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Nach Straßensanierung mit der Frontschürze aufgesetzt: Erfahrungen mit der Haftung?

BMW 3er E90
Themenstarteram 24. August 2011 um 17:56

Hallo,

ich bin vorhin mit meinem E90 (Serienfahrwerk) eine sanierte Straße in einer 30er Zone mit max. 30 km/h, eher noch weniger, entlang gefahren. Die Straße wurde in dem Bereich vor kurzem saniert, der Fahrbahnbelag ist in dem Bereich schon komplett aufgetragen. An einer Kreuzung ist die Fahrbahn erhöht, wohl als verkehrsberuhigende Maßnahme. So war es auch vor der Sanierung schon. Früher bin ich ohne Probleme durchgekommen, doch heute, als ich sie erstmals wieder befuhr, bin ich am Ende der Erhöhung mit der Frontschürze aufgesetzt. Grund ist eine Senke unmittelbar hinter der Erhöhung, die vielleicht max. einen halben Meter in Fahrtrichtung lang ist, d.h. die Fahrbahn hinter dieser Senke liegt wieder etwas höher und an der Stelle setzte - wie ich durch das geöffnete Fenster deutlich hören konnte - die Frontschürze auf.

Resultat sind nun Kratzer an der Unterseite der Schürze, die mich zwar nicht stören, aber mich ärgert der Zustand einfach, dass ich eine sanierte Straße nicht sicher befahren kann. Wenn ich nun auch noch daran denke, dass es ja durchaus tiefer liegende Autos gibt, denen es dort vielleicht die ganze Schürze abreißen könnte, kotzt mich das noch mehr an. Mein Auto ist doch nicht besonders tief und daher sollte ich davon ausgehen können, dass eine Straße ohne spezielle Warnungen auch gefahrlos befahrbar ist.

Nun meine Frage an euch: Hat jemand schon mal eine ähnliche Erfahrung gemacht, d.h. ein Schaden am Fahrzeug durch den baulichen Zustand der Straße, und versucht die Stadt oder den Landkreis für die Reparatur haftbar zu machen? Oder kennt jemand einschlägige Gerichtsurteile? Immerhin hat die Kommune eine Verkehrssicherungspflicht.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 24. August 2011 um 21:11

Eine Mail an die Stadt mit Bitte um Nachbesserung an der Straße und Frage nach der zuständigen Stelle für Schadenersatzansprüche habe ich schon geschrieben. Nen Anwalt will ich dafür natürlich auch nicht gern bezahlen. Ich rechne auch nicht damit, Geld zu erhalten, weil ich dafür wahrscheinlich direkt die Polizei zur Beweissicherung hätte rufen müssen oder so ein Quark. Leider ist man in so einem Fall der Dumme. Aber die sollen wenigstens wissen, dass sie Mist gebaut haben, und ihn beheben. Zur Not werd ich eben mal die Presse oder Parteifuzzis aus der örtlichen Bezirksverwaltung darauf ansetzen. Dauerhaft bin ich bestimmt nicht der einzige, der wegen dem Scheiß Stunk macht.

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18 Antworten
am 24. August 2011 um 18:56

Hi,

auch mit hat s in ner ungesicherten Baustelle kürzlich einen neuen Reifen beschädigt, Riss in der Außenwand. PLATT

Grund: Schlagloch im Regen nicht rechtzeitig gesehen,

Geschwindigkeit: besch**** 20 km/h.. !!

Ich hab selbst versucht zunächst die zuständige Stelle für diese spezielle Baumaßnahme ausfindig zu machen - hat sehr, sehr, sehr..... lang gedauert.

Die Behörden wissen's scheinbar selbst nicht ..

Dann gings ziemlich schnell um Fragen wie Gutachten über KFZ und Geschwindigkeit, Fotos der Stelle, war es tatsächlich dort??

Ich hab s dann mit der Diskussion/Verfahren usw. bleiben lassen und dann doch alles wieder aus eig. Tasche erledigt... und glaub auch 'ne Menge Geld eingespart..

jaja.. deutsche Straßenverhältnisse .. tztztztz

Gruß

Nick

am 24. August 2011 um 18:58

die kratzer sind den rechtlichen und nervlichen aufwand in meinen augen nicht wert..

gruss alex

wenns zu große Schlaglöcher hat und der Wagen wird beschädigt,sollte man schon ein paar Bildchen machen - Meter rein halten und fotografieren ;)

ein Arbeitskollege von mir hat so seine demolierten Felgen bezahlt bekommen - ab und an geht doch was :)

Gruß

odi

Zitat:

Original geschrieben von odi222

wenns zu große Schlaglöcher hat und der Wagen wird beschädigt,sollte man schon ein paar Bildchen machen - Meter rein halten und fotografieren ;)

ein Arbeitskollege von mir hat so seine demolierten Felgen bezahlt bekommen - ab und an geht doch was :)

Gruß

odi

...kann ich bitte mal die genaue Position des Schlagloch`s haben?

