Nach Kauf möglichen Unfall festgestellt
Habe am 28.05.2010 einen Audi A4 8K bei einem freien Audihändler gekauft 1 Jahr Gewährleistung.
Im Kaufvertrag steht Kotflügel vorne rechts nachlackiert.
Mündliche abgesprochen Unfallfrei
War vor kurzem bei Audi um meine rostigen Kotflügel wechseln zu lassen, mir ist aufgefallen, das ausserdem der Klarlack an der Stoßstange abblättert, deshalb wurde von Audi in die Historie des KFZ eingesehen um zu prüfen ob das Fahrzeug schonmal lackiert worden ist.
Folgendes wurde festgestellt:
Kotflügel vorne rechts nachlackiert,
wurde trotzdem gewechselt, Nachlackierung hat nicht mit dem Rost zutuen.
In der Historie steht
Stoßstange nachlackiert bei ca. ?km
Nebelscheinwerfer erneuert bei ca ?km
Die Historie konnte der mir wegen Datenschutz nicht Kopieren.
Im Checkheft steht
Aktion 26E3 durchgeführt 28.06.08 16859km
Aktion 27C5 durchgeführt 30.10.08 39090km
Fahrerairbag erneuert. 06.08.09
Darüber hinaus wurde mir von Carglas mitgeteilt, dass die Frontscheibe schonmal gewechselt wurde.
Meiner Meinung nach müsste es sich um einen Unfallwagen handeln.
Habe den Verkäufer kontaktiert er weiss von nix
Preisnachlass mit Hilfe von einem Anwalt erzwingen ?
mfg
Beste Antwort im Thema
Themenstarter: definiere bitte freier Audi-Händler.....
Grüße
sline27
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19 Antworten
Ein Wechsel des Fahrerairbags kann natürlich mit einem Unfall zusammenhängen - muss aber nicht unbedingt.
Als ich noch meinen Golf IV hatte, habe ich auch einmal die Airbageinheit an der Fahrerseite gewechselt. Ich hatte keinen Unfall, sondern ein Problem mit der Airbagleuchte. Bei einem Frontalzusammenstoß wäre der Airbag nicht mehr aufgegangen. Durch eine Kulanzlösung seitens VW wurde mir beim 4 oder 5 Jahre alten Auto dann gratis ein neuer Fahrerairbag eingebaut. Der Fehler trat dann nie wieder auf.
Das Beispiel sollte zeigen, dass ein Airbagtausch nicht immer unmittelbar mit einem Unfall in Zusammenhang stehen muss!
Gruß
Themenstarter: definiere bitte freier Audi-Händler.....
Grüße
sline27
Zitat:
Original geschrieben von RAudi285
Habe am 28.05.2010 einen Audi A4 8K bei einem freien Audihändler gekauft 1 Jahr Gewährleistung.
Im Kaufvertrag steht Kotflügel vorne rechts nachlackiert.
Mündliche abgesprochen Unfallfrei
Preisnachlass mit Hilfe von einem Anwalt erzwingen ?
Ich würde mal ganz geschmeidig bleiben und den 8K mal von einem Fachmann anschauen lassen, dazu braucht man doch keinen Anwalt. Alles andere wird hier nur ein Blick in die Glaskugel. Der Airbag scheint doch auch überhaupt nichts mit den nachlackierten Teilen zu tun zu haben.
Definiere mal einen Unfallwagen.
Habe nochmal mit dem Verkäufer telefoniert, er sagte, der Airbag selbst wurde nicht getauscht sondern die Abdeckung des Airbag, da der Vorbesitzer sehr pingelig war. Ich frage mich wieso dann im Checkheft steht " Fahrerairbag erneuert "
Zudem kommt, wäre der Vorbesitzer so pingelig, hätte er auch das ausgelutsche Leder am Lenkrad und die Zierleiste an der Fahrertür über der Armlehne wechseln lassen, da diese zerkratzt war.
Der Händler
http://home.mobile.de/AUTO-CENTER-NIPPES
Da ich nicht den Grund des Scheibentauschs nicht kenne und nicht 100% weiss wieso der Airbag getauscht wurde, bin ich mir ziemlich unsicher ob es nicht doch einen Zusammenhang gibt.
Mal was anderes...
Es wurden 2 neue Kotflügel wegen Rostansätzen von Audi lackiert und montiert. Die Farbe unterscheidet sich etwas von dem Rest des KFZ. Die Frage, kann ich vom Verlangen die Farbe der Tür und der Motorhaube anzugleichen? Natürlich kostenneutral.
Kommt mir bekannt vor!
Bei meinem wurde auch im Nachhinein "festgestellt", dass der Wagen einen Schaden hatte (aber nur leicht im Kotflügel).
Bemerkt hatte es eine Audi-Werkstatt beim Nachschauen in das "Logbuch", das bei VW/Audi geführt wird, um deren Prüfung ich bat, nachdem ich Sprühnebel im Radkasten fand und auch feststellte, dass die Bündigkeit des re. Kotflügel zu Haube und Schürze nicht optimal waren.
