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Nach Unfall noch Geld von gegnerischer Versicherung?

Renault Twingo I ( C06)
Themenstarteram 29. November 2020 um 22:10

Hallo liebes Forum,

Folgendes: mein geliebter Twingo I hatte leider sehr viele Mängel und ist nicht durch den TÜV gekommen, weshalb ich mir ein neues Auto gekauft habe. Nun hatte ich mit dem alten Auto einen Unfall, an dem ich nicht Schuld war. Zum Glück ist nicht viel passiert, aber die Kennzeichenhalterung ist kaputt, ein bisschen Lack ist ab und das Plastikteil unter der Motorhaube hat sich gelockert. Außerdem lässt sich auf der einen Seite der Bereich unter Plastikteil und Scheinwerfer ein wenig nach hinten drücken. Der Unfallverursacher fragte, ob wir das ohne die Versicherung regeln können und ich dachte mir "na gut, der Twingo kommt ja sowieso die Tage weg und ich bekomme nichts mehr dafür". Nun frage ich mich aber, ob ich, wenn ich das Ganze "ordnungsgemäß" über die Versicherung des Unfallverursachers regeln würde, noch Geld von der Versicherung bekommen würde. Bzw. so viel, dass sich der Aufwand lohnt, denn ich würde den Schaden nicht mehr reparieren lassen, da mein neues Auto schon vor der Tür steht. Ich brauche also quasi eine Einschätzung der Reparaturkosten der Mängel, die durch den Unfall entstanden sind, falls das aus der Ferne möglich ist (auf Bildern sieht man leider so gut wie nichts, deshalb hänge ich keine an). Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße

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49 Antworten
Themenstarteram 29. November 2020 um 22:27

Falls sich jemand wundert: das alte Auto ist auf meine Mutter zugelassen, das neue auf mich. :)

Also zweimal kann man das Geld für den Schaden nicht fordern. Wenn man sich mit dem Schädiger geeinigt hat ist eigentlich Schluß.

Bedenke auch, daß die Versicherung die 16% Steuer vom Schaden abzieht und an den Finanzminister überweist, wenn keine Reparaturrechnung vorgelegt wird.

Das ist ein Gesetz, um die eigene Reparatur zu erschweren und sich am Unglück des Geschädigten zu bereichern. Oder glaubt jemand, daß der Mercedesfahrer seinen Wagen selbst repariert und sich den Schadensbetrag auszahlen läßt.

Man kann natürlich auch argumentieren, man sichere Arbeitsplätze oder schütze die Umwelt und die Verkehrssicherheit mit einer korrekten Reparatur.

schrauber

Hallo!

Ich bin einer der Forenpaten im Renault-Bereich. Eine meiner Aufgaben ist, Threads ggf. in passendere Unterforen zu verschieben, was ich hiermit getan habe. Hier im passenden Unterforum wirst du am ehesten Hilfe finden, weil für die Antworten völlig egal sein wird, ob es ein Renault ist oder nicht (ich gehe mal davon aus, dass du die Suchfunktion schon mal genutzt hast).

notting

Ähm, wie bist Du denn mit dem Unfallverursacher nun verblieben??

Zitat:

@schrauber10 schrieb am 30. November 2020 um 09:26:32 Uhr:

Also zweimal kann man das Geld für den Schaden nicht fordern. Wenn man sich mit dem Schädiger geeinigt hat ist eigentlich Schluß.

Bedenke auch, daß die Versicherung die 16% Steuer vom Schaden abzieht und an den Finanzminister überweist, wenn keine Reparaturrechnung vorgelegt wird.

schrauber

Meinst du im Ernst, das die Versicherung die nicht gezahlte Steuer an das Finanzamt abführen muss?

Falls ja, wäre ich dir für eine Bekanntgabe der gesetzlichen Grundlage sehr verbunden.

Zitat:

@Jasmin1990 schrieb am 29. November 2020 um 23:10:42 Uhr:

Nun frage ich mich aber, ob ich, wenn ich das Ganze "ordnungsgemäß" über die Versicherung des Unfallverursachers regeln würde, noch Geld von der Versicherung bekommen würde. Bzw. so viel, dass sich der Aufwand lohnt, denn ich würde den Schaden nicht mehr reparieren lassen, da mein neues Auto schon vor der Tür steht.

Im Prinzip ja. Meiner Schwester ist, eine Woche bevor ihr oller Fiat zum Verschrotten zum Händler wegen einer Abwrackprämie gehen sollte, einer hinten reingefahren. Sie hat dann einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und mit dem hat sie noch 500Euro für den Unfallschaden zusätzlich zur Prämie bekommen. Besser konnte sie den Fiat nicht versilbern.

