beim Schaden-Schnell-Dienst der Versicherung vorführen soll und sich dort ein Sachverständiger der Versicherung den Schaden anguckt.

War dort. Sachverständiger hat sich mein Auto angeguckt, Fotos gemacht mit Zollstab etc.

Er meinte Schaden ist nicht plausibel, ob das auch von dem angeblichen Verursacher kommt (obwohl der Fahrer den Schaden akzeptiert hat).

Sachverständiger meinte ohne Gegenüberstellung kommen wir nicht weiter. Ich habe zugesagt. Er meinte ich bekomme Post.

Meine Frage nun:

- Kann der Halter des verursachenden PKW eine Gegenüberstellung ablehnen?

- Da ich eine Gegenüberstellung akzeptiert habe, erstellt dann auch der Sachverständiger der gegnerischen Versicherung ein Gutachten über die Reparaturkosten und muss ich dieses akzeptieren? Ich wollte ursprünglich mit eigenem Gutachter und Rechtsanwalt die Sache angehen aber habe Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn die Versicherung trotz Schuldeingeständnis des Fahrers den Schaden ablehnt.

- Oder kann ich auch wenn die gegnerische Versicherung ein Gutachten erstellt nachträglich noch zu einem freien Gutachter gehen und mir einen Anwalt nehmen, sodass beides von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird?

- Was passiert, wenn die Differenz der beiden Gutachten minimal ist. Sinkt dann der Streitwert und die Versicherung bezahlt den Rechtsanwalt nicht?

Und grundsätzlich: Wie bereits geschrieben, habe ich meinen PKW bereits bei der Versicherung vorgeführt und Fotos von beiden Fahrzeugen inkl. Verkehrsunfallbericht der Versicherung gesendet. Die Gegenüberstellung steht noch aus.

Wie verhalte ich mich am Besten weiter und was muss ich akzeptieren, was nicht.

Edit: Meint die Versicherung mit einer Gegenüberstellung, dass ich nochmal hinfahren muss und der Verursacher kommt auch. Oder werden dann auch vom Verursacher-Auto Fotos mit Zollstab gemacht und das ist mit Gegenüberstellung gemeint?

Besten Dank.

Hannes.

Beste Antwort im Thema

Eine Frage

Warum stellt man als Geschädigter sein Fahrzeug der gegnerischen Versicherung zur Begutachtung hin?

Als Geschädigter hast Du freie GutachterWahl und Du fährst zu einem von Dir ausgewählten Gutachter.

Warum bei einem Mietwagen keine Polizei gerufen wurde,versteh ich auch nicht,denn meines Wissens ist das in den meisten Mietverträgen so vorgegeben.

Da Du jetzt ja eh schon bei der gegnerischen Versicherung warst, würd ich mich mal auf die Suche nach einem Anwalt machen und alles weitere ihm überlassen.

Sonst machst Du nämlich Nase.

Gruß M

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Eine Frage

Warum stellt man als Geschädigter sein Fahrzeug der gegnerischen Versicherung zur Begutachtung hin?

Als Geschädigter hast Du freie GutachterWahl und Du fährst zu einem von Dir ausgewählten Gutachter.

Warum bei einem Mietwagen keine Polizei gerufen wurde,versteh ich auch nicht,denn meines Wissens ist das in den meisten Mietverträgen so vorgegeben.

Da Du jetzt ja eh schon bei der gegnerischen Versicherung warst, würd ich mich mal auf die Suche nach einem Anwalt machen und alles weitere ihm überlassen.

Sonst machst Du nämlich Nase.

Gruß M

Zitat:

@windelexpress schrieb am 30. März 2019 um 14:21:38 Uhr:

Eine Frage

Warum stellt man als Geschädigter sein Fahrzeug der gegnerischen Versicherung zur Begutachtung hin?

Als Geschädigter hast Du freie GutachterWahl und Du fährst zu einem von Dir ausgewählten Gutachter.

Warum bei einem Mietwagen keine Polizei gerufen wurde,versteh ich auch nicht,denn meines Wissens ist das in den meisten Mietverträgen so vorgegeben.

Da Du jetzt ja eh schon bei der gegnerischen Versicherung warst, würd ich mich mal auf die Suche nach einem Anwalt machen und alles weitere ihm entgegen zu wirken.

