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Nach mißlungener MPU doch den Führerschein machen

Themenstarteram 14. April 2010 um 23:54

Hallo Leute!

Vorab: Es geht nicht um mich, sondern um einen Bekannten.

Genaue Geschichte: Er ist Alkoholiker, seit inzwischen gut einem Jahr trocken und möchte seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt wieder herstellen und dazu den Führerschein neu machen. Sein Vater hat zugesagt, die Kosten bei der Fahrschule vorzuschießen.

Er hatte früher mal einen Führerschein, doch nach einer Trunkenheitsfahrt ist ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden. Durch die MPU ist er seinerzeit durchgefallen. Das ist allerdings schon lange her, wenn ich es richtig verstanden habe, fingen damals die Jahreszahlen noch mit der 1 an.

Frage: Gibt es Fristen, nach denen er die MPU nicht mehr braucht? Die Kosten hierfür übernimmt der Vater nämlich nicht und er selbst kann sie auch nicht tragen.

Liebe Grüße

Meehster

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Aber dieses Thema wäre wohl im Bereich MPU des Verkehrsportals besser aufgehoben,da sitzt das Fachpersonal das die Tücken einer MPU im Detail kennt.Sei es als Betroffener oder sonstiger Beschäftigung damit.

Dort sollte er aber selbst schreiben da mitunter etwas tiefer gebohrt werden muß und Details wichtig sein können.

Der so ziemlich einzig richtige Hinweis, sollte unbedingt befolgt werden. MT ist für derartige Fragen das sicherlich falsche Forum.

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Zitat:

Original geschrieben von meehster

Hallo Leute!

 

Vorab: Es geht nicht um mich, sondern um einen Bekannten.

Das wollen wir doch hoffen.:D

 

Zitat:

seit inzwischen gut einem Jahr trocken

Hat er darüber Nachweise? Dummerweise wird er zwischen 6 und 12 Monate Abstinenz nachweisen müssen. Je nachdem wie hoch sein Pegel seinerzeit war könnte auch eine erfolgreiche Therapie verlangt werden.

 

Zitat:

Sein Vater hat zugesagt, die Kosten bei der Fahrschule vorzuschießen.

:D Da hat Papi aber Glück das seit Oktober 08 im Regelfall der Führerschein ohne neue Prüfungen wiedererteilt wird.Die gesparte Kohle für die Ausnbildung kann er dann ja für die MPU sponsern.

 

Zitat:

Frage: Gibt es Fristen, nach denen er die MPU nicht mehr braucht?

15 Jahre seit er das letzte mal was mit der Behörde zu tun hatte.Ich hoffe mal das er das damalige Gutachten nicht abgegeben hat.

 

Aber dieses Thema wäre wohl im Bereich MPU des Verkehrsportals besser aufgehoben,da sitzt das Fachpersonal das die Tücken einer MPU im Detail kennt.Sei es als Betroffener oder sonstiger Beschäftigung damit.

Dort sollte er aber selbst schreiben da mitunter etwas tiefer gebohrt werden muß und Details wichtig sein können.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Aber dieses Thema wäre wohl im Bereich MPU des Verkehrsportals besser aufgehoben,da sitzt das Fachpersonal das die Tücken einer MPU im Detail kennt.Sei es als Betroffener oder sonstiger Beschäftigung damit.

Dort sollte er aber selbst schreiben da mitunter etwas tiefer gebohrt werden muß und Details wichtig sein können.

Der so ziemlich einzig richtige Hinweis, sollte unbedingt befolgt werden. MT ist für derartige Fragen das sicherlich falsche Forum.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

MT ist für derartige Fragen das sicherlich falsche Forum.

Sicherlich. Außer vielleicht, wenn sich hier ein wirklich ausgewiesener MPU-Experte unter den Mitgliedern finden ließe. Ich kenne da aber leider auch niemanden.

am 16. April 2010 um 22:38

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Hallo Leute!

Vorab: Es geht nicht um mich, sondern um einen Bekannten.

Genaue Geschichte: Er ist Alkoholiker, seit inzwischen gut einem Jahr trocken und möchte seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt wieder herstellen und dazu den Führerschein neu machen. Sein Vater hat zugesagt, die Kosten bei der Fahrschule vorzuschießen.

