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Nach Unfall: Kosten neue Stoßstange mit Lackierung, Schadenabwicklung Versicherung

Themenstarteram 26. August 2017 um 10:53

Mir ist im Juli jemand rückwärts vorne leicht aufgefahren.

Ich stand und war unschuldig.

Jetzt hat die generische Versicherung gestern das 2te Mal kurz und knapp geantwortet:

"Schicken Sie Belege zur Schadenhöhe. Dann prüfen wir die Ansprüche gerne!"

 

Ich habe einen Avant von 2002.

Vorne ist die Stoßstange eingedrückt. Stoßstangenträger verbogen.

Hupe ohne Funktion.

Nebelscheinwerfer ohne Funktion.

Ob der Scheinwerfer Fahrerseite neu muss, kein Ahnung.

 

Wie hoch ist denn der Schaden ungefähr?

Bin der Meinung, dass ich über der Bagatellgrenze von 750 EUR liege.

Daher glaube ich Anspruch auf einen Gutachter zu haben.

 

Was meint ihr?

Beste Antwort im Thema

da kannst du mal zwingend von ausgehen, dass hier Kosten über 750 Euro anliegen.

Such dir einen freiberuflichen Sachverständigen für ein Gutachten und

einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, wenn du schon dabei bist.

Besser ist das ;)

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da kannst du mal zwingend von ausgehen, dass hier Kosten über 750 Euro anliegen.

Such dir einen freiberuflichen Sachverständigen für ein Gutachten und

einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, wenn du schon dabei bist.

Besser ist das ;)

Genau!

Wenn es schon so anfängt würde ich auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen. Was ist es denn für eine Versicherung?

Ist die Schuldfrage unstrittig?

Mir ist kürzlich hinten jemand leicht aufgefahren.

Abends hat die Versicherung des Unfallgegners bei mir angerufen und

Partnerbetriebe vorgeschlagen.

Mein Skodahändler war dabei.

Darauf hin meinte sie bringen sie das Auto zur Schätzung in diese

Werkstatt unterschreiben sie dort eine Abtretung alles andere

regeln wir und sie bekommen ihr Auto gewaschen und ausgesaugt

zurück.

Hat alles genau so funktioniert.

Stoßstange und AHK waren beschädigt. Kosten knapp 2.000€

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 26. August 2017 um 14:29:39 Uhr:

Wenn es schon so anfängt würde ich auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen. Was ist es denn für eine Versicherung?

Offensichtlich ist das eine Versicherung, die nicht gleich versucht den Geschädigten über den Tisch zu ziehen sondern ihm die Gelegenheit gibt, seine Ansprüche vollumfänglich zu beziffern....

 

Zitat:

Abends hat die Versicherung des Unfallgegners bei mir angerufen und

Partnerbetriebe vorgeschlagen.

Das war dann also das Gegenbeispiel...

Wie soll die Versicherung die Schadenregulierung wohl vornehmen, wenn die Schadenhöhe nicht beziffert wird.

Glaskugeln haben die meines Wissens nicht ;)

Ansonsten hat Delle das was zu sagen ist geschrieben.

Zitat:

@hk_do schrieb am 26. August 2017 um 15:31:41 Uhr:

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 26. August 2017 um 14:29:39 Uhr:

Wenn es schon so anfängt würde ich auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen. Was ist es denn für eine Versicherung?

Offensichtlich ist das eine Versicherung, die nicht gleich versucht den Geschädigten über den Tisch zu ziehen sondern ihm die Gelegenheit gibt, seine Ansprüche vollumfänglich zu beziffern....

Zitat:

@hk_do schrieb am 26. August 2017 um 15:31:41 Uhr:

Zitat:

Abends hat die Versicherung des Unfallgegners bei mir angerufen und

Partnerbetriebe vorgeschlagen.

Das war dann also das Gegenbeispiel...

So habe ich das nicht empfunden. Ich hätte ja den Partnerbetrieb nicht nehmen müssen.

Hätte ich auch nicht wenn es nicht mein eigener Händler gewesen wäre und ich nicht sicher gewesen

wäre dass die Jungs ordentlich arbeiten.

Zu irgendeinem Karosseriedengler hätte ich ein fast neues Auto nicht gegeben, schon wegen evtl.