Es gabe einen Schaden in Höhe von ca. 500€! Da ich den Wagen behalten wollte, habe ich erstmal nur so getan, als würde ich den Kauf rückgängig machen wollen, wenn es zu keiner Einigung käme. Habe dann den o.g. Betrag erstattet bekommen, das war für mich ausreichend.
Zitat:
Original geschrieben von RAudi285
Habe nochmal mit dem Verkäufer telefoniert, er sagte, der Airbag selbst wurde nicht getauscht sondern die Abdeckung des Airbag, da der Vorbesitzer sehr pingelig war. Ich frage mich wieso dann im Checkheft steht " Fahrerairbag erneuert "
Die Abdeckung für den Airbag gibt es nicht einzeln, deswegen wurde wohl die Airbag-ZSB getauscht. Daher der zutreffende Eintrag im Serviceheft.
Das ist kein freier Audi- Händler sondern ein Händler ohne Vertragsstatus mit einem Hersteller. Es gibt keine freien "Markenhändler".
Muss aber nichts zur Sache tun, ich finde nur diese Bezeichnung von einigen Händlern immer sehr amüsant.
Klingt auf jeden Fall alles ein bißchen suspekt in meinen Ohren. Hoffentlich hat man Dir da kein faules Ei untergejubelt...
Grüße
sline27
Zitat:
Original geschrieben von RAudi285
Habe am 28.05.2010 einen Audi A4 8K bei einem freien Audihändler gekauft 1 Jahr Gewährleistung.
Im Kaufvertrag steht Kotflügel vorne rechts nachlackiert.
Mündliche abgesprochen Unfallfrei
War vor kurzem bei Audi um meine rostigen Kotflügel wechseln zu lassen, mir ist aufgefallen, das ausserdem der Klarlack an der Stoßstange abblättert, deshalb wurde von Audi in die Historie des KFZ eingesehen um zu prüfen ob das Fahrzeug schonmal lackiert worden ist.
Folgendes wurde festgestellt:
Kotflügel vorne rechts nachlackiert,
wurde trotzdem gewechselt, Nachlackierung hat nicht mit dem Rost zutuen.
In der Historie steht
Stoßstange nachlackiert bei ca. ?km
Nebelscheinwerfer erneuert bei ca ?km
Die Historie konnte der mir wegen Datenschutz nicht Kopieren.
Im Checkheft steht
Aktion 26E3 durchgeführt 28.06.08 16859km
Aktion 27C5 durchgeführt 30.10.08 39090km
Fahrerairbag erneuert. 06.08.09
Darüber hinaus wurde mir von Carglas mitgeteilt, dass die Frontscheibe schonmal gewechselt wurde.
Meiner Meinung nach müsste es sich um einen Unfallwagen handeln.
Habe den Verkäufer kontaktiert er weiss von nix
Preisnachlass mit Hilfe von einem Anwalt erzwingen ?
mfg
moin,
die freiwillige gewährleistung von einem jahr wird dir denk ich mal leider nicht viel nützen,die gesetliche beläuft sich ja auf 6 monate
http://...deutsche-anwaltshotline.de/.../kfz_gewaehrleistung.php?...
p.s. da wird dir der weg zum RA wahrscheinlich nicht erspart bleiben,oder wenigstens mal ein schreiben an den verkäufer vom RA
nochmal p.s. der verkäufer wußte alles von dem fahrzeug,ist ja ein händler,der hat mit sicherheit einen blick in die historie geworfen und dir einiges zu dem fahrzeug verschwiegen,da du mit ihm ja schon telefoniert hast,und er von nichts weisne is klar,kontaktier ihn nochmal mit dem hinweis alles einem/deinem RA zu übergeben wenn keine gütliche einigung erfolgt,
was lernen wir daraus?-----in zukunft immer nen blick in die historie werfen
gruß
...oder einfach mal beim vorbesitzer anrufen
zumal ein unfallwagen ja schon ein solcher ist, sobald so ein kotflügel getauscht wurde... oder nicht?
Was sollte eine neue Frontscheibe mit einem Unfall zu tun haben? Nun wirklich überhaupt nichts. Das kann genau so gut ein Steinschlag auf der Autobahn gewesen sein. Wenn es ein Unfall gewesen wäre, warum sollte die Scheibe dann bei Car Glas gemacht worden sein? Dann hätte sie die Werkstatt garantiert selbst verbaut.
Zitat:
Original geschrieben von AR147
Was sollte eine neue Frontscheibe mit einem Unfall zu tun haben? Nun wirklich überhaupt nichts. Das kann genau so gut ein Steinschlag auf der Autobahn gewesen sein. Wenn es ein Unfall gewesen wäre, warum sollte die Scheibe dann bei Car Glas gemacht worden sein? Dann hätte sie die Werkstatt garantiert selbst verbaut.
ich denk mal um die frontscheibe braucht er sich kein kopf mehr zu machen