Er hatte früher mal einen Führerschein, doch nach einer Trunkenheitsfahrt ist ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden. Durch die MPU ist er seinerzeit durchgefallen. Das ist allerdings schon lange her, wenn ich es richtig verstanden habe, fingen damals die Jahreszahlen noch mit der 1 an.

Frage: Gibt es Fristen, nach denen er die MPU nicht mehr braucht? Die Kosten hierfür übernimmt der Vater nämlich nicht und er selbst kann sie auch nicht tragen.

Liebe Grüße

Meehster

Möglicherweise ein Hilfeangebot für die betreffende Person.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Hallo Leute!

 

Vorab: Es geht nicht um mich, sondern um einen Bekannten.

 

Genaue Geschichte: Er ist Alkoholiker, seit inzwischen gut einem Jahr trocken und möchte seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt wieder herstellen und dazu den Führerschein neu machen. Sein Vater hat zugesagt, die Kosten bei der Fahrschule vorzuschießen.

 

Er hatte früher mal einen Führerschein, doch nach einer Trunkenheitsfahrt ist ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden. Durch die MPU ist er seinerzeit durchgefallen. Das ist allerdings schon lange her, wenn ich es richtig verstanden habe, fingen damals die Jahreszahlen noch mit der 1 an.

 

Frage: Gibt es Fristen, nach denen er die MPU nicht mehr braucht? Die Kosten hierfür übernimmt der Vater nämlich nicht und er selbst kann sie auch nicht tragen.

 

Liebe Grüße

Meehster

Möglicherweise ein Hilfeangebot für die betreffende Person.

Ganz schön happig die Kosten! Grundsätzlich können solche Kurse schon was bringen!

 

Als gelernter Verkehrspsychologe, der lediglich Null-Bock hat, MPUs durchzuführen, weil es nun wirklich interessantere Arbeitsgebiete gibt und ohne daß ich hier ne Beratung durchziehen möchte und werde, sehe ich dann, wenn Meehsters Kumpel erstens vor mehr als 10 Jahren ne MPU gemacht hat und zweitens nachweisen kann, daß er seit über einem Jahr trocken ist, (Arztbesuche und Laborbefunde, engmaschig kontrollieren ließ und bis auf weiteres auch lässt, Bericht der Alktherapie, Attest der AA oder entsprechender Beratungsstellen, daß regelmäßig dort und glaubhafte, nachvollziehbare Einstellungsänderung), mit grundsätzlich glaubhafter und selbstkritischer Ehrlichkeit, die MPU nicht bestehen sollte!

 

Nichts gegen die og. MPU-Schulung oder weitere, ähnliche Schulungen, aber so ganz notwendig sehe ich solche Schulung noch nicht! Es sei denn, er hat sich in den Jahren von damals bis heute als hartnäckig lernresistent und auch allgemein Deliktauffällig verhalten!

 

Ach ja und einen IQ von > 80 sollte er schon verweisen können. Deutlich drunter ist ein ziemliches KO-Kriterium, da hilft dann auch keine Nachschulung!

 

Immerhin haben die Gutachter sowohl die Interessen der Öffentlichkeit als auch der FS-Bewerber zu berücksichtigen!

 

Wolf24

Würde mich mal interessieren wie die eine positive MPU garantieren wollen, :eek: ausser wenn sie die selbst durchführen. Immerhin kann niemand garantieren das der MPU-Kandidat sich nicht um Kopf und Kragen redet oder schlicht keine Verhaltensänderung eintritt.

Ich kenne einige die eine oder mehrere MPUs hinter sich gebracht haben aber keiner hat solche Summen in die Vorbereitung gesteckt.

 

Firmen die einen Erfolg garantieren und das Geld im Voraus kassieren,auch wenn es auf einem Treuhandkonto landet was man glauben kann oder auch nicht, sollte man mit Vorsicht genießen.

Ich würde eher davon ausgehen das sich diese Firma ein neues Geschäftsfeld sucht seit der Europäische Gerichtshof die Schlinge um die EU-Führerscheinbesitzer immer enger zieht.Seltsamerweise decken sich die Kosten für die MPU mit der Summe die man zuletzt für einen EU-Schein abdrücken durfte.