Probleme mit der Garantie.

So war für mich alles ganz einfach ohne jeden Formularkram.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 26. August 2017 um 16:01:09 Uhr:

Wie soll die Versicherung die Schadenregulierung wohl vornehmen, wenn die Schadenhöhe nicht beziffert wird.

Glaskugeln haben die meines Wissens nicht ;)

Ansonsten hat Delle das was zu sagen ist geschrieben.

Sie sollten aber wenigstens sagen ob der Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht oder ob sie ein Gutachten wollen. Das kann er ja auch nicht aus der Glaskugel lesen....

"Schicken sie Belege" ist doch etwas dürftig.

Diese Entscheidung sollte der Geschädigte treffen.

Die Versicherung wird auf die Forderung reagieren, sobald diese vorliegt.

An einem Kostenvoranschlag gibt es leicht etwas zu meckern, daher käme das für mich nicht infrage.

Scheinbar möchte der TE fiktiv abrechnen, da wird man leicht über den Tisch gezogen, wenn man nicht fachkundig vertreten wird.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. August 2017 um 13:07:59 Uhr:

da kannst du mal zwingend von ausgehen, dass hier Kosten über 750 Euro anliegen.

Such dir einen freiberuflichen Sachverständigen für ein Gutachten und

einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, wenn du schon dabei bist.

Besser ist das ;)

Eine perfekte Antwort der nichts mehr hinzuzufügen ist.

Stoßstangenschaden mit Teileaustausch, Lackierung kommt oft an 2000 EUR heran, egal welches Auto. Wenn die Hupe nicht mehr geht scheint es mir, dass die Front etwas mehr eingedrückt wurde und das Kabel zur Hupe defekt ist. Kann nur der Stecker ab gegangen sein, oder auch Kabel gerissen. (Kann man anlöten, der Gutachter wird den Kabelbaum dann aber anführen) Darum ist es vom Schadensbild verständig, wenn ebenfalls eine Scheinwerferhalterung gebrochen ist. Nebler ähnlich. Das summiert sich dann auch ca. 3000 in der Glaskugel, so Pie mal Daumen. Xenon oder Halogen Scheinwerfer, all das gibt Unterschiede im Wert. Dem Zeitwert gegenübergestellt wird es bestimmt auf Totalschaden hinauslaufen. Gutachten ist eine Wahl der Lösungen.

Dein Fahrzeug wird dann in einer Unfallwagenbörse online gestellt, wo Händler einen Restwert bieten. Oft schlachten sie dann so ein Fahrzeug und machen aus dem Teileverkauf noch Gewinn. Dieser gebotene Restwert wird dann noch vom ermitteltem Schadenswert abgezogen. Man hat die Wahl das Fahrzeug an einen Bieter zu verkaufen (man muss nicht den Höchstbieter nehmen, die abgegebenen Angebot sind dennoch bindend, den Höchstbieter zu wählen macht aber Sinn, dieses Angebot anzunehmen) oder man "kauf" das Fahrzeug von der Versicherung ab. Man behällt es sozusagen, verliert aber den gebotenen Restwert. Darum ist es gut, wenn das Angebot der Händler so gering wie möglich ausfällt, also z.B. 80 EUR statt vielleicht 900 EUR. So zieht die Versicherung nur 80 vom Schadenswert ab. Häufig sind die Fzg Halter irritiert, das das Auto so wenig Restwert hat. Ist aber gut so.

Behält man dagegen das Auto, kann man es reparieren / lassen. Dafür erhält man dann auch die MwSt. ausgezahlt. Oft erfolgt das per Abtretungserklärung an die Werkstatt, man hat dann gar nichts mit der Regulierung am Hut. Bei Fahrzeugen, wo der Schaden den Wert übersteigt (Totalschaden) Macht das manchmal keinen Sinn. Man kommt besser, man rechnet fiktiv ab. D.h. lässt den Wert abzüglich des gebotenen Restwertes vom Angebot eines Aufkäufers und abzüglich der MwSt auszahlen und repariert selbst durch Teile aus Kleinanzeigen oder vom Schrottplatz. Bezahlt man dort MwSt kann man diese Rechnungen einreichen und bekommt diese dann nachträglich ausgezahlt. So kommt man vielleicht mit 1000 EUR hin und kann den Schaden beheben. Man kann auch nur Teilleistungen für eine Teilinstandsetzung in irgendeiner Werkstatt annehmen, was man selbst nicht vermag, diese MwSt dann auch. So kann man oft das Fzg. retten. Manche hängen an ihrem Fzg., andere nicht.

