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nach KFZ-Versicherungswechsel andere SF Klasse

Themenstarteram 14. Februar 2009 um 15:28

Hallo MTler,

ich hatte fristgerecht meine alte KFZ Versicherung gekündigt und mir natürlich eine andere preisgünstigere Versicherung gesucht. Ich war im Jahr 2008 in der SF 2, wäre ab dem 01.01.09 also in der SF 3. Soweit alles gut, nur bekam ich heute eine Nachzahlungsaufforderung der neuen Versicherung mit der Änderung der Beitragssatzes und einer Einstufung in die SF 1 Klasse. Weiterhin steht drin "Änderung der Beitragsklasse gemäß Vorversicherer". Ich war in der alten Versicherung aber bereits in der SF 2 das ganze Jahr.

Ich habe noch nie einen Schaden am Fahrzeug gehabt oder sonst was mit meiner KFZ Versicherung regeln müssen.

Was sagt ihr dazu?

Beste Antwort im Thema

Massgeblich ist nicht die SF-Klasse, in welcher du eingestuft gewesen bist, sondern das Rabattgrundjahr.

 

Rein theoretisch könntest du bei einer Versicherung mit SF 8 (mal als überzogenes Beispiel zur Verdeutlichung dargestellt) als Führerscheinneuling beginnen.

Im Jahr darauf wirst du (sofern schadenfrei) in SF 9 eingestuft.

Am Jahresende kündigst du und welchselst zu einer (vermeintlich) günstigeren Versicherung.

Und wie wirst du dann dort eingestuft?

Genau: In SF 1 - das Rabattgrundjahr gibt nämlich nicht mehr her.

 

So kann also ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft am Ende u.U. teurer werden, als vorher.

 

Gleiches gilt übrigens auch bei den sog. Rabattrettern (oder ähnlich genannt).

Da bleibt man zwar nach einem Schaden in der gleichen SF-Klasse bei DIESER GESELLSCHAFT!

Wechselt man die Gesellschaft, so wird der Schaden selbstverständlich berücksichtigt - mit entsprechender Einstufung.

 

Du solltest also nochmal nachsehen, was dein Rabattgrundjahr ist.

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Massgeblich ist nicht die SF-Klasse, in welcher du eingestuft gewesen bist, sondern das Rabattgrundjahr.

 

Rein theoretisch könntest du bei einer Versicherung mit SF 8 (mal als überzogenes Beispiel zur Verdeutlichung dargestellt) als Führerscheinneuling beginnen.

Im Jahr darauf wirst du (sofern schadenfrei) in SF 9 eingestuft.

Am Jahresende kündigst du und welchselst zu einer (vermeintlich) günstigeren Versicherung.

Und wie wirst du dann dort eingestuft?

Genau: In SF 1 - das Rabattgrundjahr gibt nämlich nicht mehr her.

 

So kann also ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft am Ende u.U. teurer werden, als vorher.

 

Gleiches gilt übrigens auch bei den sog. Rabattrettern (oder ähnlich genannt).

Da bleibt man zwar nach einem Schaden in der gleichen SF-Klasse bei DIESER GESELLSCHAFT!

Wechselt man die Gesellschaft, so wird der Schaden selbstverständlich berücksichtigt - mit entsprechender Einstufung.

 

Du solltest also nochmal nachsehen, was dein Rabattgrundjahr ist.

wie lange ist denn das fahrzeug auf dich schadenfrei versichert gewesen?

du kannst keine SF uebertragen, sondern die vorversicherung meldet die schadenfreien jahre.

PS

twelfe war schneller ^^

Themenstarteram 14. Februar 2009 um 15:48

also ich war bei der alten Versicherung vom 19.02.2007 - 31.07.2007 mit meinem ersten Golf versichert und bin eingestiegen mit SF 1. Ab 02.08.2007 - 01.01.2009 0Uhr war ich mit meinem 2. Golf dort versichert.

Im Jahr 2007 hatte ich SF 1, im Jahr 2008 SF 2.

also war das Rabattgrundjahr doch 2007, oder?

Nö.

2007 = kein volles Jahr schadenfrei gefahren!

Erstes volles schadenfreies Jahr = 2008, somit ein schadenfreies Rabattgrundjahr.

Einstufung korrekt vorgenommen bei neuer Versicherung: SF 1.