 

 

Aber das Verkehrsportal bietet in den FAQ ja auch Hilfe für die an die sich dort nicht outen wollen.Man kann sich diverse Gutachten anschauen,da sollte dann auch mal ein Lichtlein aufgehen auf was es ankommt, und einen fiktiven Fragebogen der zwar so nicht verwendet wird aber nach allem gefragt wird was dem Gutachter wichtig ist und vor allem kann er Unterstützung bieten wenn man sich überlegt wie es dazu kommen konnte das man zur MPU muß.

www.verkehrsportal.de/board/index.php?showforum=25

Themenstarteram 17. April 2010 um 3:54

Guten Morgen!

Also: Nachweise über das trockene Jahr gibt es keine. Allenfalls gibt es Zeugen, die ihn jahrelang außer Bier und einem Becher Buttermilch am Tag nicht anderes haben trinken sehen und ihn seit Ende 2008 (erst ziemlich erstaunt, später stolz auf ihn) nur noch mit Säften, Tee und weiterhin seinem Becher Buttermilch gesehen haben. Er hat den Ausstieg praktisch von heute auf morgen völlig aus eigener Kraft geschafft. Keine Therapie, kein Besuch bei den AA und nichts dergleichen.

 

Vor ein paar Jahren, genauer: im Sommer 2006, wurde er noch einmal auffällig wegen Trunkenheit auf dem Fahrrad.

Und ich kann bezeugen, daß er die Fahrzeugbedienung noch beherrscht, ich habe ihn nämlich nach etwa einem trockenen Monat mit auf den Verkehrsübungsplatz genommen und ihn dort mit meinem roten Mazda 323 GT fahren lassen. Ich war doch positiv überrascht - zumal er auch nie ein so leistungsstarkes Auto gefahren hat, sondern seine Erfahrungen sich auf Ford Taunus und Audi 100 mit maximal 90 PS beschränken.

Zitat:

Außer vielleicht, wenn sich hier ein wirklich ausgewiesener MPU-Experte unter den Mitgliedern finden ließe.

Das allein reicht nicht, es muss auch ein Umfeld geben, in dem User zwischen Wissen, auch wenn es falsch oder für die vorliegende Situation falsch ist und geschrieben wird, oder nur aus moralinsaurem Geschmiere unterschieden wird und einfach mal weggelassen wird.

Dies ist bei der Struktur hier nicht vorhanden.

Auch müssen die Moderatoren dann durch Eingriff dies unterbinden, durch ggf. massive Eingriffe eine sachbezogene Diskussion sicherstellen. Auch das existiert hier nicht.

 

Zitat:

Möglicherweise ein Hilfeangebot für die betreffende Person.

Diese "Hilfestellung" ist mehr als kritisch zu betrachten.

Das einzige, was dort aktuell ist, sind deren Preise und Angebote. Komisch ist, dass die Aussagen zum Führerscheintourismus ganz zufällig im Jahr 2007 aufhören und auf sämtliche seit dem ergangenen Entscheidungen und Verfahren überhaupt nicht mehr eingegangen, aber eine (kostenpflichtige) Hilfestellung angeboten wird.

Auch eine Garantie für eine positive MPU, wenn nur die Vorbereitung bei ihnen durchgeführt wurde, ist alles andere als seriös.

 

Zitat:

Nachweise über das trockene Jahr gibt es keine.

Sind denn von der Fahrerlaubnisbehörde derartige Dinge wie Abstinenznachweise, Leberscreenings, Entgiftungen, Therapien (AA und vergleichbares) verlangt?

Ich vermute nicht. Hier ist bereits eine MPU durchgeführt worden und die kann erst durchgeführt werden, wenn alle derartigen Auflagen wie zB. Abstinenznachweise, auch erfüllt wurden. Ohne diese Nachweise - wenn sie denn gefordert sind - kann man bei der MPU nicht durchfallen, weil man dann dort erst garnicht antreten darf.

 

Zitat:

Und ich kann bezeugen, daß er die Fahrzeugbedienung noch beherrscht, ...

