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Nach Polizei Kontrolle beim TÜV vorführen?
Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit dem Roller meines Sohnes. Mein Sohn hat eine Prüfbescheinigung für das Mofa fahren, aber er meinte ja nicht auf seine Eltern hören zu müssen (kennt bestimmt der ein oder andere hier) und ist mit seinem Roller schneller gefahren bis ihn die Polizei angehalten hat.
So erst mal zu der Vorgeschichte des ganzen Problems. Nun zu meiner eigentlichen Frage ;-)
Der Roller hat 25km/h Papiere und ich habe jetzt ein 25km/h Drosselsatz (mechanisch) eingebaut. (Gutachten vom Drosselsatz habe ich.) Muss ich damit noch mal mit zum TÜV? Um das bestätigen lassen? Weil eingetragen sind ja die 25km/h.
Vielen Dank schon mal für die Antworten
Gruß Silas
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26 Antworten
Ruf doch mal deine Polizeistation an bei der Junior aufgefallen ist. Sas sind auch Menschen und wollen vielleicht nur sicherstellen dass sich der Junior-Vorfall nicht wiederholt.
Hallo
Ich könnte mir vorstellen, dass die Mofapapiere nur ihre Gültigkeit in Verbindung mit dem angehefteten, versiegelten Drosselgutachten haben.
Wurde aber jetzt irgendein Kineseninternetzkackadrosselsatz verbaut - der aus völlig anderen Bauteilen besteht, könnte ich mir vorstellen, das eine weitere Vorstellung beim TÜV mit erneuter Änderung der Papiere erforderlich wäre.
Weißt du was ich meine ?
Im Schadensfall mit Personenschaden, wird’s wohl auf das Kleingedruckte ankommen. Die Tatsache das der Roller mit dem einen Drosselsatz 25 fährt und mit dem anderen Drosselsatz ebenfalls 25, wird vielleicht nicht ausreichend sein wenn die Bauteile in der Abmessung oder des Vorhandenseins, nicht mit dem angehefteten, beglaubigten Gutachten übereinstimmt.
Ansprechpartner sind der TÜV, Zulassungsstelle und die Versicherung (die dich im Schadensfall zerklüftet).
Gruß
Er hat doch ein Gutachten vom Drosselsatz! Das ist das eine...
Aber was hat denn die Polizei gesagt? Anzeige? Wiedervorführung bei der Polizei?
Entweder hast du uns die polizeiliche Maßnahme vorenthalten oder ihr habt Glück und die Sache ist mit deinem Drosselsatz erledigt!
Guten Morgen,
So wie ich es weiß musst du mit dem Roller zum TÜV oder DEKRA ohne so was hin. Denn du möchtest ja aus einer 50 ccm eine 25 ccm machen.
Und so wie ich das weiß bekommstvdu dafür neue Papiere, halt von einer 25ger.
Ich würde mich aber auf jeden Fall beim TÜV, DEKRA oder so mal anrufen und mich versichern, was jetzt zu tun ist ..
Viele Grüße Marcus
Anhang..
Er besitzt ja die Papiere von dem Roller, und da steht drin 50 ccm.
Deswegen braucht er neue Papiere wo der Roller als 25ger hervor geht.
Manchmal verkauft einer einen Roller bei Kleinanzeigen und da steht hin und wieder drin , Roller zu verkaufen mirlt 50 ccm und 25 ccm Papieren..
Guten Morgen, vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Ich habe ja 25ger Papiere für den Roller. (Nur die 25km/h) Deswegen bräuchte ich ja keine neuen Papiere. Wenn da 50km/h drinne stehen würde kann ich ja eine Vorführung beim TÜV verstehen.
Die Polizei sagte die brauchen nur das Gutachten das ich belegen kann das ich den Roller jetzt gedrosselt habe.
Ich werde damit zum TÜV fahren mir ne Bestätigung holen das der Roller 25km/h fährt und das zusätzlich bei der Polizei vorlegen.
Gruß Silas
Es gibt keinen 25ccm Roller.
Zum Thema: Wenn der ganze Kram eh schon als 25 km/h eingetragen, reicht es aus die Drossel wieder einzubauen. Was den Nachweis angeht: Entweder du hast Glück und es reicht wie in meiner Gegend die Vorführung bei der Wache oder du musst doch zum TÜV.