Am Besten als "Wegpunkt";;)

:):D Hauptsach gut gemess` ;):):):)

 

Ich fände es wichtig, entsprechend aktiv zu werden und herauszubekommen, wer dafür zuständig ist. Dazu müßte ein Anruf bei der Verkehrspolizei oder beim Straßenverkehrsamt genügen.

Mag sein, dass es nervig und zeitaufwendig wird, aber immer wegsehen halte ich für den falschen Weg. :(

Ich fahre selber auch Motorrad, und da kann so ein Reifenschlitzer oder ein deftiges Schlagloch weitaus schlimmere Folgen haben als nur einen defekten Reifen oder eine kaputte Felge.... :mad:

Auch wenn einem selbst nicht all zu viel passiert ist ( außer ein paar Kratzer ---die mich tierisch ärgern würden!!!) den nächsten kann es den ganzen Spoiler kosten, oder der macht ne Vollbremsung und der dahinter brescht drauf, und dazwischen steht ein Mopped.....

Wer so einen Mist plant oder macht, soll auch zur Verantwortung gezogen ..und erzogen werden--meine Meinung.

Etwas OT , aber dennoch: Die Autos werden immer tiefer, --und breiter... ; die Felgen immer größer, und die Bordsteine immer höher, die Schlaglöcher immer tiefer, die Parkplätze immer schmäler, die Tiefgaragen-Einfahrten immer steiler und enger, und die Steuern immer saftiger... .

 

Themenstarteram 24. August 2011 um 21:11

Eine Mail an die Stadt mit Bitte um Nachbesserung an der Straße und Frage nach der zuständigen Stelle für Schadenersatzansprüche habe ich schon geschrieben. Nen Anwalt will ich dafür natürlich auch nicht gern bezahlen. Ich rechne auch nicht damit, Geld zu erhalten, weil ich dafür wahrscheinlich direkt die Polizei zur Beweissicherung hätte rufen müssen oder so ein Quark. Leider ist man in so einem Fall der Dumme. Aber die sollen wenigstens wissen, dass sie Mist gebaut haben, und ihn beheben. Zur Not werd ich eben mal die Presse oder Parteifuzzis aus der örtlichen Bezirksverwaltung darauf ansetzen. Dauerhaft bin ich bestimmt nicht der einzige, der wegen dem Scheiß Stunk macht.

Zitat:

Original geschrieben von 1337Car

.... weil ich dafür wahrscheinlich direkt die Polizei zur Beweissicherung hätte rufen müssen oder so ein Quark. Leider ist man in so einem Fall der Dumme. ....

die mail und deine Bemühungen sind doch schon mal gut! Gibt ein DANKE!

Allerdings denke ich:D, dass morgen die Stelle noch genauso aussehen wird, und da kannst du morgen immer noch die Beweissicherung antreten..... ---oder glaubst du dass die heute nacht das Ganze entschärfen:confused:

Themenstarteram 24. August 2011 um 21:32

Nein, da hast du natürlich Recht. Ich überlege ja auch, ob ich den Riesenumweg von der Arbeit nach Hause machen soll. Das war in der Nähe der Eltern meiner Freundin, die wohnen ziemlich weit außerhalb. Ich meinte aber auch eher, dass mir bestätigt wird, dass ich zu dem Datum und der Uhrzeit mit dem Wagen dort gewesen bin.

am 28. August 2011 um 19:34

Man sollte wirklich nicht wegschauen und alles tolerieren, sondern Dampf machen bei den Behörden!!! Wenn in Deutschland mal einige Autofahrer sich richtig wehren würden, gegen die immer schlechter werdenden Straßen, die miesen Baustellensicherungen und die unproffessionellen Flickschustereien. Der ADAC/AvD schreibt zwar Beiträge über die miese Straßensituation, jedoch scheint es mir so, als ob es zwar erkannt, auch viel zu selten darüber berichtet wird, jedoch sogar politisch geduldet und die Autoindustrie sogar dankbar ist und jubelt in Ihren Konzernetagen über unsere Feldwege !!!

``Was lange hält, bringt kein Geld`` Und unser Staat verdient supi mit dabei !!! (Mehrwertsteuer ist ja in jeder Leistung enthalten, Reparatur, Ersatzteile, Arbeitslohn ect. )

Liebe deutsche Politiker fahrt mal in unsere (früher so belächelte Oststaaten), die Tschechen z.B. die haben schon lange bessere Straßen und Technik für Instandhaltung, Flickung usw. Die lachen uns wirklich jetzt schon aus. Ich wohne im Grenzgebiet und kann das bestätigen. Auf Kreisstraßen gibt es dort äußerst selten Schlaglöcher, und wenn, dann werden diese ordentlich und schnell saniert. Anders als in Deutschland... Ach du armes Deutschland!

Am Sonntag bin ich von Berlin kommend in Richtung Dresden auf der A13 gefahren, Baustelle zweispurig, 80km/H beschildert, dann kam wie so eine Art``Betonscholle``,eine 5-7 cm über der Asphaltoberfläche ragender Abschnitt etwa 10m lang und nur auf der rechten Spur, es hat in meinem E91Touring geknallt wie..., anschließender Werkstattbesuch, 2 Felgen haben einen Höhenschlag.