Sonst machst Du nämlich Nase.

Gruß M

Da kann ich weiterhelfen.

Bei einem derartigen Unfall, ohne vertraglich vereinbarter Polizeimeldung, läuten bei jedem Betrugsachbearbeiter sämtliche Alarmglocken.

Es gibt kein Mietwagenunternehmen, dass auf eine polizeiliche Aufnahme verzichtet, schon um gestellten Unfällen entgegen zu wirken.

Ich miete nie Autos, aber mir war so,dass mal genauso gelesen zu haben. Mietwagen + Unfall = zwingend polizeiliche UnfallAufnahme.

@TE

Kanntest Du den UnfallGegner?

Gruß M

Themenstarteram 30. März 2019 um 13:53

Nein ich kenne den Unfallverursacher nicht. Das Auto wurde von der Lebenshilfe für den Schülertransport angemietet, Halter ist eine Werkstatt / Tankstelle, weil das eigene Auto ausgefallen ist. Fahrer war ein Rentner auf 450 Euro Basis.

Es waren mehrere Fahrzeuge vor meiner Haustür in Reihe geparkt. Es wurden mindestens 2 Fahrzeuge beschädigt. Dem Fahrer ist aber nur ein Schaden aufgefallen. Er hat die Polizei informiert. Der Halter von dem anderen geschädigten Fahrzeug hat einen Polizeibericht bekommen.

Mir ist der Schaden an meinem Auto erst später aufgefallen. Als ich gesehen habe, dass auch das vor mir stehende Auto beschädigt ist (Gleiche Lackfarbe vom Schadenverursacher-Fahrzeug an der Karosserie, ähnliches Schadenbild (Streifschaden) habe ich den Besitzer des anderen Autos angesprochen. Allerdings stand zwischen unseren geschädigten PKWs noch ein 3. Fahrzeug, was nichts abbekommen hat. Deshalb ist wahrscheinlich der Schaden auch der Polizei nicht aufgefallen, weil keiner auf die Idee gekommen ist sich ein 3. Fahrzeug anzuschauen.

Der andere Geschädigte hat mir dann die Telefonnummer des Schadenverursachers vom Polizeibericht gegeben. Ich habe den Fahrer des Mietwagens damit konfrontiert. Er ist rumgekommen, wir haben uns den Schaden gemeinsam angeguckt und einen Verkehrsunfallbericht ausgefüllt, wo er zugibt den Schaden mit dem angemieteten Fahrzeug verursacht zu haben.

Ist etwas komplizierter gewesen alles, aber trotzdem möchte ich nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Daher meine Frage: Wie verhalte ich mich am Besten.

Da ich nichts zu verstecken habe und mir klar war, dass Halter + Versicherung skeptisch sind, habe ich auf Aufforderung das Auto bei dem Gutachter der Versicherung vorgeführt.

Zumindest eine Nachmeldung bei der Polizei abgeben.

Themenstarteram 30. März 2019 um 13:58

Zitat:

@germania47 schrieb am 30. März 2019 um 14:56:40 Uhr:

Zumindest eine Nachmeldung bei der Polizei abgeben.

Bringt das denn jetzt noch was? Der Schadentag ist 1 Monat her.

Du machst durch eine Nachmeldung die Geschichte etwas glaubhafter.

Themenstarteram 30. März 2019 um 14:35

Würde mich trotzdem freuen, wenn Ihr mir bzgl. folgender meiner Fragen behilflich seid:

 

- Kann der Halter des verursachenden PKW eine Gegenüberstellung ablehnen?

- Da ich eine Gegenüberstellung akzeptiert habe, erstellt dann auch der Sachverständiger der gegnerischen Versicherung ein Gutachten über die Reparaturkosten und muss ich dieses akzeptieren? Ich wollte ursprünglich mit eigenem Gutachter und Rechtsanwalt die Sache angehen aber habe Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn die Versicherung trotz Schuldeingeständnis des Fahrers den Schaden ablehnt.

- Oder kann ich auch wenn die gegnerische Versicherung ein Gutachten erstellt nachträglich noch zu einem freien Gutachter gehen und mir einen Anwalt nehmen, sodass beides von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird?

