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Nach Versicherungswechsel im Oktober lt. KfZ Stelle keine KFZ Versicherung Auto wurde stillgelegt
Im Oktober habe ich meine PKW Versicherung gewechselt. Durch einen Strafzettel hätte das LRA Tuttlingen festgestellt das ich keine Autoversicherung habe (hätten angeblich nur die alte Versicherungsabmeldung die in den Unterlagen der KFZ Stelle vorliege) und mein Auto mit sofortiger Wirkung stillgelegt ist. Der obligatorische gelbe Brief. Nach einen Rückruf im Amt teilte man mir mit das meine Unterlagen von der Versicherung nicht interessieren ich das Auto nicht mehr bewegen darf und das Bußgeld von 35,- Euro zu Zahlen habe.
Nach Rücksprache mit meiner Versicherung wird geprüft ob ein Fehler vorliegt bei der Übermittlung der Daten. Kann man trotz KFZ Versicherung mir unterstellen das mein Auto nicht versichert ist und noch 35 Euro kassieren und Fahrverbot erteilen ?!
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10 Antworten
Angemeldet, Post erstellt und wieder abgemeldet?
Die Zulassungsstelle unterstellt nicht, dass keine Versicherung besteht, sondern kommt ihrer Pflicht nach 51/4 FZV nach.
Etwas nach dem " Sandmännchen " noch einen neuen TE - Eröffnungs - Beitrag erstellt
Hättest halt ca. 3/4 h früher antworten müssen
Morgen ist auch wieder ein neuer MT - Tag
... Was ist " 51/4 FZV "
In einer Woche hat die flotte Karin Geburtstag.
Vielleicht meldet sie sich dann wieder neu an.
oder sie hat einen Zahlendreher in ihren Unterlagen gefunden, schämt sich und hat sich darum wieder abgemeldet = Reflex
Zitat:
@Hermy66 schrieb am 8. Januar 2025 um 23:05:23 Uhr:
Etwas nach dem " Sandmännchen " noch einen neuen TE - Eröffnungs - Beitrag erstellt
Hättest halt ca. 3/4 h früher antworten müssen
Morgen ist auch wieder ein neuer MT - Tag
... Was ist " 51/4 FZV "
Erfährt die Zulassungsbehörde durch eine Anzeige nach Absatz 1 oder auf andere Weise, dass für ein Fahrzeug keine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht, so hat sie das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb zu setzen.
Klar, ja. Ich meine ja mit möglichem "Zahlendreher", dass sie eine neue Versicherung mit versehentlich falschem "Startdatum" (Monat? Jahr?) abgeschlossen hat und das Fahrzeug darum unwissentlich keine Haftpflicht hatte/hat - und darum durch die Behörde stillgelegt wurde. Fehler geschehen ... peinlich, dann gar öffentlich zu schimpfen ...
(Es soll ja Leute geben, die Fehler bei der IBAN bei Überweisungen eintippen und dann laut über die Banken und Betrug schimpfen ...)
Es gibt auch Versicherungen, welche vergessen, die eVB zum Versicherungsbeginn zu übertragen. Die Erfahrung durfte meine Schwester 2016 nach einem Versichererwechsel machen. Nach einem Telefonat mit der Zulassungsstelle und einem Gespräch in der Versicherungsagentur konnte das Problem unbürokratisch gelöst werden. Die Gebühren der Zulassungsstelle für die Zustellung der BU wurde von der Versicherung übernommen.
Gibt es da zuvor keine Mitteilung der Zulassungsstelle?
Ja schon, aber meine Schwester war zu dem Zeitpunkt in Afrika. Ich habe mich zufällig zu der Zeit mit meinem Bruder in ihrer Wohnung getroffen und wir haben dann die Post geföffnet und alles geregelt.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 10. Januar 2025 um 12:32:52 Uhr:
Gibt es da zuvor keine Mitteilung der Zulassungsstelle?
Die erste Pflicht der Zulassungsstelle ist die BU.
Ob die Zulassungsstelle vorher einen einfachen Brief mit der Mitteilung über den Eingang der Anzeige versendet, liegt in Ihrem Ermessen, da sie sich damit die Fristen verkürzt.
Und da der Erhalt von einfachen Behörden Briefen ja grundsätzlich lieber abgestritten wird, macht es auch am meisten Sinn mit Eingang der 51/4 gleich den Betrieb zu untersagen.