 

Hat alles seine Richtigkeit.

 

Du hättest dich besser VOR dem Welchsel hier schlau gemacht, nicht erst jetzt, wo das Kind im Brunnen liegt!

Themenstarteram 14. Februar 2009 um 16:05

na ja, hinterher ist man immer schlauer :mad:

bezahlen tue ich dann wohl dieses Jahr genauso viel wie voriges, nur das ich jetzt TK ohne SB habe. Also hat die Sache wenigstens doch was gutes.

Hi,

also bei meiner Versicherung hat haben bisher 6 Monate Versicherungsdauer gereicht um im nächten Jahr eine SF besser eigestuft zu werden.

Hast du denn der neuen Versicherung die Versicherungsnummer und den Namen der alten Versicherung gemeldet? Dann sollte dein Rabatt doch übertragen werden. Dafür gibt es meisten ein Formular das man ausfüllen muß.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

also bei meiner Versicherung hat haben bisher 6 Monate Versicherungsdauer gereicht um im nächten Jahr eine SF besser eigestuft zu werden.

Sach ma.......hast du den ganzen Thread gelesen?

Wenn ja: Hast du ihn auch verstanden?

Wohl nein, denn sonst hättest du in meinem ersten Posting gelesen, dass es schnurzpiepegal ist, wie das DEINE Versicherung macht oder auch nicht macht!

Massgeblich (extra nochmal für DICH) ist das Rabattgrundjahr - und das ist ein VOLLES SCHADENFREIES Jahr!

Und DEINE Versicherung kann das machen, wie sie will und eine andere Versicherung ebenfalls!

 

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hast du denn der neuen Versicherung die Versicherungsnummer und den Namen der alten Versicherung gemeldet?

Nein, er wird nur gesagt haben:"Irgendwo war ich halt versichert, das müsst ihr mir schon glauben - ich habe doch so ein ehrliches Gesicht."

 

NATÜRLICH muss man die Angaben zur Vorversicherung machen - schon im Antrag!

Oder wie glaubst du denn sonst, wird die vorläufige Einstufung vorgenommen?

 

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Dann sollte dein Rabatt doch übertragen werden. Dafür gibt es meisten ein Formular das man ausfüllen muß.

Hallooo!

Guten Morgen!

Es GIBT KEINEN Rabatt, der hier übertragen werden kann, ausser derjenige, welcher auch übertragen wurde - nämlich GENAU EIN vollständiges schadenfreies Jahr!

 

Manchmal frage ich mich, warum ich das alles hier so ausführlich beschreibe, wenn dann derartige Postings hinterherkommen:mad:

 

Zitat:

Original geschrieben von alx07

also ich war bei der alten Versicherung vom 19.02.2007 - 31.07.2007 mit meinem ersten Golf versichert und bin eingestiegen mit SF 1. Ab 02.08.2007 - 01.01.2009 0Uhr war ich mit meinem 2. Golf dort versichert.

@twelferider

Turbotobi hat recht, die meisten (nicht alle) erkennen alle abgeschlossenen Versicherungen bis 31.6 als volles Jahr an.

Wie der TE aber geschrieben hat, hat er den 1.Wagen am 31.7 abgemeldet und den 2. Wagen "erst" am 2.8 wieder zugelassen und somit fehlt ihm 1 Tag und der ist anscheinend ausschlaggebend das 2007 nicht anerkannt wird.

sind nicht 180+ tage zusammenhaengend relevant?

und das nur bei der VS des TE ?

das ist ja nun nicht gegeben.

ob die eine kulanz zur anderen kulanz uebernommen wird, ist ja nicht das thema ansich.

Harry

Da gebe ich dir vollkommen Recht - es mag sicherlich Gesellschaften geben, die das anerkennen - andere tun es eben nicht.

 

Deswegen hilft es dem TE nichts, wenn hier jeder schreibt "bei mir ist es aber so oder so gewesen"

 

Massgeblich ist doch nur, dass die Einstufung des TE nicht zu beanstanden ist.

Themenstarteram 15. Februar 2009 um 9:55

neuer Tag, neues Glück! Also ich hab mich jetzt damit abgefunden und habe es auch dank twelferider verstanden wie das gehandhabt wird. Ich bedanke mich für die schnellen Antworten und wünsche allen noch einen schönen Sonntag!

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