Das muss man alles abwägen und selbst entscheiden, braucht dafür zwingend die Zahlen vom Gutachten.

Ne nach Kilometerleistung kann das schon sein wirtschaftlicher Totalschaden sein bei einem 2002er Audi

Zitat:

@Oetteken schrieb am 26. August 2017 um 16:01:09 Uhr:

Wie soll die Versicherung die Schadenregulierung wohl vornehmen, wenn die Schadenhöhe nicht beziffert wird.

Das ist relativ einfach:

Man schickt dem Anspruchsteller einen Fragebogen, in dem er u.A. Fahrzeugtyp, Erstzulassung, Laufleistung usw. eintragen soll. Dazu lässt man sich ein paar Fotos vom Schaden übermitteln.

Mit den Daten setzt man sich dann hin, bestimmt einen Wiederbeschaffungswert (ist ja schon ein altes Auto, kann also nicht so viel sein...), einen Restwert (das Auto fährt ja noch, ist also auch noch einiges wert...) und eine grob geschätzte Höhe der Reparaturkosten (der Aufwand für die Reparatur liegt sowieso über dem Wiederbeschaffungsaufwand...).

Diese drei Zahlen verpackt man dann in einem Brief zusammen mit der Mitteilung, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt und man deswegen auf Totalschadenbasis reguliert. Dazu legt man am besten noch einen Verrechnungsscheck über die Differenz Wiederbeschaffungswert minus Restwert und die Kontaktdaten des Aufkäufers nahe der Grenze zu unseren östlichen Nachbarn, der das garantierte Restwertangebot abgegeben hat.

Den Brief formuliert man in einem selbstsicheren und überzeugenden Tonfall, so dass der Anspruchsteller glaubt es sei nun schon alles geklärt und geregelt und er müsse das Auto an besagten Händler verkaufen.

Schon hat man als Versicherung den Fall schnell und günstig abgeschlossen.

Zitat:

@romanusko schrieb am 26. August 2017 um 16:26:56 Uhr:

 

Dein Fahrzeug wird dann in einer Unfallwagenbörse online gestellt, wo Händler einen Restwert bieten.

Gerade bei der fiktiven Abrechnung ist es wichtig, dass der Restwert auf dem für den Anspruchsteller auch zugänglichen regionalen allgemeinen Markt bestimmt wird. Dazu muss der Sachverständige (mindestens) drei Angebote von regionalen Aufkäufern (i.d.R. Verwerter) einholen.

Man mag das Fahrzeug vielleicht zur Plausibilitätsprüfung auch noch in eine Restwertbörse einstellen, aber die Gebote aus diesem überregionalen Sondermarkt muss sich der Geschädigte im Haftpflichtfall bei der fiktiven Abrechnung nicht anrechnen lassen.

(auf die Schnelle zum Thema: BGH-Urteil vom 13.10.2009, AZ: VI ZR 318/08)

Themenstarteram 27. August 2017 um 8:31

Zitat:

@mjudge schrieb am 26. August 2017 um 17:25:32 Uhr:

Ne nach Kilometerleistung kann das schon sein wirtschaftlicher Totalschaden sein bei einem 2002er Audi

Habe den im November gekauft mit 60 000 km. Noch kein witschaftlicher Totalschaden.

Kaufpreis 6500 EUR. Der sah noch aus wie ein Neuwagen. 14 Jahre in der Garage gelebt. Der gute 1.9TDI mit 101 PS.

Ich denke, ich werde noch nochmal die Versicherung darauf hinweisen, dass ich einen Gutachter wünsche. Mit Frist von 10 Tagen für eine Antwort seitens der Versicherung.

Sie sollen von sich aus die Entscheidung und Beauftargung für einen Gutachter tragen dürfen.

Der Kabelbaum läuft hinter der Stoßstange für Hupe und Neblscheinwerfer an der Stelle des Schadens entlang.

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