Unerheblich, der geforderte Nachweis der Geeignetheit bezieht sich nicht auf die Beherrschung des Fahrzeugs, sondern hier im speziellen Fall des Alk-Konsums, auf die Fähigkeit zwischen Alk-Nutzung und Fahrzeugnutzung klar zu trennen, auch zukünftig.

 

Zitat:

15 Jahre seit er das letzte mal was mit der Behörde zu tun hatte.Ich hoffe mal das er das damalige Gutachten nicht abgegeben hat.

15 Jahre ist richtig, der Rest nicht.

Nicht ab dem Zeitpunkt, wann man das letzte Mal "mit der Behörde was zu tun hat", sondern ab Rechtskraft der Verurteilung/Strafbescheid aus der MPU-auslösenden Handlung.

Es ist zwar richtig, dass man besser nicht eine negative MPU einreichen sollte, aber das hat nichts mit erneutem Start der 15 Jahre zu tun, sondern mit einer Sperrfrist von 3 Monaten bis zur nächsten MPU, die man nach einer negativen MPU ausgesprochen bekommt. Reicht man das negative Gutachten nicht ein, gibt es keine Sperrfrist, man kann einen Tag später schon die nächste MPU ablegen.

Ob das nun nutzvoll ist, ohne weitere Vorbereitung alle 2 Tage zu einer MPU anzutreten, bis man irgendwann einmal "bestanden" hat, kann bezweifelt werden, aber man hat zumindest die Möglichkeit.

Es geht dabei hauptsächlich um zwei Punkte, warum man das eher nicht einreichen sollte:

- die Selbstmotivation sein Leben zu überdenken und zu ändern leidet massiv, wenn man eine negative Beurteilung seiner selbst "öffentlich" macht

- eine "Sammlung" negativer Bescheide beim Sachbearbeiter hinterlässt auch keine sonderlich positive Meinung bei dem. Das darf zwar nicht bei ihm bewertet werden, macht der auch nicht, denn nachträgliche Auflagen kann der nicht vergeben. Allerdings bleibt auch wieder oft beim Prüfling ein psychischer Druck, dass der eventuell doch könnte.

 

Eine genaue Bewertung oder Hilfestellung kann hier nicht gegeben werden, es kommt auf viele Details an, allein schon die genauen Termine der Tat und Verurteilung und darauf aufbauende Fristen sind ganz erheblich und hier völlig unbekannt. Ebenso Inhalte von Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde mit ggf. vorhandenen Auflagen.

Auch die Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad muss näher betrachtet werden, wie hoch war der Pegel, was war die Strafe. Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit sein, dass damit die 15 Jahre neu gestartet wurden.

Auch die Frage, ob die Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis vor oder nach diesem Vorfall erfolgt ist. War die Beantragung davor, dann wird der erneute Verstoß nun mit ziemlicher Sicherheit zu der Auflage mit Abstinenznachweisen vor einer MPU führen.

Bei einem nachgewiesenen Alk-Wiederholungstäter ist die Glaubhaftigkeit einer nur versprochenen aber nicht per ärztlicher Gutachten über Leberwerte objektiv nachgewiesenen Abstinenz kleiner Null.

Daher der Hinweis, dass sich der Betreffende direkt in ein spezialisiertes Forum wenden soll. Es gibt sehr viele individuelle Details zu klären, dass schon der Weg über einen Dritten nur zu Fehlern allein aufgrund von Missverständnissen führen wird.

am 17. April 2010 um 8:01

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Guten Morgen!

Also: Nachweise über das trockene Jahr gibt es keine. Allenfalls gibt es Zeugen,...

 

Vor ein paar Jahren, genauer: im Sommer 2006, wurde er noch einmal auffällig wegen Trunkenheit auf dem Fahrrad.

Und ich kann bezeugen, daß er die Fahrzeugbedienung noch beherrscht,...

Die Zeugen werden nicht wirklich eine MPU ersetzen können, da ja wohl keine 24-Stundenüberwchung stattgefunden haben kann.

Auch das Beherrschen eines Fahrzeugs ersetzt keine MPU.

Und der wichtigste Knackpunkt hier wird die mittlere Stelle im Zitat sein:

eine erneute Auffälligkeit mit Alkohol im Straßenverkehr!

= er hat doch noch nicht aus seinem Fehler vor x Jahren gelernt gehabt.

