1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Nach Schaden, wann ist Abmeldung oder Halterwechsel möglich?

Nach Schaden, wann ist Abmeldung oder Halterwechsel möglich?

Hallo,

ich habe eine Vollkaskoversicherung, die ich in Anspruch genommen habe, weil mein Sohn gegen eine Anhängerkupplung gefahren ist.

Auto ist repariert, die Versicherung hat die Vertragswerkstatt bezahlt. Nun wurde ich extrem hochgestuft (ca. 500 ¼-jährlich). Aktuell kann ich die Versicherung kaum noch zahlen. Kann ich das Auto abmelden, oder bekomme dann Ärger mit der Versicherung?

Liebe Grüße

Ähnliche Themen
41 Antworten

Du kannst die Vollkasko umstellen auf Teilkasko oder die Vollkasko kündigen.

Wie hoch war der Schaden am Fahrzeug , den die Versicherung bezahlt hat ?

Der Schaden war ca. 1200 €

Da würde ich ehr anstreben die 1.200 € , = den Schaden bei der Versicherung zurück zu kaufen.

= Dann bleibt deine alte SF - Klasse erhalten , wie wenn der Versicherungsschaden nicht passiert wäre.

= Dürfte über mehrere Jahre gerechnet wohl günstiger sein.

https://www.verivox.de/.../?...

Versicherungsvertrag überprüfen , ob man eventuell ein paar Anpassung machen könnte , um die Versicherungsprämie zu senken.

- SB - Selbstbeteiligungen etwas höher setzen.

- Werkstattbindung.

Dürfte wohl noch ein etwas neuerer Ford - Kuga sein , da würde ich auf die VK auch nicht verzichten wollen.

 

 

 

 

Bei 2000 Euro mehr Versicherungskosten pro Jahr würde sich ein "Zurückkaufen des Schadens" anbieten, also die 1200 Euro selbst an die Versicherung überweisen, nach vorheriger Absprache. Danach sollten eigentlich die alten Bedingungen weitergelten.

Dazu muss erst einmal geprüft werden, ob ein VK-Schadenrückkauf bei der Versicherung des TE überhaupt möglich ist. Das kann man in den AKB nachlesen.

Das ist blöd gelaufen, da hätte man wirklich vorher erfragen sollen was auf einen zukommt... die rechnung ist eindeutig, vorallem, wenn man die rep ganz selbst organisiert hätte evtl. günster als 1200 davon gekommen wär..

Wenn der 18 Jährige Sohnemann nicht als Fahrer eingetragen war, wird der bei einem verursachten Schaden, natürlich mit eingerechnet und dann kann es ganz schön teuer werden, da nützt auch kein Schadensrückkauf.

Sohnemann war und ist eingetragen. Wie auch der Rest der Familie.

Meine Frage ist, ob ich jetzt oder in 6 Monaten die Möglichkeit habe es abzumelden oder Halterwechel vornehmen.

Kannst du jederzeit. Die Frage ist ja brauchst du überhaupt die vk noch ?

Was willst du mit einer Abmeldung oder einem Halterwechsel erreichen? Das ändert doch an der Versicherung nichts. Abmelden und einen Halterwechsel vornehmen kannst du jederzeit.

 

Die Möglichkeiten, die du hast, wurden dir doch schon genannt. Die Vollkasko kannst du innerhalb eines Monats nach Beendigung des Schadens kündigen. Wann du die Vollkasko in eine Teikasko umändern kannst musst du bei deiner anfragen.

Ich würde im Moment nichts überstürzen.

Deine Versicherung direkt zu rate ziehen.

Bevor hier noch mehr Tipps wegen " Spekulatius " aufkommen ...

Vielleicht kann dir jemand aus dem Familienkreis mit € zur Überbrückung aushelfen.

 

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 31. Januar 2025 um 21:24:44 Uhr:

Kannst du jederzeit. Die Frage ist ja brauchst du überhaupt die vk noch ?

@ KPEr

Welchen ca. Marktwert hat das Fahrzeug aktuell noch ?

Ist das Fahrzeug finanziert ?

SF vor VK Schaden / nachher ?

Warum soll man die Versicherung zu Rate ziehen ? Ob man das Auto abmelden darf ? Ja darf man natürlich

Deine Antwort
Ähnliche Themen