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Nach Unfall - ein paar Fragen
Hi Leute,
heute wende ich mich an euch um ein paar Fragen nach einem Unfall zu stellen:
- mir wurde die Vorfahrt genommen, Schuldfrage ist für die Polizei geklärt - Unfallgegner bekommt Verfahren.
Rechtsschutz ist eingeschaltet, Gutachter beauftragt.
Nun folgendes:
Der Gutachter hat eine Schadenshöhe von 23.000 Euro festgestellt. Ortsüblicher Wiederbeschaffungspreis für ein gleichwertiges Fahrzeug 29000 Euro.
Wertminderung: 1800 Euro.
Was noch fehlt: aktueller Kurs Verkauf im jetzigen Zustand, wird über eine Börse (?) über einen Zeitraum von 24 Stunden ermittelt. Das vollständige Gutachten bekomme ich dann Montag, soweit so gut.
Meine Frage ist nun: welche Summe kann ich mir auszahlen lassen, wenn ich das Auto nicht reparieren lassen möchte? Was steht mir in diesem Fall zu?
Alles weitere ist geklärt und mit dem Anwalt bin ich auch gut beraten zu allen weiteren Fragen. Nur blicke ich aktuell nicht welche Summe mir zusteht.
Ich bin skeptisch ob die angesetzte wertminderung auch tatsächlich im Fall eines Verkaufs nach Reparatur stimmt.
Mein Gefühl sagt mir eher, bei der Reparatur sollte ich das Auto lieber abstoßen und mich nach einem neuen umsehen. Auch der Rahmen wurde beschädigt und das Auto muss auf die Streckbank.
Beste Antwort im Thema
Hallo,
mein Beileid das das schöne Fahrzeug kaputt ist.
Du bekommst den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt, abzüglich Restwert, der in der Restwertbörse ermittelt wird, und abzüglich 19% MwSt. Zu dem Preis, der in der Restwertbörse geboten wird, muss der Höchstbietende dann das Fahrzeug nehmen oder Du verkaufst es selbst, ggf. zu einem höheren Preis. Hierbei wäre ich allerdings vorsichtig, könnte sein, das die Versicherung später mal den Kaufvertrag sehen möchte, zu welchem Preis das Fahreug tatsächlich verkauft wurde. Die MwSt. bekommst Du erst erstattet, wenn Du ein anderes Fahrzeug mit Rechnung kaufst oder eine Reparaturrechnung vorweisen kannst. Weiterhin bekommst Du noch einen Nutzungsausfall oder ggf. einen Mietwagen für die Dauer der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs. Die Dauer steht im Gutachten. Hoffe, das ich Dir mit den Angaben behilfliich sein konnte.
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13 Antworten
Hallo,
mein Beileid das das schöne Fahrzeug kaputt ist.
Du bekommst den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt, abzüglich Restwert, der in der Restwertbörse ermittelt wird, und abzüglich 19% MwSt. Zu dem Preis, der in der Restwertbörse geboten wird, muss der Höchstbietende dann das Fahrzeug nehmen oder Du verkaufst es selbst, ggf. zu einem höheren Preis. Hierbei wäre ich allerdings vorsichtig, könnte sein, das die Versicherung später mal den Kaufvertrag sehen möchte, zu welchem Preis das Fahreug tatsächlich verkauft wurde. Die MwSt. bekommst Du erst erstattet, wenn Du ein anderes Fahrzeug mit Rechnung kaufst oder eine Reparaturrechnung vorweisen kannst. Weiterhin bekommst Du noch einen Nutzungsausfall oder ggf. einen Mietwagen für die Dauer der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs. Die Dauer steht im Gutachten. Hoffe, das ich Dir mit den Angaben behilfliich sein konnte.
Wenn Du das Auto nicht mehr mindestens 5 Jahre halten willst und Du es dir leisten kannst würde ich den auf jeden Fall abstoßen. Hochwertige Unfaller sind in D praktisch unverkäuflich.