Da man mit nem Fahrrad auch mind. 1,6 Prom. (oder weniger mit deutlichen Ausfallerscheinungen) braucht kann man auch nicht wirklich davon ausgehen, dass er in den zurückliegenden Jahren weniger getrunken hatte!

Der Freund sollte sich bei der FS-Stelle beraten lassen und dann die geforderten Schritte einleiten.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Außer vielleicht, wenn sich hier ein wirklich ausgewiesener MPU-Experte unter den Mitgliedern finden ließe.

Das allein reicht nicht, es muss auch ein Umfeld geben, in dem User zwischen Wissen, auch wenn es falsch oder für die vorliegende Situation falsch ist und geschrieben wird, oder nur aus moralinsaurem Geschmiere unterschieden wird und einfach mal weggelassen wird.

Dies ist bei der Struktur hier nicht vorhanden.

Zitat:

Bei einem nachgewiesenen Alk-Wiederholungstäter ist die Glaubhaftigkeit einer nur versprochenen aber nicht per ärztlicher Gutachten über Leberwerte objektiv nachgewiesenen Abstinenz kleiner Null.

 

Daher der Hinweis, dass sich der Betreffende direkt in ein spezialisiertes Forum wenden soll. Es gibt sehr viele individuelle Details zu klären, dass schon der Weg über einen Dritten nur zu Fehlern allein aufgrund von Missverständnissen führen wird.

Jupp, sehr schön die wesentlichen Punkte herausgearbeitet!

 

Ein Gutachter, der sich auf das Wollen, den Glauben, daß das, was ihm von seinen Probanten erzählt wird leiten lässt, statt sich an seinen gesetzlichen Vorgaben und seinem Sach- und Fachverstand zu orientieren, wäre wohl fehl am Platze!

 

Ich denke, die Hinweise,  die Du und Donald und andere, bereits gegeben haben und auch die Hinweise auf die etwas befremdliche Erfolgsgarantie der privaten MPU-Beratungsstelle, sollten wirklich ausreichend Anstöße gegeben haben.

 

Und so nett es ist, daß dein Freund noch weiß, daß das Gaspedal rechts ist und die Bremse in der Mitte, er hat nachzuweisen, daß er nunmehr die persönliche Eignung zum Fahren eines FS-pflichtigen Fahrzeuges hat und er gelernt hat, die Umstände, die seinerzeit zum Delikt führten, ("wollte meine Kumpel nicht hängen lassen - ; der Stress am Arbeitsplatz war es, ich konnte einfach nichts dafür -; weil der Betze verloren hat -; weil ich Liebeskummmer hatte - oder mich die Kinder stressten ") wie all die netten Ausreden, mit denen jemand seine Selbstverantwortung auf die Umstände schiebt und damit zeigt, daß nichts begriffen hat und auch seine allgemeine Lebenssituation nicht wirklich glaubhaft eine Einstellungsänderung- oder -Lernprozeß erkennen lassen!

 

Praktischer Tip: Es gibt inzwischen nahezu in jeder größeren Stadt, häufig angeschlossen an Alk- oder Suchtberatungsstellen der Caritas, des Diakonischen Werkes oder anderer Träger, recht seriöse Kurse für verkehrsauffällige Kraftfahrer oder FS-Bewerber, die vor einer erneuten MPU stehen! Entweder mal bei der FS-Behörde anfragen oder auch beim TÜV oder der Dekra, auch ja auch diese bieten inzwischen teilweise entsprechende Kurse an oder eben ner offiziellen, anerkannten Suchtberatungsstelle.

 

Übrigens als ich meinte, daß eine MPU-Beratung nicht verkehrt ist, bezog ich dies eher auf den grundsätzlichen, positiven Lerneffekt, wenn aus dem Mythos "Idiotentest" entzaubert  und klarer wird, worauf es ankommt!

 

Und ehrlich gesagt, wer von uns hat nicht gelegentlich, angesichts des einen oder anderen "Idioten" dem wir begegneten und mit dem wir uns ne deftigen Adrenalinschub leisteten, fluchend gesagt:"Wo hat der bloß den FS gewonnen, solche Deppen haben auf der Straße nichts verloren!"