- Was passiert, wenn die Differenz der beiden Gutachten minimal ist. Sinkt dann der Streitwert und die Versicherung bezahlt den Rechtsanwalt nicht?

Der Halter der gegnerischen Versicherung hat seiner Aufklärungsfrist nachzukommen und eine Gegenüberstellung zu ermöglichen.

Je nach Auftrag prüft der Gutachter die Kausalität der Beschädigungen und ggfls. kalkuliert er die Höhe der Reparaturkosten.

Ich sehe keinen Grund, dass die Gebühren für den Rechtsanwalt auf Grund einer Differenz abgelehnt werden, jedoch verringert sich eventuell der Gegenstandswert. Auf dieser Differenz kannst Du "sitzen" bleiben.

Themenstarteram 30. März 2019 um 14:50

Zitat:

@germania47 schrieb am 30. März 2019 um 15:46:55 Uhr:

Der Halter der gegnerischen Versicherung hat seiner Aufklärungsfrist nachzukommen und eine Gegenüberstellung zu ermöglichen.

Je nach Auftrag prüft der Gutachter die Kausalität der Beschädigungen und ggfls. kalkuliert er die Höhe der Reparaturkosten.

Ich sehe keinen Grund, dass die Gebühren für den Rechtsanwalt auf Grund einer Differenz abgelehnt werden, jedoch verringert sich eventuell der Gegenstandswert. Auf dieser Differenz kannst Du "sitzen" bleiben.

Danke. Und wie ist das mit der nachträglichen Beauftragung eines neutralen Gutachters meinerseits?

Dazu hatte ich gefragt:

"- Oder kann ich auch wenn die gegnerische Versicherung ein Gutachten erstellt nachträglich noch zu einem freien Gutachter gehen ....", sodass die Versicherung auch mein Gutachten von einem freuen Sachverständiger zahlen muss? Oder ist mein Anspruch verfallen, weil ich ja schon das Auto beim Gutachter der Versicherung vorgeführt hatte und der Schaden von ihm bereits kalkuliert wurde?

Ich würde selbst bei der Situation momentan keinen Gutachter beauftragen. Sollte sich herausstellen, das der Schaden nicht oder nur teilweise von dem Mietwagen verursacht wurde, werden die Gutachterkosten garantiert nicht erstattet.

Themenstarteram 30. März 2019 um 14:58

Zitat:

@germania47 schrieb am 30. März 2019 um 15:55:28 Uhr:

Ich würde selbst bei der Situation momentan keinen Gutachter beauftragen. Sollte sich herausstellen, das der Schaden nicht oder nur teilweise von dem Mietwagen verursacht wurde, werden die Gutachterkosten garantiert nicht erstattet.

Gut abwarten wollte ich sowieso und erst ein eigenes Gutachten in Auftrag geben, wenn die Gegenüberstellung war und der Schaden übernommen wird.

Wenn die Versicherung zu dem Ergebnis kommt, dass der Schaden vom Mietwagen kommt:

"- Oder kann ich auch wenn die gegnerische Versicherung ein Gutachten erstellt nachträglich noch zu einem freien Gutachter gehen ....", sodass die Versicherung auch mein Gutachten von einem freuen Sachverständiger zahlen muss? Oder ist mein Anspruch verfallen, weil ich ja schon das Auto beim Gutachter der Versicherung vorgeführt hatte und der Schaden von ihm bereits kalkuliert wurde?

 

Danke.

Du hast eine PN.

Themenstarteram 30. März 2019 um 17:47

Grundsätzlich kann man die Vorgeschichte ja vergessen und annehmen:

Es gab einen Unfallschaden, der z.B. polizeilich aufgenommen wurde. Jetzt wird man als Geschädigter aufgefordert (nicht angeboten) das Auto beim Schaden-Schnell-Dienst der Gegenversicherung vorzustellen (Haftpflichtschaden). Wenn der Gutachter den Schaden kalkuliert, obwohl man nicht freiwillig sondern auf Aufforderung hingefahren ist: Darf ich mir trotzdem noch nachträglich einen eigenen Gutachter nehmen, der dann von der Gegenversicherung bezahlt wird oder nicht.

Danke.

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