Zitat:
@khuber schrieb am 25. November 2016 um 17:47:14 Uhr:
Wenn Du das Auto nicht mehr mindestens 5 Jahre halten willst und Du es dir leisten kannst würde ich den auf jeden Fall abstoßen. Hochwertige Unfaller sind in D praktisch unverkäuflich.
Ja, das ist meine Befürchtung. Nur Zahl ich für ein gleichwertiges Fahrzeug leider auch einen ganzen Batzen drauf, wenn ich nicht gerade viele Abstriche mache. Die Wertminderung wird bei einem Verkauf wohl nicht ausreichen.
Zitat:
@melan schrieb am 25. November 2016 um 17:42:14 Uhr:
Hallo,
mein Beileid das das schöne Fahrzeug kaputt ist.
Du bekommst den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt, abzüglich Restwert, der in der Restwertbörse ermittelt wird, und abzüglich 19% MwSt. Zu dem Preis, der in der Restwertbörse geboten wird, muss der Höchstbietende dann das Fahrzeug nehmen oder Du verkaufst es selbst, ggf. zu einem höheren Preis. Hierbei wäre ich allerdings vorsichtig, könnte sein, das die Versicherung später mal den Kaufvertrag sehen möchte, zu welchem Preis das Fahreug tatsächlich verkauft wurde. Die MwSt. bekommst Du erst erstattet, wenn Du ein anderes Fahrzeug mit Rechnung kaufst oder eine Reparaturrechnung vorweisen kannst. Weiterhin bekommst Du noch einen Nutzungsausfall oder ggf. einen Mietwagen für die Dauer der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs. Die Dauer steht im Gutachten. Hoffe, das ich Dir mit den Angaben behilfliich sein konnte.
Danke! Jetzt weis ich was mich wie zu erwarten hat.
Ist also ein wirtschaftlicher Totalschaden,glaube nicht das bei 29000 € Wiederbeschaffung, aber 23000 € Reparaturkosten Reparaturfreigabe erteilt wird oder ? Wertminderung wäre nur bei Reparatur ,sind die Airbags aufgegangen ?
Der Wiederbeschaffungswert wird abzüglich Restwert (den zahlt der Aufkäufer) erstmal netto erstattet. Wenn Du die Rechnung vom neuen hast, wird die Mwst. nachgezahlt. An/ABmellden macht die Versicherung auch.
Nutzungsausfall etc. dito.
Bei der Höhe am Besten Rechtsanwalt einschalten.
Laut Gutachten sind die Summen die genannten.
Minus mache ich bei beiden Varianten.
Rechtsanwalt ist von Anfang an eingeschaltet. Das war nach dem aussteigen schon klar.
Soweit ich weis wird ab schadenssumme von 130 % über Wiederbeschaffungswert nicht mehr repariert.
Airbags sind nicht aufgegangen.
Das Auto muss allerdings auf die streckbank, der linke Träger ist wohl verzogen.
Hi,stell mal Deine Werte hier ein (Schieberegler) und vergleiche . Link :http://ihr-gutachten.com/.../
Wir hatten (mein Sohn) in den letzten 2 Jahren 2 x wirtschaftlichen Totalschaden Audi A3 und Passat Variant beide aus 2013 und 2014 beide fast gleich 50 000 bzw. 55000 Km gelaufen sehr gute Ausstattung ,beide Motoren liefen waren dicht.
Beide Male wurde ihm die Vorfahrt genommen bei Vollkasko ,kein Problem weiter, allerdings waren die Airbags aufgegangen ,auch war immer die Motorhaube ein Scheinwerfer und die Stosstange kaputt .
Die Karossen waren ab der A Säule und der jeweiligen heilen Seite korrekt im Spaltmaß ,vom Aussehen her höchstens Schäden von 5000 Euro ,alleine die Tatsache das die Airbags auf waren hat beide Gutachter dazu veranlasst die Fahrzeuge nicht zur Reparatur freizugeben .
