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Nach Totalschaden

Themenstarteram 19. Dezember 2012 um 18:44

Hallo ,

habe nach nicht verschuldeten Unfall einen Totalschaden am Auto , nun Gutachten ist auch da . Was heißt jetzt Schadenersatzsumme ? Wird da noch davon etwas abgezogen ? Restwert ist schon abgezogen .

Danke im voraus .

Beste Antwort im Thema

Willst Du qualitativ gute Antworten musst Du Dir schon mal ein wenig mehr Mühe geben mit deinen Informationen.

So kann Dir keiner eine wirklich gute Auskunft geben.

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Willst Du qualitativ gute Antworten musst Du Dir schon mal ein wenig mehr Mühe geben mit deinen Informationen.

So kann Dir keiner eine wirklich gute Auskunft geben.

also, eine qualitative Antwort. Quantitativ kann ich Dir nicht Antworten da Du uns keine genauen Zahlen genannt hat:

Du hast einen wirtschaftlichen Totalschaden, wenn die Reparaturkosten (brutto) den Wiederbeschaffungswert (brutto) übersteigen. Wenn die Reparaturkosten (ich glaube) im Bereich 120% bis 130% des Wiederbeschaffungswertes liegen, darfst Du deinen Wagen auch dann reparieren lassen wenn dies die Versicherung mehr kosten würde als wie wenn sie auf Totalschadenbasis abrechnet.

Eine andere Möglichkeit ist, die Reparaturkosten sind kleiner als der Wiederbeschaffungswert, dann ist es erst mal kein wirtschaftlicher Totalschaden. Hierbei gilt ist es aber zu beachte, wenn die Reparaturkosten größer 70% des Wiederbeschafungswertes und die Summe aus Reparaturkosten + Restwert des Fahrzeugs die Wiederbeschafungskosten übersteigen, dann hast Du die Möglichkeit deinen Wagen als Totalschaden abzurechnen. Das geht dann so, dass dur zum einen den Restwert von einen Restwertaufkäufer bekommst und von der Versicherung bekommst du erst mal die Differenz zum netto Wiederbeschaffungswert. Wenn Du ein Fzg. mit ausgewiesener MwSt. kaufst, kannst Du die MwSt. bei der Versicherung dann im Nachgang wieder geltend machen.

So, nun ein Quantitatives Beispiel:

Reparaturkosten 27.000 netto, MwSt. ca. 5.000, ca. 32.000€ brutto

Wiederbeschaffung 41.000

Restwert 17.000

17.000+32.000 > 41.000

32.000> 70% von 41.000

d.h., du kannst den Wagen als Totalschaden mit der Versicherung abrechenen.

Du bekommst von der Versicherung dann erst mal:

41.000-17.000=24.000-4000(MwSt.) =18.000

Das sind dann 17.000 (Restwert)+18.000 Versicherungssumme = 35.000

Wenn du jetzt einen Wagen für 41.000 oder mehr kaufst (mit ausgewiesener MwSt.) dann bekommst Du noch 6.000 von der Versicherung für die Steuer dazu, das sind dann schlussendlich die 41.000 für den ermittelten Wiederbeschaffungswert.

Kauft Du ein Auto für weniger als die 41.000, dann hast du entsprechend weniger MwSt. bezahlt und das wir Dir dann von der Versicherung nicht voll ersetzt. D.h. du bekommst in Summe nicht mehr die gesamten 41.000.

 

Am einfachsten wäre es mit Deinen realen Werten hier zu rechnen, aber Du hast schon mal ein Anhaltspunkt wie es laufen kann.

Themenstarteram 20. Dezember 2012 um 8:23

erstmal dank an Ale_ks .

Also Reparaturkosten sind 11500 €

Wbw 4000 €

Restwert 350 €

Dann steht da was von 100 € für Radio usw.

Für An-Abmelden 60 €

Und als Schadenersatzsumme steht dann 3810 € .

Wird jetzt von 3810 € noch weitere 19 % abgezogen ?

nein, in Deinem Fall ist der Reparatur netto Wert größer als der Wiederbeschaffungswert. D.h., Du bekommst die volle Summe, abzüglich des Restwertes natürlich.

Unabhängig davon muss Dir die Versicherung sämtliche Ausgaben für das Abmelden und dann das Wiederanmelden eines "neuen" Fzgs. erstatten. Zzgl. Ausfall, wenn Du kein Ersatzwagen hattest. SDabei Zählen die Tage vom Unfall bis zum Ausstellen des Guachtens + 14 Tage bei Totalschdenabrechnung.

Da war jemand schneller...

Da es sich vermutlich um ein älteres fahrzeug handelt, wird KEINE MwSt. abgezogen...

So setzt sich die SAchadenssumme zusammen:

WBW - Restwert: 4.000.-- -350,-- = 3.650,--

Zubehör (Radio) +100,--

An/Ummelden. +60,--

in Summe: 3.810,--

dazu kommt noch Nutzungsausfall, resp. Mietwagen für 14 Tage, aber nur wenn Dein Auto nicht mehr fahrbereit ist. Die Höhe hängt vom Fahrzeug und Alter ab. Dafür kursieren im Netz Listen...

Themenstarteram 20. Dezember 2012 um 11:31

Ok. Vielen Dank an euch allen . Über Nutzungsausfall muss Ich mal nachfragen .

am 20. Dezember 2012 um 18:56

100 Euro Umbaukosten für ein Radio? Sorry, was für ein Schwachsinn, welcher SV schreibt das noch in sein Gutachten? Das ist ein Relikt aus den 70er oder 80er Jahren

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Sorry, was für ein Schwachsinn, welcher SV schreibt das noch in sein Gutachten? Das ist ein Relikt aus den 70er oder 80er Jahren

Genau das habe ich auch gedacht, als ich das gelesen habe.