Wenn der Schaden über die Bagatellgrenze (etwa 1000Euro) hinausgeht, dann kannst du einen Anwalt nehmen und einen Schadensgutachter beauftragen die Schadenshöhe zu beziffern. Die gegnerische Versicherung muss dann die Kosten für den Anwalt und Gutachter übernehmen und auch deinen Schaden bezahlen nach Gutachten. Hier auch fiktive Abrechnung ohne Mwst. möglich.

Bei dir, da du eine Schrottkarre hast, ist der Wiederbeschaffungswert nicht mal 1000Euro, also wäre das unverhältnissmässig und es kann sein dass bei diesem Vorgehen die Versicherung zumindest den Gutachter nicht bezahlen wird.

Was du aber machen kannst, du gehst zu einer Lackierwerksatt oder Renault Autohaus und lässt dir ein Kostenvoranschlag machen, sollte nicht teurer wie 50 Euro sein, und diesen gibst du dann dem Unfallgegner. Es ist dann seine Entscheidung ob er dies über die Versicherung laufen lässt oder dir das Geld aus seiner Tasche zahlt. D.h. dein Unfallgegner ist in erster Linie dein Ansprechpartner und von ihm forderst du das Geld.

Du kannst ihn aber gene fragen im Vorfeld ob er mit Kostenvoranschlag einverstanden ist, oder ob du direkt zum Anwalt gehen sollst. Wird für dann entsprechend teuerer.

Das mal grundsätzlich, aber klar das ist deine Entscheidung wie du vorgehst.

Das ist ein ganz normaler Fall. Damit geht man zum Anwalt und zum eigenen Sachverständigen. Je nach Schadensumfang macht der Sachverständige ein Kurzgutachten oder eine komplette Schadenskalkulation. Die resultierenden Kosten für Anwalt und Sachverständigen sind erstattungsfähig. Ob dann repariert oder fiktiv abgerechnet wird, das bleibt dem Geschädigten überlassen. Bei fiktiver Abrechnung wird die USt. nur insofern erstattet, wie sie auch tatsächlich verauslagt worden ist.

Paul, bei allem Wohlwollen.

Der TE hat keinen wirtschaftlich messbaren Mehrschaden erlitten.

Rechtlich stimme ich dir zu.

Man kann doch einmal alle Fünfe gerade sein und nicht aus allem ein Geschäft machen wollen?

Nur mal so meine Auffassung, die ich privat auch praktiziert habe.

Die Fragestellung zielt nunmal ausdrücklich darauf ab, wie aus der Konstellation noch das beste rauszuholen ist. Da zu den Werten nichts bekannt ist, ist das Standardvorgehen in meinen Augen der sichere Weg.

Zitat:

@germania47 schrieb am 30. November 2020 um 22:54:26 Uhr:

...

Man kann doch einmal alle Fünfe gerade sein und nicht aus allem ein Geschäft machen wollen?

...

...wenn die Versicherer nicht immer und überall bis aufs Messer um jeden Cent kämpfen würden, wäre ich auf deiner Seite.

Aber so wie sich die Versicherungen gegenüber Geschädigten benehmen... da bin ich auf der Seite von @berlin-paul und würde alle Register ziehen um auch noch den letzten Cent aus der Sache / der Schrottkiste zu ziehen.

In so einem Fall wäre es Sache der Versicherung auf den Geschädigten zuzugehen und ein großzügiges Angebot mit der Bitte keine Kosten für RA + Gutachter zu verursachen auf den Tisch zu legen... wobei das Angebot aber dann auch so aussehen sollte ala "Ra + Gutachter gespart"... machen wir (Geschädigter + Versicherung) Halbe Halbe was die eingesparten Kosten betrifft.

Themenstarteram 30. November 2020 um 23:20

Erstmal vielen Dank für die Antworten, das hat mir schon mal sehr geholfen. Ich habe mich von dem Typen auch ein bisschen bequatschen lassen, er war sehr aufgewühlt und ich habe dann, ohne richtig nachzudenken, eingewilligt, das ohne Versicherung abzuwickeln, wir haben dann Nummern ausgetauscht und er wollte mir an dem Tag noch 100€ als Entschädigung vorbeibringen, ich habe ihm aber geschrieben, dass ich mich in Kürze nochmal melde, weil ich dann doch unsicher wurde. Also für 50€ mehr lohnt der ganze Aufwand über Anwalt und Gutachter nicht, aber wären es wirklich noch 600€ oder so, wäre das ja viel verschenktes Geld

Was Du beschrieben hast würde bei einer Reparatur schon eher in Richtung 1.000,- € gehen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Dezember 2020 um 02:09:55 Uhr:

Was Du beschrieben hast würde bei einer Reparatur schon eher in Richtung 1.000,- € gehen.

Vielleicht ist der Twingo aber auch nichts mehr wert und Totalschaden weit unter 1000.-

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