 

Und ich finde grundsätzlich ne MPU immer noch besser, als ne Punkteautomatik oder die Tagesform eines FS-Stellen-Verwaltungsangestellten, der einfach nur den Zollstock an die Akten anlegt!

 

Und sehen wir es doch mal etwas realistisch, wenn bei jemand ne MPU angeordnet wird, hat er sich idR. schon recht lange als lernresitent erwiesen. Sei es, daß er den oder die Warnschüsse, wie Nachschulsangebote zur Punkteverringer, weil in kritische FS-Entzugnähe übersehen hatte oder tatsächlich jahrelang ganz selbstverständlich besoffen ins Auto, als Fahrer, gestiegen ist! Und deshalb stimme ich hier mal ausnahmsweise auch dem volkstümlichen Begriff "Idiotentest" zu. 

 

Wer Warnschüsse ignoriert und trotzdem im alten Trott weitermacht, hat halt nunmal seine Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit selbst verspielt!

 

Sry, für diesen moralistisch wirkenden Zusatz! ABer ich denke, daß es nicht gut ist, wenn manche Kandidaten glauben, sie könnten mit ihrem Geld sich wieder ne Glaubwürdigkeit kaufen, aber Null-Einsatz zeigen, sich selbst und das eigene Verhalten mal in Frage zu stellen!

 

Wolf

 

 

am 18. April 2010 um 12:23

habe eure beiträge mit grossem interesse gelesen, kann mich selbst jedoch nur stichpunktartig dazu äussern.

vorweg - man kann die mpu aussitzen - nach 5 jahren anlaufhemmung und 10 weiteren jahren tilgungsfrist gibt es - gemäss der deutschen FEV, die europaweit einzigartig ist - die fahrerlaubnis ohne einer überprüfung der fahreignung zurück (offiziell: neuerteilt). und das in vollem umfang - u.U. also auch mit der kategorie D, zur personenbeförderung.

nun zur sache: mit 6 oder 12 monaten abstinenz wird es im vorliegenden fall nicht getan sein - der betroffene ist alkoholiker. dieses setzt m.w. eine therapie - oft mit einem stationären entzug (auch wenn man selbst schon trocken ist) - vorraus. diese ist gleichzeitig auch die "garantie" für die erfolgreiche mpu - die frage ist nämlich nicht, ob jemand abstinent ist, sondern wie er abstinent geworden ist.

dauert - von der antragstellung bis zur erfolgreichen mpu bis zu 2 jahren und kostet bis zu 7.000,- euronen. allerdings ist eine erfolgreiche mpu noch kein garant dafür, dass es die fahrerlaubnis wiedergibt - diese entscheidung trifft nämlich die fahrerlaubnisbehörde alleine!

@Sir Donald: das ist ja wie beim ostereiersuchen mit uns beiden. ich habe EIN "negatives" eugh-urteil gefunden - Wiedemann/funk vom 26.06.2008 - dabei ging es um fahrerlaubnisse die unter nichteinhaltung des wohnsitzprinzips erteilt wurden. findest du ein weiteres? dann sei doch mal so nett und zeig's mir.

desweiteren laufen im "VP" sicher ein paar qualifizierte mpu-vorbereiter rum. aber sucht man sich mit der dortigen suchfunktion den thread des schwaben ("Der Schwabe" oder so), sieht man auch, wie - mit freundlicher unterstützung des forums, in welches du so fröhlich vor dich hin die leute hindeligierst - aus 15 jahren plötzlich 27 jahre tilgungsfrist werden.

persönlich ich bin für eine überprüfung der fahreignung vor der erteilung einer fahrerlaubnis. diese erfasst den komplex einer medizinischen untersuchung, eine theoretische und praktische klassenbezogene prüfung, eine überprüfung der erteilungsvorraussetzungen durch die behörde vor ort und im fall, dass ihr euch für eine anständige eu-fahrschule entscheidet - im vorfeld des ganzen eine "begutachtung" durch das team vor ort.

wenn das (tatsächliche) problem des betroffenen noch besteht, sollte er zunächst dieses lösen - wir laufen nicht weg und sind auch noch da, wenn es die medizinisch-psychologische-untersuchung in der form, wie sie heute in D praktiziert wird (und dabei habe ich das jetzt noch wie ich finde recht diplomatisch formuliert) nicht mehr gibt.

