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Nach Operation wieder Autofahren..
moin,
meine freundin hat nun eine reihe von op's ueber das letzte jahr hinter sich gebracht, und so langsam keimt der gedanke auf wieder autofahren zu wollen.
Stand: rechtes sprunggelenk versteift; fuss im "rechten winkel"; 70% behinderung bisher
was wäre nun zu beachten um hinsichtlich versicherung oder polizei kein risiko einzugehen?
eine art aerztliches attest / undbedenklichkeits bescheinigung ?
Danke fuer Hinweise
Beste Antwort im Thema
In jedem Fall auf ein Automatikfahrzeug umsteigen, die Sache mit dem Wechsel zwischen Gas und Bremse ist einfach zu heikel.
Das heißt dann aber auch Fahren wie die Jungs in der F1, Links bremsen und Rechts Gas geben.
Ich fahr jetzt seit 8Jahren so, das lernt man in zwei Wochen zu beherrschen, spaßiger Weise bremst man irgendwann schneller als die anderen , weil eben der Wechsel wegfällt und der Fuß quasi ständig direkt vorm Bremspedal ist.
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11 Antworten
Viele größere TÜV-Stationen haben auch Sachverständige für Behinderte, wäre eine Anlaufstelle
Oder mal schauen, ob es eine Behindertenfahrschule bei Euch in der Nähe gibt, und da mal nachfragen
In jedem Fall auf ein Automatikfahrzeug umsteigen, die Sache mit dem Wechsel zwischen Gas und Bremse ist einfach zu heikel.
Das heißt dann aber auch Fahren wie die Jungs in der F1, Links bremsen und Rechts Gas geben.
Ich fahr jetzt seit 8Jahren so, das lernt man in zwei Wochen zu beherrschen, spaßiger Weise bremst man irgendwann schneller als die anderen , weil eben der Wechsel wegfällt und der Fuß quasi ständig direkt vorm Bremspedal ist.
Eine Bescheinigung vom Arzt bringt nicht viel, da der nur schwer beurteilen kann wie es mit der Fahrsicherheit steht. Ich selber wurde als ich meine Führerschein gemacht habe vom TÜV begutachtet ( war übrigens die selbe Stelle die die MPU durchführt). Letztendlich liegt es in der Verantwortung deiner Freundin sicher zu stellen sicher ein KFZ zu führen. Ich würde eine Fahrschule die auch Behindertenausbildung macht besuchen und dort vielleicht mal mit einem Fahrlehrer eine Probefahrt machen. Mit denen kann dann auch besprochen werden welche Anpassungen am Fahrzeug notwendig sind.
sie ist schon auf einem leeren parkplatz mal ne runde gefahren.
rein "mechanisch" war das dort kein problem und auch bei gas+bremse gefuehlvoll.
(ich bin schon mit gesunden fahrern schlechter gefahren )
die bewegung muss halt bei ihr mehr aus dem bein heraus kommen und nicht aus dem fussgelenk.
ich habe halt nur bedenken bzw. wollte mich vergewissern inwieweit da probleme kommen koennen.
sie hatte schonmal die polizei angerufen um sich zu erkundigen, die fuehlten sich aber nicht zustandig.
nicht, dass es nach einem bloeden unfall mal heisst " Ach, versteiftes Fussgelenk! Da haetten Sie ja auch nicht rechtzeitig bremsen koennen."
rein subjektiv halte ich fuer sie einen umbau/neuanschaffung fuer nicht zwingend notwendig.
zumindest solange es um den vortrieb geht ^^
ein paar starke bremsungen will ich von ihr aber auch noch auf einem geeigneten gelände sehen!
an eine beratung und evtl eine fahrstunde+ die einschaetzung des fahrlehrers hatte ich auch schon gedacht.