Der Polizist der die Kontrolle durchgeführt und den Mangel festgestellt hat hätte zu dem Vorgehen aber sicherlich was sagen können/müssen.
Zitat:
@Sportsgolfy schrieb am 13. August 2024 um 22:48:23 Uhr:
Er hat doch ein Gutachten vom Drosselsatz! Das ist das eine...
Aber was hat denn die Polizei gesagt? Anzeige? Wiedervorführung bei der Polizei?
Entweder hast du uns die polizeiliche Maßnahme vorenthalten oder ihr habt Glück und die Sache ist mit deinem Drosselsatz erledigt!
Die Polizei hat gesagt die wollen den Roller nicht sehen. Den reicht ein Gutachten das er gedrosselt ist.
Wenn die ein Gutachten wollen heißt das wohl oder übel TÜV. Papiere das die Kiste gedrosselt ist gibt es ja schon und das ist kein Nachweis weil dein Sohnemann ja trotz der 25er Papiere offen gefahren ist
Wenn das so ist, glaube ich das auch schon ein Nachweis von einer Werkstatt reicht ..
Da würde ich mich aber vorher echt mal schlau machen, aber ich meine das würde auch schon reichen.
Die wollen möchten gerne halt nur etwas schriftliches haben von einer offizielle Stelle..??
Und jetzt ein Tip am Rande ..
Danach soll er das mit dem umbauen echt sein lassen so lang er die 50ger nicht fahren darf.
Das gibt echt nur Schwierigkeiten und diese werden beim nächsten und mehrfachen erwischen auch nicht weniger..
Viele Grüße Marcus
Gibt genug die schon nach dem ersten Mal vor den Richter dürfen. Kumpel ist direkt nach dem ersten Mal zu einer zweistelligen Anzahl Sozialstunden verknackt worden.
Zitat:
@Underground1909 schrieb am 14. August 2024 um 08:39:57 Uhr:
Wenn das so ist, glaube ich das auch schon ein Nachweis von einer Werkstatt reicht ..
Da würde ich mich aber vorher echt mal schlau machen, aber ich meine das würde auch schon reichen.
Die wollen möchten gerne halt nur etwas schriftliches haben von einer offizielle Stelle..??
Und jetzt ein Tip am Rande ..
Danach soll er das mit dem umbauen echt sein lassen so lang er die 50ger nicht fahren darf.
Das gibt echt nur Schwierigkeiten und diese werden beim nächsten und mehrfachen erwischen auch nicht weniger..
Viele Grüße Marcus
Das haben wir unserem Sohn auch gesagt. ;-) ich hoffe es hat was gebracht, das die Polizei ihm das auch noch mal gesagt hat...das es echt keinen Sinn macht...
Zitat:
@Silas2211 schrieb am 14. August 2024 um 08:00:04 Uhr:
Zitat:
@Sportsgolfy schrieb am 13. August 2024 um 22:48:23 Uhr:
Er hat doch ein Gutachten vom Drosselsatz! Das ist das eine...
Aber was hat denn die Polizei gesagt? Anzeige? Wiedervorführung bei der Polizei?
Entweder hast du uns die polizeiliche Maßnahme vorenthalten oder ihr habt Glück und die Sache ist mit deinem Drosselsatz erledigt!
Die Polizei hat gesagt die wollen den Roller nicht sehen. Den reicht ein Gutachten das er gedrosselt ist.
Also ist doch alles ok! Du hast das Gutachten und fertig! Dann fährst du zum Abschnitt, zeigst denen das Gutachten und alles ist erledigt.
Und wenn du von der Polizei auch keine Vorladung zum vorlegen des Gutachten hast, ist auch alles erledigt!
Verstehe jetzt das hin und her nicht...
Das Gutachten zum Drosselsatz (bzw. jegliche Dokumente, die dem Drosselsatz bei Kauf beiliegen) sagt eigentlich gar nichts aus ... das sagt nur, dass der Drosselsatz für das entsprechende Fahrzeug zulässig ist. Es stellt jedoch keinen Nachweis über den fachgerechten Einbau dar. Die Polizei benötigt üblicherweise einen Nachweis in Form eines Gutachtens, dass das betreffende Kfz auch tatsächlich (wieder) gedrosselt wurde. Solche Gutachten erstellen nur Gutachter/Sachverständige.
Die einzige, die die Frage letztlich verlässlich beantworten kann, ist die Polizei selbst