 

Und dann wundert man sich, warum die Versichung es nicht bezahlt, obwohl es doch im Gutachten steht...:rolleyes:

Im Gutachten wird stehen wie der Gutachter den Wiederbeschaffungswert ermittelt hat.

ein Punkt ist Privatmarkt oder Händler.

Falls Privatmarkt--> darf die Versicherung nicht die 19% abziehen, tun Sie aber trotzdem gerne mal weil´s halt die wenigsten wissen und die Versicherung für so eine Frechheit nicht betraft werden können.

Falls die Versicherung also "fälschlicherweise" trotz Privatmarkt 19% abziehen, anrufen und auf den "Fehler" der Versicherung hinweisen.

War zumindest bei mir der Fall!

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

100 Euro Umbaukosten für ein Radio? Sorry, was für ein Schwachsinn, welcher SV schreibt das noch in sein Gutachten? Das ist ein Relikt aus den 70er oder 80er Jahren

Ich habe zwar davon noch nie etwas gehört, aber klärt mich einmal bitte auf:

Ich weiß nicht, wie es ganz früher war (also z. B. in den 70er-Jahren), aber ich weiß, dass der Radioeinbau durch die genormten Schächte zwischenzeitlich doch relativ einfach war.

Seit gefühlt ungefähr der Jahrtausendwende ist da jedoch wieder ein Rückschritt zu erkennen. Jeder Hersteller baut sein eigenes Radio in ganz komischen Größen ein; oft sogar noch unter der Verkleidung und gerne noch mit Lenkradfernbedienung und ggf. Bordcomputer gekoppelt. Also wenn man in so ein Auto ein anderes Radio reinmachen will, ist das schon umständlicher als z. B. bei einem Fahrzeug aus den frühen 90er-Jahren mit Radio-Standardschacht.

Diese Position fand sich früher in Gutachten, als es noch nicht üblich war, dass jedes Auto über ein Radio verfügte und man daher noch sein Gerät aus dem DIN Schacht ausbauen (lassen) musste und es in das Ersatzfahrzeug, das kein Radio hatte, einbauen ließ.

 

Diese Kosten wurden gegen Vorlage einer Rechnung erstattet, denn sie sind kein fiktiver Posten: wenn das neue Auto ein Radio hat, fallen sie nicht an. Wenn man das alte Radio selbst umsteckt, fallen sie auch nicht an. Zudem ist heute ja der Wechsel eines Radios praktisch nur noch innerhalb eines Modells der gleichen Baureihe  möglich, da die Hersteller keine DIN Radios mehr verbauen und die eigenen Radios alle paar Monate leicht verändern...

 

Da die Kosten aber trotzdem regelmäßig fiktiv gefordert wurden, gab es dazu auch immer wieder Streit. Hier dürfte aber das Urteils-Pendel deutlich Richtung Versicherung ausgeschlagen haben (ich habe keine Belege dafür, nur meine persönliche Erfahrung).

 

Das hatte zur Folge, dass nach meinem Empfinden die Gutachten, in denen diese Position noch pauschal aufgeführt werden, inzwischen praktisch ausgestorben sind.

 

Ausnahme: siehe oben. ;)

Wenn ein Fahrzeug mit einer richtigen "Bumbbum- Anlage" versehen ist, haben die Umbaukosten durchaus noch Ihre Berechtigung.

Da muss nämlich nicht nur das Radio umgebaut werden, auch der Verstärker, Bassreflex, spezielle Kabel und Lautprecher müssen aus- und wieder eingebaut werden.

Das wird aber meistens von der Zielgruppe dieser "Komponentenbesitzer" selber vorgenommen, so das Rechnungsnachweise hierfür nicht vorgelegt werden können.

Wenn den Umbau ein Fachbetrieb durchführt sind angesetzte 100 Euro ein Witz.

Aber meistens sind solche Anlagen in Autos eingebaut, deren Wert der Audio- Komponenten durchaus den Fahrzeugwert erreichen respektive übersteigen..........:D

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Wenn ein Fahrzeug mit einer richtigen "Bumbbum- Anlage" versehen ist, haben die Umbaukosten durchaus noch Ihre Berechtigung.

Das wäre grundsätzlich richtig.

Dann müsste sich im Gutachten aber auch der Vermerk finden, dass der Wiederbeschaffungswert ausdrücklich ohne den Wert der Bumbum Anlage ermittelt wurde, da diese umgebaut werden soll.

 

Wenn der Wert eines Fahrzeugs mit vergleichbarer Anlage ermittelt würde aber die Anlage bim Geschädigten verbleibt, wäre er um die Wertsteigerung, die das Fahrzeug durch die High end Anlage erfahren hat, bereichert.

 

Das wird leider manchmal "vergessen" und schon gibt es Ärger... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Diese Position fand sich früher in Gutachten, als es noch nicht üblich war, dass jedes Auto über ein Radio verfügte und man daher noch sein Gerät aus dem DIN Schacht ausbauen (lassen) musste und es in das Ersatzfahrzeug, das kein Radio hatte, einbauen ließ.

Wenn ich heute in einen Astra H ein 400 Euro Radio aus dem Zubehör einbaue, weil die Werksradios weder Blutooth noch USB Anschluss besitzen, dauert das mit allen Adaptern und sonstigen Umbauten mindestens 2 Stunden wenn man es vernünftig machen möchte.

Warum soll ich das in meiner Freizeit machen? Ich hab mir nicht ausgesucht das der Wagen zu Klump Gefahren wird.

Oder steht mir als geschädigtem nur ein Radio mit Drehknopf und Kassettenlaufwerk zu?

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