nach Bayern geht grad im moment kein neu erteilter führerschein raus, sofern der fahrerlaubnisanwärter keine verkehrsrechtschutzversciehrung abgeschlossen hat.

aber auswege gibt es immer. ebenso wie eine handvoll über die problemgebiete der bundesrepublik und darüber hinaus verteilter fähiger juristen. und bei bedarf umfassende begleitmassnahmen, die auch bei der bedingungslosen anerkennung der eufe noch nicht ausgeschöpft sind. aber da greife ich für den moment zu weit vor.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

nach Bayern geht grad im moment kein neu erteilter führerschein raus, sofern der fahrerlaubnisanwärter keine verkehrsrechtschutzversciehrung abgeschlossen hat.

Was will man denn mit dieser Maßnahme bezwecken?

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

 

@Sir Donald: das ist ja wie beim ostereiersuchen mit uns beiden. ich habe EIN "negatives" eugh-urteil gefunden - Wiedemann/funk vom 26.06.2008 - dabei ging es um fahrerlaubnisse die unter nichteinhaltung des wohnsitzprinzips erteilt wurden. findest du ein weiteres? dann sei doch mal so nett und zeig's mir.

Es gibt sicherlich noch einige mehr,wobei ja nicht jeder dem man seinen EU-Schein für ungültig erklärt hat vor dem europäischen Gerichtshof landet.Die liefern ein Urteil und das gilt dann auch für andere Fälle die ähnlich gelagert sind.Dein genanntest Urteil führte dazu das alle Scheine die nach einem Stichtag Anfang letzten Jahres ausgestellt wurden und eine deutsche Wohnsitzadresse eingetragen haben von Deutschland nicht mehr anerkannt werden müssen. Du wirst es nicht glauben aber ein Bekannter hat die Folgen davon schon abbekommen. 15 Monate Sperre, 30TS Geldstrafe und als Sahnehäubchen noch 3 Monate Knast auf 3 Jahre Bewährung. Eine Bekannte die Anwaltsgehilfin ist hat bei einem ihrer Chefs nachgefragt ob da noch was zu machen wäre,sein Kommentar war das das Urteil am unteren Rahmen dessen liegt was aktuell in der Region verhängt wird.

 

Zitat:

("Der Schwabe" oder so), sieht man auch, wie - mit freundlicher unterstützung des forums, in welches du so fröhlich vor dich hin die leute hindeligierst - aus 15 jahren plötzlich 27 jahre tilgungsfrist werden.

Link? Vermutlich hat er den Fehler gemacht den Antrag nicht selbst zurückzuziehen und damit läuft die Frist von Neuem an wenn der Antrag abgelehnt wird.

Nur wird im VP immer darauf hingewiesen das man den Antrag selbst zurückziehen muß bevor er abgelehnt wird da sonst die Frist neu beginnt.Nur befolgen einige nicht immer Ratschläge oder nur die die zwar falsch sind aber sich mit der eigenen Meinung decken.

 

Zitat:

nach Bayern geht grad im moment kein neu erteilter führerschein raus, sofern der fahrerlaubnisanwärter keine verkehrsrechtschutzversciehrung abgeschlossen hat.

Ich wage mal zu bezweifeln das eine Behörde einen Führerschein nur dann erteilen darf wenn der Antragssteller eine Rechtschutzversicherung nachweisen kann, das sie sinnvoll sein kann steht natürlich ausser Frage. Schätze mal das man bei einer solchen Vorgehensweise den Behördenleitern die Hölle heiß machen könnte da sie in den Vorschriften exakt stehen haben welche Auflagen sie erteilen dürfen oder eben auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Was will man denn mit dieser Maßnahme bezwecken?

:D Das man die Behörde gleich vors Verwaltungsgericht zerren kann da sie die Führerscheinerteilung an unzulässige Bedingungen knüpfen.

Es ist ja schon zweifelhaft ob Bayern vor Gericht damit durchkommen würde das sie nach 10 Jahren die Klassen A & B nur nach einer theoretischen und praktischen Prüfung wiedererteilen.

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