Wir haben beide Fahrzeuge so wie sie waren schweren Herzen und ohne Probleme sofort verkauft bekommen .
Jeder der etwas Geschick und Ahnung hat hätte die schnell repariert (einer ist beim ADAC (Abschlepphof) geblieben wurde aufgekauft ,der andere ging innerhalb einer Woche nach Gutachten Richtung Polen.
Beide Fahrzeuge waren jünger und hatten mehr Restwert bzw. höhere Wiederbeschaffungswerte als Deiner ,trotzdem wurde total mit anderen Reparaturkosten gerechnet (Utopisch hoch).
Wir haben verkauft und bei neu wieder angefangen,manchmal denke ich das nicht gerne repariert wird,aber bei Deinen 23 000 Euro Reparaturkosten hätte ich niemals reparieren lassen, ab zum Händler dem den Reparaturkosten Übernahmeschein aus dem Gutachten überschreiben und in Zahlung geben ,und einen anderen mitnehmen.
Echt was willst Du dem nächsten sagen ,schönes Auto ,hatte aber einen Schaden von 23000 € war aber bloß etwas vorne die Stoßstange und etwas der Lack ?
Wiederbeschaffungswert liegt bei 31000, hätte mir der Gutachter falsch durchgegeben.
Hab es jetzt schriftlich.
Ganz so einfach scheint es nicht zu sein: bei der Reparatur muss die Versicherung 24000 Euro zahlen. Der Wiederbeschaffungswert bei 31000 und der Restwert von ca. 5000 lt. Gutachen würde bedeuten, die Versicherung muss mehr zahlen und das ist wohl nicht so einfach zu fordern...
Ich versteh was du meinst und geb dir vollkommen recht, im Moment scheint es aber so zu sein, dass ich keine große Wahl habe außer ich nehm jetzt einiges an minus in Kauf ..
Dass der träger krum ist ist kein ding. Das kriegt man locker hin. Ganz klar. Das geld kassieren. Und selber machen lassen. Sieht garnicht so wild aus. Sowas lasse ich immer in polen fertig machen. Der wagen kommt PERFEKT wieder zurück. Sogar spaltmaße wie original. Ich könnte jetzt noch zur abwicklung tipps geben wo du um einiges mehr geld von der versicherung kassierst aber ich lasse es mal... sonst kriege ich noch wieder probleme
Zitat:
@Asheway schrieb am 28. November 2016 um 09:21:15 Uhr:
Laut Gutachten sind die Summen die genannten.
Minus mache ich bei beiden Varianten.
Rechtsanwalt ist von Anfang an eingeschaltet. Das war nach dem aussteigen schon klar.
Soweit ich weis wird ab schadenssumme von 130 % über Wiederbeschaffungswert nicht mehr repariert.
Airbags sind nicht aufgegangen.
Das Auto muss allerdings auf die streckbank, der linke Träger ist wohl verzogen.
Wie geht's jetzt weiter ,bin Neugierig .
Zitat:
@MDRS66 schrieb am 4. Dezember 2016 um 22:14:27 Uhr:
Wie geht's jetzt weiter ,bin Neugierig .
Der Wagen wird repariert, auch mit dem Risiko das ich ihn schwer verkaufen kann. Der eigentliche Plan, alle 3-4 Jahre zu wechseln wird dadurch wohl nicht aufgehen. die jetzige Laufleistung lässt auch eine längere Haltedauer zu, sollte der Wechsel am Wiederverkauf scheitern.
Schlussendlich hätte ich jetzt, bei Auszahlung des Geldes, noch mehr Scheine in die Hand nehmen müssen und auch wieder suchen (Händler hier in der Umgebung hatten nichts passendes) - da spricht meine jetzige Situation als werdender Vater entgegen, gibt jetzt wichtigeres als das nächste Auto zu suchen
Danke für eure Beiträge.
Ich weiß das es keine Fahrzeuge bei uns gibt ,bin ja Dein Nachbar :-)