Hat deine Freundin mal eine Notbremsung ausprobiert oder eine abrupte Ausweichmanöver, so etwas muss sie beherrschen, das normale Fahren mag ja kein Problem sein aber wie sieht es in Notsituationen aus. Wäre deine Freundin mein Unfallgegner würde ich tatsächlich auf ihre Einschränkung hinweisen und verlangen das überprüft wird ob sie in der Lage war das Fahrzeug sicher zu führen.
Ich will dir nicht zu nahe treten, aber dir fehlt einfach die Erfahrung um zu beurteile ob deine Freundin sicher ein Kraftfahrzeug führen kann.
ich würde dringend dazu raten zumindest eine Fahrschule auf zu suchen und da mit einem Fahrlehrer eine Probefahrt zu machen.
Übrigens wichtig sind nicht ein paar starke Bremsungen sonder das beherrschen von Notfallsituationen also eine wirklich Vollbremsung.
Ich habe vor einigen Jahren einen Orthopädiemechaniker kennengelernt, dem der rechte Unterschenkel amputiert wurde.
Der hat seinen Führerschein mit 18 Jahren in einer "normalen" Fahrschule auf einem Schaltwagen gemacht. Er ist seitdem auch nur Schaltwagen gefahren. Da scheint es wohl rechtlich kein Problem zu geben.
Allerdings wundert es mich ein "wenig", daß Deine Freundin auf ihr steifes Sprunggelenk einen GDB von 70% bekommen hat.
Diesen GDB vergeben die Versorgungsämter eigentlich nur bei kompletter Amputation (oder entsprechender Funktionsstörung) eines Beines ab Hüftgelenk.
Eine Amputation im Knie gibt eigentlich 50%.....
Hat die Dame evtl. noch andere Einschränkungen als das eingesteifte Sprunggelenk?
Liebe Grüße
mueckchen
Rechtlich ist das auch kein Problem, den ich als Fahrzeugführe entscheide selber ob ich mir zutraue eine Fahrzeug sicher zu führen. Probleme kann es dann geben wenn nach einem Unfall vermutet wird man hätte ihn ohne die Behinderung verhindern können oder ich durch unsichere Fahrweise auffalle.
Je nach Behinderung kann es Ratsam sein die eigene Fahrtauglichkeit unabhängig begutachten zu lassen bevor man sich ans Steuer setzt.
moin Harry,
lt. Fahrerlaubnisverordnung (http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/fev/gesamt.pdf) muß die Führerscheinstelle Mitteiung darüber erhalten, wenn sich z.B. durch eine Erkrankung oder einen Unfall, die Vorraussetzungen unter denen Deine Freundin die Fahrerlaubnis ursprünglich mal bekommen hat, ändern.
Das bedeutet für Deine Freundin, dass sie aufgrund ihrer Beeinträchtigung einen neuen Führerschein beantragen sollte.
Die Führerscheinstelle wird den TÜV damit beauftragen, ein Gutachten darüber anzufertigen unter welchen Bedingungen (z.B. Automatik, Gaspedalverlegung u.s.w.) sie wieder Auto fahren kann. Danach wird sie wahrscheinlich mit einem entsprechend umgebauten Auto (Fahrschulauto) eine Fahrprobe unter den Augen eines TÜV-Prüers absolvieren müssen.
Diese Bedingungen werden ihr dann in den Führerschein eingetragen. Das bedeutet, sie darf dann ausschließlich mit einem, entsprechend ihrem Führerscheineitrag umgebauten Auto, fahren.
Kosten der ganzen Aktion: ca. 400 - 500 €.
Grüsse
der_Unbekannte
Neu Beantragen muss sie den Führerschein nicht, sie muss das der Behörde nur Mitteilen. Die entscheidet dann was zu tun ist. Da kann eine einfache Fahrprobe mit einem Prüfer sein oder aber ein Gutachten mit allem drum und dran, es kommt halt auf die Einschränkung an.
erstmal allen: vielen dank fuer die meinungen und infos.
mal sehen wie es weitergeht.
PN geschickt.mfg fritz