Normal muß die Baufirma, Bauherr eine Befahrbarkeit ohne Schäden gewährleisten. Oder die Geschwindigkeit so herabsetzen das nichts passiert bzw. man ausweichen kann. Wenn man in meiner Situation ausweichen würde, handelt man grob fahrlässig und verursacht noch einen schweren Unfall.

Was nun? Man wird regelrecht genötigt, sein Auto kaputtzufahren? Fotos kann man dort auch nicht machen aufgrund hohem Verkehr und schlechtem Zugang?

 

Die Straßen müssen aber auch so gestaltet sein, dass du ohne Probleme mit einen Serienfahrzeug diese befahren kannst.

Also normal hast du gute Chancen das die Stadt bzw. zuständige Behörde die Kosten tragen muss.

Vorallem der müsste ja immer aufgehen oder ? Wenn ja dann kannst du das auch der Behörde vorführen und beweisen, das es an dieser Stelle Probleme gibt.

Die Schlaglochkoordinaten sollten auch über VI+ von BMW übermittelt werden. :D

Themenstarteram 21. September 2011 um 15:32

Update:

Mittlerweile hat sich die ausführende Baufirma bei mir gemeldet, die von der Stadt aufgefordert wurde, sich um Schadensbegleichung zu kümmern. Die Stelle wurde wohl schon überarbeitet, ich war auch nicht der einzige, der dort aufgesetzt ist.

Jetzt muss ich mich um einen Kostenvoranschlag kümmern und erhalte dann den Betrag von der Versicherung des Unternehmens. Scheint also doch alles ein gutes Ende zu nehmen und weder Stadt noch Bauunternehmen stellen sich quer.

Super das freut mich für dich :)

Ich habe damals nichts bekommen als ich mit Golf V6Turbo in ner Baustelle was abbekommen habe.. :D aber DU hast ja anscheinend mehr Glück gehabt :)

Zitat:

Original geschrieben von 1337Car

.... weder Stadt noch Bauunternehmen stellen sich quer.

Hallo 1337Car;

da hat sich deine Hartnäckigkeit doch gelohnt!!:D

Danke für`s Update und Toi Toi Toi!!

Die Stadt und das Baunernehmen wissen genau, weshalb sie sich nicht querstellen... ;)weil`s nix bringen würde, außer Ärger und weitere Kosten ...

 

am 21. September 2011 um 20:54

Zu der Frage, wann ein Schlagloch eine Haftung auslöst, nachfolgender Auszug:

Dieser Auffassung kann der Senat sich aber jedenfalls in dieser Allgemeinheit nicht anschließen. Auch wenn ein offenkundig schlechter Straßenzustand in der Regel ?vor sich selbst warnt? (OLG Celle, a. a. O.), entlastet dies den Verkehrssicherungspflichtigen nicht vollständig. Vielmehr kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Insoweit tendiert die überwiegende Rechtsprechung dazu, jedenfalls dann eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht anzunehmen, wenn es sich um Schlaglöcher mit einer Tiefe von um die 20 cm handelt. Bei derart tiefen Schlaglöchern, die bei einigen Fahrzeugen bereits zu einer Bodenhaftung führen und deren Befahrbarkeit auch für einen umsichtigen Fahrer kaum mehr gewährleistet ist, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, mit solchen gravierenden Unebenheiten müsse ein Autofahrer rechnen und sich auf diese einstellen (vgl. OLG Jena DAR 2003, 69: Absatz im Straßenbelag von 19 cm; OLG Dresden DAR 1999, 122: 21 cm tiefe Bodenwelle einer verkehrswichtigen Straße; OLG Naumburg NJ 1997, 432: 20 cm tiefes Schlagloch in einer Kreisstraße; OLG Nürnberg DAR 1996, 59: 10 cm tiefes Schlagloch auf Bundesautobahn; LG Dresden DAR 2000, 480: 15 - 18 cm tiefes Schlagloch in einer Hauptverkehrsstraße; DAR 1994, 327: 15 cm tiefes Schlagloch in einer Umgehungsstraße; LG Halle DAR 1999, 28: 12 cm tiefes Schlagloch auf Autobahn; LG Chemnitz DAR 1998, 144: 21 cm tiefe Fahrbahnrinne in verkehrswichtiger Durchgangsstraße; LG Augsburg ZfS 1991, 404: 20 cm tiefer Frostaufbruch in innerstädtischer Straße mit hohem Verkehrsaufkommen). Jedenfalls bei wichtigen innerstädtischen Durchfahrtsstraßen muss ein Verkehrsteilnehmer auch unter Berücksichtigung der angespannten Finanzlage der Kommunen und des Umstandes, dass ebene Fahrbahnen nicht überall zu erwarten sind und insbesondere im Winter mit Frostaufbrüchen zu rechnen ist, darauf vertrauen dürfen, dass jedenfalls keine ganz erheblichen Vertiefungen von bis zu 20 cm vorhanden sind.

Im Ergebnis kommt es für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - und damit für eine Haftung - darauf an, wie tief das Schlagloch auf welcher Straße war.

BG Ellis

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